Protokoll der Landratssitzung vom 25. September 2008
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2008-115 vom 29. April 2008
Vorlage: Revision des Dekrets über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung
- Bericht der Finanzkommission vom 11. September 2008
- Beschluss des Landrats am 25. September 2008: < beschlossen > || Dekretsänderung
Nr. 697
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) erklärt, dass für die Verbilligung der Prämien in der obligatorischen Krankenversicherung das steuerbare Einkommen massgebend ist. Mit der Reform der Familienbesteuerung, die seit 1. Januar 2007 gültig ist, sind die Steuerabzugsmöglichkeiten verändert worden, wodurch sich das steuerbare Einkommen erhöht hat. Viele Familien würden kleinere Beiträge erhalten, rund 3'200 Familien würden ihren Anspruch gänzlich verlieren, ohne dass sich an deren Einkommenssituation etwas geändert hat.
Diese Auswirkungen der Steuergesetzrevision auf die Prämienverbilligung waren voraussehbar und widersprechen der Absicht, Familien und tiefe Einkommen zu entlasten. Sie sollen durch zwei Elemente korrigiert werden:
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Mit der beantragten Dekretsänderung soll der Status Quo hinsichtlich Kreis der Bezügerinnen und Bezüger einer Prämienverbilligung (Anzahl Bezugsberechtigte) wieder hergestellt werden, indem die Einkommensobergrenzen heraufgesetzt werden.
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Da Familien mit Kindern am meisten von einer sinkenden individuellen Prämienverbilligung betroffen sind, soll mit einer Erhöhung der Kinderrichtprämie von 75 Franken auf neu 115 Franken pro Monat ein betragsmässiger Ausgleich geschaffen werden.
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Die Dekretsänderung obliegt dem Landrat; über eine Erhöhung der Kinderrichtprämie beschliesst der Regierungsrat.
In der Finanzkommission war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Der Kommission wurden detaillierte Modellberechnungen für die verschiedenen Haushaltstypen vorgelegt und erklärt. Es wurde dabei zur Kenntnis genommen, dass ein allfälliger Unterschied zwischen Mietern und Liegenschaftsbesitzern besteht, was aber auf die Steuergesetzreform zurückzuführen ist, nicht auf die vorliegende Dekretsänderung. Die Finanzkommission erachtet die vorgesehenen Anpassungen grossmehrheitlich als sinnvoll, ist aber auch der Auffassung, dass das steuerbare Einkommen keine geeignete Grundlage darstellt, um die Prämienverbilligung zu bemessen. Ein Systemwechsel hin zum Nettoeinkommen als massgebliche Grösse wird angeregt. In diese Richtung zielt ein Postulat von Marianne Hollinger mit dem Titel "Weg vom steuerbaren Einkommen als Grundlage von Subventionen", welches der Landrat bereits überwiesen hat.
Die Finanzkommission beantragt mit 9:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Änderung des Dekretes gemäss unveränderten Entwurf zuzustimmen.
Folgend Ruedi Brassel (SP) ist die Ursache für diese Dekretsänderung in der Steuergesetzreform zu suchen. Man wusste bereits damals, dass eine Anpassung der Prämienverbilligung nötig würde, wenn das gesetzte Entlastungsziel auch weiterhin eingehalten werden soll. Es wird also der Wille vollzogen, der bereits in der Steuergesetzreform bekundet wurde.
In der Kommission wurden die Details dargelegt. Soweit ersichtlich handelt es sich um eine Vorlage, welche jene Situation wiederherstellt, wie sie vor der Reform in Bezug auf die Prämienverbilligung herrschte. Sicher ist es dabei richtig, die Vorlage nicht mit weiteren möglichen Änderungen im Bereich der Prämienverbilligung zu belasten. Es geht darum, den Willen des Landrates rechtzeitig zu vollziehen, damit für die Mehrbelasteten im Jahre 2009 nicht eine Benachteiligung oder eine absichtswidrige Folge eintritt.
Die SP-Fraktion beantragt Zustimmung zu dieser Vorlage.
Gemäss Peter Brodbeck (SVP) wird die SVP-Fraktion «heute» dieser Vorlage zustimmen. Warum «heute»? In der Finanzkommission enthielt sich die SVP in der Schlussabstimmung. Dies nicht, weil sie die Vorlage nicht für sinnvoll erachtete, sondern weil die Situation der Prämienverbilligung für Liegenschaftsbesitzer noch unklar war. In der Modellrechnung wurde ein Beispiel dargelegt, die gesamthaften Auswirkungen waren aber bei Abstimmung noch unklar. Doch zwischenzeitlich wurden diese Zahlen nachgeliefert und es wurde ersichtlich, dass bei liegenschaftsbesitzenden Haushalten in etwa dieselbe Situation vorherrschen werde, wie zuvor. Rund 10 Mio. Franken werden also an diese Haushalte ausbezahlt werden können. Mit der Dekretsänderung liegt also keine Schlechterstellung von Hausbesitzern vor. Aus diesem Grund kann die SVP-Fraktion zustimmen.
Marianne Hollinger (FDP) erklärt die einstimmige Unterstützung der Vorlage durch die FDP-Fraktion. Die Steuergesetzrevision machte diese Anpassung notwendig, das ist unbestritten. Auch wurde diese Änderung bereits durch den Finanzdirektor angekündigt, da eine Revision, die eine Entlastung von Familien mit tiefen Einkommen bezweckt, keine Schlechterstellung bei den Prämienvergünstigungen mit sich ziehen darf. Insofern ist diese Anpassung richtig und nötig. Für die Verwaltung hat dies einen grossen Aufwand für sehr komplizierte Berechnungen zur Festlegung der neuen Obergrenzen der massgebenden Einkommen zur Folge gehabt.
Das Ziel ist erreicht. All jene, die auch vor der Revision die Prämienvergünstigung erhielten, werden sie nun weiterhin in weitestgehend derselben Höhe erhalten.
Das Ziel wurde aber auf einem steinigen Weg erreicht. Weil das steuerbare Einkommen die Bemessungsgrundlage bildet, muss nach jeder Änderung des Steuergesetzes die entsprechende Grundlage für die Prämienvergünstigung angepasst werden. Ob die steuerbare Basis tatsächlich den richtigen Ausgangspunkt darstellt, um die Vergünstigung zu berechnen, sollte daher nun ernsthaft hinterfragt werden. Der Präsident wies bereits auf das Nettoeinkommen als mögliche Basis hin. Eine Verbesserung und Vereinfachung ist auf diesem Weg möglich.
Der aktuellen Vorlage muss aber zugestimmt werden, denn diese ist nur richtig.
Rita Bachmann (CVP) zufolge steht die CVP/EVP-Fraktion geschlossen hinter der Revision. Die Anpassung der Richtprämien für Kinder von 75 auf 115 Franken erfreut die Fraktion besonders. Das ist eine gute Empfehlung der Regierung. Ferner werden Hausbesitzer nicht schlechter gestellt. Nachgelieferte Berechnungen legten dies dar. Die Fraktion unterstützt die Vorlage einstimmig.
Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, dass auch die Grünen diese Anpassung unterstützen, die im wesentlichen einer Wiederherstellung des Status quo ante gleichkommt. Unter Verweis auf die Ausführungen des Kommissionspräsidenten verzichtet Klaus Kirchmayr auf weitere Worte.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt für die gute Aufnahme und richtet bei dieser Gelegenheit auch seinen Dank an Lothar Niggli aus, der dieses komplexe Geschäft umsichtig führte und die vielen, umfangreichen Berechnungen aufstellte.
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) stellt fest, dass Eintreten nicht bestritten wird.
- Landratsbeschluss
Titel und Ingress, I, § 1 Abs. 1, II
Kein Rückkommen.
://: Der Landrat stimmt mit 72:0 Stimmen ohne Enthaltungen der Änderung des Dekrets zu. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei
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