Protokoll der Landratssitzung vom 25. Juni 2009

Nr. 1281

Regierungspräsident Adrian Ballmer (FDP) begründet die Ablehnung des Postulats seitens der Regierung. Die Unternehmenssteuerreform bestehe mehrheitlich aus zwingenden Vorschriften, welche aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes im Kanton Basel-Landschaft eingeführt werden müssen. Gleichlautende Bestimmungen werden auch im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer eingeführt. Der Bundesrat beschloss, diese per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Sowohl aus Kundensicht wie auch aus Sicht der Verwaltung mache es keinen Sinn, die relativ komplexen, neuen Bestimmungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft zu setzen. Komplizierte Sachverhalte würden dann nämlich für den Zeitraum eines Jahres auf kantonaler Ebene anders besteuert als auf Bundesebene. Dies wäre nicht nur für die Kunden und ihre Berater mit zusätzlichem Aufwand verbunden, sondern auch die Steuerverwaltung müsste ihre Steuersoftware unter Umständen zweimal programmieren lassen. Dazu kommt, dass die per 1. Januar 2011 vorgesehenen Bestimmungen kaum eine grosse Wirkung auf den Wirtschaftsstandort Basel-Landschaft haben werden. Die Überweisung des Postulats wird von der Regierung daher abgelehnt.


Daniela Schneeberger (FDP) kann die Argumentation des Regierungsrates seitens der FDP-Fraktion nachvollziehen und sieht ein, dass eine Beschleunigung der Inkraftsetzung der Unternehmenssteuerreform II zum heutigen Zeitpunkt wenig Sinn mache. Gerade diejenigen Änderungen, welche Personenunternehmungen betreffen, hätten aber trotzdem so rasch als möglich in Kraft treten sollen.


Die FDP-Fraktion folgt also der Regierung und zieht daher ihr Postulat zurück.


Marc Joset (SP) informiert, auch die SP-Fraktion schliesse sich der Argumentation der Regierung an. Sie spreche sich grundsätzlich gegen den Steuerwettbewerb aus und wolle schon gar nicht, dass Basel-Landschaft in diesem Bereich vorprelle.


://: Das Postulat 2008/319 wurde zurückgezogen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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