Protokoll der Landratssitzung vom 25. Juni 2009
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2009-022 vom 27. Januar 2009 Vorlage: Einmietung der Kantonalen Verwaltung bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) an der Rheinstrasse 33a, Liestal - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 11. Juni 2009 - Beschluss des Landrats am 25. Juni 2009 < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Rolf Richterich (FDP), Präsident der Bau- und Planungskommission, hält die Einmietung im BGV-Gebäude für eine «runde Sache», da der Kanton schon viele Verwaltungseinheiten in der Nähe habe.
Über die Gründe, wieso das Gebäude nicht gekauft wird, wird bereits im Kommissionsbericht informiert: Das Investitionsprogramm ist ziemlich überstrapaziert. Zudem wurden mit der BGV darüber noch gar keine Gespräche geführt.
Der Mietzins wurde gegenüber der Kommission begründet. Das Hochbauamt und das Amt für Liegenschaftsverkehr sind durchaus der Meinung, ausserhalb Liestals könnten auch günstigere Liegenschaften gemietet oder erworben werden. Ob und wie weit das von der Verwaltung selber goutiert würde, ist allerdings offen - eine Überlegung wert muss dieser Gedanke aber unter dem Stichwort «Flächenmanagement» einmal sein.
Der für den Abriss vorgesehene Pavillon soll nun, wie die Diskussionen in der Kommission gezeigt haben, doch noch weiter stehen bleiben und Teilen der Verwaltung dienen.
Die Bau- und Planungskommission empfiehlt einstimmig, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Martin Rüegg (SP) gibt bekannt, dass die SP-Fraktion auf die Vorlage eintreten und dem Landratsbeschluss einstimmig zustimmen werde. Die Steuerverwaltung ist heute in einem recht baufälligen Gebäude, einer Holzbaracke von 1963, untergebracht; das ist nicht weiter zumutbar.
Einen Wermutstropfen hat die Vorlage, nämlich die fehlende nachhaltige Gebäudesanierung im energetischen Bereich. Diese stehe im Widerspruch zu denkmalpflegerischen und städtebaulichen Anliegen, hiess es. Die nachhaltige Gebäudesanierung soll vorgenommen werden, wenn der Umzug der gesamten Steuerverwaltung zur debatte stehe. Das ist widersprüchlich: Denn auch dann wird der gesamte Komplex ebenfalls im gleichen denkmalpflegerischen und städtebaulichen Kontext stehen.
Offene Fragen bestehen im Hinblick aufs Bauinventar der kantonalen Denkmalpflege: Ist ein im Bauinventar aufgeführter Gebäudekomplex nun geschützt oder nicht? Rein rechtlich gesehen besteht offenbar kein Schutz, aber ein solcher Inventar-Eintrag zeigt dennoch gewisse Wirkung.
In der Kommission wurde diskutiert, wie sinnvoll die Bestimmung im Finanzhaushaltsgesetz sei, dass zwingend eine Landratsvorlage ausgearbeitet werden müsse, wenn wiederkehrende Kosten von mind. CHF 50'000 anfallen. Im aktuellen Fall ist dies, angesichts von jährlichen Mietkosten von CHF 600'000, sicher gerechtfertigt, aber bei kleineren Beträgen wäre es wohl nicht mehr zeitgemäss.
Daniela Gaugler (SVP) teilt mit, die SVP-Fraktion stimme der Einmietung der Verwaltung in der BGV-Liegenschaft freudlos zu. Einigen Mitgliedern wäre es lieber gewesen, wenn die Liegenschaft ins Eigentum des Kantons übergegangen wäre. Auch der Basiszins von CHF 149/m2 wird als eher hoch betrachtet.Trotzdem gibt es gute Argumente für die Einmietung.
Romy Anderegg (FDP) stellt fest, mit dem Wegzug der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung werde ein Bürogebäude an einem idealen Standort für den Kanton zur Weiternutzung frei. Weil diese Liegenschaft mitten im Verwaltungsperimeter, also nahe bei der FKD, steht, könnte eine direkte Verbindungsmöglichkeit mit der Steuerverwaltung genutzt werden. So könnten die betrieblichen Abläufe und der Kundenempfang deutlich verbessert werden.
Ein Kauf steht zur Zeit aus finanziellen Gründen nicht zur Diskussion. Die BGV erneuert die Fenster, verzichtet jedoch vorerst auf Fassaden- und Dachsanierungen. Für den Ausbau der Büros und des Mobiliars fallen einmalige Kosten von CHF 1 Mio. an; ansonsten kann die Nutzungsfläche zu einem fairen Preis eingemietet werden.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Landratsbeschluss einstimmig zu.
Laut Christian Steiner (CVP) steht auch die CVP/EVP-Fraktion hinter der Vorlage. Sie hält das Geschäft unter Berücksichtigung aller Umstände für sinnvoll. Aber die finanzielle Effizienz des Kantons liesse sich mit weniger Zentralismus steigern. Würde man sich nicht nur auf Liestal konzentrieren - sondern auch Standorte in Sissach, Gelterkinden oder Laufen prüfen -, könnte der Immobilienmarkt besser spielen.
Isaac Reber (Grüne) stimmt namens der grünen Fraktion der Vorlage im Sinne einer Konzentration der Standorte ebenfalls zu. Allerdings weist die Liegenschaft einige energietechnische Mängel auf. Dies muss einmal Gegenstand einer Gesamtbetrachtung sein, denn es gibt in der kantonalen Verwaltung Liegenschaften mit ähnlichen Mängeln.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Das Wort wird nicht gewünscht.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Einmietung der Kantonalen Verwaltung bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) an der Rheinstrasse 33a, Liestal, einstimmig zu.
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Landratsbeschluss
betreffend Einmietung der Kantonalen Verwaltung bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) an der Rheinstrasse 33a, Liestal
vom 25. Juni 2009
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der neuen Einmietung für die Kantonale Verwaltung bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) an der Rheinstrasse 33a, Liestal wird zugestimmt.
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2.
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Die ab 1. Januar 2010 anfallenden Vollkosten für das Bürogebäude Rheinstrasse 33a von CHF 310'270.-- werden bewilligt.
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3.
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Die einmalig anfallenden Ausgaben für den Mieterausbau und Mobiliar in der Höhe von Fr. 1'000'000.-- werden genehmigt.
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4.
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Der geplante Abbruch der Liegenschaft Rheinstrasse 31b, Liestal wird zur Kenntnis genommen.
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Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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