Protokoll der Landratssitzung vom 14. Juni 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Juni 2007 |
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17a
2007-034
vom 13. Februar 2007
Vorlage:
Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Unternehmenssteuerreform
(1. Lesung)
- Bericht der Finanzkommission vom
1. Juni 2007
- Beschluss des Landrats am 14. Juni 2007: < 1. Lesung abgeschlossen >
Nr. 2513
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider (CVP) stellt, bevor mit dem nächsten Traktandum begonnen wird, den neuen Protokollsekretär Pascal Andres vor.
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) erklärt, der Wirtschaftsstandort Baselland soll aus steuerlicher Sicht attraktiver und im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb konkurrenzfähiger werden. Das sind die Hauptgründe, weshalb der Regierungsrat dem Landrat die zur Debatte stehende Reform der Unternehmensbesteuerung vorlegt. Es geht hierin um die Einführung des proportionalen Ertragssteuersatzes bei juristischen Personen, um die Senkung der Kapitalsteuerbelastung und um die Erweiterung der Dauer von Steuererleichterungen. Dem Kanton und den Gemeinden fliessen mit diesen Reformen rund 70 Mio. Franken Steuereinnahmen weniger zu, man erhofft sich aber aus diesen mittelfristig ein zusätzliches Wirtschaftswachstum, indem zum einen weniger Unternehmen abwandern und sich zum anderen mehr im Kanton niederlassen. Das Steuergesetz muss zudem an neue Vorschriften aus dem Steuerharmonisierungsgesetz angepasst werden. Die Finanzkommission empfiehlt dem Landrat, auf die Vorlage einzutreten.
Für die Mehrheit der Kommission geht diese Reform in die richtige Richtung, sie sei ein klares Signal für erfolgreiche Klein- und Mittelbetriebe und soll insbesondere auch Jungunternehmer entlasten. Eine Angleichung an die Nachbarkantone wird angestrebt, jedoch mit gewissen Leitplanken innerhalb des Steuerwettbewerbs.
Eine Minderheit in der Kommission lehnt die Vorlage ab, weil diese vor allem die bessergestellten Unternehmer und Kapitaleigentümer bevorzuge. Das Einkommen aus dem Kapital soll nur noch teilweise versteuert werden, während die Lohnabhängigen weiterhin ihr gesamtes Einkommen versteuern müssen. Die Minderheit stellt die Verfassungskonformität dieser Teilsatzbesteuerung in Frage.
Die wichtigsten Revisionspunkte sind:
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Die Frist für Steuererleichterungen wird von 7 auf 10 Jahre erhöht. Eine Maximaldauer von 10 Jahren ist möglich, die meisten Kantone verwenden diese Frist. Einen Antrag, diese Frist nicht zu verlängern, lehnte die Kommission ab.
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Die wirtschaftliche Doppelbelastung soll gemindert werden. Unternehmer, die an ihrer Gesellschaft mit mindestens 10% beteiligt sind, sollen die Dividende nur zum halben Steuersatz versteuern. Den Antrag, die Dividende und Gewinnanteile zu 80% zu besteuern, wenn die Beteiligung mindestens 20% beträgt, lehnt die Kommission ab. Gemäss einem Gutachten des Bundesamts für Justiz sei ein Teilbesteuerungssatz von 50 oder 60% nicht mehr verfassungskonform, weil eine Rechtsungleichheit gegenüber den anderen Steuerpflichtigen resultiere.
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Beim Ertragssteuersatz soll neu ein Einheitssatz von 12% gelten. Ausgenommen hiervon sind Kleinunternehmen, welche für die ersten 30'000 Franken Gewinn von einer Halbierung des Steuersatzes auf 6% profitieren. Dadurch sollen nicht nur die finanzstarken, sondern besonders die mittleren und kleinen Unternehmen entlastet werden. Hierüber gab es in der Finanzkommission längere Debatten mit Anträgen in beide Richtungen. Während in der ersten Lesung die Werte der Regierungsvorlage obsiegten, setzte sich in der zweiten Lesung eine weitere Entlastung durch. Die Ertragssteuer auf den ersten 100'000 Franken soll 6%, auf dem verbleibenden Reinertrag 12% betragen. Durch diese Differenz zur Regierungsvorlage erleidet der Kanton eine weitere Einbusse von rund 3 Mio. Franken pro Jahr, allerdings gehen davon rund 1.8 Mio. Franken an Unternehmen, die heute schon von einem Ertragssteuersatz zwischen 12 und 20% profitieren. Bei der Gewinngrenze von 30'000 Franken profitieren 1'200 Unternehmen, bei einer Erhöhung auf 100'000 Franken sind es rund 180 Unternehmen zusätzlich. Für die Gemeinden ist ein Rahmen von 2 bis 5% zur Festlegung des Ertragssteuersatzes vorgesehen. Ein Antrag, den Rahmen auf 2 bis 4% festzulegen, wurde deutlich abgelehnt. Ebenso abgelehnt - jedoch nur knapp - wurde ein Antrag, Unternehmen mit einem Steuerrabatt zu begünstigen, die mit einem Nachhaltigkeitsbericht ihren besonderen Beitrag zur Umwelt nachweisen.
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Bei der Kapitalsteuer geht es um die Halbierung des Satzes von heute 2‰ auf 1‰, die Gemeinden sollen ebenfalls ihren Kapitalsteuersatz halbieren, allerdings abgefedert durch eine Übergangsregelung.
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Für die Holdinggesellschaften soll die Kapitalsteuer bei Kanton und Gemeinden je 0.1 statt der bisherigen 0.25‰ betragen. Auch zu diesem Punkt gab es in der Kommission Anträge in beide Richtungen, die jedoch scheiterten.
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Bei den Domizilgesellschaften soll die Kapitalsteuer bei Kanton und Gemeinden je 0.5 statt bisher 1‰ betragen. Auch zu diesem Punkt scheiterten in der Kommission Anträge zur Reduktion bzw. Erhöhung.
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Zur Übergangsregelung: Die Auswirkungen der Reduktion der Kapitalsteuer bei den Gemeinden fallen sehr unterschiedlich aus. Die Finanzkommission beantragt, die Dauer der Übergangsregelung bis und mit Steuerjahr 2010 zu verlängern. Bis dahin sollte die Revision des Finanzausgleichsgesetzes, an dem die Gemeinden massgeblich beteiligt sind, abgeschlossen sein.
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Zu den Anträgen:
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Die Finanzkommission stimmt der Abschreibung der meisten Vorstösse einstimmig zu, Ausnahme bildet das FDP-Postulat betreffend Abschaffung bzw. Milderung der Kapitalsteuer bei juristischen Personen, welches eine knappe Mehrheit als nicht erfüllt betrachtet. Die Möglichkeit einer Anrechnung der Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer wurde weder überprüft, noch richtig darüber berichtet.
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Die Finanzkommission beantragt mit 8 : 5 Stimmen, den Änderungen des Steuergesetzes zuzustimmen.
Ruedi Brassel (SP) erinnert daran, wie sich die SP-Fraktion im Jahr 2000 in der Abstimmung zur Motion Dieter Völlmins für einen Systemwechsel zur proportionalen Ertragssteuer aussprach. Grundsätzlich steht die SP dieser Unternehmenssteuerreform also nicht ablehnend gegenüber, sondern sie sieht durchaus Elemente, die geändert werden sollten. Aber Ruedi Brassel möchte daran erinnern, wie diese Diskussion um die Motion Dieter Völlmins vonstatten ging. Er zitiert: "Er wolle überhaupt keine Steuergeschenke oder Änderungen des Steuerertrags erreichen. Auf keinen Fall geht es darum, die Besteuerung von juristischen Personen generell herunterzusetzen" . Noch in der selben Sitzung wies Regierungsrat Adrian Ballmer die Gegner auf ein Missverständnis hin, "denn" , so zitiert Ruedi Brassel weiter, "eine Steuersenkung im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion stehe nicht zur Diskussion" .
Heute steht man aber vor einer Vorlage, die bedeutende Steuersenkungen zusammen mit dem Systemwechsel bei der Ertragssteuer hin zur proportionalen Steuer vornimmt. Hinzu kommt die Verlängerung der Steuererleichterungen von 7 auf 10 Jahre sowie eine Milderung der angeblichen Doppelbelastung, die zu einem eigentlichen Kernpunkt bei der rechtlichen Beurteilung werden könnte.
Faktisch ist der §34 ein Privileg für eine ganz bestimmte, kleine Gruppe von Steuerzahlenden, die mehr als 10% des Aktienkapitals eines Unternehmens besitzt und das Einkommen aus diesem Anlagevermögen nur zum halben Tarif versteuern muss. Das ist eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber jenen, die Lohneinkommen beziehen und dieses samt und sonders versteuern müssen, es verletzt das Gebot der Gleichbehandlung und rüttelt am Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Letzteres wird vom Bundesgericht, wie in den letzten Wochen zu hören war, als Elementar wichtig eingestuft und führte dazu, dass der Kanton Obwalden seinen degressiven Steuersatz verwerfen musste. Ruedi Brassel behauptet nicht, dass es sich hier um einen degressiven Steuersatz handle, aber der Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit werde gereizt und das verfassungsmässige Gebot angekratzt, weshalb die Verfassungskonformität dieser Vorlage nochmals ganz genau geprüft werden muss, sollte sie «Volkes Gnade» finden.
Der Kommissionspräsident habe bereits darauf hingewiesen, dass bei der Bundessteuerreform die Verfassungskonformität des Vorgehens beim Teilbesteuerungssatz von namhaftesten Experten in Frage gestellt wird. Dabei geht es nicht nur um die Seite der Verfassungskonformität, sondern auch um die Wirkung einer solchen Regelung; es werden falsche Anreize gesetzt. Unternehmer, die über einen solchen Aktienkapitalanteil verfügen, neigen dazu, sich weniger als Lohn auszahlen zu lassen, weil so Sozialleistungen vermieden werden können. Sie beziehen lieber mehr Dividende, wo Steuerverluste eintreten und die Sozialversicherungen weniger Einnahmen erreichen. Das Gemeinwesen wird auf doppelte Weise geschädigt und diese Unternehmer auf doppelte Weise privilegiert. Das kann doch nicht Sinn der kantonalen Steuerpolitik sein und es führt auch nicht zu einer Steigerung der Steuermoral! Letztere ist ein ganz wesentliches Moment der Akzeptanz und Fähigkeit, einen Staat zu führen. Steigen die Disparitäten zwischen den verschiedenen Einkommen weiter an, dann sinkt die Steuermoral zulasten des Staatswesens.
Begründet werde die Vorlage bekanntlich mit der Erhöhung der Standortattraktivität, welche gewiss bis zu einem gewissen Grad auch aus dem Faktor Steuern bestehe, aber sicherlich nicht ausschliesslich. Als entscheidend für die Standortqualität der Region erachtet Ruedi Brassel primär die Infrastruktur, die Bereiche Bildung, Kultur, Verkehr und Vernetzung, ganz generell eine möglichst hohe Lebensqualität und nicht zuletzt der soziale Zusammenhalt, der in der Gesellschaft die Grundlage des Zusammenlebens darstellt. Genau dieser Zusammenhalt wird aber durch solche Reformen zunehmend in Frage gestellt; einem ruinösen Steuerwettbewerb, der dazu führe, dass der Kanton Baselland durch den Entzug der finanziellen Mittel anfängt, seine Stärken - die gute Infrastruktur - zunehmend zu schwächen. In den Augen der SP-Fraktion sind die entstehenden Kosten dieser Reform von 70 Mio. Franken nicht verantwortbar. Auch ist es nicht möglich, die Prognose der Einnahmeverluste als solche zu übernehmen. Diese basiert auf der Berechnung des Steuerjahres 2003. Seither stiegen die Steuereinnahmen deutlich an, dem Staat geht es entsprechend besser, doch die Ausfälle durch diese Neuregelung steigen entsprechend. Regierungsrat Adrian Ballmer versprach, bis zur Abstimmung eine Rechnung mit jüngeren Zahlen zu präsentieren, was er schon heute solle, denn es herrsche grosses Interesse daran.
Die SP will in Summa nicht auf das Geschäft eintreten, denn sie sieht den Handlungsbedarf in diesem Bereich anders, als dass sie eine Vorlage mit diesen Ausfällen verantworten könnte, zumal deren Verfassungskonformität angezweifelt wird. Aus diesen Gründen plädiert die SP für nicht Eintreten. Sollte es dennoch zum Eintreten kommen, würden verschiedene Anträge gestellt, die bereits in der Kommission zur Sprache kamen und die dazu dienen, die fragwürdige verfassungsmässige Grundlage zu beheben bzw. die Ansätze dergestalt zu definieren, dass die Verfassungsmässigkeit gemäss dem von Bundesseite vorliegenden Gutachten gewährleistet wäre.
Gesamthaft betrachtet bleibt Ruedi Brassel die Bemerkung, der Staatshaushalt solle in der jetzigen Unternehmenssteuerreform mit über 70 Mio. Franken belastet werden, während der Staat vor einem Jahr in der Familienbesteuerung gerade 33 Mio. Franken gewährte. Auch das zeige, wie die Wertungen eigentlich liegen. Für die SP-Fraktion kommt diese Unternehmenssteuerreform nicht in Frage.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) nimmt an, die Anwesenden seien sich bewusst, dass das Eintretensvotum der SVP anders ausfalle als jenes der Ratslinken.
Im Vergleich zu anderen Kantonen steht Baselland in der Unternehmensbesteuerung im letzten Drittel. Bei der Ertragssteuer erreicht er Platz 16, bei der Kapitalsteuer gar nur Platz 24. Insgesamt resultiert der schlechte 21. Platz und, mit Ausnahme des Kantons Basel-Stadt, eine Positionierung hinter sämtlichen Nachbarkantonen. Die SVP sieht in diesem Gebiet schon lange Handlungsbedarf, diese überfällige Reform zu verabschieden. In diesem Sinne ist sich die Fraktion mit der Regierung voll und ganz einig und begrüsst es, wenn der Reformstau endlich aufgehoben werde.
Einig ist man sich bei den gemachten Vorschlägen in der Vorlage, obschon diese für die SVP zu wenig weit gehen. Gewünscht hätte sich die Fraktion weitergehende Entlastungen für die Wirtschaft und versuchte dies - wie schon durch Marc Joset erwähnt - durch gezielte Anträge für nachhaltigere, fiskalische Rahmenbedingungen in den Kommissionsberatungen zu erreichen. Bei der Kapitalbesteuerung wurde diesen Anträgen mehrheitlich nicht Folge geleistet, es bleibt bei den regierungsrätlichen Vorschlägen. Hans-Jürgen Ringgenberg bedauert dies, denn die neuen Sätze brächten Baselland bei der Kapitalbesteuerung im Steuerwettbewerb nicht entscheidend weiter und seien nicht attraktiv.
Bei der Ertragssteuer erreichte die SVP-Fraktion, dass die neue proportionale Ertragsbesteuerung zusätzlich gemildert wird. Die Kommission stimmte diesem Antrag nach Ausdehnung des Reinertragsbetrags auf 100'000 Franken für den tieferen Steuersatz von 6% zu.
Die Regierung sah den tieferen Satz nur bis zu einem Betrag von 30'000 Franken vor. Von der Ausdehnung des Betrags profitieren rund 180 weitere Unternehmen im Kanton. Die Gesamtentlastung für die Unternehmen in diesem Punkt entspricht 47 Mio. Franken.
Die SVP-Fraktion wünschte sich bei der Ertragssteuer auch weitere Senkungen der Besteuerung für den Reinertrag über 100'000 Franken. Angestrebt wurde ein Satz um 9 bis 10%, mit dem Satz von 12% könne man aber - auch weil das Gesamtpaket nicht gefährdet werden soll - leben.
Im Gegensatz zur Ratslinken erachtet Hans-Jürgen Ringgenberg die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung als sehr wichtig. Neben dem Bund, der diese Lösung vermutlich bald einführt, hätten auch viele Kantone bereits erkannt, dass eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei Vorhandensein einer entsprechenden Beteiligungsquote richtig und gerecht sei. Mit dieser Milderung soll erreicht werden, dass Gewinne vermehrt ausgeschüttet und für Investitionen verwendet werden. Die vorgesehene Schwelle von 10% liegt im schweizerischen Durchschnitt, was Hans-Jürgen Ringgenberg befürwortet. Die SVP-Fraktion verstehe aber nicht, weshalb die Ratslinke es als gerecht betrachtet, wenn für das selbe Einkommen bzw. Gewinn mehrfach Steuern anfallen, zuerst als Unternehmensertrag, dann als Einkommen und schliesslich, würde es gespart, auch noch als Vermögen. Im Idealfall sei gar eine vollkommene Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung anzustreben. Der Kanton braucht Unternehmer, die sich hier niederlassen, diese Motivation erwähne auch die Regierung in der Vorlage.
Schleierhaft ist für Hans-Jürgen Ringgenberg, weshalb die Ratslinke Reduktionen der Unternehmenssteuer stets als Steuergeschenke darstelle. Es gehe dem Kanton doch nur darum, seinen finanziellen und steuerlichen Handlungsspielraum zur Begünstigung der Ansiedlung neuer Unternehmer zu nutzen und dadurch auch neue Arbeitsplätze zu erschaffen bzw. die bestehenden Arbeitsplätze der bereits angesiedelten Unternehmen zu erhalten. Was daran falsch sein soll, versteht Hans-Jürgen Ringgenberg nicht, mit einem "Schmarotzerkanton" - wie von der SP schon behauptet worden sei - habe dies gar nichts zu tun. Er denkt, die Ratslinke habe schlicht nicht verstanden, um welche Verbesserungen es hier gehe.
Auf die verbleibenden Verbesserungen möchte er nicht im Detail eingehen, diese finden aber ebenso die Zustimmung seiner Fraktion, insbesondere die verlängerte Frist für Steuererleichterungen nach §17, die indirekte Teilliquidation und Transponierung, die Anrechnung von Betriebsverlusten an Grundstückgewinne gemäss §79 und ganz besonders auch §192a über die Verlängerung der Übergangsfrist bei der Kapitalsteuer für die Gemeinden bis und mit Steuerjahr 2010.
Das gesamte Paket bringt den Unternehmen im Kanton steuerliche Entlastungen in Höhe von 56 Mio. Franken bei der Staatssteuer und 18 Mio. Franken bei der Gemeindesteuer. Für die Staatsfinanzen sind diese Entlastungen massvoll und tragbar. Baselland steht mit der gesamten Schweiz, insbesondere aber mit den Nachbarkantonen in einem steuerlichen Wettbewerb. Für die Attraktivität des Kantons müsse man sich diesem gesunden steuerlichen Wettbewerb stellen. Es geht hier um mehr private Investitionen, mehr Arbeitsplätze und dadurch mehr Wachstum, Konsum und Wohlstand.
Für Hans-Jürgen Ringgenberg kommt wenig überraschend das Gegenargument, man habe die steuerliche Entlastung von Familien und tiefen Einkommen beschlossen - für die sich die SVP ebenfalls aussprach - und könne in Anbetracht der Kosten von 90 Mio. Franken, resp. mit der Finanzierung durch die Hauseigentümer nur 40 Mio. Franken, keine weiteren Steuern mehr senken. Dem kann er nicht zustimmen. Es gehe doch jetzt darum, sicherzustellen, dass in Zukunft alle einen Arbeitsplatz und ein steuerbares Einkommen haben, von dem auch die "schönen neuen" Sozialleistungen abgezogen werden können.
Schliesslich soll man diese Reform nicht mit der degressiven Unternehmenssteuer des Kantons Obwalden verwechseln, über die das Bundesgericht jüngst entschied. Die Baselbieter Reform ist mit dieser nicht vergleichbar und es wäre inkorrekt, einen Zusammenhang konstruieren zu wollen.
Die SVP ist für Eintreten und wird die ihres Erachtens massvollen und finanzierbaren Änderungen gemäss Entwurf der Finanzkommission gutheissen. Er geht davon aus, dass diese Reform Baselland im Steuerranking nach vorne bringt, wenn auch nicht an die Spitze.
Der Abschreibung der Vorstösse stimmt seine Fraktion mit Ausnahme des Postulats 2002/309 ebenfalls zu.
Daniela Schneeberger (FDP) betont, die FDP habe im Zusammenhang mit der Familienbesteuerung immer auch auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, im Bereich der Unternehmenssteuer eine Entlastung herbeizuführen, denn der Handlungsbedarf sei dringend im Interesse des Wirtschaftsstandorts Baselland.
Unter den wichtigsten Aspekten der Reform geht Daniela Schneeberger zuerst auf den meistdiskutierten Punkt der wirtschaftlichen Doppelbelastung ein. Der Bundesgerichtsentscheid zu Obwalden - so betont sie vorweg - habe inhaltlich nichts mit der Entlastung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu tun. Wirtschaftliche Doppelbelastung bedeutet, dass der Gewinn in der Kapitalgesellschaft zuerst mit der Gewinnsteuer besteuert wird, die ausgeschüttete Dividende wird dann beim Aktionär als Einkommen versteuert. Weil im Kanton Baselland mehrheitlich Familienbetriebe tätig sind, in welchen der Eigentümer gleichzeitig Mehrheitsaktionär ist, schüttet sich dieser die Dividende aus, zahlt Gewinnsteuer im Unternehmen und Einkommenssteuer für die Dividende. Die Belastung ist hier höher, als beispielsweise für einen Einzelunternehmer.
Daniela Schneeberger wehrt sich im Namen ihrer Fraktion in aller Deutlichkeit gegen den von der Ratslinken eingebrachte Behauptung, Grossaktionäre und Reiche würden primär privilegiert werden. Die Dividendenentlastung kommt nur jenen zugute, die mehr als 10% an einer Kapitalgesellschaft besitzen. Bei einem Aktionär von börsenkodierten Gesellschaften ist dies äusserst selten der Fall, auch betrifft es keine Portfolioaktionäre. Die Dividendenentlastung zielt auf Familienunternehmen und KMUs, in denen das unternehmerische Engagement und die Dividendenberechtigung in der selben Hand liegt. Über 90% der Betriebe im Baselland sind KMUs, der grösste Teil hiervon Familienbetriebe: bei diesen handelt es sich sicher nicht um Grossaktionäre im Sinne der Ratslinken.
Wiederholt äusserten sich verschiedene Seiten im Wahlkampf und auch anderswo, sie wollten die KMUs entlasten. Hier sieht die FDP-Fraktion eine wirkliche Chance, eine solche zu erreichen und die betroffenen wollen sie verstreichen lassen.
Zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Dividendenentlastung sollte man zwei Punkte sauber unterscheiden. Im häufig erwähnten Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz geht es um ein Teilbesteuerungsverfahren, worin ein Teil der Dividende aus der Bemessung herausgenommen wird. Einfach gesprochen handelt es sich um eine Steuerbefreiung. In der vorliegenden Form des Kantons Baselland findet ein Halbsatzverfahren Anwendung. Es erfolgt also keine Befreiung, die Dividende wird in die Bemessung einbezogen und nur zum halben Satz besteuert. Das ist der wesentliche Unterschied zum Bund, die Entlastung wird so auch geringer ausfallen als im auf Bundesebene besprochenen Teilbesteuerungsverfahren. Diverse Kantone wenden bereits das Halbsatzverfahren an, die Verfassungskonformität wurde aber nie in Frage gestellt. Kurz zielt die Milderung auf eine Absenkung der Gesamtbesteuerung (Gewinn- und Einkommensbesteuerung) der Dividende auf ein Niveau vergleichbar jenem, wo die Einkünfte des Aktionärs nur einmal anfallen und normal besteuert werden, ab.
Betreffend der Sozialversicherungen bemerkt Daniela Schneeberger, die Dividende müsse nicht mit der AHV abgerechnet werden, aber der AHV ginge es angeblich ohnehin sehr gut. In der Finanzkommission wurde dieser Punkt besprochen und festgestellt, es sei für die KMUs betreffend der Sozialversicherungen nicht interessant, irgendwelchen "Unfug" im Sinne von mehr Dividende und weniger Lohn zu betreiben, dies entspricht nicht der Praxis. Unter gewissen Umständen könnte es sich zwar lohnen, so zu verfahren und Teile des Lohns zu ersetzen, aber das sind genau jene in den oberen Segmenten. Für diese ist das aber aufgrund der Vermögensbesteuerung im Kanton Baselland nicht mehr interessant. Weniger Lohn und mehr Dividende bedeutet weniger Personalaufwand und mehr Gewinn: Der Vermögenssteuerwert steigt und der Kanton Baselland hat einen der höchsten Vermögenssteuersätze.
Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Baselland ist es höchste Zeit, diese steuerliche Doppelbelastung zu korrigieren. Einige mittlere Betriebe denken zwar über eine Dividendenausschüttung nach, unterlassen dies aber aufgrund der Doppelbelastung.
Zur Reduktion des Kapitalsteuersatzes bemerkt Daniela Schneeberger, dieser sei derzeit einer der höchsten im Landesvergleich. Die Gemeindesteuersätze spielen dabei eine grosse Rolle, denn im Durchschnitt bewegen sich diese nahe am gesetzlichen Maximum. Kapitalintensive Unternehmer erleiden hieraus einen Nachteil. Die Reduktion um die Hälfte ist, wenn auch nicht revolutionär, so doch dringend benötigt, insbesondere für die mobilen Domizil- und Holdinggesellschaften, deren Standortwahl sich nicht nur auf die Region fokussiert. Es ist ein kleiner Schritt, die FDP hätte sich in diesem Punkt mehr gewünscht. Anders als bei der Ertragssteuer sollten hier auch die Gemeinden etwas zur Senkung der Kapitalsteuerbelastung beitragen. Um den von Steuerausfällen betroffenen Gemeinden entgegenzukommen, erhöhte die Kommission die Übergangsphase entgegen der Regierungsvorlage um zwei Jahre bis 2010, wodurch die Gemeinden mehr Zeit zum planen erhalten. Eine Arbeitsgruppe der Finanzdirektion ist damit beschäftigt, eine Anpassung des Finanzausgleichs zu bearbeiten. Auch diese Reform betrifft nicht Grossaktionäre und Reiche, sondern KMUs.
Schliesslich sei es löblich seitens der SP, einerseits nicht eintreten zu wollen, weil die Reform untragbar sei und andererseits trotzdem Anträge zu stellen, weil sie Hilfsbereitschaft für die KMUs signalisieren wolle. Man darf aber nicht die anderen wesentlichen Änderungen im Paket vergessen, die nichts mit Reichen und Grossaktionären zu tun haben, aber eine grosse Rolle für Jungunternehmer und KMU spielen. Beispiele sind die Ausdehnung der Steuererleichterung, die indirekte Teilliquidation und Transponierung (besonders interessant im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen) und die Anrechnung der Betriebsverluste an die Grundstücksgewinne.
Die FDP zeigt sich überzeugt, mit der Unternehmenssteuerreform in der vorliegenden Form den Zielen einer Stärkung von KMUs, dem Erhalt von Arbeitsplätzen dank finanziell grösserem Spielraum für Unternehmer, das Wachstum anzukurbeln, die Attraktivität des Wirtschaftsstandort Baselland zu steigern und weitere Betriebe dazu bringen, sich im Kanton anzusiedeln, gerecht zu werden. Der grossen finanziellen Auswirkungen ist man sich bewusst. Durch die wirtschaftliche Anschubwirkung und die hieraus resultierenden Mehreinnahmen wird sich die Unternehmenssteuerreform aber als richtige Investition in die Zukunft des Standorts Baselland erweisen. Die Reform und die beabsichtigte Förderung des Mittelstands ist dringend nötig. Durch die Neuansiedlung von Unternehmen wird auch das Steuersubstrat verbessert und die bereits ansässigen dürfen ebenfalls nicht vergessen werden. Diese sollten schliesslich im Baselbiet bleiben.
Die Reform wird sich, als wichtigstes Argument gegen den Steuerausfall, mittelfristig selbst tragen und dadurch auszahlen. Die FDP-Fraktion stimmt überzeugt für Eintreten auf diese Vorlage.
Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei
Mit dieser Vorlage schreitet der Landrat unweigerlich in Richtung eines Zielkonfliktes, stellt Eugen Tanner (CVP) seinem Votum voran. Es geht um den Zielkonflikt zwischen der standortpolitischen Offensive einerseits und der finanzpolitischen Zurückhaltung, Stichwort Finanzhaushaltsgleichgewicht andererseits. Hans-Jürgen Ringgenberg hat den gesamtschweizerischen Vergleich und die Position des Baselbiets dargelegt. Ein Blick auf die Steuereinnahmen aus dem Ertrag der Kapitalsteuer zeigt, dass dafür im Jahre 2004 vom Gesamtsteuerbetrag 12 Prozent abgeliefert werden mussten, gesamtschweizerisch sind es 15 Prozent, in Basel-Stadt sind es 23 Prozent, in Zug 30 Prozent, im Kanton Aargau 17 Prozent. Konsequenz dieser Zahlen: Handlungsbedarf ist angesagt, um die Standortattraktivität des Baselbiets zu verbessern. Klar ist allerdings auch, dass die Steuern allein nicht über die Standortwahl entscheiden, andere Faktoren sind ebenso bedeutungsvoll.
Die Fraktion der CVP/EVP steht hinter der Vorlage, einerseits im Wissen, dass in der Unternehmensbesteuerung Handlungsbedarf besteht und zum Zweiten auch deshalb, weil sie der Fraktion massvoll erscheint. Für die Beurteilung der Angemessenheit wurde eruiert, wie viel die Familienbesteuerung an Mindereinnahmen zur Folge hatte, es waren in Kanton und Gemeinden insgesamt 64 Millionen Franken. Bei der Unternehmensbesteuerung fallen nun 69 Millionen an, die beiden Steuerentlastungen können also durchaus miteinander verglichen werden.
Selbstverständlich kann postuliert werden, dank der gesteigerten Attraktivität würden Mehreinnahmen generiert. Allerdings gibt es dazu keine verlässlichen Daten. Wird einfach alles beim Alten belassen, muss umgekehrt mit dem Wegzug von Unternehmen gerechnet werden. Die CVP/EVP ist überdies gegen weitere Entlastungen, weil damit zusätzliche Steuerausfälle verbunden wären. Völlig absurd ist die Argumentation, dem Kanton gehe es sehr gut, also soll abgeholt werden, was möglich ist. Solches Denken ist kurzfristig. Dieselbe Warnung sei aber auch an jene gerichtet, die beim Aufwand nachhaltig und dauerhaft Massnahmen ergreifen wollen, die das Gesamtergebnis verschlechtern. Ob sich der Kanton Basel-Landschaft aus der strukturellen Defizitsituation befreit hat, darf bezweifelt werden, zumindest fehlt dieser Nachweis bislang. § 129 der Kantonsverfassung - ausgeglichener Finanzhaushalt - gilt auch in guten Zeiten beziehungsweise dann erst recht.
All jenen, die die Reform als zu wenig weit gehend beklagen, sei in Erinnerung gerufen, dass die Steuern für die Unternehmungen um rund einen Drittel sinken werden. Die Ertragsstarken werden etwas mehr profitieren als die Ertragsschwachen, weshalb die CVP den Antrag, die Limite von 30'000 auf 100'000 Franken anzuheben, unterstützt hat.
Zur Doppelbesteuerung hat Daniela Schneeberger schon ausführlich und deutlich dargelegt, was davon zu halten ist. Lediglich nachgetragen sei, dass in der Schweiz bereits heute 13 Kantone dieselbe oder eine ähnliche Regelung kennen, wie sie im Baselbiet nun eingeführt werden soll. Einer dieser Kantone ist Schaffhausen, dieser Kanton kennt die Regelung seit dem Jahre 2004. Ganz zufälligerweise wohnt in diesem Kanton auch der Präsident der SP Schweiz - und ist dort auch noch Mitglied des Kantonsparlaments. Da kann man sich schon fragen, warum dort diese offenbar sehr heikle Gesetzgebung des Kantonsparlaments nicht schon längst ans Gericht gezogen worden ist.
Die Doppelbesteuerung wird nicht nur im Bereich der Unternehmensbesteuerung ein Thema bleiben, auch bei der Vermögensbesteuerung sind ähnliche Situationen zu erkennen. Hier aber geht es nun vor allem um kleine und mittlere Unternehmen, um Familienunternehmen, sie sollen von der Entlastung profitieren können.
Fazit: Die CVP/EVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und setzt sich dafür ein, dass die Vorlage auch in der Volksabstimmung in der dargelegten Form Bestand haben kann. Verheerend wäre es, wenn die Vorlage in der Volksabstimmung Schiffbruch erlitte, dies wäre nichts anderes als das Signal, das Baselbiet sei nicht unternehmensfreundlich.
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) begrüsst die auf der Tribüne eingetroffene Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer.
Jürg Wiedemann (Grüne) anerkennt namens seiner Fraktion die Notwendigkeit, die Unternehmensbesteuerung anzupassen, und hält es auch für durchaus sinnvoll, wenn sich der Kanton Basel-Landschaft im gesamtschweizerischen Mittelfeld positionieren will und keine allzu grossen Differenzen zu den Nachbarkantonen bestehen. Von der vorgelegten Gesetzesänderung ist die grüne Fraktion aber enttäuscht. Folgende drei Punkte sind zu kritisieren:
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1.
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Bereits heute, aber auch nach der Revision, bezahlen 60 Prozent der Unternehmen keine Steuern. Kaum davon auszugehen ist wohl, dass 60 Prozent der Unternehmen in der Verlustzone arbeiten. Man stelle sich vor, 60 Prozent der natürlichen Personen würden keine Steuern bezahlen, oder anders gesagt, 54 von 90 Landrätinnen und Landräten würden keine Steuern bezahlen, ein Aufschrei erhallte bei den Bürgerlichen.
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Der Spielraum der Steuersenkungen bei den bezahlenden Firmen wäre wesentlich höher, wenn die Steuergerechtigkeit vorhanden wäre. Die nun vorgelegte Unternehmenssteuerreform enthält massive Steuerschlupflöcher.
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2.
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Der Kanton greift deutlich in die Finanzhoheit der Gemeinden ein. Diese Entwicklung erachten die Grünen als relativ problematisch. Ein einmaliger Vorteil des schweizerischen Steuersystem liegt darin, dass die grosse Fachkompetenz an die Gemeinden delegiert wird, weil dort das Geld am effizientesten eingesetzt wird. Starke Eingriffe in die Finanzkompetenz der Gemeinden müssen also sehr vorsichtig erfolgen und sind nur dann sinnvoll, wenn es wirklich nicht anders möglich ist.
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3.
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Die Regierung verpasste die Gelegenheit, die Steuergesetzrevision für eine zukunftsgerichtete Entwicklung des Kantons zu nutzen. Insbesondere vermissen die Grünen eine klare Vision der Regierung hin zu einer ökologisch nachhaltig operierenden Wirtschaft. Nicht an Verbote ist dabei in erster Linie gedacht, sondern an proaktives Eingreifen mittels der Schaffung von proaktiven Anreizen. Der Kanton hätte diese Chance jetzt unbedingt nutzen müssen. Die Regierung bewahrt und betoniert bestehende Strukturen, und es geht ihr nicht um eine nachhaltige Weiterentwicklung des Kantons. Wir buttern mit dieser Revision 70 bis 80 Millionen Franken in die Unternehmen, Geld, das in der Folge in anderen Bereichen eingespart werden muss.
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Gesamthaft erachtet die grüne Fraktion diese Vorlage als eine handwerklich schlecht gestrickte "Pflästerlivorlage", die jegliche Vision vermissen lässt. Die grüne Fraktion ist deshalb klar für Nichteintreten und wird Änderungsanträge einbringen. Falls diese Änderungen nicht angenommen werden sollten, wird die Fraktion die Vorlage ablehnen.
Hannes Schweizer (SP) anerkennt, dass die Vorlage die Standortattraktivität teilweise fördert, merkt aber gleichwohl an, dass noch nie so viele Neuunternehmen gegründet wurden wie im vergangenen Jahr. Diese Entwicklung zeigt, dass Steuern einen Mosaikstein der Standortattraktivität des Baselbiets bilden, aber eben nur einen. Man kann sich auch fragen, was dann geschieht, wenn mal alle Kantone den Steuerwettbewerb vollzogen haben. Dann beginnt sich die Spirale wohl von Neuem zu drehen, und es wird dem Staat schwer fallen, jene unvorhergesehenen (Strassen-) Löcher zu stopfen, über die der Rat eben debattiert hat.
Trotzdem, Hannes Schweizer befürwortet die Reform, doch hält er die vorgelegte Arbeit für wenig geistig kreativ. Leider wurde die Chance verpasst, die 70 Millionen an Leistungen zu koppeln, an gesellschaftliche und ökologische Anliegen. Beispielsweise hätten jene Unternehmungen honoriert werden können, die Ausbildungsplätze oder Behindertenarbeitsplätze anbieten. Auch eine ökologische Reform hätte miteinbezogen werden können. Als Bauer ist Hannes Schweizer Bezüger von Direktzahlungen, wie sie nun auch den Unternehmen zukommen sollen. Dafür aber muss der Bauer ökologische Leistungen erbringen.
Martin Rüegg (SP) sitzt zwar nicht in der Finanzkommission und hält sich auch nicht für einen Steuerexperten, hat aber trotzdem ein paar Sachverhalte begriffen.
An die Adresse von Hans-Jürgen Ringgenberg, der mit Recht darauf hinwies, das Baselbiet liege irgendwo um Platz 21 in der Rangliste, entgegnet Martin Rüegg, Baselland rühme sich trotz dieses hinteren Ranges des Triple A. Andere Kantone schauen ehrfürchtig in die florierende Nordwestschweiz, wo Hochkonjunktur herrscht. Fragt sich, worum es geht. Geht es bloss darum, im Wettbewerb auf der Rangliste ein bisschen nach oben zu rutschen? Ein solcher Ansatz wäre selbst Martin Rüegg zu sportlich.
Daniela Schneeberger hält Martin Rüegg entgegen, ein grosser Teil der SP stehe hinter der Entlastung der KMU, nicht aber in der Höhe von 70 Millionen Franken. Ginge es um 30 Millionen Franken wie im Bereich der Familienbesteuerung, wäre die SP bereit zu diskutieren. 70 Millionen sind überrissen und ungerecht. Und: der Mittelstand besteht nicht nur aus KMU. Wo bleiben denn die Lohnerhöhungen, der Teuerungsausgleich oder die Rücknahme der demütigenden Streichungen im Bereich der Altersentlastung bei Kantonsangestellten?
Erstaunlich, dass Eugen Tanner auf die Steuerentlastung von über 30 Prozent hinweist, falsch ist leider der Schluss, den er daraus zieht. Der Fakt zeigt doch bloss, wie ungerecht und überrissen die Reform ist.
Mit Recht stellte Jürg Wiedemann fest, dass 60 Prozent der Unternehmen gar keine Steuern bezahlen. Seltsam, dass die restlichen 40 Prozent nun noch um 30 Prozent entlastet werden sollen. Diese Balance stimmt ganz einfach nicht. Zudem fehlt der SP wie auch den Grünen der Ansatz eines ökologischen Gedankengutes.
Fazit: Unternehmenssteuerreform ja, aber so nicht!
Thomi Jourdan (EVP) ortet die Gefahr, dass die Debatte in eine Diskussion über Gerechtigkeit, Ehrlichkeit und Unternehmertum abgleitet. Letztlich geht es aber nur um einen für die Attraktivität des Baselbiets verantwortlichen Standortfaktor. Daneben sind auch Bildung, Verkehr, der soziale Zusammenhalt wichtige Faktoren. Die heute zur Beratung stehenden Steuern müssen nicht Antwort geben auf die übrigen Standortfaktoren, dies geschieht mit anderen Vorlagen, über die der Landrat sehr wohl auch schon befunden hat. Viele Millionen wurden in den vergangenen Jahren gut in die Bildung investiert, ebenso in den öffentlichen Verkehr und in die Strassen.
Der Vergleich mit den Direktzahlungen hinkt, was Hannes Schweizer wohl selber weiss. Steuern sind nicht Direktzahlungen an den Unternehmer, sondern eine Abgabe des Unternehmers an den Staat.
Um die Positionierung des Kantons Basel-Landschaft auf einer Rangliste geht es nicht, auch geht es nicht um eine generelle Lohndebatte oder den Umgang mit dem Staatspersonal, sondern darum, mit der Vorlage für die bestehenden Unternehmen im Kanton ein Zeichen zu setzen und einen massvollen Schritt zu tun, damit sich neue Unternehmen im Kanton ansiedeln.
Hinter der Familiensteuerreform steht die Fraktion nach wie vor voll und ganz, sie hätte gar noch deutlicher ausfallen dürfen. Die Unternehmenssteuerreform bewegt sich nun in einem ähnlichen Rahmen. Obwohl Thomi Jourdan der Kompromiss ein µ zu weit geht, unterordnet er sich dem Entscheid.
Für eine ökologische Steuerreform hätte Thomi Jourdan Sympathien, die Zeit läuft aber nicht davon, auch zu späteren Zeitpunkten können weitere Steuerreformen an die Hand genommen werden.
Daniela Schneeberger (FDP) erstaunt, wie Jürg Wiedemann einerseits von Steuerschlupflöchern spricht und im gleichen Atemzug sagt, er sei auch für die KMU, dann wieder, wir buttern 70 Millionen in die KMU. Wirklich seltsam, die Einstellung Jürg Wiedemanns gegenüber den KMU. Jürg Wiedemann muss wohl wieder mal klargemacht werden, woher das Geld für eine gute Bildung und die Infrastruktur kommt. Dieses Geld stammt von den guten Steuerzahlern, zu diesen gilt es Sorge zu tragen. Lehrstellen bieten doch die KMU an.
Auch mit dem Argument von Martin Rüegg, bei 30 Millionen könnte man diskutieren, kann Daniela Schneeberger nichts anfangen. Man soll jetzt eine Reform durchziehen, die dazu führt, dass Baselland gegenüber seinen Nachbarkantonen einigermassen konkurrenzfähig wird. Es gilt nun wirklich, zu den Unternehmen, die Lehrstellen anbieten und gute Löhne zahlen, Sorge zu tragen.
Remo Franz (CVP) wollte sich als Direktbetroffener zum Geschäft nicht äussern, meldet sich aber nun doch, weil ihn die Haltungen gewisser Politiker gegenüber den Unternehmen und Unternehmern sehr nachdenklich stimmen. Remo Franz muss feststellen, dass viele Politiker keine Ahnung haben, was in einem Unternehmen abgeht. Ausnahmslos alle Parteien bekennen sich im Wahlkampf jeweils zu den KMU, stellen die volkswirtschaftliche Bedeutung fest und nach den Wahlen ist alles schnell wieder vergessen. Sollten effektiv 60 Prozent aller Unternehmen heute keine Steuern mehr bezahlen, so liegt der Grund dafür nicht in Schlupflöchern, wie gesagt wurde, sondern in der Tatsache, dass die Unternehmen kein Geld mehr verdienen. Zudem soll den Kritikern gesagt sein, dass die Grossunternehmen, die gehegt und gepflegt werden, in Zukunft nicht mehr in der Schweiz, sondern im Ausland wachsen werden. Wollen wir eine wirtschaftliche Zukunft, tut man gut daran, Sorge zu tragen zu den KMU. Sie ständig mit den Grossunternehmen zu vergleichen ist falsch, selbst wenn die Manager der Grossunternehmen 100 Millionen verdienen würden, ist die volkswirtschaftliche Bedeutung geringer als jene der gesund funktionierenden KMU.
Ein Unternehmer, der nun von dieser Streuerreform profitieren kann, geht nicht einfach in die Ferien, sondern investiert sein Geld in das Unternehmen, achtet darauf, die Arbeitsplätze zu sichern und schafft Ausbildungsplätze. Mit der Unternehmenssteuerreform kann ein wichtiges Zeichen gesetzt werden. Da die Überalterung fortschreitet, braucht die Wirtschaft zunehmend Jungunternehmer. Diese werden in den ersten paar Jahren zwar kein Geld verdienen, würden aber gar nicht erst unternehmerisch tätig, wenn sie wüssten, dass der Staat ihnen das verdiente Geld, das sie investieren möchten, so oder so gleich wieder abschöpft. Früher redete man vom Zehnten, heute muss man dem Staat ein Vielfaches abliefern.
Die Linken sollen endlich einsehen, dass es nicht nur Sozialisten, sondern auch Unternehmer braucht. Wo würden die Mittel, die der Staat ausgibt, erarbeitet, wenn es keine Unternehmer mehr gäbe? Ein Unternehmer schaut mit Sicherheit besser zum Geld als jeder Politiker, der für seine Entscheide keine Verantwortung übernehmen muss. Wer dem Unternehmer Geld in die Hand gibt, legt es mit Sicherheit besser an, als wer es dem Politiker in die Hand drückt.
(Applaus und Zwischenrufe)
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) weist den Landrat darauf hin, dass sie die erste Lesung beenden wird, so lange die Sitzung auch dauern möge.
KMU haben ein sehr wichtige Bedeutung in der Region und speziell im Kanton Basel-Landschaft, stellt Daniel Münger (SP) einleitend fest. Wird eine Umfrage durchgeführt, so ergibt sich immer wieder, dass die Steuern erst auf Rang 6 oder 9 genannt werden. Für die Unternehmer sind die Steuern nicht der wichtigste Faktor, wichtiger ist ihnen die Infrastruktur, all das, was sie an guten Leistungen im Kanton vorfinden.
Mit dieser Steuerreform werden nicht jene KMU entlastet, die es nötig hätten, sondern jene, die es gar nicht nötig haben. Zudem befasst sich der Landrat in einem ganz falschen Augenblick mit der Materie. Momentan befindet sich der Kanton in einem wirtschaftlichen Hoch, zu diesem Zeitpunkt Steuersenkungen zu beschliessen, ist falsch. Wenn schon, wären sie allenfalls in 6 oder 7 Jahren angebracht, wenn sich die Wirtschaftslage verschlechtert. Das Geld sollte jetzt zur Seite gelegt werden, damit sich die Öffentliche Hand antizyklisch verhalten und den Unternehmen dereinst unter die Arme greifen könnte.
Der Landrat ist inständig gebeten, die Steuerreform abzulehnen, denn sie entlastet die Falschen zur falschen Zeit.
Hört sich Jürg Wiedemann (Grüne) die Voten von Daniela Schneeberger und Remo Franz an, so gewinnt er den Eindruck, den Firmen im Kanton gehe es miserabel. Wahr ist das Gegenteil, den Firmen im Kanton Baselland geht es sehr gut, Handlungsbedarf ist nicht vorhanden.
RR Adrian Ballmer (FDP) dankt allen, die die Vorlage nüchtern und - von welcher Seite auch immer - nicht ideologisch aufgenommen haben. Ein Faktum ist nun mal, dass der Kanton Basel-Landschaft bezüglich der Reingewinn- und Kapitalbelastung auf Rang 21 steht und damit schweizweit einen der hinteren Plätze belegt. Dieser Nachteil, der eine Folge des progressiven Steuertarifs bei der kantonalen Ertragssteuer ist, ist unerwünscht, weil er vor allem renditestarke Unternehmen trifft, Unternehmen, die mehr und sichere Arbeitsplätze schaffen und diese auch in konjunkturell schwächeren Phasen erhalten können. Aus steuerlicher Sicht hat der Kanton Basel-Landschaft Standortnachteile, etwa die wirtschaftliche Doppelbelastung von Unternehmensgewinnen und ausgeschütteten Dividenden oder auch die fehlende Verrechnung von Betriebsverlusten und Grundstückgewinnen. Der Kanton Basel-Landschaft kennt eine der höchsten Kapitalsteuerbelastungen der Schweiz, Handlungsbedarf ist guten Gewissens nicht zu bestreiten, dies um so mehr, als der Kanton Basel-Landschaft in den Neunzigerjahren vorwiegend Steuerreformen zur Entlastung von natürlichen Personen realisiert hat. Heute ist der Kanton Basel-Landschaft wettbewerbsfähig, die Unternehmen sind gut positiniert, doch ist rechtzeitig an den Erhalt der guten Position und des Wohlstands zu denken. Man muss dann aktiv werden, solange es einem gut geht. Diesen Grundsatz des Vorausschauens versucht die Regierung zu erfüllen.
Gefahren wird eine doppelte Strategie. Einerseits sollen bereits ansässige Betrieb steuerlich entlastet werden, damit sie weiterhin attraktive Rahmenbedingungen vorfinden, ihren Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze leisten können und hier bleiben, und andererseits soll sich der Unternehmensstandort Baselbiet im Vergleich zu anderen Standorten verbessern. Bleibt der Kanton inaktiv, riskiert er, dass Unternehmen in die steuergünstige Nachbarschaft abwandern, was zu bleibenden Steuerausfällen führen würde. Dieser Hinweis soll nicht bloss als Drohkulisse verstanden werden, Tatsache ist nämlich, dass in den Jahren 2004 und 2005 neun grössere Unternehmen, die zusammen einen zweistelligen Millionenbetrag an Ertragssteuern ablieferten, weggezogen sind. Das Aktivwerden zu unterlassen, wäre nach Auffassung des Finanzdirektors grob fahrlässig - grob fahrlässig, Jürg Wiedemann!
Sowohl im internationalen wie im interkantonalen Vergleich ist der Kanton in den vergangenen Jahren zurückgefallen, nun soll er sich wieder besser positionieren und konkurrenzfähiger werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wurde am 11. März dieses Jahres mit der Zustimmung zur gemeinsamen Trägerschaft der Universität gemacht. Zweifellos ist die Bildung einer der wichtigen Standortfaktoren. Deshalb auch der Einsatz des Finanzdirektors für eine gute Bildung und dafür, dass möglichst viel aus dem investierten Geld herausgeholt wird. Allerdings, Daniel Münger, zur Standortattraktivität gehören eben auch die Steuern. Insbesondere wer prüft, ob er hierher ziehen soll, beachtet diesen Faktor sehr genau.
Baselland steht zum Steuerwettbewerb; wo er fehlt, müssen wesentlich höhere Steuern bezahlt werden, einen exzessiven Steuerwettbewerb aber lehnt der Kanton ab.
Der Regierungsrat hat seine politischen Schwerpunkte im Regierungsprogramm festgehalten. Dazu gehören auch die Schaffung von neuen und die Stärkung bereits vorhandener Standortvorteile. Mit Recht wies Thomi Jourdan eben auf eine ausgewogene Förderung aller Elemente des Standortfaktorenpakets hin, nämlich die Bildung, der Verkehr, die medizinische Versorgung, die Kultur, aber eben auch das Steuersystem.
Unmöglich ist es, dies an die Adresse der den Linken gegenüber Sitzenden, dass der Kanton Basel-Landschaft bei den Steuern eine Preisführerschaft reklamieren kann. Obwalden erbringt wesentlich weniger an öffentlichen Leistungen, Baselland befindet sich eher in einem Premium-Segment der öffentlichen Leistungen. Wer sich in einem Premium-Segment aufhält, kann nicht gleichzeitig als Aldi der Preise auftreten. Steuern sind also einerseits Standortwettbewerbsfaktoren, andererseits auch eine wichtige Ertragsquelle für die Gemeinwesen, Ziel muss ein ausgewogenes Gleichgewicht sein.
Die zur Diskussion aufgelegte Vorlage ist ausgewogen, massvoll und die von der Finanzkommission letztlich beschlossene Fassung noch vernünftig.
Zum Obwaldner Entscheid: Das Bundesgericht befand, ein degressiver Steuersatz verstosse gegen das verfassungsmässige Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Persönlich kann der Finanzdirektor damit leben, weil das Verbot degressiver Tarife den Steuerwettbewerb für das Baselbiet etwas erleichtert. Der Bundesgerichtsentscheid trifft das Baselbiet absolut nicht, obwohl versucht wurde, Zusammenhänge herzustellen. Der Entscheid hat mit der Entlastung bei der wirtschaftlichen Doppelbelastung absolut nichts gemein, wie Daniela Schneeberger schon dargelegt hat. Gerade aufgrund der Besteuerung nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Finanzdirektor davon überzeugt, dass eine Korrektur angebracht ist. Von einem Geschenk an die Reichen zu sprechen, ist falsch, denn die vielen KMU, die ihre unternehmerische Tätigkeit mit einer Aktiengesellschaft ausüben und bekanntlich das Rückgrat der Wirtschaft bilden, fallen auch darunter.
Von der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung werden rund 140'000 Kapitalgesellschaften betroffen sein. Niemand wird im Ernst behaupten wollen, dabei handle es sich um reiche Grossaktionäre.
Wider besseres Wissen wurde das Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 6. November 2006 angeführt; dieses Gutachten, das von einem Verfassungsverstoss spricht, äussert sich zum System des Bundes, nämlich zum Teilbesteuerungsverfahren. Baselland kennt dagegen das Halbsatzverfahren, bei dem die gesamte ausgeschüttete Dividende voll in die Bemessung einbezogen und zum halben Satz besteuert wird. Die verschiedenen Verfahren wirken sich ganz unterschiedlich aus. Das Halbsatzverfahren erzielt einen geringeren Entlastungseffekt, weil das übrige Einkommen der betreffenden Person von der Entlastung unberührt bleibt. Dieses Verfahren wirkt sich nicht auf die Gesamtprogression aus. Wer trotzdem vergleicht, vergleicht Äpfel mit Birnen. Das Halbsatzverfahren, wie es der Kanton Baselland zur Anwendung bringt, ist seit Jahren in vielen Kantonen in Kraft und nicht verfassungswidrig. Wenn auch die Linke ankündigt, die Sache durch das Bundesgericht überprüfen zu lassen, dann sei ihr dieser Schritt nicht verwehrt, die Finanzdirektion nimmt diese Androhung sehr gelassen zur Kenntnis.
Der Landrat ist im Interesse der Baselbieter Wirtschaft eindringlich gebeten, auf die Vorlage einzutreten und sie integral so zu verabschieden, wie sie in der Finanzkommission beschlossen wurde.
Ruedi Brassel (SP) hat bereits dargelegt, dass das Verfahren des Bundes und jenes des Kantons nicht identisch ist. Allerdings bleibt die Frage - und dies ist der verfassungsmässig relevante Aspekt -, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit adäquat leitendes Prinzip der Besteuerung ist oder nicht. Diese Frage darf auf der Baselbieter Grundlage durchaus noch einmal abgeklärt werden. Dass das System in anderen Kantonen bereits besteht und nie abgeklärt wurde, zeigt, dass gewisse Kontrollen unterlassen worden sind und die grundsätzliche Frage gestellt werden kann. Die SP wird abklären, ob sie eine Verfassungsklage einreichen will, ein Präjudiz, davon abzusehen, gibt es nicht.
Das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei den Steuern hat das Bundesgericht nicht mit dem Obwaldner Urteil erfunden, bemerkt RR Adrian Ballmer (SP). Dieses Prinzip galt schon, als der Finanzdirektor vor dreissig oder vierzig Jahren studierte. Gerade die Tatsache, dass das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gilt, ist die beste Begründung, warum die wirtschaftliche Doppelbelastung berücksichtigt werden soll.
Dem Historiker Ruedi Brassel (SP) muss nicht vorgesagt werden, wann das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Fuss fasste. Zur Erinnerung: Schon in der Helvetik wurde es eingeführt.
- Eintreten
://: Der Landrat stimmt mit 44 zu 28 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage.
- Detailberatung
Titel und Ingress bis § 6 ter Umfang der Steuerpflicht bei juristischen Personen
keine Wortmeldung
§ 17 3. Steuererleichterungen
Ruedi Brassel (SP) beantragt die Änderung von Absatz 1:
1 Der Regierungsrat kann nach Anhören des Gemeinderates Unternehmen, die neu eröffnet werden und die dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, für das Gründungsjahr und die 6 folgenden Jahre Steuererleichterungen gewähren.
RednerInnen führten in der Debatte an, es handle sich bei der Vorlage um einen Kompromiss. Dies mag ein Kompromissverständnis sein, in Wahrheit aber liegt nun eine im Rahmen der Kommissionsdebatte verschärfte Vorlage auf. Die SP plädiert in Absatz 1 dafür, nach dem ersten Gründungsjahr noch 6 Jahre lang Steuererleichterungen zu gewähren statt deren 9, wie die Kommission beschlossen hat.
RR Adrian Ballmer (FDP) macht dem Rat beliebt, den Antrag der SP abzulehnen und dem Kommissionsantrag, der mit dem Gründungsjahr 10 Jahre vorsieht, zu folgen. Gemäss Steuerharmonisierungsgesetz ist eine Maximaldauer von 10 Jahren für Steuererleichterungen zugelassen. Die meisten Kantone folgen in ihren Steuergesetzen dieser Maximaldauer. Derzeit kennt der Kanton Basel-Landschaft eine Entlastung während maximal 7 Jahren. In- und ausländische Unternehmen, die eine Sitzverlegung in den Kanton prüfen, werten diese Baselbieter Regelung oft als klar negatives Kriterium. Tendenziell erfolgen deshalb weniger Ansiedlungen als eigentlich möglich wären. Beim Beauty Contest ist dieser Faktor oft ein Killerkriterium, wer nicht besteht, gelangt nicht auf die Short List. Grundsätzlich will der Kanton seine Praxis gar nicht ändern, doch möchte er auch nicht von Beginn an mit Wettbewerbsnachteilen antreten müssen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP mit 42 zu 29 Stimmen ab.
§ 25 bis bis § 27 ter Titel
keine Wortmeldung
§ 34 Absätze 4 bis 6
Ruedi Brassel (SP) beantragt folgende Änderung von Absatz 5:
5 Das Einkommen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird zu 80 % des gesamten steuerbaren Einkommens besteuert, sofern die steuerpflichtige Person mit mindestens 20 % am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beteiligt ist.
Dieser Antrag konzipiert die Milderung der sogenannten steuerlichen Doppelbelastung dergestalt, dass sie mit der Verfassungskonformität nicht in Konflikt gerät. Die von der SP geforderten Grenzen entsprechen jenen anderer Kantone.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP mit 41 zu 29 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
§ 53 Absatz 1 Buchstabe d bis § 55 Absatz 3
keine Wortmeldung
§ 58 6. Ertragssteuersatz
Ruedi Brassel (SP) beantragt folgende Änderung von Absatz 1:
1 Die Ertragssteuer beträgt bei der Staatssteuer auf den ersten 30'000 Franken des Reinertrags 6%, auf den nächsten 70'000 Franken des Reinertrags 12 % und auf dem verbleibenden Reinertrag 15 %.
Die SP schlägt vor, anstelle des zweistufigen, einen drei-stufigen Tarif einzurichten. Die Dreistufigkeit begründet sich damit, dass Unternehmen mit kleinen Erträgen sehr massvoll besteuert werden sollen. Gegenüber der Regierungsfassung würden mit dieser Lösung bloss 20 Millionen Franken statt 44 Millionen Franken an Steuern ausfallen - eine deutlich verantwortungsbewusstere Steuersenkung somit, die es gestatten würde, auch andere Projekte finanzieren zu können.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP mit 43 zu 30 Stimmen ab.
Antrag der Grünen Fraktion
Jürg Wiedemann (Grüne) beantragt, folgenden neuen Absatz 3 einzuschieben:
3 Unternehmen, welche einen Nachhaltigkeitsbericht nach vorgegebenen Standards veröffentlichen, können einen auf 10 Jahre beschränkten Rabatt von 0,5 % vom Steuerabzug geltend machen. Die Standards werden auf Verordnungsstufe geregelt.
Bereits heute erstellen Grossfirmen, die Kantonalbank und die Chemie beispielsweise, einen Nachhaltigkeitsbericht. Seltener ist dies bisher bei mittleren Unternehmen der Fall. Obwohl einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen, einen Aufwand bedeutet, haben doch einzelne Firmen ein Interesse daran. Wichtig deshalb, dass ein Anreiz geschaffen wird. Die dem Kanton damit erwachsenden Kosten sind relativ gering.
Wenn Daniela Schneeberger wirklich hinter den KMU steht, dann müsste sie dem Antrag zustimmen, ansonsten soll sie doch bitte erklären, warum sie nicht zustimmen will.
Isaac Reber (Grüne) bittet, nicht - wie bei den drei vorangeganenen Anträgen - stereotyp abzustimmen, sondern sich gedanklich zu öffnen und zu erkennen, dass den KMU nichts weggenommen, sondern dass ihnen etwas gegeben werden soll. Der Antrag sagt, dass Unternehmen, die bereit sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, weniger Steuern zu bezahlen haben. Das kann ja wohl nicht gegen die Interessen der Mehrheit im Saal sein, zumal das ganze Vorhaben noch freiwillig ist. Grosse Unternehmen machen heute schon einen Bericht, mittlere Unternehmen sollten, müssen aber nicht und kleine Unternehmen müssen keinen Bericht erstellen. Was vorgeschlagen wird, ist also freiwillig, kein Unternehmen muss vom Steuerrabatt Gebrauch machen. Grosse Unternehmen haben sich für den Nachhaltigkeitsbericht entschlossen, weil sie in die Zukunft schauen und weil sie damit bessere Standards in den Bereichen Soziales, Umwelt und Gesundheit erzielen.
Anton Fritschi (FDP) hat mit Jürg Wiedemann schon mehrfach über dieses Thema diskutiert und ihm dabei wohlwollend klar gemacht, dass die Idee an sich ganz gut, der Aufwand, einen solchen Bericht zu erstellen, für ein KMU aber wesentlich grösser als der erzielbare Rabatt ist. Will man in diesem Zusammenhang von der Reputation sprechen, so ist festzustellen, dass dies vielleicht für die grösseren Unternehmen gilt, nicht aber für die KMU. Man höre auf mit solchen Sprüchen.
Jürg Wiedemann (Grüne) betont an die Adresse von Toni Fritschi, man wolle doch eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Wirtschaft, und um dieses Ziel zu erreichen, müssten Anreize geschaffen werden. Mit dem Antrag soll nur ein klein wenig ökologisches Denken in das Gesetz hineingebracht werden.
Toni Fritschi hat das Zentrale ganz einfach nicht begriffen, konstatiert Isaac Reber (Grüne). Der Antrag basiert auf Freiwilligkeit, er ist ein Geschenk, der noch mit einem Rabatt ergänzt wird. Zudem: Für Unternehmen, die noch keinen Bericht erstellen, setzt der Antrag einen Anreiz.
Christoph Frommherz (Grüne) ergänzt, es gehe nicht um Papier, sondern um die dahinter verborgene gedankliche Arbeit.
RR Adrian Ballmer (FDP) rät, den Antrag abzulehnen. Zwar könne man als Unternehmen viel Gutes tun, möchte man aber für alle guten Taten einen Steuerrabatt gewähren, erhielte der Kanton überhaupt keine Mittel mehr. Im Übrigen müssten zu diesem aus der Hüfte geschossenen Antrag noch viele Fragen beantwortet werden.
Nichts hat der Regierungsrat dagegen, das Thema noch einmal vertieft anzusehen. Der richtige Weg dazu ist die Einreichung eines Postulates.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Jürg Wiedemann mit 39 zu 22 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
§ 60 Absätze 2 und 3 bis II.
keine Wortmeldung, kein Rückkommen
Damit ist die 1. Lesung beendet.
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) bittet den Besitzer des auf dem Präsidentenpult aufgefundenen Rings, diesen bei ihr abzuholen, wünscht einen schönen Abend und schliesst die Sitzung um 17.05 Uhr.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am 21. Juni 2007
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