Protokoll der Landratssitzung vom 25. September 2008

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2008-154 vom 5. Juni 2008
Motion von Marc Joset, SP-Fraktion: Vermeidung von Konkurrenz der Gewerbebetriebe durch Stromversorger
- Beschluss des Landrats am 25. September 2008: < als Postulat überwiesen >

Nr. 720

Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) erklärt, warum die Regierung bereit ist, die Motion als as Postulat entgegenzunehmen: Der Regierungsrat kann die Schlussfolgerungen des regierungsrätlichen Rechtsdienstes vollumfänglich unterstützen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die mit der Motion 2008/154 verfolgte Gesetzesänderung nur schwer umgesetzt werden kann, da die Gefahr eines grundsatzwidrigen Eingriffs in die Wirtschaftsfreiheit von den Konzessionären gross geschrieben wird. Von der Entgegennahme der Motion ist deshalb abzuraten. Die Motion kann aber als Postulat entgegengenommen werden. Damit wäre der Spielraum grösser und es müssten nicht zwingend Vorlagen zur Veränderung des Energiegesetzes ausgearbeitet werden.


Im Rahmen der Bearbeitung eines Postulates kann die Erreichung der mit der Motion verfolgten Ziele eingehend geprüft werden. Zudem verlangen das Stromversorgungsgesetz und die zugehörige Verordnung zur Verhinderung von Quersubventionierungen eine Entbündelung der von der Energieversorgung erbrachten Leistungen, so dass in der Tätigkeit im Minimum eine eigene Kostenrechnung geführt werden muss. Damit wird eine minimale Transparenz gewährleistet und eine Quersubventionierung würde sichtbar werden. Aufgrund dieser Erwägungen sollte die Motion als Postulat entegegengenommen werden. Damit kann dem Parlament über den Stand der Dinge ausführlich in der Postulatsbeantwortung berichtet werden.


Marc Joset (SP) dankt für die Antwort des Regierungsrates und hält vorläufig an der Motion fest. Das Thema ist bereits einige Jahre alt und wurde immer wieder an den Delegiertenversammlungen auch von Genossenschaftern moniert. Es fanden vor ein oder zwei Jahren Gespräche mit der Wirtschaftskammer statt. Dabei kam man überein, dass die mit der EBM verbundenen Firmen auf offensive Werbung verzichten. Seither wurde aber die so genannte Mehrspartenstrategie - so steht es im Jahresbericht - noch weiter ausgebaut. Ihm ist klar, dass die verbundenen Firmen eigene Bilanzen und Rechnungen usw. aufweisen und sogar schwarze Zahlen schreiben. Daher ist zuzugeben, dass der Begriff "Quersubventionierung" vielleicht nicht ganz korrekt ist. Aber: Es gibt sehr viele Synergien, d.h. die Verbindung ist für beide Seiten von Nutzen. Nun könne es aber nicht sein, dass sich die EBM wie eine Art Generalunternehmerin im Bereich Gärtnerei, Sanitär, Bau etc. anpreist.


Den Anstoss zum Postulat habe ihm das Werbe-Flugblatt einer grossen Lüftungs- /Sanitärfirma gegeben, welche als hundertprozentige Tochterfirma der EBM Trirena AG - eine Untergruppe der EBM - insbesondere Sanierungen von Badezimmern «alles aus einer Hand» anpreist. Nun ziehe er selbst aber bei einem Schaden an der eigenen Badewanne den Gang zum KMU-Betrieb am Wohnort vor und werde kaum die EBM anrufen. Deren Telefonnummer sei nämlich auch auf dem Flyer vorzufinden. Als 'gezwungener' Stromkonsument und Zahler von Strom an dieselbe Firma könne er es nicht dulden, dass KMU-Betrieben dadurch ein Wettbewerbsnachteil entstehe, dass die EBM derart aktiv ist in Branchen, die nicht zu ihrem Kerngebiet gehören.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) und die SVP stimmen im Interesse der vielen KMU-Betriebe, denen das Geschäftsgebahren der EBM ein Dorn im Auge ist, ein Stück weit dem Anliegen von Marc Joset zu. Eine nähere Hinterfragung der Sache scheint richtig. Eine Motion geht der SVP aber zumindest im heutigen Zeitpunkt zu weit, der Überweisung als Postulat könnte man zustimmen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) dreht es als Ökonom bei einer solchen Struktur den Magen um. Wären die Unternehmen ein wenig grösser, so wäre dies ein klarer Fall für das Kartellgesetz. Und wenn es im schweizerischen Kartellgesetz nicht die Limite von 100 Mio. Franken Umsatz gäbe, so stünde der Wettbewerbshüter vor der Tür und würde der EBM die Türe zeigen, ob sie nun getrennte Rechnungen haben oder nicht. Hier handelt es sich seiner Ansicht nach um einen sonnenklaren Fall von Marktmissbrauch. Dem muss der Riegel geschoben werden. Die Grüne Fraktion unterstützt die Motion im Sinne eines guten und fairen Wettbewerbs.


Christa Oestreicher (FDP) ruft dazu auf, sich bewusst zu machen, was der Motionär überhaupt fordert: Er fordert den Regierungsrat auf, aus den dargelegten Gründen eine Konzession nicht zu bewilligen. § 12 des Energiegesetzes betreffend Konzessionspflicht hält nun ganz klar fest, dass der Regierungsrat Konzessionsverträge zwischen den Gemeinden und dem Stromanbieter bewilligt. Treffen nun Marc Josets Aussagen zu, so müsste beispielsweise der Regierungsrat einen solchen Konzessionsvertrag, den irgend eine Gemeinde abgeschlossen hat mit der EBM oder EBL ablehnen, obwohl er gar nicht weiss, was im Strompreis des entsprechenden Konzessionärs enthalten ist.


Das sei eine klare Beschneidung der Gemeindeautonomie. Das neue Energiegesetz sagt in Artikel 10 klar, dass Quersubventionierungen gar nicht stattfinden dürfen; sie sind untersagt. Zitat: «Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben die Unabhängigkeit des Netzbetriebs sicher zu stellen. Quersubventionierungen zwischen dem Netzbetrieb und den übrigen Tätigkeitsbereichen sind untersagt.» Aus diesen Bestimmungen ergibt sich ganz klar, dass keine Quersubventionen möglich sein dürfen. Somit betrifft das Hauptziel der Motion Joset eine bereits im Bundesrecht verankerte und selbstverständliche Vorschrift. Für eine zusätzliche Regelung im kantonalen Recht gibt es gar keine Veranlassung. Die Behauptung, dass der Stromzahler, sprich Konsument Quersubventionierungen mit der Stromrechnung mittrage, sei wahrscheinlich an den Haaren herbeigezogen, müsste aber jedenfalls bewiesen werden. Die FDP lehnt die Motion ab. Einer Umwandlung in ein Postulat könnte man aber zustimmen.


Elisabeth Augstburger (EVP) hält es für sehr sinnvoll, dieses Problem näher zu untersuchen. Mit Prüfen und Berichten hätte der Landrat schliesslich einen Bericht vor sich, der eine weitere Entscheidungsgrundlage darstellt. Die CVP/EVP-Fraktion stimmt einer Überweisung als Postulat zu.


Christoph Buser (FDP) stimmt Klaus Kirchmayr zu. Auch er rege sich als Ökonom ob dieses Problems bereits seit zwei Jahren auf. Mit EBL und EBM wurden entsprechende Gespräche geführt. Es handelt sich um einen klaren Fall von vertikaler Integration eines Monopolisten, der aufgrund seiner Stellung, wenn er ein wenig mehr verdienen muss, einfach die Preise hinaufsetzen kann - zumindest in einem gewissen Bereich -, um andere Geschäfte machen zu können. Und wenn diese allein schon in der Auftragsvergabe liegen, so handelt es sich um eine unfaire Situation.


Man hat versucht, Gespräche zu führen. Allerdings gingen die Monopolisten - auch das ist für Ökonomen nichts Neues - sehr erfinderisch um in der Argumentation; Monopol scheint sogar erfinderischer zu machen als die Not... Das heute bestehende Konstrukt verleitet zu Verdachtsmomenten, die allerdings bewiesen werden müssen, und das ist relativ schwierig. Bei 100 Mio. Umsatz wären die Probleme wahrscheinlich schon längst vom Tisch. Gelangt man aber heute an die Kartellkommission, ist es nicht so einfach. Aber unter dem Strich ist der Fall glasklar. Nun ist sich Christoph Buser nicht ganz sicher, ob der richtige Weg über das kantonale Gesetz führt. Er würde es sehr begrüssen, den Vorstoss als Postulat zu überweisen, um mehr Informationen zu erhalten. Liegt eine Postulatsantwort vor, so kann anschliessend entsprechend weiter vorgegangen werden. Eine Überweisung als Postulat empfiehlt er auch dem restlichen Ratskollegium.


Marc Joset (SP) ist bereit, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln. Erstens hat er gehört, dass der Rechtsdienst Vorbehalte hat. Er möchte aber, dass das - wie allseits vernommen - ernstzunehmende Anliegen auch entsprechend ernst genommen wird. Irgend eine "Berichtli" reiche ihm nicht aus. Er wünscht sich eine rechtliche Handhabe, um dieses Problem in den Griff zu bekommen respektive wenn möglich den Vorschlag von Massnahmen, die auf einer gesetzlichen Grundlage basieren.


Hanspeter Frey (FDP) stellt fest, dass der Motionär seinen Vorstoss in ein Postulat umgewandelt hat und keine Gegenstimmen zur Überweisung als Postulat vorliegen.


://: Damit ist die Motion 2008/154 von Marc Joset als Postulat an die Regierung überwiesen.


Leider konnten die beiden letzten Energietraktanden nicht mehr geschafft werden, bedauert Hanspeter Frey (FDP). Er wünscht allen schöne Herbstferien, eine gute Erholung und gesunde Rückkehr zur nächsten Landratssitzung am 16. Oktober 2008.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Schluss der Sitzung : 17.08 Uhr

Die nächste Landratssitzung findet statt am 16. Oktober 2008



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