Protokoll der Landratssitzung vom 24. September 2009
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2008-251 vom 16. Oktober 2008 Postulat der SP-Fraktion: Änderung der Verordnung für die Musikschule - Beschluss des Landrats am 24. September 2009 < überwiesen > |
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) hält fest, dass die Regierung bereit sei, das Postulat entgegenzunehmen.
Thomas de Courten (SVP) spricht sich namens der SVP gegen Überweisung des Postulats aus.
Der Musikschulunterricht ist mit dem Bildungsgesetz eingeführt worden mit der klaren Meinung, dass die Ausgestaltung desselben auf Gemeindeebene vollzogen werden muss und soll. Regula Meschberger und die SP-Fraktion fordern nun aber die «rein sozialistische» Umsetzung dieses Ansatzes, indem man sagt, es müsse «überall alles über einen Leisten geschlagen» werden. Das kann, auch mit Blick auf die Gemeindeautonomie, nicht der Fall sein.
Alle im Postulat aufgeführten Themen tragen den örtlichen Gegebenheiten Rechnung und unterbinden den Anspruch und das Recht auf Musikschulunterricht, wie dies im Text des Vorstosses suggeriert wird, in keiner Art und Weise, sondern ermöglichen den Musikunterricht auch dort, wo es für kleine Gemeinden teilweise schwierig sein kann, diesen entsprechend anzubieten. Die SVP wehrt sich dagegen, dass der heute den Gemeinden gewährte Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung des Musikunterrichts in irgendeiner Art und Weise beschnitten wird, schon gar nicht auf Verordnungsebene, wo auch der Landrat zum Thema keine weiteren Richtlinien oder Rahmenbedingungen setzen kann.
Regula Meschberger (SP) - sie findet es interessant, dass Thomas de Courten sie auf «das sozialistische Gedankengut» aufmerksam macht - erinnert daran, dass es darum gehe, die Chancengleichheit im Kanton zu wahren. Die Musikschulen sind mit Beschluss des Landrats zum Bildungsgesetz in der Tat der Trägerschaft der Gemeinden zugesprochen worden, was natürlich, wie ebenfalls richtig bemerkt worden ist, zu gewissen Unterschieden geführt hat, was auch akzeptabel ist.
Aber es bestehen heute grosse Unterschiede von Ort zu Ort, obwohl die Musikschule gemäss Bildungsgesetz immerhin als Schulart definiert ist. Wegen dieser gesetzlichen Definition müssten konsequenterweise alle Kinder die Möglichkeit haben, Musikunterricht zu geniessen. Ein Teil der Eltern kann die Kinder in den Musikunterricht schicken, weil er noch finanzierbar ist, für einen anderen Teil ist es aber sehr schwierig, sich einen solchen Unterricht zu leisten. Auch wird z.B. die Dauer der Lektionen unterschiedlich gehandhabt wird. Solche Unterschiede lassen sich auf keine Art rechtfertigen.
Natürlich liegt die Verordnung in der Kompetenz der Regierung, aber die Regierung handelt solche Verordnungen, die letzendlich die Gemeinden betreffen, immer auch mit den betroffenen Organisationen, Stellen oder Gemeinden aus. Aufgrund der gemachten Erfahrungen aus der Umsetzung muss das Bildungsgesetz, bzw. die Verordnung, die offensichtlich nicht gehalten hat, was man sich von ihr versprochen hatte, jetzt so angepasst werden, dass zumindest die Chancengerechtigkeit und -gleichheit gewahrt wird.
Sie bittet den Landrat, das Postulat zu überweisen. Die Regierung ist ja bereit, dieses entgegenzunehmen.
Bea Fünfschilling (FDP) gibt zu, dass sie sich nicht intensiv mit der Vorlage befasst habe. Klar ist, dass Musikschulen im Kompetenzbereich der Gemeinden liegen. Sie meint, wenn «riesigste» Unterschiede bestehen, können die Betroffenen auch ohne Änderung der Verordnung zusammensitzen und die Zustände ändern. «Absolut interessant» ist, dass gemäss Postulat einige Gemeinden Musikschulunterricht ab dem 1. Kindergartenjahr, andere aber erst ab dem 3. Primarschuljahr anbieten. Sie selbst kann sich «glattweg» nicht vorstellen, dass dies nicht irgendwo genauer geregelt ist. Das sind Kontrollaufgaben, die offensichtlich nicht wahrgenommen werden.
Die FDP ist gegen Überweisung des Postulats, da die Musikschulen selbst das Problem miteinander genauer betrachten müssten, wenn dermassen grosse Diskrepanzen bestehen.
Jürg Wiedemann (Grüne) meint an die Adresse der Bürgerlichen, die Grünen seien durchaus für eine strenge Schule zur Ausbildung von Fachkompetenzen. Aber Sport und Musik sind ebenso wichtig und deshalb vom Kindergarten an zu fördern: Jedes Kind sollte eigentlich ein Instrument spielen und sich sportlich betätigen.
Es ist deshalb nicht korrekt, wenn solche Differenzen, wie sie im Postulat «ausgezeichnet» beschrieben werden, tatsächlich vorhanden sind. Ein bestimmter Teil der Eltern kann sich teure Schulen nicht leisten, und wenn es Musikschulen gibt, die für die Berechnung des von den Eltern zu bezahlenden Anteil sogar die Mieten miteinbeziehen, ist Chancengleichheit nicht vorhanden. Mit diesem Postulat soll genau dies überprüft werden: ob die Chancengleichheit noch gewährleistet ist. «Es kann wohl niemand hier drinnen dagegen sein, im Kanton eine Chancengleichheit zu haben, wenn es um Musik und um Musizieren im Kindergarten und in der Primarschule geht.» Deshalb ist das Postulat zu überweisen.
Laut Urs Berger (CVP) ist die CVP-/EVP-Fraktion für Überweisung des Postulats.
Regula Meschberger (SP) erwähnt, dass die im Postulat erwähnten Unterschiede zwischen den Gemeinden eine Tatsache seien. Die Differenzen bestehen aber nicht, weil nicht überwacht wird, sondern weil nichts geregelt ist. Immerhin wird nun über eine kantonale Verordnung diskutiert.
Es finden im Zusammenhang mit diesem Postulat innerhalb des Verbands Musikschulen Baselland intensivste Diskussionen statt, wie die Votantin als Verbandspräsidentin bestätigen kann. Die Ursache für die Differenzen zwischen den Musikschulen sind nicht die Musikschulen selbst, sondern die unterschiedlichen, zur Verfügung gestellten Budgets der Gemeinden, die ihrerseits je ihre eigenen Interessen verfolgen. Auch wenn eine gewisse Steuerung der Musikschulen durch die Gemeinden über die Finanzen zu akzeptieren ist, braucht es klarere Regelungen in der Verordnung, um zu grosse Differenzen innerhalb des Kantons zu vermeiden. «Ein Gelterkinder Kind soll das gleiche Recht haben wie ein Allschwiler Kind in Bezug auf den Musikunterricht.»
Laut Petra Schmidt (FDP) wird das Musikschulangebot nicht überall gleich stark genützt. Sehr viele Gemeinden verwenden Musikunterricht als «Füller», um die Blockzeiten umfassend zu gestalten.
Weiter ist festzuhalten, dass die Gemeindemusikschulen die teuersten Musikschulen sind. Zum Argument, Eltern schicken ihre Kinder wegen des Geldes nicht in die Musikschule, ist zu sagen: Privatstunden kosten einen Bruchteil dessen, was Eltern für normalen Musikschulunterricht bezahlen. Deshalb ist gut zu überlegen, was getan werden soll, denn sonst nehmen alle Kinder nur noch Privatunterricht. Der Unterschied rührt daher, dass für alle Musikschullehrer eine sehr hohe Ausbildung gefordert wird und diese entsprechend dem geltenden Personalreglement entlöhnt werden müssen, was die Kosten in die Höhe treibt. Ein Privatlehrer mag vielleicht keine pädagogische Ausbildung haben, aber seine musikalische Qualität ist wahrscheinlich nicht viel schlechter.
Thomi Jourdan (EVP) erwähnt, dass ein Vertreter der Grünen heute ein Postulat mitunterschrieben habe, das auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden untersuchen wolle. Fakt ist, dass jedes Mal, wenn der Kanton eine Aufgabe übernimmt, dieser nicht den Durchschnittswert der Gemeinden für die gleiche Arbeit anwendet, sondern er orientiert sich meistens an Werten in der Nähe des Maximums. In der Regel führt dies zu höheren Kosten.
Wenn es wirklich nur um ein "Prüfen und Berichten" geht und eine Lösung auch Musikschulunterricht generell ab 3. Primarschuljahr sein könnte, ist er einverstanden mit einem solchen Postulat. Eine solche Einschränkung Richtung früher oder später anzusetzender Musikunterricht ist im Postulat tatsächlich nicht zu erkennen, wobei davon auszugehen ist, dass die Ratslinke eher das eine und die Ratsrechte eher das andere möchte. Man kann das Ganze tatsächlich durch die Regierung prüfen lassen, denn auch die FDP möchte ja gewisse Unklarheiten beseitigen. Aber noch einmal: "Gleich machen" darf nicht jedes Mal "Mehr machen" heissen. Baselland ist ein Kanton mit vielen, eigenständigen Gemeinden, die unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Schönheiten und Mängel haben. Diese Qualität lässt sich nicht einfach so wegstreichen, «sonst hätte ich gerne mal diese Landluft, die man in Gelterkinden geniesst, auch in Muttenz, und Gelterkinden vielleicht einmal einen Rangierbahnhof wie wir in Muttenz.»
Eva Chappuis (SP) betont, dass man nicht alle Details, sondern nur für alle Gemeinden gültige Mindeststandards regeln wolle. Von daher bleiben die Gemeinden eigenständig. In Reinach wird Musikunterricht bis zum 25. Altersjahr ermöglicht und nicht nur wie von einer bestimmten Regelung gefordert bis zum Abschluss der Sekundarstufe II, um so Ensembles von älteren und jüngeren Schülern bilden zu können. Dies funktioniert bestens, so dass man sagen kann, es lohnt sich, mehr als nur die Mindeststandards zu erfüllen, wobei es nun nur darum geht, solche festzulegen für Bereiche, in denen solche Richtlinien fehlen, und nicht darum, «einen Einheitsbrei zu veranstalten».
Zur Frage von günstigeren Privatlehrern ist zu bemerken, dass dies nur möglich ist, weil sich die unterrichtenden Musiker auf dem freien Markt im Preis dauernd gegenseitig unterbieten. Die Empfehlungen des Musikerinnen- und Musikerverbands liegen auch bei ca. CHF 130 pro Lektion, werden aber von niemandem eingehalten. Diese Ansätze sind nicht überrissen, da es sich um ein abgeschlossenes Hochschulstudium handelt. Welcher Rechtsanwalt und welcher Arzt arbeitet schon für diesen Tarif? Dieser Preis ist eher unterdurchschnittlich für selbständig erwerbstätige Personen mit Hochschulabschluss.
Christine Gorrengourt (CVP) hat an der letzten Sitzung das Postulat 2009/232 eingereicht, welches beide Interessen miteinander verbinden soll: günstigere Stunden und und Mindeststandards. Sie erhielt aber von beiden Seiten Prügel, weil nur eine kleine Orientierungshilfe und keine Nivellierung des Angebots gewünscht wird. Sie spricht sich dennoch für ein Prüfen der Zustände aus, um die erwähnten Differenzen feststellen und dokumentieren zu können. Eventuell kann etwas über den neuen Finanzausgleich geregelt werden.
Zu den Tarifen: Früher konnten Musiklehrer in Ausbildung Unterricht erteilen und waren entsprechend tiefer klassiert im Lohnsystem. Die Musikschulen können aber heute nur noch Hochschulabsolventen anstellen, selbst für den Flötenunterricht auf Kindergartenstufe. Im Kanton Aargau hingegen erhalten solch gut ausgebildete Lehrer für die Grundstufe einen entsprechend tieferen Ansatz. Damit soll nicht gesagt sein, dass grundsätzlich keine Hochschulabsolventen angestellt werden sollen. Vielmehr muss man sich fragen, ob es möglich sein soll, auf den unteren Stufen auch anders ausgebildete Lehrpersonen zuzulassen. Das Bildungsgesetz verlangt, dass Musikunterricht erschwinglich sein muss. Nun sind aber CHF 2'000 pro Jahr pro Kind nicht mehr für alle, auch für den Mittelstand nicht, erschwinglich.
Insofern wäre es für sie allenfalls denkbar, ihr eigenes Postulat - wenn es denn überwiesen wird und die darin enthaltenen Fragen auch untersucht werden - gleichzeitig mit dem Bericht zum vorliegenden Postulat abzuschreiben.
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) bittet die noch folgenden Votanten - «vor allem die Gemeindepräsidentinnen» [Heiterkeit] -, sich kurz zu fassen, nachdem ja die Meinungen gemacht seien. Nicht zuletzt soll noch Thomi Jourdan verabschiedet werden.
Myrta Stohler (SVP) weiss um die Sorgen der Musikschulen, aber die Gemeinden seien diesbezüglich autonom. Darum ist klar, dass es Unterschiede gibt und die kleinste Gemeinden nicht das gleiche Angebot an Musikunterricht bereitstellen kann wie die reichste. Der Besuch des obligatorischen Grundkurses ist aber für alle Kinder gewährleistet und ist damit ein Grundstein für die Entdeckung allfälliger Talente gelegt, auch weil es Unterricht in der Primarschule ist. Das Postulat ist abzulehnen, da das Erstellen eines Berichts zeitaufwendig ist. Die Gemeinden wollen eher den bisherigen Zustand beibehalten, wobei Gespräche unter den Gemeinden und Musikschulen stattfinden, was auch der richtige Weg zur Lösung der erwähnten Probleme ist.
Christine Mangold (FDP) dankt [als Gemeindepräsidentin von Gelterkinden] zunächst für die Werbung zugunsten von Gelterkinden. Sie unterstreicht, dass laut Bildungsgesetz - als Resultat der damaligen Diskussionen - die Musikschulen im Verantwortungsbereich der Gemeinden und die Realschule in der Obhut des Kantons liegen. Deshalb wurde diesbezüglich bewusst auch ganz wenig gesetzlich reglementiert, so dass auch unterschiedliche Entwicklungen zu erwarten gewesen sind. Diese Diskussionen müssen zwischen den Musikschulen geführt werden. Das wurde mit dem Bildungsgesetz so beschlossen, und der Wunsch, die Zuständigkeiten so zu regeln, hat sich seit 2003 vermutlich nicht geändert.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) meint, das für heute geplante Traktandum 21 sei der Beweis, dass die Regierung - ohne dass dies der SP Freude bereite - nicht die Absicht habe, Musikschulen oder Teile davon in die Verantwortung des Kantons zu übernehmen.
Es ist aber zweckmässig, wenn im Rahmen einer Standortbestimmung - aber vor allem auch im Rahmen eines Auslotens, ob die Differenzen wirklich so gross sein sollen, wie sie es derzeit sind - zusammen mit den Gemeinden und den Musikschulen diese Klärung vorgenommen wird. Die Regierung ist zuständig für den Erlass einer Verordnung, aber sie kann das nicht alleine tun: Die Mitwirkungsrechte der Gemeinden sind garantiert. Nur so können allfällige Änderungen erreicht werden. Mit der Überweisung des Postulats wird aber der Musikunterricht in den teuren Gemeinden nicht automatisch günstiger.
://: Der Landrat beschliesst mit 38:31 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Postulat 2008/251 zu überweisen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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