Protokoll der Landratssitzung vom 23. April 2009
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2008-227 vom 23. September 2008 Vorlage: 1. Revision des Familienzulagengesetzes Anpassung an das Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG) und die Verordnung über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung, FamZV) - 2. Änderung des Personaldekrets Anpassung im Zusammenhang mit der Revision des Familienzulagengesetzes (1. Lesung) - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom < 14. April 2009 > - Beschluss des Landrats am 23. April 2009: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Thomas de Courten (SVP), Präsident der Volks-wirtschafts- und Gesundheitskommission, betont, es gehe um die Anpassung des kantonalen Familienzulagengesetzes an die «neuen» Vorgaben des Bundesgesetzes. Diese Anpassung des erst 2005 neu formulierten Gesetzes war absehbar und vorgesehn und ist auch von keiner politischen Ecke ernsthaft umstritten.
Gleichzeitig bietet die erneute Gesetzesrevision auch Gelegenheit, auf die ersten Erfahrung seit der letzten Gesetzesrevision einzugehen, Überflüssiges zu streichen, Fehlendes zu ergänzen und Unpraktikables bzw. das, was sich nicht bewährt hat, zu korrigieren.
Erinnert sei hierbei zuerst einmal daran, was Familienzulagen überhaupt sind: Kinder- und Ausbildungszulagen gibt es im Kanton Baselland seit 1978. Sie sind ursprünglich ausgestaltet als rein arbeitgeberfinanzierte Sozialleistungen an die Mitarbeitenden. Im Laufe der Zeit wurden die Familienzulagen sukzessive angepasst und erhöht. Sie sind auch heute noch rein arbeitgeberfinanziert.
Die Familienzulagengesetzgebung wurde im Lauf der Zeit zunehmend ausgedehnt. Einerseits war dies geprägt von der gesamtschweizerischen Harmonisierung - übrigens ein jahrzehntelanges Anliegen der Mutter unserer Ratskollegin Pia Fankhauser -, anderseits wurden die Zulagen von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgedehnt auf Selbständigerwerbende und nun auch auf Nichterwerbstätige. Letzteres ist eine der wesentlichen Änderungen, bedingt durch das Bundesgesetz, die zur vorliegenden Neufassung des kantonalen Familienzulagengesetzes geführt haben.
Die wesentlichen Neuerungen der letzten Revision sind im Kommissionsbericht nochmals zusammengefasst..
Die Kommission hat die Vorlage in drei Sitzungen eingehend beraten und gegenüber der Regierungsvorlage doch einige nicht unwichtige Änderungen angebracht.
In den Beratungen waren insbesondere folgende Punkte noch Gegenstand der Debatten:
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Höhe der Zulagen
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Die Zulagen liegen heute im Kanton Baselland bei CHF 200 (Kinderzulage) bzw. CHF 220 (Ausbildungszulage). Die Höhe der Ausbildungszulage wird aufgrund des Bundesgesetzes jetzt nochmals angepasst und auf CHF 250 erhöht. Anträge für eine weitergehende Erhöhung beider Zulagen um je CHF 50 wurden in der Kommission abgelehnt, um eine zusätzliche Belastung der Wirtschaft zu vermeiden.
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Auszahlungsmodus
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Die Kommission nahm eine Anpassung der bisherigen Regelung aus praktischen Gründen vor: So soll nicht mehr der erste Tag des Monats ausschlaggebend sein für die auszahlende Kasse, sondern es soll auch ein
pro-rata-
Anspruch gelten.
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Transparenz und Schweigepflicht der involvierten Behörden
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Insbesondere seitens der beteiligten Kassen wird hier mehr Einsicht in die Abrechnungsverfahren gefordert. Die Abwicklung erfolgt durch Kanton unter der Aufsicht der ZAF (Zentrale Aufsichtskommission für Familienzulagen) und der Revisionsstelle. Die Gegner von mehr Transparenz verweisen auf Datenschutzbestimmungen. Die Kommission hat sich in diesem Punkt der Regierungsvorlage angeschlossen; gleiches gilt für die Zusammensetzung der ZAF: Seitens der direkt vom Gesetz betroffenen Kassen wird hier mehr Einsitz und Mitsprache gefordert, aber auch hier war die Kommission mehrheitlich der Meinung, die bisherige Zusammensetzung (2 Arbeitgeber-, 2 Arbeitnehmer-Vertreter unter dem Vorsitz des Leiters des KIGA) habe sich bewährt.
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Aufgaben der kantonalen Kasse
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Bei den Aufgaben der kantonalen Kasse war die Erhebung von Gebühren für Informationen, die zur Gesetzesdurchführung notwendig sind, Stein des Anstosses. Die Kommission hat diesen Absatz gestrichen.
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Weitere Aufgaben und Leistungen der Familienausgleichskassen
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Bereits das geltende Familienzulagengesetz sieht die Übernahme von weiteren Aufgaben und Leistungen durch die Familienausgleichskassen vor. Ein typisches Beispiel dafür ist die Führung einer in einem Gesamtarbeitsvertrag definierten Ferienausgleichskasse, wo ein solidarischer Ausgleich von unterschiedlichen Ferienansprüchen von jungen und älteren Arbeitnehmenden stattfindet. Der von der Kommission in § 21 Absatz 1 beantragte neue Buchstabe h («Massnahmen, die ihnen zur Abwicklung und Durchführung in Gesamtarbeitsverträgen übertragen werden»), gibt den betroffenen Kassen die Möglichkeit, auch Aufgaben im In- und Ausland abwickeln zu können, wie sie im Rahmen der flankierenden Massnahmen neu in Artikel 2 des Entsendegesetzes aufgenommen worden sind. Dabei ist es von Vorteil, dass für die in § 21 aufgeführten Aufgaben und Leistungen auch die Bestimmungen betreffend Aufsicht, Haftung, Rechtspflege und Strafen Gültigkeit haben. Die Kommission beantragt einstimmig die Ergänzung von § 21 Absatz 1 mit dem neuen Buchstaben h.
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Lastenausgleichsfonds
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Ein umstrittenes Thema war schliesslich der Lastenausgleichsfonds. In diesem Zusammenhang haben verschiedene Ratsmitlieder ja auch Post der Arbeitgeber und der Handelskammer sowie einzelner Kassen erhalten. Wie funktioniert der Lastenausgleich? Ziel ist es, eine Solidargemeinschaft aller Arbeitgebenden, welche die Zulagen finanzieren, herzustellen. Es handelt sich um eine Solidargemeinschaft, welche das Familienzulagenrisiko, also die Belastung der einzelnen Unternehmen durch Familienzulagenbeiträge, ausgleicht. In diesem Sinne ist der Lastenausgleich ein Umverteilungsverfahren zum Familienzulagen-Risikoausgleich. Das Risiko rührt daher, dass die Höhe der Beiträge natürlich abhängig ist von der Anzahl der auszurichtenden Kinderzulagen. Männerberufe sind eher «zulagenbelastet», Frauenberufe traditionell eher «zulagenbegünstigt». Ein zweiter Faktor ist die Lohnsumme, die zur Berechnung der Beiträge wie auch des Ausgleiches herangezogen wird. Wertschöpfungsintensive Unternehmen (Dienstleistungen, Pharma, Chemie, Versicherungen, Banken) mit relativ hohen Lohnsummen sind eher belastet als weniger wertschöpfungsträchtige Branchen. Vom Verfahren profitiert aber insbesondere die kantonale Ausgleichskasse, die einen erheblichen Ausgleichsbeitrag aus dem Verfahren erhält.
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Die Kommission hat sich deutlich für Weiterführung des Lastenausgleichs ausgesprochen. Sie korrigiert aber die bisherige operative Ausführung über einen Lastenausgleichsfonds, der nichts bringt. Dies wurde der Kommission auch seitens der durchführenden kantonalen Ausgleichskasse ausdrücklich bestätigt.
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Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat, dem Gesetz in der von der Kommission beschlossenen Fassung zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Andreas Giger (SP) erklärt, die SP-Fraktion spreche sich einstimmig für Eintreten auf die für sie sehr wichtige und notwendige Vorlage aus. Damit wird das Gesetz vom 1. Januar 2006 abgelöst, welches wiederum als Gegenentwurf auf die kantonale Volksinitiative der SP «Höhere Kinderzulagen für alle» entstanden ist. Die Initiative wollte eine Erhöhung der Zulagen und das Prinzip «1 Kind = 1 Zulage» erreichen.
Die vorliegende Revision basiert auf einer Anpassung an das Bundesgesetz über die Familienzulagen. Das neue Gesetz bringt folgende relevante Änderungen:
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Bei der Anspruchsberechtigung schliesst es Lücken für alle Berechtigten. Damit ist die alte SP-Forderung «1 Kind = 1 Zulage» endlich erfüllt.
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Abgeschafft wird der Lastenausgleichsfonds, der sich als überflüssig erwiesen hat.
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Die Erhöhung der Ausbildungszulage von CHF 220 auf CHF 250. Dies entspricht allerdings nur gerade dem bundesgesetzlichen Minimum.
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Mit der Höhe der Zulagen ist die SP-Fraktion keinesfalls zufrieden. Sie wird eine massvolle und zeitgemässe Erhöhung beantragen. Die Zulagenhöhe steht für die SP-Fraktion im Zentrum des Geschäfts.
Des weiteren wird die SP-Fraktion einen Ergänzungsantrag zu § 13 stellen.
Im Gesetz beibehalten wird der sehr positive Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen.
Myrta Stohler (SVP) meint, das Bundesgesetz über die Familienzulagen sei seit 2006 in Kraft. Das kantonale Gesetz ist nun anzupassen. Die Mindestzulagen, die der Bund vorgibt, werden übernommen, und das kann die SVP-Fraktion unterstützen.
Der neu geregelte Lastenausgleich hat in der SVP-Fraktion zu Diskussionen Anlass gegeben. Es ist eine Tatsache, dass die männerlastigen Branchen in der Regel höhere Beiträge leisten müssen.
Dass der Lastenausgleichsfonds abgeschafft wird, begrüsst die SVP-Fraktion. Sie tritt auf die Vorlage ein.
Judith van der Merwe (FDP) gibt bekannt, dass auch die freisinnige Fraktion auf die Vorlage eintrete und die vorgesehenen Änderungen begrüsse.
Die grosse Grundsatzdiskussion über das Familienzulagengesetz wurde schon 2005 im Landrat geführt. Damals wurde glücklicherweise vorausschauend gehandelt; das zeigt sich jetzt darin, dass nur noch geringe Änderungen nötig waren für die Anpassung ans Bundesgesetz.
Die Kommission hat zudem einige Verbesserungen anbringen können, auf die der Kommissionspräsident bereits hingewiesen hat.
Die FDP-Fraktion stimmt der Erhöhung der Ausbildungszulage auf CHF 250 zu; aber weitere Erhöhungen, wie sie die SP fordert, sind kategorisch abzulehnen: Gerade in der heutigen Wirtschaftslage dürfen die Baselbieter Unternehmungen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Immerhin handelt es sich bei den Zulagen um rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge.
Die Familienpolitik des Kantons Basel-Landschaft ist sehr erfolgreich: Es gibt Prämienverbilligungen und steuerliche Vorteile sowie weitere Vergünstigungen für Familien. Es besteht im Moment kein weiterer Handlungsbedarf.
Beatrice Herwig (CVP) erinnert daran, dass das basellandschaftliche Familienzulagengesetz von 2005 sich bereits stark am Entwurf des Bundesgesetzes orientiert habe. Deshalb waren nun keine sehr grossen Änderungen mehr nötig.
Das Gesetz beinhaltet die für den Kanton relevanten Bestimmungen und übernimmt nur dort den Text des Bundesgesetzes, wo dies zur besseren Lesbar- und Verständlichkeit notwendig ist. Damit liegt ein formal schlankes Gesetz vor.
Die CVP/EVP-Fraktion steht voll und ganz hinter dem Grundsatz «1 Kind = 1 Zulage». Es ist erfreulich, dass die Lücke für diejenigen Personen, die weder als Nichterwerbstätige noch als Erwerbstätige Anspruch auf eine Zulage gehabt hätten, geschlossen worden ist. Positiv ist auch, dass weiterhin die Selbstständigerwerbenden berücksichtigt werden.
Die CVP/EVP-Fraktion befürwortet den Lastenausgleich, der insbesondere im Baselbiet mit seinen vielen kleinen, meist männerlastigen KMU sinnvoll ist. Den Lastenausgleichsfonds braucht es dafür allerdings nicht.
Eine weitere Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen lehnt die CVP/EVP-Fraktion ab. Sie hat sich bei der letzten Revision sehr stark für höhere Zulagen eingesetzt, und mit dem neuen Bundesgesetz werden die Ausbildungszulagen innert kürzester Zeit nun nochmals deutlich erhöht. In der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situationen, in der gerade viele KMU ums Überleben kämpfen, wäre es nicht opportun, die Arbeitgeber weiter zu belasten. Sollten sich die Kinder- und Ausbildungszulagen gewissermassen als Nothilfe für in Armut geratene Familien erweisen oder sollte sich das Armutsrisiko für Familien rasant vergrössern, müssten die Zulagen sicher neu diskutiert werden. Dann müsste aber auch allenfalls eine neue Finanzierungsart in Erwägung gezogen werden.
Die CVP/EVP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten und stimmt dem Gesetz, so wie es vorliegt, zu.
Madeleine Göschke (Grüne) erklärt, auch die grüne Fraktion sei für Eintreten. Sie unterstützt die Erhöhung der Ausbildungszulage - die vom Bund vorgegeben wird -, auch wenn sie sich eine weitergehende Erhöhung gewünscht hätte. Deshalb sind die Grünen für den Antrag der SP-Fraktion.
Gerade in der aktuellen Krise wäre mehr Geld in den Portemonnaies der Familien ein Beitrag an die so eindringlich gewünschte Konsumförderung. Es ist bedauerlich, dass im Kanton Baselland keine einmalige Geburts- oder Adoptionszulage vorgesehen ist, wie sie andere Kantone kennen.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Erste Lesung
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
Titel und Ingress keine Wortbegehren
A. Allgemeine Bestimmungen
§§ 1 - 5 keine Wortbegehren
§ 6 Höhe der Familienzulagen
Andreas Giger (SP) bemerkt, als baldiger Vater - der aber nicht in den Genuss dieser kantonalen Zulage kommen wird - stelle er sich, wie viele andere, die eine Familie gründen, gewisse Fragen. Meist geht es um durchaus erfüllende Perspektiven, aber es gibt auch Fragen rund ums Finanzielle. Ein Kind verursacht in der Schweiz durchschnittlich Kosten von CHF 340'000, das sind jährlich CHF 17'000 oder monatlich CHF 1'417, wie eine Studie des Bundes von 1998 belegt. Inzwischen dürfte diese Summe um 10 % bis 20 % höher liegen. Das bedeutet, dass jedes zehnte Kind in der Schweiz in Armut aufwächst oder dass Kinder in diesem Land ein grosses Armutsrisiko darstellen.
Es ist beschämend, dass der sogenannt «familienfreundliche» Kanton Baselland nur gerade das gesetzliche Minimum an Familienzulagen gewähren will. Kinder sind für die Volkswirtschaft von allergrösstem Interesse, und es ist von grosser Bedeutung, dass es im Kanton Zulagen gibt, die diesen Namen auch verdienen.
Zudem wäre eine Zulagen-Erhöhung für die SP-Fraktion eine wichtige und sinnvolle Konjunkturförderungsmassnahme. Deshalb beantragt sie folgende Änderung von § 6:
Die Kinderzulage beträgt Fr. 250.-, die Ausbildungszulage Fr. 300.-.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Kinderkriegen nicht nur von der Höhe der Zulagen abhängig sei.
2006 gab es im Baselbiet eine Volksabstimmung zu den Familienzulagen, und das Stimmvolk hat mit grossem Mehr den Kinderzulagen, wie sie vorgeschlagen waren, zugestimmt. Deshalb ist die Regierung der Ansicht, eine weitere Erhöhung sei nicht angebracht.
Natürlich würde mit höheren Zulagen die Kaufkraft erhöht, aber gleichzeitig würde den Unternehmungen höhere Kosten aufgebürdet, was die KMU schwächen würde.
Eva Chappuis (SP) weist darauf hin, dass Baselland die tiefsten Lohnprozentsätze (durchschnittlich 1,4 %) für Arbeitgeberabgaben der ganzen Schweiz kenne.
Zum Glück besichtigen die Gäste vom Walliser Grossen Rat zur Zeit den Arlesheimer Dom; wären sie noch hier, würden ihnen die Haare zu Berge stehen: Im Kanton Wallis zahlen die Arbeitgeber drei Lohnprozente, und die Kinderzulagen betragen CHF 275 (ab dem dritten Kind CHF 375), die Ausbildungszulagen CHF 425 (ab dem dritten Kind 525)! Auch weitere zehn Kantone zahlen höhere Zulagen aus als die vom Bund vorgegebenen Mindestzulagen. Die Vorgaben aus dem Bundesrahmengesetz sind seit 1991 in Diskussion - man addiere schon nur die Teuerung, und dann ist man bei der Zulagenhöhe, wie die SP-Fraktion sie heute beantragt.
Der Landrat - insbesondere auch die sogenannte «Familienpartei» - wird inständig gebeten, dieser Zulagenerhöhung zuzustimmen; sie ist absolut verkraftbar, weil Kleingewerbler auch von der Ausschüttung der Familienzulagen profitieren und weil der Lastenausgleich für KMU-Verträglichkeit sorgt.
Thomas de Courten (SVP) erklärt, diese Frage sei in der Kommission mehrfach diskutiert worden. Der Antrag wurde zweimal deutlich abgelehnt.
7:5 sei keine deutliche Mehrheit, ruft Regula Meschberger (SP).
Das Votum von Eva Chappuis blende gewisse Fakten aus, betont Thomas de Courten (SVP) - so etwa den Wunsch nach gesamtschweizerischer Harmonisierung der Zulagenhöhe. Dies hat bereit 2005 zu höheren Zulagen im Baselbiet geführt.
Zum Vergleich mit dem Kanton Wallis gilt es festzuhalten, dass bei einer Fokussierung auf die Familienzulagen nicht sämtliche Leistungen des Staates zugunsten der Familien berücksichtigt werden; und davon gibt es doch eine ganze Reihe.
Paul Rohrbach (EVP) fühlt sich als Mitglied der Fraktion der «Familienparteien» angesprochen und erklärt, Kinderhaben sei nicht nur eine Frage des Geldes - Kinder sind ein Geschenk Gottes.
Paul Rohrbach hat ein Herz für Kinder und ist nicht abgeneigt, über höhere Familienzulagen zu diskutieren. Aber der Pferdefuss besteht darin, dass die Zulagen über die Giesskanne verteilt werden. Millionäre, die Kinder haben, sollten doch keine Zulagen bekommen, welche die KMU-Wirtschaft bezahlen muss. Am sinnvollsten wäre wohl ein neues Bundesgesetz, das eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilte Finanzierung der Zulagen vorsieht.
Zur Zeit ist im Baselbiet eine frappante Zunahme der Kurzarbeit und der Arbeitslosenquote zu verzeichnen; in dieser Lage sind höhere Zulagen nicht zumutbar.
Natürlich gibt es einen Graben zwischen den deutschschweizerischen Kantonen auf der einen und der Welschschweiz bzw. dem Tessin auf der anderen Seite; letztere gehen sozialpolitisch auch in anderen Belangen oftmals ganz andere Wege.
Madeleine Göschke (Grüne) gibt ihrem Vorredner zu bedenken, dass es Paare gebe, die Kinder als Geschenk Gottes gerne annehmen würden, die aber genügend verantwortungsbewusst sind zu erkennen, dass sie es sich nicht leisten können.
Dass es Leute gebe, die nur wegen der Zulagen Kinder bekommen, ist eine Unterstellung, die es entschieden zurückzuweisen gilt.
Klaus Kirchmayr (Grüne) erkundigt sich bei der Regierung nach den Kosten der von der SP beantragten Zulagenerhöhung.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) antwortet, es würden heute im Kanton jährlich CHF 120 Mio. an Kinderzulagen bezahlt; würden sie um ein Viertel erhöht, käme es zu Mehrkosten von ca. CHF 30 Mio. für den Kanton.
Daniel Münger (SP) widerspricht: Eine allfällige Erhöhung der Kinderzulagen würde den Kanton fast nichts kosten. Denn es handelt sich um Beiträge der Arbeitgeber. Der Antrag zielt auf eine moderate Erhöhung jener Beiträge ab, mit denen das Baselbiet zurzeit am Ende des gesamtschweizerischen Vergleichs steht: Mit 1,4 Lohnprozenten sind die Arbeitgeberbeiträge für die Familienzulagen in Baselland so tief wie sonst nur noch im Kanton Zug.
Zudem würde der Lastenausgleich dafür sorgen, dass die Erhöhung weitgehend von jenen Branchen bezahlt würde, denen es sowieso gut geht und die es sich leisten können. Höhere Zulagen wären in wirtschaftlich schlechten Zeiten ein wichtiges Signal für die Familien.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) betont, auch der Kanton sei Arbeitgeber und zahle seinen Mitarbeitenden Zulagen.
Bruno Baumann (SP) stellt fest, zehn Kantone hätten schon bewiesen, dass höhere Zulagen möglich sind. In diesen Kantonen ist keine einzige Firma wegen der Zulagenerhöhung pleite gegangen oder weggezogen. Wer als «Familienpartei» auftritt, soll nun Farbe bekennen und der beantragten Zulagenerhöhung zustimmen.
Rita Bachmann (CVP) fragt, ob die genannten zehn Kantone auch ein Ehepaarsplitting kennen. Familienförderung besteht nicht aus einer einzigen Massnahme, sondern ist ein Puzzle, bei dem es auf jedes kleine Teilchen ankommt. Schon vor drei Jahren wurden im Baselbiet die Zulagen erhöht. Deshalb lehnt die CVP/EVP-Fraktion den neuerlichen Erhöhungs-Antrag ab.
Für Christoph Frommherz (Grüne) ist es ziemlich paradox, dass bei der Erbsschaftssteuer - also wenn sich die Familienstruktur auflöst - mit «Familienfreundlichkeit» argumentiert wird, dass aber, wenn es darum geht, Familien zu gründen und zu ernähren, geknausert wird. Diese Rechnung geht nicht auf.
[beifälliges Klopfen von der Ratslinken]
://: Der Antrag der SP-Fraktion wird mit 50:31 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]
§§ 7 - 11 keine Wortbegehren
B. Familienzulagenordnung
I. Familienausgleichskassen: Zulassung und Organisation
§ 12 keine Wortbegehren
§ 13 Voraussetzungen der Zulassung
Eva Chappuis (SP) erklärt, Familienausgleichskassen handelten hoheitlich, erliessen Verfügungen, müssten prozess- und haftungsfähig sein.
In der Formulierung über die Errichtung von Familienausgleichskassen wird diesem Umstand nicht Rechnung getragen. Wenn eine von Gründerverbänden beantragte Kasse von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion anerkannt ist, gilt sie als errichtet, ist aber nichts anderes als eine einfache Verwaltungsabteilung von Wirtschaftsverbänden. Das kann es ja nicht sein!
Familienausgleichskassen müssten über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, womit garantiert wäre, dass sie prozess- und haftungsfähig sind und dass ihre Organisation vom Gründerverband unabhängig ist. Deshalb sollte der zweite Satz von Absatz 1 wie folgt ergänzt werden:
... Diese Familienausgleichskassen bedürfen einer eigenen Rechtspersönlichkeit und gelten mit der Anerkennung und Genehmigung des Kassenreglements durch die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion als errichtet.
Dies würde den einzahlenden KMU auch eine Kontrolle über die Ausgleichskassen garantieren, was im Moment bei den vier Kassen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht der Fall ist.
Christoph Buser (FDP) bittet um Ablehnung des Antrages. Die Einzahlenden haben schon heute die Kontrolle über die Familienausgleichskassen. Die Kassenvorstände sind sehr gut informiert über alle Details. Auch das Bundesgesetz kennt keine entsprechenden Bestimmungen, was auf die gut gelebte Sozialpartnerschaft zurückzuführen ist. Der Gründerverband, der hinter einer Kasse steht, ist zudem als ganzer Verband haftbar.
Es wäre unsinnig, neue Rechtsformen und zusätzlichen Administrationsaufwand zu schaffen, wenn das heutige System doch so gut funktioniert.
://: Der Antrag der SP-Fraktion wird mit 54:20 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
§§ 14 - 22 keine Wortbegehren
II. Finanzierung und Lastenausgleich
§§ 23 - 30 keine Wortbegehren
III. Aufsicht, Haftung, Rechtspflege und Strafbestimmungen
§§ 31 - 40 keine Wortbegehren
C. Schlussbestimmung
§§ 41 - 44 keine Wortbegehren
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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