Protokoll der Landratssitzung vom 25. Juni 2009

Nr. 1292

Isaac Reber (Grüne) wünscht eine kurze Erklärung abzugeben.


Er ist mit der regierungsrätlichen Antwort hinten und vorne nicht zufrieden und findet sie extrem stossend. Vor über acht Jahren hat ein Gericht entschieden, was Sache ist: Das Kantonsgericht hat festgehalten, dass die Bewilligungspraxis des Kantons nicht rechtens sei. Das Urteil ist auch für Laien und somit selbst für die Regierung einfach verständlich.


Es unbegreiflich, dass nach dem Gerichtsurteil sieben Jahre verstrichen sind, bis das Gesetz angepasst wurde.


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) unterbricht den Interpellanten und meint, der Rahmen einer kurzen Erklärung sei inzwischen überschritten worden.


Deshalb beantragt Isaac Reber (Grüne) Diskussion.


://: Diskussion wird bewilligt.


Isaac Reber (Grüne) fährt fort, wenn jemand mit einem Gerichtsentscheid nicht einverstanden sei, müsse er ihn anfechten. Die Regierung hat das Urteil aber nicht angefochten, sondern sich sieben Jahre lang einfach darüber hinweg gesetzt, obschon das Urteil klipp und klar war. Was sind das eigentlich für Juristen in der Verwaltung, und was haben sie für ein seltsames Rechtsverständnis? In der Interpellationsbeantwortung tritt ein krasser Mangel an Schuldbewusstsein zutage.


Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass einmal ein Fehler passiert ist. Wo gearbeitet wird, kommt das vor. Aber dass nach dem Gerichtsurteil acht Jahre lang der Fehler nicht anerkannt und eingestanden wird, ist höchst bedenklich.


Es geht nicht nur um eine juristische Frage, sondern die Nichtbeachtung des Urteils hatte ganz konkrete Folgen: Alle die Aldis und Lidls, die in den letzten Jahren eröffnet werden konnten, indem ihnen widerrechtlich billiges Land zur Verfügung gestellt und eine Baubewilligung erteilt wurde, verfügen nun über ungleich lange Spiesse im Vergleich zu den Geschäften in den Ortskernen. Das ist nicht sauber. Das Gewerbe in den Ortskernen leidet unter den Folgen dieser widerrechtlichen Praxis.


Das Ganze muss auf der Verwaltungsebene Konsequenzen haben. Die Verwaltungsjuristen hätten entweder das Gerichtsurteil anfechten oder akzeptieren müssen. Das haben sie nicht getan, und insofern muss dieses Thema unbedingt von der GPK vertieft geprüft werden. Was geschehen ist, ist schlicht unverständlich.


Urs Hintermann (SP) findet das Thema zu wichtig, als dass jetzt einfach so zum gemütlichen Teil übergegangen werden könnte.


Dass bis 2001 der § 51 des Raumplanungs- und Baugesetzes so ausgelegt wurde, dass kein Unterschied besteht, ob ein Laden in einer Industrie- und Gewerbezone oder woanders gebaut wird, ist nachvollziehbar. Aber seit Februar 2001 ist die Haltung des Kantonsgerichts bekannt, und dass die Bewilligungspraxis daraufhin nicht angepasst wurde, ist schlicht unentschuldbar.


Die Auslegung, welche der Rechtsdienst in der Interpellationsbeantwortung vorlegt, ist nicht nachvollziehbar. Den Höhepunkt bildet folgender Satz:


«Es wurde bundesgerichtlich wiederholt festgehalten, dass eine dauernd entgegen den Wortlaut oder einer anderen Auslegung des Gesetzestextes fortgeführte Verwaltungspraxis der Behörden zulässig ist bei Beachtung der Rechtsgleichheit.»


In normalem Deutsch heisst das nichts anderes, als dass man gegen Gesetze verstossen darf, so lange man bei allen gleich dagegen verstösst. Das kann doch nicht sein! Es darf nicht sein, dass Gesetze bewusst falsch angewendet werden dürfen, so lange dies für alle gilt. Das entspricht nicht der Rechtsvorstellung, welche die Bürger dieses Landes haben.


Bei der BUD arbeiten keine dummen Leute. Wenn sie seit 2001 die Gesetzesauslegung nicht revidiert haben, ist dies nicht einfach vergessen gegangen oder für nicht nötig befunden worden, sondern es ist willentlich geschehen; das ist höchst bedenklich, weil so ganz bewusst ein Verstoss gegen geltende Gesetze in Kauf genommen wird.


Einen Rüffel verdienen in dieser Sache nicht nur die BUD und das Bauinspektorat, sondern auch die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen. Die SP engagiert sich Jahr für Jahr für deren Beschwerderecht. In diesem Fall haben die Verbände aber schlicht und einfach geschlafen und jahrelang nicht realisiert, dass gegen geltendes Recht verstossen wird.


://: Damit ist die Interpellation 2008/219 erledigt.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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