Protokoll der Landratssitzung vom 23. April 2009
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2008-229 vom 23. September 2008 Vorlage: Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) - Bericht der Bau- und Planungskommission vom < 6. April 2009 > - Beschluss des Landrats am 23. April 2009: < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Bau- und Planungskommissions-Präsident Rolf Richterich (FDP) nennt die Vorlage, die ein etwas abstraktes Gebiet behandle, das «Dessert» der heutigen Sitzung, das noch einmal die volle Aufmerksamkeit des Rates erfordere.
Die Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz hat einen gewissen Spielraum ausgenutzt und ein Konkordat vorgeschlagen, mit dem die Begriffe und Messweisen im Bauwesen harmonisiert werden soll. Eine ganze Menge an Begrifflichkeiten wird - für die am Konkordat beteiligten Kantone bindend - vereinheitlicht.
Die Vorlage wurde in der Kommission an zwei Sitzungen beraten, insbesondere unter Mitwirkung von Andreas Weiss, dem Leiter des Bauinspektorates, der sich wesentlich mit diesem Thema beschäftigt.
Baselland wäre der erste Nordwestschweizer Kanton, der der Vereinbarung beitreten würde. Der Bei- wie auch der Austritt sind sehr einfach.
In der Kommission wurde über den Sinn und Zweck des Konkordates diskutiert, insbesondere über die Einschätzung, ob die Gemeinden auch künftig noch gewisse Freiheiten hätten. Die Harmonisierung betrifft aber nur sprachliche, nicht inhaltliche Fragen. Mit den Baubegriffen kann man auch die Zonen, so wie sie heute bestehen, beschreiben; es braucht keine Zonen-Änderungen, sondern sie werden einfach anders (und zwar einheitlich) benannt. Die Kommission ist mit 10:3 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und beantragt dem Landrat, den Beitritt zum Konkordat zu beschliessen.
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- Eintretensdebatte
Urs Hintermann (SP) bemerkt bezugnehmend auf Seite 5 der Vorlage, ein und dasselbe Haus sei im Wallis zwölf Meter und in Luzern sechs Meter hoch - dies, weil in allen Kantonen die Höhe eines Hauses anders definiert wird. Das ist ein Unsinn, es erschwert die Arbeit aller Beteiligten und führt zu Missverständnissen. Diese Situation erinnert an das 19. Jahrhundert, als jeder Kanton ein eigenes Längen-, Gewichts- und Hohlmass hatte; damals wurden schliesslich diese Masse vereinheitlicht, und die gleiche Möglichkeit besteht jetzt für die Begrifflichkeit im Bauwesen. Damit können die Verfahren vereinfacht, der Aufwand minimiert und Missverständnisse vermieden werden. Die SP-Fraktion ist einstimmig der Meinung, das sei ein sehr sinnvolles Anliegen.
Die Bedenken, welche die SVP-Vertretung in der BPK vorgebracht hat, dass nämlich die Vereinheitlichung der Begriffe auch zu einer Vereinheitlichung der Bauten führen würde, dass also künftig alle Häuser gleich gross sein sollten, teilt die SP-Fraktion nicht. Nach wie vor können der Kanton bzw. die Gemeinden gemäss ihren Vorstellungen entscheiden, wie hoch Gebäude und wie gross die Ausnutzungsziffer sein soll. Das einzige, was mit dem Beitritt zum Konkordat erreicht werden kann, ist, dass überall die gleichen Definitionen verwendet werden.
Es ist ein Schönheitsfehler, dass gerade die anderen Nordwestschweizer Kantone Basel-Stadt, Solothurn und Aargau der Vereinbarung in absehbarer Zeit nicht beitreten werden - das ist aber kein Grund fürs Baselbiet, mit dem Beitritt zuzuwarten.
Urs Hess (SVP) räumt ein, der Titel «Harmonisierung der Baubegriffe» klinge gut. In Tat und Wahrheit gibt der Kanton aber mit dem Beitritt zu diesem Konkordat ein Teil des demokratischen Rechts an ein Gremium einiger Baudirektoren ab. Ändert diese Gruppe wieder irgend einen Begriff, sind davon alle Gemeinden betroffen, die ihre Zonenreglemente ändern müssen, damit auch wirklich das gebaut werden kann, was beabsichtigt ist.
Häuser im Baselbiet sollen auch künftig nicht gleich aussehen wie Häuser im Wallis. Unterschiede sollen weiter möglich sein. Die vorgesehene, sehr lange Übergangsfrist führt zu Rechtsunsicherheiten: Wann in welcher Zone überhaupt was gebaut werden darf, ist dann lange völlig unklar. Den Gemeinden, die für die Erarbeitung der Zonenreglemente zuständig sind, wird eine riesige Arbeit aufgehalst, und auf sie kommen viele Kosten zu. Einsparungen gibt es nur für ein paar wenige gesamtschweizerisch tätige Architekten. Die SVP-Fraktion ist ganz klar gegen diese Harmonisierung.
Die FDP-Fraktion stimme dem Beitritt zum Konkordat einstimmig zu, erklärt Petra Schmidt (FDP). Es geht um die Harmonisierung von Bau-Begriffen. Man glaubt nicht, dass Urs Hess im Baugewerbe arbeitet. Er braucht offenbar Nachhilfeunterricht, und ihm muss nochmals genau erklärt werden, worum es bei dieser Vereinbarung geht. Dazu nur ein kleines Beispiel: Es geht nicht nur darum, dass in den verschiedenen Kantonen andere Messweisen gelten. Selbst innerhalb des Kantons Baselland unterscheiden sie sich von Gemeinde zu Gemeinde. So wird etwa die Fassadenhöhe vom Boden aus gemessen - was aber heisst das? In einer Gemeinde ist das gewachsene Terrain gemeint, in einer anderen wird ab der Oberkante des rohen Sockelgeschosses gemessen, in der dritten ab dem neuen Terrain. Und nach oben wird bis zur Oberkante der Fassade gemessen: Das kann je nach Gemeinde der Schnittpunkt der Fassade aussen mit der Oberkante des Sparrens sein, oder es wird bis oben an den Ziegeln gemessen oder bis unterhalb der Isolation. Das ist schlicht ein «Puff»! [Heiterkeit] So lässt sich nur schwer arbeiten, und diese Situation ist schwierig für die Behörden, für das Bauinspektorat, für die Handwerker - wie soll der Bürger verstehen, dass nicht alle Gemeinden gleich messen? Die heutige Regelung ist nicht bürgerfreundlich, und die Harmonisierung sorgt für eine einfache, praktikable Lösung.
Das auf die Gemeinden ein gewisser Aufwand zukommt, ist diesen bewusst. Jede Gemeinde muss ihre Zonenreglemente innert einer Übergangsfrist anpassen. Sobald das überarbeitete Zonenreglement rechtsgültig ist, tritt es in Kraft. Dass während der Übergangszeit das heutige Durcheinander bestehen bleibt, ist klar. Aber der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und sämtliche Gemeinden - mit einer Ausnahme - stimmen der Harmonisierung ebenso zu wie der Bauverwalterverband.
Elisabeth Schneider (CVP) betont, Petra Schmidt habe ihr aus dem Herzen gesprochen. Gemeindepräsidien und -verwaltungen müssen dauernd Nachhilfeunterricht geben, und zwar sowohl den Bauherren als auch den Architekten. Auch das Bauinspektorat könnte ein Liedchen singen von diesen enorm aufwändigen Verfahren, die extrem viel Geld kosten. Die Harmonisierung wird zu beträchtlichen Einsparungen führen.
Mit angemessenen Übergangsfristen kann den Anliegen der Gemeinden Rechnung getragen werden, und sie werden genügend Zeit haben für die Revisionen ihrer Zonenreglemente. Jede Gemeinde kann abwarten, bis ihr Zonenreglement sowieso revisionsbedürftig ist.
Die CVP/EVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu und ist der Meinung, dass der Kanton der Beitritt zur Vereinbarung möglichst bald vollziehen solle, damit Gemeinden, die vor einer Revision des Zonenreglements stehen, diese aufgrund der neuen Grundlagen vornehmen können.
Die Vorlage führt nicht zu einem Autonomieverlust für die Gemeinden; im Gegenteil: Ihr Aufwand wird durch die Vereinheitlichung der Baubegriffe deutlich verringert. Es ist deshalb anzunehmen, dass auch die VBLG-Präsidentin ihr zustimmen wird.
Isaac Reber (Grüne) glaubt, der Föderalismus habe viele Vorzüge, aber auch einige Nachteile. Nebst der Bildung, wo ebenfalls ein grosser Wirrwarr besteht, gehört dazu auch das Bau- und Planungswesen, in dem geradezu babylonische Verhältnisse herrschen: Keiner versteht den anderen, niemand weiss, was der andere meint. Es ist richtig, diesem Zustand ein Ende zu setzen.
Man muss sich bewusst sein, dass es um eine grössere Übung geht: Es werden nicht nur Begriffe vereinheitlicht, sondern auch die dahinter stehenden Definitionen müssen angeglichen werden. Das führt zu viel Arbeit beim Kanton und den Gemeinden. Es ist aber absolut berechtigt, diesen Schritt nun zu tun und die Begriffe zu harmonisieren. Denn es ist nicht so, dass - wie Urs Hess behauptet - nur ein paar Architekten etwas sparen, sondern auch ihre Kunden, das ganze Gewerbe, die Behörden. Von einfacheren, klaren Verhältnissen profitieren alle.
Es ist nicht korrekt, wenn behauptet wird, künftig sähen alle Häuser im Baselbiet und im Wallis gleich aus. Denn es geht nur darum, dass in allen beteiligten Kantonen das gleiche gemeint wird, wenn von Ausnutzungs- oder Bebauungsziffern gesprochen wird. Die Gestaltung der Gebäude hingegen wird nicht normiert.
Die grüne Fraktion stimmt der Vorlage zu.
Rolf Richterich (FDP) weist darauf hin, dass das Bauwesen eigentlich eine exakte Wissenschaft sei - umso wichtiger ist, dass alle die gleichen Einheiten verwenden.
Angst vor einem Einheitsbaustil ist nicht angebracht. Denn bisher haben zwei Kantone den Beitritt zum Konkordat bekanntgegeben, und zwar mit Bern und Graubünden die beiden flächenmässig grössten Kantone der Schweiz. Im Kanton Bern, der vom Jura bis zu den Hochalpen reicht, sind so ziemlich alle Häusertypen vertreten, und es ist nicht anzunehmen, dass künftig ein «bernisches Einheitshaus» geschaffen wird.
Die Kommission war sich mehrheitlich einig, dass der grösste Vorteil bei einem Baselbieter IVHB-Beitritt darin bestünde, dass eine Harmonisierung innerhalb der 86 Gemeinden erreicht würde - die interkantonale Harmonisierung wäre nur ein willkommener Nebeneffekt.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) beruhigt Urs Hess, die Demokratie bleibe auch mit einem Konkordats-Beitritt gewährleistet.
Die Gemeinden haben in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv reagiert. Sie sind bereit, die anfänglich grosse Arbeit auf sich zu nehmen, weil sie erkennen, dass der daraus resultierende Ertrag beträchtlich sein wird.
Selbst wenn die Harmonisierung nicht gesamtschweizerisch zustande kommt, wäre es schon sehr positiv, wenn es innerhalb des Kantons zu einer Vereinheitlichung käme. Deshalb beantragt die Regierung Zustimmung zur Vorlage.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1 keine Wortbegehren
Ziffer 2 keine Wortbegehren
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen beantragt.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) mit 61:13 Stimmen bei einer Enthaltung zu, womit die 4 / 5 -Mehrheit von 60 Stimmen erreicht ist. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
über Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
vom 23. April 2009
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonsierung der Baubegriffe (IVHB).
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2.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt den Bestimmungen der §§ 30 Buchstabe b und 31 Abs. 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung über das obligatorische und fakultative Referendum.
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Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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Nr. 1131
Mitteilungen
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Sitzungen von Ratskonferenz und Büro
Landratspräsident
Peter Holinger
(SVP) macht darauf aufmerksam, dass gleich im Anschluss an die Sitzung die Ratskonferenz zusammentrete und dass ca. um 17:15 Uhr eine Sitzung des Büros stattfinden werde.
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FC Landrat
Landratspräsident
Peter Holinger
(SVP) bittet um Anmeldungen für das Fussballturnier der Parlamente von Baselland, Basel-Stadt und Hamburg vom 6. Juni 2009 in Oberdorf.
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Nächste Landratssitzungen
Die nächsten Sitzungen finden, wie Landratspräsident
Peter Holinger
(SVP) in Erinnerung ruft, am 7., 14. und 28. Mai 2009 statt.
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Schluss der Sitzung
Landratspräsident
Peter Holinger
(SVP) dankt seinen Ratskolleg(inn)en für das engagierte Mitwirken, wünscht allen einen schönen Abend und schliesst die Sitzung um 17:05 Uhr.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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Die nächste Landratssitzung findet statt am 7. Mai 2009
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