Protokoll der Landratssitzung vom 25. September 2008
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2008-003 vom 8. Januar 2008
Vorlage: Änderungen des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 (RBG), bedingt durch Urteile des Kantonsgerichts (1. Lesung)
- Bericht der Bau- und Planungskommission vom 12. September 2008
- Beschluss des Landrats am 25. September 2008: < abgeschlossen >
Nr. 711
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) führt aus: In der Vorlage geht es um folgende drei Themen, die im Rahmen von Urteilen des Kantonsgerichts aufgeworfen wurden: Einerseits um die Einspracheberechtigung im Nutzungsplanungsverfahren, zweitens um Verkaufseinheiten von Waren des täglichen oder periodischen Bedarfs und drittens um Verfahrensvorschriften. Die Kommission setzte sich in drei Sitzungen mit diesen Punkten auseinander. Eintreten war unbestrittenen.
In der Detailberatung lösten die Punkte Einspracheberechtigung und Verfahrensvorschriften keine grösseren Diskussionen aus. Hingegen gab die Thematik der Verkaufseinheiten zu längeren Ausführungen Anlass. Insbesondere wurde zuerst die Frage erörtert, wie die Verwaltung überhaupt dazu kam, die nun vom Kantonsgericht gerügte Praxis zu pflegen, obwohl eigentlich im Gesetz nichts Derartiges erwähnt war. Die Verwaltung stellte sich dabei auf den Standpunkt, es sei in der Praxis bereits vor der RBG-Revision so gehandhabt worden und man habe dementsprechend weiter gemacht. Eine Interpellation zu diesem Thema ist im Übrigen noch hängig.
Zudem liess man sich über die Begriffe täglicher und periodischer Bedarf informieren. Es stellte sich heraus, dass keine klipp und klare Beantwortung möglich ist, sondern durchaus Interpretationsbedarf besteht. Drittens unterhielt man sich darüber, welche Auswirkungen solche Verkaufsflächen im Gewerbe- und Industriegebiet auf gewachsene Strukturen in dörflichen Bereichen haben.
Bei der Detailberatung kam man schliesslich auf vier Varianten, deren Vor- und Nachteile diskutiert wurden:
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Variante 1 (Vernehmlassung): in Wohn-, Wohn- und Geschäfts-, Kern- und Zentrumszonen sind für Waren des täglichen und periodischen Bedarfs Nettoladenflächen bis 1000m
2
zulässig, in Gewerbe- und Industriezonen nur bis 500m
2
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Variante 2 (Regierungsfassung gemäss LRV): Generelle Beschränkung auf 1000m
2
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Variante 3 (Diskussion BPK): Generelle Beschränkung auf 1000m
2
mit Kompetenz für Gemeinden zur Beschränkung auf 500m
2
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Variante 4 (Diskussion BPK): Modifikation von Variante 1 durch die Differenzierung zwischen täglichem und periodischem Bedarf. In Gewerbe- und Industriezonen sind lediglich Verkaufseinheiten für Waren des täglichen Bedarfs zulässig.
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Bei der Abstimmung obsiegte die Variante 1 der Vernehmlassungsvorlage. Die BPK sprach sich schliesslich einstimmig für den entsprechend abgeänderten Entwurf zur Änderung des RBG aus.
Kathrin Schweizer (SP) erklärt, alle Gesetzesanpassungen waren in der Kommission unbestritten, mit Ausnahme von § 51; auf diesen will sie sich daher beschränken. Mit der von der Regierung präsentierten Vorlage könnten in der Gewerbe- und Industriezone Läden von bis zu 1'000 m 2 gebaut werden. 1'000 m 2 sind die ideale Fläche für Aldi, Lidl und weitere Hard Discounter. Sie können auf günstigem Gewerbeland Läden bauen und so in direkte Konkurrenz zu den Läden in den teureren Dorfzentren treten, was aber nicht das Ziel der Läden in der Gewerbe- und Industriezone ist. Vielmehr sollten diese die lokale Versorgung der dort arbeitstätigen Personen gewährleisten mit dem Verkauf von Sandwiches, Getränken für das Mittagessen und beispielsweise Teigwaren und Salat für das Abendessen.
Gemäss KORE soll die Versorgung der Bevölkerung in erster Linie in den Zentren erfolgen. Genau diesem Anspruch wird man mit dem Kommissionsvorschlag gerecht. Mit 500 m 2 ist die lokale Versorgung sicher gestellt. Solche Läden gibt es jetzt bereits an vielen Orten - Pronto-, Avec-Shops etc., die meist nicht mehr als 300 m 2 umfassen. Will eine Gemeinde in einer Gewerbe- und Industriezone aber grössere Läden ansiedeln, so steht ihr diese Möglichkeit weiterhin über ein Quartierplanverfahren offen.
Seit 2001 weiss das Bauinspektorat, dass das im Moment gültige Raumplanungs- und Baugesetz die Bewilligung von Läden in der Gewerbe- und Industriezone verunmöglicht. Trotzdem sind gemäss Basler Zeitung munter solche Läden bewilligt worden. Diese Bewilligungspraxis hält Kathrin Schweizer für unhaltbar, ebenso unhaltbar sei die Tatsache, dass es zur Legalisierung dieses Zustandes 7 Jahre brauche.
Mit dem Antrag der BPK werden die rechtlichen Grundlagen für Läden für die Lokalversorgung in der Gewerbe- und Industriezone geschaffen und die Läden in den Zentren geschützt - für die SP eine gute Lösung. Sie stimmt dem Kommissionsantrag zu.
Daniela Gaugler (SVP) und die SVP-Fraktion sprechen sich einstimmig für Eintreten und Änderung des Gesetzes nach Vorschlag der BPK aus. Mit der Präzisierung durch Variante 1 in § 51 ist eine gute Lösung gefunden worden. Die Läden mit dem Angebot des täglichen und periodischen Bedarfs sollen in den Wohngebieten und Dorfzentren angesiedelt werden, damit die Einkaufswege kurz bleiben und die Zentren nicht aussterben.
Romy Anderegg (FDP) betont, die Diskussion in der Bau- und Planungskommission habe sich um die Frage der Quadratmeterzahl für Läden und Güter des täglichen und periodischen Bedarfs in Gewerbe- und Industriezonen gedreht. Die Begriffe täglicher und periodischer Bedarf sind gesetzlich nirgends definiert. Man kann zwischen kurz-, mittel- und langfristigem Bedarf unterscheiden. «Täglich» und «periodisch» gaben aber als Begriffe doch einiges zu reden. Im Grunde geht es aber um die Unterstützung der Dorfläden. Viele Gemeinden sind nicht daran interessiert, dass auf billigerem Gewerbeland grosse Einkaufszentren von 1'000 m 2 hingestellt werden. Diese publikums- und verkehrsintensiven Zentren konkurrenzieren die Dorfläden sehr stark. Mit der nun vorgesehenen Änderung des RBG kann jede Gemeinde autonom per Quartierplanänderung für sich entscheiden, ob sie Zentren mit 1'000 m 2 bewilligen will. Die FDP stimmt der RBG-Änderung im Sinne von Variante 1 grossmehrheitlich zu.
Elisabeth Schneider (CVP) verzichtet auf ihre Ausführungen, da man bereits viermal vernommen habe, worum es geht. Sie vermeldet kurz und bündig, die CVP-/EVP-Fraktion stimme vollumfänglich den Kommissionsanträgen zu.
Isaac Reber (Grüne) kann es leider nicht so kurz machen wie seine Vorgängerin, da ihm einiges in der Vorlage zu denken gibt. In seinen Jahren als Landrat habe er noch nie eine unehrlichere und heimtückischere Vorlage gesehen, als die hier präsentierte, welche nun unter dem Deck-mantel von einfachen Gesetzesanpassungen langjähriges, bewusst gesetzeswidriges Verhalten zum Schaden des Gewerbes in den Ortszentren auch noch zum Gesetz erheben wolle. Mindestens habe dies der Antrag der Regierung getan. Unschön sei auch, dass in der Vorlage konsequent das verschleiert werde, worum es eigentlich geht. Weder Aldi noch Lidl seien darin namentlich aufgeführt, vielmehr sei die Rede von Tankstellenshops; um diese gehe es aber nicht, sondern um die 1'000 m 2 -Läden.
Zum Sachverhalt: 1998 trat das Raumplanungs- und Baugesetz im Kanton in Kraft. Seit diesem Gesetz sind Einkaufsläden in der Gewerbezone verboten, es sei denn es wird ein Quartierplan erstellt. Was passierte? Der Kanton bewilligte trotzdem weiter. Das könnte noch durchgehen, insofern als die bisherige Praxis einfach weiter geführt wurde. Im Jahr 2001 aber wurde diese Praxis vom Verwaltungsgericht als offenkundig rechtswidrig gerügt. Trotzdem bewilligte der Kanton bis 2008 weiter. Einerseits wurden - wie in der Vorlage erwähnt - kleine Tankstellenshops bewilligt Andererseits wurden Läden wie Aldi, Lidl und ähnliche in den Gewerbezonen des Kantons unter demselben Titel bewilligt; Läden mit 999 m 2 - und davon steht nichts in der Vorlage. Mit der Vorlage werde der Eindruck vermittelt, es handle sich nur um Tankstellenshops und dergleichen. - Für ihn störend ist, dass der Kanton als Bewilligungsinstanz damit Aldi, Lidl und ähnlichen Anbietern praktisch ohne Auflagen zu billigem Land verholfen hat und dies mit Parkplätzen 'bis zum Abwinken'. Man könnte nun einwenden, Konkurrenz belebe das Geschäft, aber: die Spiesse müssen gleich lang sein!
Es sei allseits bekannt, dass die genannten Discounter nach dem Prinzip 'möglichst billig' arbeiten. Dazu gebe man ihnen auch noch längere Spiesse in die Hand, indem sie auf billigem Gewerbeland ihre Läden aufstellen können und damit ganz direkt die Läden in den Ortszentren konkurrenzieren, mit andern Worten das Gewerbe, welches heute auf teurem Land steht, Auflagen hat und nur wenige Parkplätze anbieten kann. Das sei ein unfaires Spiel - mit einem Kanton als Schiedsrichter, der eigentlich für seine ungleiche und illegale Bewilligungsgpraxis selbst die rote Karte verdient hätte.
Wie soll es nun weiter gehen? Die regierungsrätliche Vorlage wollte die bisher gepflegte rechtswidrige Praxis zum Gesetz machen. Die BPK habe glücklicherweise das Ganze ein wenig differenzierter betrachtet. Mit dem Antrag, dass Läden bis 500 m 2 in der Gewerbe- und Industriezone bewilligunsgfähig werden, ist vernünftigerweise die Ansiedlung etwa von Tankstellenshops oder von Läden, die ausschliesslich der Versorgung der Arbeitsgebiete dienen, möglich. Unterbunden wird aber mit dem Kommissionsvorschlag - ebenfalls richtigerweise - die Ansiedlung von 999 m 2 grossen Aldis und dergleichen, welche bisher genau mit dieser Quadratmeterzahl die Quartierplanpflicht zu umgehen verstanden, während ihre Konkurrenten Migros und Coop - mit grösseren Ladenflächen - jedesmal einen Quartierplan für solche Zonen erstellen mussten.
Offen bleiben für Isaac Reber nach wie vor zwei Fragen. Erstens, wer ist verantwortlich für die zahlreichen widerrechtlichen Bewilligungen, die nach dem Entscheid des Kantonsgerichts von 2001 sieben Jahre lang weiter erteilt wurden, und welches sind die Konsequenzen? Weiter stellt sich ihm die Frage, ob nicht zuhanden der so benachteiligten Gewerbetreibenden zumindest eine Entschuldigung - wenn nicht Wiedergutmachungsleistung - fällig wäre. Der Kuchen wird nicht grösser, das weiss man. Aber der Wettbewerb sollte fair sein, der Kanton hat dafür zu sorgen, dass dem Recht Wirkung verschafft wird. In den letzten Jahren war das Gegenteil der Fall.
Die Grünen unterstützen den nun vorliegenden Kommissionsvorschlag. Wie die zwei Fragen zeigen, sieht man das Thema aber nicht als erledigt an. Aus diesem Grund sei von ihm auch vor 14 Tagen die Interpellation mit folgendem Titel eingereicht worden: «Ist die Anwendung von erkanntermassen rechtswidriger Praxis ein Kavaliersdelikt oder nicht?» Die Grünen meinen, nein und hoffen, das Parlament sehe es auch so.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) findet, es sei nun genügend Reklame gemacht worden für die unsäglichen Anbieter, die sich in der Region leider niederlassen.
[allenthalben Unmut bezeugendes Raunen im Saal]
Die Regierung arbeitete eine Vorlage mit 500 m 2 aus und schickte diese in die Vernehmlassung. Vor allem die Baselbieter Gemeinden (VBLG) sowie Wirtschaftsverbände hätten darauf hingewiesen, sie möchten bei den 1'000 m 2 verbleiben. Zudem seien in der Kommissionsdiskussion auch die Begriffe täglicher und periodischer Bedarf sehr unterschiedlich interpretiert worden. Jörg Krähenbühl kann sehr gut mit der von der BPK eingebrachten Variante leben. 500 m 2 werden in Zukunft bewilligt. Will eine Gemeinde oder Organisation etwas anderes, so ist dies via ordentliches Verfahren möglich. In diesem Sinne steht der Regierungsrat zum Antrag der Kommission. Die aufgeworfenen Fragen wird der Baudirektor innerhalb der Interpellationsbeantwortung beantworten.
1.Lesung Gesetzesänderung (siehe Anhang Kommissionsbericht )
Titel und Ingress Keine Wortbegehren
I. Keine Wortbegehren
§ 13 Absatz 4 Buchstabe b Keine Wortbegehren
§ 31 Absatz 2 Buchstabe a Keine Wortbegehren
§ 51 Absätze 1 und 2
Hanspeter Frey (FDP) erklärt, dass Siro Imber beantragt, hier die Fassung der Regierungsvorlage beizubehalten, welche lautet:
§ 51 Absatz 1
Neue Verkaufseinheiten für Waren des täglichen und periodischen Bedarfs bis zu 1'000 m 2 Nettoladenfläche sind in den Wohn-, Wohn- und Geschäfts-, Kern- und Zentrumszonen sowie in den Gewerbe- und Industriezonen zulässig.
Marianne Hollinger (FDP) erlaubt sich mit Bezug auf Regierungsrat Jörg Krähenbühls Aussage betreffend die "unsäglichen Anbieter, die sich leider bei uns ansiedeln" folgende Bemerkung: Was immer man auch von diesen Läden hält, sie haben wahrscheinlich «Prix garanti» und «Budget» ermöglicht - mit anderen Worten günstige Angebote, die wohl aus der Konkurrenz zu den beiden einzigen einheimischen grossen Detailhändlern entstanden siind. Ob der Anbieter nun in- oder ausländisch ist, immerhin bietet er ein bestimmtes Angebot an, das von einer gewissen Clientele gesucht wird, die sich damit den Weg ins Ausland ersparen kann. Mit Unternehmen, die sich bei uns ansiedeln wollen, sei ein anderer Umgangston gefordert.
Christa Oestreicher (FDP) spricht sich für die von Siro Imber vorgeschlagene Beibehaltung der Regierungsfassung aus. Man könne nicht die Augen verschliessen vor den Entwicklungen. Zudem scheint es ihr unlogisch, dass im Dorfzentrum 1'000 m 2 Ladenfläche gestattet sein sollen, auf dem Land respektive in der Industriezone aber ohne Quartierplan nicht. Ihrer Ansicht nach wird das Gewerbe im Dorf damit kaum konkurrenziert, da andere Artikel angeboten würden als beispielsweise bei Coop oder Migros. Wenn jemand die Dorfläden konkurrenziere, dann eben diese beiden Läden, welche ausserhalb bauen. Bereist bestünden von deren Seite Projekte, mit 500 m 2 auf der grünen Wiese zu bauen, und dies müsste eigentlich verhindert werden. Sie wird em Antrag Imber zustimmen.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) merkt an, er hätte seine Aussage in Anführungszeichen setzen müssen; er habe lediglich die Aussagen Isaac Rebers über die genannten Billigladenketten so interpretiert.
[Raunen von links]
Für Urs Hintermann (SP) ist klar der BPK-Vorschlag demjenigen der Regierung vorzuziehen. Von den beiden neuen Marktteilnehmern könne man halten, was man wolle - darum gehe es nicht. Mit der neuen Formulierung der BPK soll nichts verhindert werden. Auch in Zukunft wird es möglich sein, 999 oder 1'000 m 2 grosse Ladenflächen zu realisieren. Der Unterschied besteht darin, dass die Frage der Erschliessung vorgängig sauber analysiert wird, was nur möglich ist, wenn eine Quartierplanpflicht besteht. Bei grösseren Läden muss man sich also auch entsprechend mit der Frage von Mehrverkehr auseinander setzen. Dies wird mit dem Kommissionsvorschlag erreicht. Es geht nicht um eine Verhinderung von neuen Firmen. Zudem beabsichtigt man gerade, dass die Läden - ob Aldi. Lidl, Coop oder Migros - sich im Ortskern ansiedeln und nicht irgendwo in der Pampa. Er bittet um Zustimmung zum Vorschlag der BPK.
Christoph Buser (FDP) unterstützt die Aussagen seines Vorredners. Den Gemeinden muss die Möglichkeit gegeben werden, ihr Gemeindegebiet mit dem Zonenreglement zu strukturieren. An Christa Oestreicher: Als Geschäftsführer der Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine könne er sagen, dass diese tatsächlich eine grosse Konkurrenz in den Billigst-Discountern sehen, indem solche Kunden von den kleinen Läden abziehen (Lädelisterben) und zwar mit ungleichlangen Spiessen. Zudem sei es wohl nicht gerade attraktiv für eine Gemeinde, wenn in einem Gewerbegebiet einstöckige Gebäude stehen, die, sobald es nicht mehr so gut läuft, wieder leerstehen...
Christa Oestreicher (FDP) antwortet Urs Hintermann: Wenn die Verkehrsfrage respektive -regelung der hauptsächliche Grund für eine Quartierplanung ist, so nimmt sie Wunder, was gescheiter ist: 1'000 m 2 -Läden im Dorfzentrum, welche den ganzen Verkehr ins Dorf bringen oder solche Läden ausserhalb, und damit auch das Verkehrsaufkommen ausserhalb, wo die Regelung bereits besteht und die Zufahrt einfacher ist. Dann würden auch sämtliche Tankstellen darunter fallen, die ebenfalls Verkehr anziehen, aber diese wären ausgenommen. Das geht für sie nicht ganz auf. Zudem kann auch ein Gewerbebetrieb viel Verkehr generieren, muss aber keine Quartierplanung machen, da er keine Verkaufsflächen hat.
Hansruedi Wirz (SVP) schliesst sich dem Votum von Christoph Buser an und weist darauf hin, dass die jetzt diskutierte Frage durchaus in Zusammenhang mit den nachfolgenden Traktanden betreffend Energieverbrauch/-nutzung steht. Nicht genug damit, dass die Arbeitsplätze der Leute immer weiter entfernt vom Wohnort sind, nun soll auch das Einkaufen immer weiter von den Wohnorten entfernt stattfinden. Zuletzt aber wird dann wieder über den Verkehr und die Energie gejammert, die man dafür aufwenden muss!
[Zustimmendes Klopfen von links]
Elisabeth Schneider (CVP) vermeldet, die CVP habe sich in der Vernehmlassung ganz klar für die 1'000 m 2 ausgesprochen. Im Rahmen der Kommissionsberatungen ist man aber schlauer geworden und merkte, dass es dem lokalen Gewerbe schlicht schadet, wenn man bei dieser Quadratmeterzahl bleibt. Handels- und Gewerbefreiheit ja, aber nicht dort, wo es dem lokalen Gewerbe derart schadet. Daher muss dieser Antrag abgelehnt werden, wenn man auch in Bezug auf das regionale Gewerbe wirtschaftsfreundlich ist.
Abstimmung über den Antrag Imber:
§ 51 Absatz 1
Neue Verkaufseinheiten für Waren des täglichen und periodischen Bedarfs bis zu 1'000 m 2 Nettoladenfläche sind in den Wohn-, Wohn- und Geschäfts-, Kern- und Zentrumszonen sowie in den Gewerbe- und Industriezonen zulässig.
://: Der Antrag wird mit 66 : 8 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]
§ 37 Absatz 3 Keine Wortbegehren
§ 138 Absatz 1 Keine Wortbegehren
II. Keine Wortbegehren
Kein Rückkommen
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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