Protokoll der Landratssitzung vom 25. Juni 2009

Nr. 1288

Hanspeter Ryser (SVP), inzwischen eines der amtsältesten Ratsmitglieder, hat festgestellt, dass sich der Landrat immer öfter mit sich selbst beschäftige und seine Institutionen, so gut sie eigentlich wären, immer häufiger kastriere, ja in die Lächerlichkeit ziehe.


Dieses Frühjahr hiess es in der Presse, die Geschäftsprüfungskommission mache ihre Arbeit nicht. Aber jede Kommission kann ihre Arbeit nur so gut machen wie die Leute, die in ihr vertreten sind.


Bis vor wenigen Jahren sassen in der GPK nur die wichtigsten, erfahrensten und überzeugendsten Mitglieder der Fraktionen. Seither wurde sie aber zu einer eher belächelten Kommission, vor allem weil sie keine Sachgeschäfte bearbeitet, dies im Unterschied zur anderen Oberaufsichtskommission: Die Finanzkommission behandelt Sachgeschäfte, das Budget, die Jahresrechnung usw.


Die GPK hingegen hat die Aufgabe, der Regierung und der Verwaltung konstant auf die Finger zu schauen. Diese Tätigkeit setzt Beharrlichkeit, Fingerspitzengefühl sowie Einfühlungsvermögen voraus - und Rückhalt im Landrat.


Leider steht bei vielen Landratsmitgliedern die medienwirksame Arbeit im Plenum im Vordergrund: Zu Baukrediten oder der Südumfahrung wollen alle lieber reden als sich Gedanken zu machen, ob die Regierung richtig funktioniert und ob die Verwaltung gesetzeskonform und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger arbeitet.


Im Interesse einer funktionierenden Oberaufsicht muss die GPK wieder zur früheren Qualität zurückfinden. Deshalb wäre es gut, dafür klare Spielregeln aufzustellen.


Gewisse Fraktionen wollen offenbar wegen verfassungsrechtlicher Überlegungen den Vorstoss ablehnen. Aber das liegt wohl daran, dass die Frage juristisch nicht sauber abgeklärt worden ist. Allerdings ist einzuräumen, dass der im Verfahrenspostulat formulierte Antrag nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Deshalb wird der Antrag wie folgt abgeändert: Das Büro des Landrates wird beauftragt, im Dialog mit den Fraktionen abzuklären und darüber zu berichten, welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen, die Einsitznahme in die GPK erfahrenen Ratsmitgliedern vorzubehalten.


Natürlich verfügt auch jemand, der Einwohnerratspräsident gewesen ist oder länger einer kommunalen GPK angehört hat, zu den Leuten, die wissen, wie eine Verwaltung funktioniert. Es darf aber einfach nicht sein, dass Politneulinge, kaum in den Landrat gewählt, gleich in die GPK geschickt werden. Das dient nicht der Stärkung des Landrates.


Die Kritik bezieht sich nicht auf die Mitglieder der GPK, sondern auf den Landrat als Wahlgremium.


Die Stärkung der GPK wäre nicht nur fürs Parlament wichtig, sondern für den ganzen Kanton. Denn diese Kommission ist, auch wenn man selten etwas von ihr hört, extrem wichtig.


Daniele Ceccarelli (FDP) lehnt einschränkende Kriterien für die Einsitznahme in die GPK - seien es vier Jahre Amtsdauer, blaue Augen oder sonst irgend etwas - generell ab. Die FDP-Fraktion ist grossmehrheitlich gegen das Verfahrenspostulat, weil damit unterschiedliche Klassen von Landräten geschaffen werden: die GPK-tauglichen und die nicht GPK-tauglichen. Das ist eine Ungleichbehandlung und führt zudem zu einer Einschränkung der Wahlmöglichkeit.


Die GPK ist bestimmt eine wichtige Kommission, aber eigentlich sollten die Kommission nicht gegeneinander ausgespielt werden: alle sind wichtig.


Der Landrat ist ein Milizparlament und hat seine Limiten; das wird einem zwischendurch schmerzlich vor Augen geführt, aber so ist es nun einmal. Die Unzulänglichkeiten liegen in der Natur der Sache.


Es liegt in der Verantwortung der Fraktionen, die geeigneten Leute für die Kommissionen vorzuschlagen.


Elisabeth Schneider (CVP) gibt dem Postulanten Recht, dass die GPK sehr wichtig sei und die erfahrensten Leute verdiene. Ohne diese Voraussetzung ist es nicht möglich, gewisse Abläufe in der Verwaltung zu hinterfragen.


Erfahren wird man nicht einfach aufgrund von vier Amtsjahren. Landrat Felix Keller zum Beispiel hat sieben Jahre Einwohnerratserfahrung und präsidiert zur Zeit ein Gemeindeparlament; Landrätin Agathe Schuler, erst seit knapp zwei Jahren wieder im Landrat, gehörte früher dem Landrat und seiner GPK während vieler Jahre an.


Das von Hanspeter Ryser vorgeschlagene Instrument funktioniert nicht. Es genügt ein einfacher Aufruf an die Fraktionen: Delegiert erfahrene Leute in die GPK! Eine Gesetzesänderung würde nur ein unnötiges Korsett darstellen. Deshalb lehnt die CVP/EVP-Fraktion das Verfahrenspostulat ab.


Jürg Degen (SP) hat dem Postulanten im persönlichen Gespräch schon versichert, dass er mit seiner Analyse vollkommen Recht habe. Die Geschäftsprüfungskommission als Oberaufsichtsorgan ist eine der wichtigsten Kommissionen im Kanton. Es braucht dafür Leute mit einer gewissen Bodenständigkeit und viel Erfahrung im politischen Geschäft. In der Regel trifft dies auf Leute mit einer gewissen Anzahl an Amtsjahren zu.


Trotzdem gibt es nach Ansicht der SP-Fraktion einige Argumente, die gegen das Postulat sprechen: Die Verfassungsmässigkeit der Einführung zweier Klassen von Landrät(inn)en ist nicht ganz geklärt. Für die Nominationen in die GPK sind die Fraktionen zuständig; nehmen sie das Gremium ernst, müssen sie die Verantwortung wahrnehmen, die richtigen Leute vorzuschlagen. Es gibt erfahrene Leute, die noch nicht vier Jahre im Landrat sitzen, und es gibt auch Ratsmitglieder, die schon vier Jahre dabei sind, aber noch nicht über die nötige Erfahrung verfügen.


Falls es in der nächsten Legislatur eine neue Fraktion geben sollte - wie zum Beispiel im baselstädtischen Grossen Rat -, wäre diese von einer Zugehörigkeit zur GPK grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dafür vier Jahre Ratszugehörigkeit erforderlich wären.


Das Büro des Landrates kann diese Frage jederzeit eingehend diskutieren; und es ist gut, dass Hanspeter Ryser diese Diskussion angestossen hat. Möglicherweise könnte sich auch die Spezialkommission Parlament und Verwaltung mit dem Thema befassen.


Die SP-Fraktion ist gegen die Überweisung des Verfahrenspostulats.


Simon Trinkler (Grüne) erklärt, auch die grüne Fraktion sei für Nichtüberweisen. Jede Kommission ist so stark wie ihre Mitglieder. Der Landrat ist nun einmal ein Milizparlament und wird es auch bleiben. Neue Hürden zu schaffen, würde nicht zu einer massgebenden Verbesserung führen. Es ist unwesentlich, ob jemand schon vier Jahre im Landrat sitzt oder sich in anderen Ämtern die nötigen Kompetenzen erarbeitet hat. Die grüne Fraktion folgt weitgehend der Argumentation von Daniele Ceccarelli und lehnt das Verfahrenspostulat ab.


Siro Imber (FDP) bemerkt, es sei schon mehrfach betont und in den Medien geschrieben worden, dass es für die GPK erfahrene Leute brauche - und trotzdem werden dann immer wieder Neumitglieder in die Kommission delegiert, und es kommt zu dauernden Wechseln. Ob die Appelle an die Fraktionen fruchten, wird sich nach den Sommerferien weisen.


Trotz aller Sympathien für den Vorstoss muss man aufpassen, dass man sich nicht von einem aktuellen Missstand dazu verleiten lässt, gefährliche Institutionen zu schaffen.


Hanspeter Ryser (SVP) stellt fest, er brauche sich keine Illusionen zu machen, dass es bei der Abstimmung knapp werden könnte.


Immerhin hat sein Vorstoss dazu geführt, dass sich der Landrat wieder einmal Gedanken zu seiner Aufgabe und Funktion gemacht hat. Er betont, er habe den Antrag abgeändert in einen Denkauftrag an das Büro. Es ist klar, dass eine reine Beschränkung auf vier Jahre Landratserfahrung zu kurz greifen und anderswo erworbene Erfahrungen ausblenden würde. Dem Büro ist zuzutrauen, dass es eine vernünftige Lösung finden würde.


Unterschiedliche Klassen von Landrät(inn)en gibt es, wenn man ehrlich ist, schon heute. Man denke nur an das Gerangel, wenn es darum geht, wer in die Bau- und Planungskommission Einsitz nehmen darf. In anderen Kommissionen dagegen will niemand freiwillig mitmachen.


Die Klärung der Verfassungsmässigkeit einer neuen Regelung würde das Büro vornehmen lassen, das auch prüfen könnte, wie beispielsweise neue Fraktionen behandelt werden könnten.


Das Verfahrenspostulat, vor weniger als einem Monat eingereicht, hat bereits Wirkung gezeigt: Inzwischen wurde eine Nomination für die GPK zurückgezogen. Dieses Beispiel zeigt, dass es gewisse Spielregeln braucht. Wenn sich die Fraktionen an der Nase nehmen und sich daran halten, was sie heute gesagt haben, braucht es keine Regelung im Dekret - aber noch fällt es etwas schwer, daran zu glauben.


Wenn sich alle bewusst würden, dass die GPK das Instrument ist, mit dem der Landrat gegenüber der Regierung und der Verwaltung Stärke markieren kann, wäre schon viel erreicht.


://: Der Landrat lehnt das Verfahrenspostulat 2009/157 grossmehrheitlich ab.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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