Protokoll der Landratssitzung vom 22. Mai 2008

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2008-043 vom 21. Februar 2008
Interpellation von Ruedi Brassel, SP: Nicht-Auszahlung von Prämienverbilligungen
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 15. April 2008
- Beschluss des Landrats am 22. Mai 2008: < erledigt >

Nr. 566

Esther Maag (Grüne) fragt den Interpellanten an, ob er mit der Antwort zufrieden ist, eine kurze Erklärung abgeben möchte oder die Diskussion verlangt.


://: Ruedi Brassel s (SP) Antrag auf Diskussion wird stattgegeben.


Ruedi Brassel (SP) erschrak ein wenig über die Tonlage der schriftlichen Antwort der Regierung auf seine Interpellation. Sein Eindruck ist, dass man die Probleme von Menschen, die einer Einkommensgruppe angehören, welche auf solche Prämienverbilligungen angewiesen ist, auch wenn es sich 'nur' um Kleinbeträge zwischen 120 und 240 Franken handelt, nicht sehr ernst nimmt.


In der Beantwortung der Interpellation heisst es u.a., dass in Haushalten, welche bis zu 240 Franken solche Ansprüche geltend machen könnten, die sozialpolitische Wirksamkeit verhältnismässig gering ist. Weiter heisst es, die Regierung gehe davon aus, dass für die betroffenen Haushalte ein Betrag von 240 Franken ebenfalls einen Kleinbetrag darstellt. Gleichzeitig wird aber eingestanden, dass es sich bei der Prämienverbilligung, auf welche die Leute einen Anspruch haben, um eine bedarfsabhängige Sozialleistung handelt. Anerkennt der Staat also einerseits Leistungen als bedarfsabhängig, erklärt aber anschliessend, Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag seien Kleinbeträge ohne sozialpolitische Wirksamkeit, so werden damit solche Leute vor den Kopf gestossen. Das dürfe nicht sein. Wird ihm beispielsweise von einer betroffenen Person mitgeteilt, sie habe sich nicht zu wehren vermocht, obwohl der Betrag zwischen 100 bis 200 Franken ein willkommener Zustupf zum U-Abo oder zum Halbtax gewesen wäre, so gehe daraus klar hervor, dass damit ihre existentielle Grundausstattung mit betroffen ist. Es sei stossend, mit derartigen Formulierungen über diese Gruppe von Menschen hinwegzugehen. Immerhin handle es sich um eine Gruppe von 1'750 Haushalten, die auf zwischen 120 und 240 Franken Anspruch gehabt hätten.


Nicht ausgewiesen ist dabei, wie viele Leute auf unter 120  Franken Anspruch gehabt hätten; auch diese Zahl würde interessieren. In anderen Kantonen werden solche Beiträge anstandslos ausbezahlt; der Aufwand für eine Auszahlung ist - wie auch bestätigt - nicht sehr gross. Mit der Bestimmung wird eine Haltung ausgedrückt. Besteht heute eine andere Regelung, bei welcher es gar keine Ansprüche unter 240 Franken mehr anzumelden gibt, so ist damit zwar diese stossende Situation beseitigt. Die Frage bleibt aber, ob es nicht doch in gewissen Einkommenskategorien Leute gibt, die einen solchen Beitrag brauchen könnten. Die Einkommenslimiten können nämlich auch einfach so gesetzt werden, dass gewisse Bedürfnisse nicht mehr anerkannt werden.


Judith van der Merwe (FDP) erlebte die Erhöhung der Limite von120 auf 240 Franken mit. Ein pikantes Detail ist, dass diese Erhöhung auf Antrag von Eric Nussbaumer, einem damaligen Landratskollegen von Ruedi Brassel, stattfand. Eingeführt wurde diese, weil die Richtprämien leicht erhöht werden sollten. Das hatte den unerwünschten Effekt, dass die höheren Einkommen begünstigt würden, jedoch konnte den niedrigeren Einkommen etwas mehr gegeben werden. Eric Nussbaumer hatte in dieser Situation die grandiose Idee, die Limite von 120 auf 240 Franken zu erhöhen. So konnten jene, die nicht begünstigt werden sollten, wieder herausgeworfen werden.


Judith van der Merwe blickt aus einer neutralen Position auf die Antwort der Regierung und erachtet diese als sehr gut. Einen Unterton konnte sie nicht feststellen.


Hanni Huggel (SP) stellt veränderte Tarife fest: Eine erwachsene, kinderlose Person mit einem Jahreseinkommen von 25'000 Franken lebt unter dem Existenzminimum und erhält keine Verbilligung. Auch eine erwachsene Person mit einem Kind und einem Jahreseinkommen von 40'000 Franken erhält nichts mehr. Das dürfte eigentlich nicht so sein, ganz abgesehen von der Beantwortung, mit der man auch nicht restlos zufrieden sein kann.


://: Damit ist die Interpellation 2008/043 beantwortet.


Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei



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