Protokoll der Landratssitzung vom 25. September 2008

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2008-173 vom 19. Juni 2008
Interpellation von Ruedi Brassel, SP-Fraktion: Verfassungsauftrag, Geographiekenntnisse, Radien und Radiologie
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 2. September 2008
- Beschluss des Landrats am 25. September 2008: < erledigt >

Nr. 718

Hanspeter Frey (FDP) fragt den Interpellanten an, ob er mit der Antwort zufrieden ist, eine kurze Erklärung abgeben möchte oder die Diskussion verlangt.


://: Der von Ruedi Brassel (SP) verlangten Diskussion wird stattgegeben.


Ruedi Brassel (SP) bedankt sich herzlich bei der Regierung für die Beantwortung der Interpellation, die den Horizont um mindestens 15 km erweitert habe. Und auch der regierungsrätliche Rechtsdienst habe den Horizont um eine ganze Palette von Auslegungsformen erweitert. Zu lesen ist etwa von der grammatikalischen, historischen, der zeitgenössischen, systematischen und teleologischen Auslegung der Verfassungsbestimmungen. Der Katalog könnte wohl noch erweitert werden, meint der Interpellant, so etwa um die technologische Auslegungsvariante. Der Radioaktivität als Technologie sei es nämlich inhärent, dass sie unkalkulierbare Risiken schafft, was es ebenfalls zu berücksichtigen gelte. Weiter erfordere auch der Aspekt der futurologischen oder radiologischen Auslegung besondere Aufmerksamkeit: Die Folgen der Atomtechnologie werden über Generationen und Jahrtausende radiologisch noch feststellbar sein.


Aus der Interpellationsbeantwortung geht ein klarer Positionsbezug der Regierung hervor, stellt Ruedi Brassel erfreut fest - nicht mehr die vage Haltung, die bei Jahresanfang in verschiedenen Debatten noch festzustellen gewesen sei. Es wird klar gesagt, dass der Verfassungsauftrag eindeutig ist und eingehalten werden muss. Es ist von einer starken Betroffenheit unseres Kantonsgebietes zu reden und daher ist der Kanton verpflichtet, in Bern gegen den Bau eines neuen Atomkraftwerks im Niederamt zu intervenieren. Dass es sich um ein neues Atomkraftwerk handelt, das im Niederamt entstehen soll, wird auch in eindeutiger Form fest gehalten. Auch das ist erfreulich.


Fragezeichen werfen einzig folgende Erwägungen auf (Seite 10, unten) : «Die Erweiterung der Produktionsmenge entspricht aber nicht einer Vergrösserung des Risikos, da das KKW Niederamt nach neuester Technologie, d.h. KKW der 3. Generation, gebaut wird.» - Das soll ihm mal einer erklären: Nun gibt es ein bestehendes Atomkraftwerk. Man baut ein neues dazu. Und dadurch, dass ein weiteres Risiko hinzukommt, das vielleicht eine andere Technologie hat, wird auch das Risiko der alten Anlage kleiner? - Der Interpellant vermutet, dass bei der Redaktion dieser Interpellationsbeantwortung verschiedene 'Elementen' zusammengeschoben worden, die sich nicht ganz vertragen.


In diesem Zusammenhang verweist Ruedi Brassel auf einen Artikel in der Badischen Zeitung vom 27. August 2008, worin sich der Leiter des Amtes für Umwelt und Energie des Kantons Baselland zur Frage der Verfassungsaufträge in Bezug auf die Verhinderung weiterer Kernkraftwerke auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft ganz ähnlich äussere, wie es oben stehende Aussage aus der Interpellationsbeantwortung nahelegt. Unter anderem wird der Leiter des AUE zitiert mit der Aussage, es handle sich ja nicht um einen Neubau, sondern nur um eine Erweiterung und daher sei das, was in der Verfassung steht, nicht so ernst zu nehmen. Im Vergleich mit der Stellungnahme seines baselstädtischen Pendants heisst es dann auch explizit: «Dass der Verfassungsartikel in Basel-Stadt mehr Bedeutung hat als in Baselland, glaubt Isenburg. Die Stadt sei generell rot-grün, der Kanton Baselland eher konservativ und fühle sich deshalb weniger an die Vorgabe gebunden.» Das sei ihm nun gänzlich neu, dass konservativ sein heisse, man müsse es mit der Verfassung nicht so genau nehmen.


Nun nehme er zwar mit Freude zur Kenntnis, dass es die Regierung mit der Verfassung genau nimmt, auch wenn sie konservativ ist. Es stellt sich aber die Frage, wie genau es die Amtsleiter in der Kantonsverwaltung mit dem Verfassungsauftrag nehmen müssen. Sind ihnen solche Äusserungen erlaubt? Und ist dies die Devise, nach welcher das Amt für Umwelt und Energie handelt? Ist die Leitung des Amtes nicht an die Verfassung gebunden, und: wer vergibt diesen Freipass?


Thomas de Courten (SVP) teilt mit, die SVP-Fraktion sei weit weniger begeistert von der Interpellationsbeantwortung als dies aus dem Votum seines Vorredners hervorgehe. Man nimmt die juristische Auslegung des Verfassungsartikels 115 so zur Kenntnis, wobei auch hierbei gesagt werden muss, dass der nun als Nachbarschaftsradius definierte Radius eine willkürliche Auslegung der Gesetzgebung darstelle, eine von diversen möglichen. Tatsache bleibe, dass die alten AKWs früher oder später ersetzt werden müssen, um die Energieversorgung im Kanton sicher stellen zu können. Denn der Regierungsrat habe auch den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Energieversorgung im Kanton sicherzustellen. Die Antwort darauf, wie er das ohne den Ersatz der bestehenden AKWs machen will, sei er bisher schuldig geblieben; die Frage werde aber noch beschäftigen müssen.


Nun habe die Wirtschaft einen Anlauf genommen, um das Problem in der angemessenen Frist - 15 bis 20 Jahre - zu lösen. Die Wirtschaft nun im Vornherein vor den Kopf zu stossen, wenn sie das Problem schon angehen wolle,


hält man nicht für den richtigen Weg. Kommt dazu, dass die Bevölkerung im Solothurner Niederamt der Frage ganz anders gegenüberstehe als Herr Brassel; sie befürworte nämlich die entsprechenden Anstrengungen. Nun wolle das Baselbiet dem solothurnischen Niederamt noch vorschreiben, was sie dort zu bauen hätten und was nicht. Damit kann sich die SVP keineswegs einverstanden erklären. In diesem Sinne nimmt man die Interpellationsbeantwortung zur Kenntnis, möchte aber gleichzeitig daran erinnern, dass die vorhersehbare Stromlücke jedenfalls gefüllt werden muss. Will man nun gerade diese Lösung der Frage respektive den Bau im Niederamt verhindern, weil es ausgerechnet in der Nähe des Baselbietes liegt, so sei das St.Florianspolitik.


Rolf Richterich (FDP) stellt fest, nun habe man in der Interpellationsbeantwortung den Einflussbereich des Kantons Baselland geografisch nachvollziehbar nachlesen können. Dabei gehe es primär um den Neubau von Kernanalgen respektive um die Verlängerung von bestehenden Kernkraftwerken.


Nicht ausgelotet wurde aber der - im Verfassungsartikel auch gegebene - Einflussbereich betreffend Endlagerung. Auch diese mindestens 40 Jahre alte Frage ist noch immer nicht gelöst. Nun wurde ein mögliches Endlager in Bözberg evaluiert, eines der ersten, das seiner Ansicht nach realisierbar sein kann aufgrund der geologischen Gegebenheiten, aber auch aufgrund der möglichen Zustimmung der betroffenen Bevölkerung. Kommt nun aber der Nachbarkanton BL und macht möglicherweise auch dort noch seinen Einfluss geltend, so 'klingelt' es bei ihm irgendwo. Dass ein Kernkraftwerk eine gewisse Gefahrenzone aufweist, ist für ihn noch nachvollziehbar, dass aber ein Endlager eine ähnlich grosse Einflusszone haben soll, kann er sich nicht vorstellen. Und das - gesamtschweizerische - Problem der Endlagerung muss seines Erachtens dringend gelöst werden. Ein Endlager setze aber im Gegensatz zu einem KKW die entsprechenden geologischen Gegebenheiten voraus - während ein KKW locker 5 bis 10 km weiter weg verschoben gebaut werden könne, so dass es nicht mehr im Einflussbereich des Kantons BL ist.


Das Gefährdungspotential eines Endlagers sei ganz anders zu beurteilen. Im Übrigen seien die radioaktiven Abfälle bereits heute irgendwo in der Schweiz gelagert, und jedenfalls nicht so sicher, wie sie es in einem Endlager wären. Immerhin nutze man auch jetzt bereits einen gewissen Teil der Kernenergie. Es sei nicht anzunehmen, dass der Einflussbereich des Kantons BL aus dem Verfassungsauftrag bezüglich Endlager so weit gefasst ist wie bei neuen Kernanlagen.


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) ist erfreut, dass die Arbeit des regierungsrätlichen Rechtsdienstes einmal positiv gewürdigt wird. Dies sei in letzter Zeit nicht immer allseits der Fall gewesen. Der Regierungsrat nimmt den Verfassungsauftrag ernst und wird sich wehren, wenn in Bern ein entsprechendes Rahmenbewilligungsgesuch eingereicht wird. An den Verfassungsauftrag haben sich grundsätzlich alle Angestellten zu halten, auch die Amtsleiter. Allerdings könne der Direktionsvorsteher nicht alle Aussagen kontrollieren, die von den vielen Kantonsmitarbeitenden in der Öffentlichkeit gemacht werden. Er wird der Sache aber nachgehen und eine Aussprache mit dem AUE-Leiter suchen. Immerhin wäre es möglich, dass dieser in den Medien nicht richtig wieder gegeben worden sei.


://: Damit ist die Interpellation 2008/173 erledigt.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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