Protokoll der Landratssitzung vom 26. März 2009
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2009-077 vom 24. März 2009 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 26. März 2009 - Beschluss des Landrats am 26. März 2009: < alle Fragen beantwortet > |
1. Pia Fankhauser ; Beiträge an Solarkollektor-Anlagen
Die Fragen beantwortet Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP).
Frage 1
Gemäss Energiegesetz muss ein Beitragsgesuch "rechtzeitig vor Inangriffnahme" erfolgen. Welcher Zeitraum ist damit gemeint?
Antwort
Der angesprochene Zeitraum hängt von der Komplexität und Grösse des jeweiligen Fördergesuchs ab. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele:
Bei einem Fördergesuch für Solarkollektoren ist der Zeitraum im Allgemeinen sehr kurz von dem Moment, in dem es in der BUD eintrifft und es vollständig ist, bis zur Zusicherung eines Förderbeitrags. Das sind in der Regel etwa vier Wochen. Erst mit der Zusicherung weiss der Gesuchsteller nämlich sicher, dass das Fördergesuch den Förderbedingungen entspricht und er tatsächlich mit einem Förderbeitrag rechnen kann.
Bei komplexeren Fördergesuchen - ich denke da an grosse Holzenergieanlagen und sonstige Spezialfälle - geht es meistens länger. Es geht ja dort auch um sehr grosse Förderbeiträge. Es ist dort allerdings normalerweise so, dass die Bauherrschaft schon vor Eingabe des Gesuchs mit dem Amt für Umweltschutz und Energie Kontakt aufnimmt, in der Regel in einem sehr frühen Stadium der Projektierung, teilweise mehrere Monate vor Gesuchseingabe.
Frage 2
Weshalb benötigt ein Fördergesuch mehrere Monate (!) bis zur Bearbeitung, bzw. Auszahlung des Förderbeitrages?
Antwort
Damit der Kanton nach Eintreffen eines vollständigen Fördergesuchs Förderbeiträge nach dem Energiegesetz entrichten kann, sind nach der aktuellen Verordnung drei hauptsächliche Schritte nötig:
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In einem ersten Schritt wird auf Basis des jeweiligen Fördergesuchs die Beitragsberechtigung geprüft und - sofern der entsprechende Verpflichtungskredit noch einen genügend hohen Saldo aufweist - der jeweilige Förderbeitrag zugesichert.
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In einem zweiten Schritt realisiert der Bauherr das entsprechende Projekt und bezahlt die eingehenden Rechnungen. Die Zeitdauer für die Ausführung und Abrechnung eines Projektes beträgt normalerweise zwischen einigen Wochen und einigen Monaten.
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In einem dritten Schritt wird nach der Ausführungsbestätigung durch den Bauherrn der bereits zugesicherte Förderbeitrag verifiziert und ausbezahlt.
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Diese Auszahlungsverfügung erfolgt bei einfachen Fördergesuchen in der Regel innert 4 Wochen nach Einreichung der Ausführungsbestätigung.
Im Jahr 2008 sind übrigens über 30% der Fördergesuche unvollständig eingereicht worden, was «ganz schnell» zu Verzögerungen führt.
Frage 3
Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage alles daran gesetzt werden muss, dass Investitionen in Solarkollektor-Anlagen einfach und schnell erfolgen können?
Antwort
Die Regierung ist ebenfalls an einer einfachen und speditiven Fördergesuchsabwicklung interessiert. Deshalb schlägt die Regierung in der aktuellen Vernehmlassungsvorlage für ein neues energiepolitisches Förderprogramm mit Schwerpunkt Gebäudesanierungen auch entsprechende Vereinfachungen vor.
Die Regierung erachtet es gleichzeitig aber als sinnvoll, bei der fachlichen Prüfung des jeweiligen Fördergesuchs im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Steuergeldern und im Sinne der kantonalen energiepolitischen Zielsetzungen auf das jeweilige Fördergesuch Einfluss zu nehmen.
Die Fragestellerin Pia Fankhauser (SP) will die Möglichkeit, zwei Zusatzfragen stellen, nicht nutzen, wie auch die übrigen Ratsmitglieder ihre Möglichkeit, je eine Zusatzfrage zu stellen, auslassen.
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2. Christoph Buser; Finanzierung der H2
In den Medien hat man wiederholt Widersprüchliches zur Finanzierung der H2 lesen, hören und sehen können.
Die Fragen beantwortet Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP).
Frage 1
Ist die Bundesfinanzierung für das beschlossene und sich im Bau befindliche Projekt nun gesichert oder nicht? Welcher Projektteil ist von der Rückstufung im Agglomerationsprogramm betroffen bzw. gefährdet?
Antwort
Man muss da klar zwischen zwei verschiedenen Projekten unterscheiden:
Einerseits gibt es die H2-Neubaustrecke zwischen Pratteln und Liestal - das, was Sie aktuell jetzt sehen und sich im Bau befindet.
Andererseits besteht die Umfahrung Liestal vom Schild-areal bis zum Anschluss Altmarkt. Und genau um diese bestehende Strecke geht es im Agglomerationsprogramm und um nichts anderes, wie oft in den Medien nicht ganz klar definiert. Die beiden Projekte werden immer wieder miteinander vermischt, alle Interventionen der BUD haben leider nichts genützt. Aber hoffentlich nehmen es die Anwesenden nun richtig auf und geben diese die Information dann richtig wieder.
Der Abschnitt Pratteln-Liestal ist im Bau, und am nächsten Montag werden wir dazu eine Endkostenprognose abgeben sowie eine Information über den aktuellen Stand des Projekts und das weitere Vorgehen.
Für diesen Abschnitt stehen uns Bundesgelder aus dem Infrastrukturfonds zu in der Höhe von rund 137 Millionen Franken plus Teuerung. Die erste Tranche von etwa 41 Millionen Franken haben wir bereits erhalten.
Für den Abschnitt Umfahrung Liestal, also vom Schild-areal bis zum Altmarkt, hat der Bund im Rahmen des Agglomerationsprogramms in einem Zwischenentscheid die finanzielle Beteiligung in Frage gestellt. Wir hatten das Projekt mit Priorität A eingereicht. Der Bund hat es auf Stufe C zurückgestuft. Noch bis im April läuft das Vernehmlassungsverfahren. Die Regierung wird die Vernehmlassung an der nächsten Sitzung verabschieden. Sie hat diese mit den anderen Kantonen (Basel-Stadt, Aargau und Solothurn) abgestimmt.
Wir zeigen nun im Rahmen unserer Vernehmlassungsantwort an den Bund zusammen mit der Stadt Liestal, den Gemeinden und Verbänden auf, warum das Projekt wieder auf die A-Liste gehört:
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Mit einem neuen Belag alleine ist es nicht getan!
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Die Strasse genügt den Anforderungen der Verkehrssicherheit nicht mehr.
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Die Strasse genügt den Anforderungen der Erdbeben-sicherheit nicht.
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Die jüngsten Naturereignisse haben es gezeigt: Der Hochwasserschutz muss deutlich verbessert werden.
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Die Strasse genügt den Anforderungen des Lärmschutzes nicht mehr.
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Und wir müssen den Anforderungen von Natur und Landschaft gebührend Rechnung tragen.
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Frage 2
Welche Bedeutung hat die Umfahrung Liestal für den Kanton?
Antwort
Ohne eine verkehrstaugliche Umfahrung würde Liestal im Stau ersticken. Die Kantonshauptstadt soll auch von einer Umfahrung her optimal erschlossen werden. Das sehen wir mit Anschlüssen bei der EBL - diesen Auftrag hat die BUD aufgrund eines Landratsbeschlusses - und am Altmarkt vor.
Frage 3
Wurde vom Kanton ein unsorgfältig ausgearbeitetes Projekt eingereicht? Sind Nachbesserungen überhaupt noch möglich und wo setzen diese an?
Antwort
Das Projekt ist natürlich zum Zeitpunkt, als wir es eingereicht haben, noch sehr weit von einer Realisierung entfernt gewesen. Dies übrigens wie die meisten anderen Projekte in der Schweiz auch, die eingereicht worden sind. Die Baukreditvorlage wird demnächst fertig gestellt und anschliessend von der Regierung an den Landrat überwiesen. Entsprechend war damals auch der Detaillierungsgrad.
Wir haben nun die Möglichkeit einer Verdeutlichung. Denn es ist klar: Dieses Projekt gehört in die A-Liste! Nochmals: Es handelt sich nicht nur um die Belagserneuerung! Es geht um «viel mehr».
Frage 4
Weshalb schneidet unser Agglomerationsprogramm im nationalen Vergleich eher bescheiden ab, wie wir in den Medien lesen konnten?
Antwort
Das müsste eigentlich das ARE beantworten. Ich kann es mir nur so erklären, dass die Zwischenentscheide politisch motiviert sind. Denn es fällt auf, dass praktisch nur ÖV-Projekte und Strassenrückbau-Projekte in der A-Liste verblieben sind. Bei uns sind dies als Beispiel der Margarethenstich oder die Tramverbindung zwischen dem Leimental und dem Bahnhof. Dieses Projekt war noch «weit weniger» ausgereift als die Umfahrung Liestal und steht trotzdem auf der A-Liste! Solche Einseitigkeit darf nicht sein! Die einzelnen Verkehrsträger müssen ganzheitlich funktionieren, denn es geht ganz grundsätzlich um Mobilität. Und Mobilität umfasst alle Verkehrsträger: ÖV, Auto, Velo, Fussgänger!
Christoph Buser (FDP) hat keine Zusatzfragen und dankt dem Baudirektor für die ausführliche Beantwortung.
Bruno Baumann (SP) möchte wissen, was der Grund für die Zurückstufung des Projekts durch den Bund gewesen sei.
Gemäss Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) hat der Bund erklärt, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht stimme. Ursprünglich wurde das Projekt mit Kosten von 253 Millionen Franken eingereicht. Darauf erläuterte der Bund, dass das Agglomerationsprogramm Erneuerungsmassnahmen nicht unterstütze. Nun ist ein überarbeitetes 90-Millionen-Franken-Projekt eingereicht worden, bei dem die Hoffnung besteht, dass es in die A-Liste aufgenommen werde.
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3. Daniele Ceccarelli, BLPK
Diversen Medienmitteilungen war zu entnehmen, dass die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) das Jahr 2008 mit einen Fehlbetrag von ca. 1'080 Millionen abschliesse, nachdem das Jahr 2007 mit einem Plus von ca. 11 Millionen abgeschlossen werden konnte. Damit erreicht die BLPK einen Deckungsgrad von neu 75.5%.
Die Fragen beantwortet Regierungspräsident Adrian Ballmer (FDP).
Frage 1
Welchen Umständen ist der obgenannte Fehlbetrag nach Ansicht des Regierungsrates zuzuschreiben?
Antwort
Zuerst ist zu sagen, dass die Basellandschaftliche Pensionskasse «ausgesprochen professionell» geführt werde. Sie muss «gar keinen Vergleich» scheuen «mit wem auch immer». Ein Kommentar wie gestern in der Basler Zeitung von einem Herrn Buess ist «absolut daneben» und zeigt nur, «dass er überhaupt keine Ahnung von den Fakten hat». Ausgelöst durch die US-Hypothekarkrise im 3. Quartal des letzten Jahres erschütterten in der Folge heftige Börsenturbulenzen an den Finanzmärkten das Vertrauen der Anleger nachhaltig. Die wichtigsten Aktienindices verzeichneten substanzielle Verluste (2008: SPI -35,1%, MSCI -44,2%). Auch andere Märkte wurden von der Finanzkrise, die ein in der neueren Geschichte noch nie da gewesenes Ausmass hat, beeinflusst. Auch die BLPK ist in das Finanzsystem eingebunden und konnte sich den starken, negativen Einflüssen nicht entziehen. Auch sie musste, wie andere Pensionskassen auch, Wertverluste auf ihren Anlagen hinnehmen. Die Gesamtperformance erreichte 2008 -14,78% und liegt weit unter der mittel- und langfristigen Zielrendite von +6%. Sie bewegt sich jedoch mit -14,78% im Rahmen der Marktentwicklung der zugrunde liegenden Anlagestrategie und ist leicht besser als der Durchschnitt aller Pensionskassen, welcher durch den Schweizerischen Pensionskassenverband ermittelt wurde.
Diese Entwicklung an den Finanzmärkten ist unschön und tut «ausgesprochen weh». Es braucht «schon einige Nerven», wenn Sie grundsätzlich Aktien haben und jede Minute sehen, ob Sie ärmer oder reicher werden - dieses Mal «leider eben ärmer». Wenn man verliert - und das können Hunderte von Millionen Franken sein -, macht das ausgesprochen weh. Trotz dieser unschönen Entwicklung kann man sagen, dass die Finanzierung der Vorsorgegeldern langfristig ausgerichtet ist. Die finanzielle Entwick-lung muss deshalb über einen längeren Zeitraum betrachtet werden. Die kurzfristige Perspektive auf die reine Aktien-Performance entspricht nicht dem Charakter der beruflichen Vorsorge. Auch die Entwicklung des Deckungsgrades sollte in einer langfristigen Perspektive betrachtet werden. Dank weiterhin positivem Cash-Flow muss die BLPK keine Anlagen zu Verlustpreisen verkaufen, um die Renten zu zahlen. Sie hat mehr Geldzufluss aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen, als dass gebraucht wird für Rentenzahlungen. Vorläufig sind das nicht realisierte Buchverluste. Ein Professor des WWZ Basel hat in einem Leserbrief geäussert, dass das Problem in 5 Jahren wieder behoben sein sollte. Er, Regierungsrat Adrian Ballmer, glaubt nicht so recht, dass das nur 5 Jahre dauern soll, aber es ist natürlich davon auszugehen, dass sich die Börse längerfristig erholen und dies dann einmal eine Episode gewesen sein wird, in der man mit weniger Wachstum leben musste.
Frage 2
Welche Massnahmen, insbesondere Sanierungsmassnahmen, sind nach Ansicht des Regierungsrates erforderlich und mit welchen entsprechenden Auswirkungen?
Antwort
Ich habe schon vor einiger Zeit eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche Massnahmen zur Behebung der strukturellen Unterfinanzierung sowie zur Erhöhung des Deckungsgrades auf mindestens 100% vorschlagen muss. Ferner muss sie Vor- und Nachteile eines Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat aufzeigen. Diese Vorschläge werden mir noch vor den Sommerferien 2009 präsentiert werden. Dann werden sie mit dem BLPK-Verwaltungsrat, der Regierung und den Sozialpartnern, d.h. den ABP, diskutiert werden. Die Resultate werden in eine Vorlage gegossen, welche in die öffentliche Vernehmlassung und schliesslich ins Parlament geht.
«Ich will nicht kurzfristig ausfinanzieren», das heisst: "der dritte Beitragszahler" Finanzmarkt (neben Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen) kann und muss eben auch einen wesentlichen Beitrag zur Schliessung der Deckungslücke leisten. Vorgesehen ist auch eine gewisse Opfersymmetrie bei dieser Ausfinanzierung. Wenn der Finanzmarkt einen wesentlichen Teil leisten soll, dann wird das eine gewisse Zeit beanspruchen, dann kann man das nicht sofort «uf ei Chlapf» ausfinanzieren. Wieviel Zeit dies braucht, hängt von der künftigen Entwicklung der Finanzmärkte ab. Er als Finanzdirektor geht von 10 bis 15 Jahren aus, der Bundesrat geht gemäss einer Vorlage von 30 Jahren aus, und es ist auch die Rede von 40 Jahren.
Frage 3
Wurden im Laufe des Jahres 2008 angesichts der sichausweitenden Finanzkrise innerhalb der BLPK spezielleMassnahmen getroffen und wenn ja, welche?
Antwort
Aufgrund der beobachteten, negativen wirtschaftlichen Entwicklung hat sich die BLPK bereits vor der grossen Korrektur gegenüber der Strategie defensiv positioniert und das Aktienengagement unter- und die Liquidität übergewichtet. Durch diese Positionierung konnte gegenüber der Strategie eine Minusperformance um rund 2.4 Prozentpunkte oder um über 100 Millionen Franken reduziert werden. Die Rückführung des Aktienengagements auf die neutrale Quote wurde ausgesetzt. Im Weiteren wurde eine aktualisierte Asset-Liability-Studie in Auftrag geben.
Frage 4
Wurde eine Stellungnahme des PK-Experten zur Unterdeckung bzw. zum Fehlbetrag eingeholt und wenn ja, wann und mit welchem Resultat?
Antwort
Der PK-Experte fasst seine Beurteilung jährlich in einem versicherungstechnischen Gutachten zusammen, welches dem Verwaltungsrat jeweils im 1. Trimester präsentiert wird (aktuell im April 2009). Die Erkenntnisse werden sorgfältig analysiert, und mögliche Massnahmen diskutiert. Sie fliessen auch in die laufenden Arbeiten der erwähnten, internen Arbeitsgruppe ein.
Frage 5
Gibt es schon eine Asset-and-Liability-Studie, die sich mit dem Jahresergebnis 2008 befasst, und kann diese dem Landrat und/oder z.B. der GPK in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht werden?
Antwort
Die heute gültige Anlagestrategie wurde aufgrund der Renditenerfordernis der BLPK, basierend auf einer Asset-Liability-Studie, in Zusammenarbeit mit externen Spezialisten erarbeitet. Sie basiert auf einer breiten Diversifikation und hat sich grundsätzlich bewährt. Bei einer breiten Diversifikation ist man aber jeweils auch von Problemen einzelner Aktienmärkten betroffen. Aufgrund der ausserordentlichen Situation an den Finanzmärkten erfolgt zurzeit eine vertiefte Prüfung mittels einer neuen Studie, welche von der Bilanzstruktur der BLPK per Ende 2008 ausgeht. Erste Resultat werden BLPK-intern im April 2009 analysiert. Die Anlagestrategie, als zentrales Resultat der Asset-Liability-Studie, wird wie bisher der landrätlichen Finanzkommission im Rahmen der Abschlusspräsentation vorgestellt und im Geschäftsbericht auch detailliert dargestellt. Im Übrigen kann man auf der Homepage der BLPK aktuelle Informationen zu Anlageerfolg und Anlagemisserfolg nachlesen.
Daniele Ceccarelli (FDP) dankt Regierungspräsident Adrian Ballmer bestens für die Antwort.
Thomi Jourdan (EVP) fragt - im Zusammenhang mit Rückstellungen in der Höhe von 28 Millionen Franken, die die BLPK gemäss Jahresbericht aufgrund des tiefen Deckungsgrades getätigt habe - zusätzlich, ob der Kanton hinsichtlich seines Jahresabschlusses ebenfalls Massnahmen treffe und, wenn ja, welche.
Regierungspräsident Adrian Ballmer (FDP):«Ja.»
Elisabeth Schneider (CVP) hat den Eindruck, dass auch die Gemeinden langsam Rückstellungen bilden müssen, da Regierungspräsident Adrian Ballmer von Opfersymmetrie spreche. Deshalb fragt sie nach Empfehlungen des Finanzdirektors für allfällige Rückstellungen in der Rechnung für das Jahr 2008 im Zusammenhang mit diesem Problem.
Regierungspräsident Adrian Ballmer (FDP) sprach mit der Opfersymmetrie nicht die Gemeinden an - diese sind zweifellos als Arbeitgeber auch betroffen -, sondern wollte damit sagen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch Rentner einen Beitrag leisten müssen - wie das bei der Sanierung in Basel-Stadt übrigens auch der Fall gewesen sei. Darüber ist noch zu diskutieren, zuerst einmal aber mit den Personalverbänden. Noch heute ist - «so Gott will, oder so der Landratspräsident will» - eine Sitzung mit dem Vorstand des VBLG angesetzt zu diesem Thema. Auch folgt noch ein Informationsschreiben an die Gemeinden. Aber es ist bekannt, dass eine Deckungslücke von ca. 1,5 Milliarden Franken besteht. Zwei Drittel betreffen den Kanton, der Rest die übrigen Arbeitgeber und damit teilweise auch die Gemeinden. Je nach Grösse müssen die Gemeinden Rückstellungen in Millionenhöhe machen, aber dies hat nicht sofort zu erfolgen - der Kanton kann das auch nicht. Basel-Stadt war in der guten Lage, ca. 600 Millionen Franken rückstellen zu können, wozu Baselland nicht in der Lage ist.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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4. Thomas de Courten: Einbruchsserie im Kanton
Die Polizei Basel-Landschaft musste in den vergangenen Wochen eine rekordverdächtige Zahl von Einbrüchen vermelden. Offenbar fallen ganze Einbrecherbanden gut organisiert über das Baselbiet her.
Viele Betroffene äussern sich unzufrieden über die Polizeipräsenz, eine rudimentäre Tatbestandaufnahme oder ungenügende Opferbetreuung durch die Polizei. Die Aufklärungsquote bleibt mit 19% sehr tief. Aus der subjektiven Wahrnehmung vieler Bürger sind selbst gefasste Täter wegen milder Strafgerichtsbarkeit allzurasch wieder auf freiem Fuss.
Auf welche Gründe führt der Regierungsrat den eklatanten Anstieg der Einbruchsserien zurück?
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die Einbruchszahlen sind nach den starken Anstiegen Ende der 90er Jahre seit 2000 deutlich zurückgegangen und sind 2008 knapp unter dem Niveau von 1994 gelegen. Allerdings gab es immer wieder Phasen, in denen eine deutliche Einbruchsaktivität stattgefunden hat, so in der Vorweihnachtszeit 2005, in den Sommerferien 2006, Ende März 2007 und Ende September 2008.
Im laufenden Jahr gibt es eine Phase, die sich dadurch auszeichnet, dass sie mit vier bis fünf Wochen länger dauert als die früheren Phasen, welche jeweils zwei bis drei Wochen dauerten. In letzter Zeit sind die Einbrüche jedoch bereits wieder deutlich zurückgegangen.
Spuren-Zusammenhänge zeigen, dass die Einbrecher sehr mobil sind. So konnten beispielsweise Spuren der in Basel-Landschaft aktiven Täterschaft in zwölf weiteren Fällen und fünf Kantonen festgestellt werden. Offensichtlich bilden die Einbrecher Schwerpunkte, die sich dadurch kennzeichnen, dass sie verkehrstechnisch gut erschlossen sind (beispielsweise in der Nähe von Autobahnanschlüssen).
Frage 1
:
Wie beurteilt der Regierungsrat die weitere Entwicklung?
Antwort :
Die weitere Entwicklung bei solchen Einbruchsserien lässt sich naturgemäss schwer abschätzen. Die Polizei Basel-Landschaft unternimmt aber alles, was in ihren Möglichkeiten steht, um die Serie zu beenden.
Frage 2
:
Mit welchen Massnahmen reagiert die Polizei Basel-Landschaft auf die hohe Anzahl von Einbrüchen?
Antwort :
Die Polizei Basel-Landschaft hat ihre Dispositive laufend den Gegebenheiten angepasst.
So waren in den Monaten Januar, Februar und März dieses Jahres deutlich mehr uniformierte und zivile Kräfte im Einsatz. Die genaue Anzahl und die Einsatzgebiete werden aus polizeitaktischen Gründen natürlich nicht bekanntgegeben. Es ist eine Tatsache, dass die Polizei in den ersten zehn Wochen des laufenden Jahres rund dreissig Personen als Tatverdächtige im Zusammenhang mit Einbrüchen festgenommen hat. Diese Zahl ist überdurchschnittlich hoch. Dabei ist zu erwähnen, dass einer einzigen Tätergruppierung bisher rund fünfzig Einbrüche und vierzig Fahrzeugaufbrüche nachgewiesen werden konnten. Der Einsatz ziviler Polizisten ist ein sehr wirksames Mittel. Diese werden ja von der Bevölkerung und hoffentlich auch von der Täterschaft nicht als Polizisten erkannt. Darum kann der subjektive Eindruck entstehen, dass nichts oder nur wenig gegen die Einbrecher unternommen werde. Die Behauptung, dass insbesondere die Spurensicherung nur rudimentär vorgenommen werde, trifft aus Sicht der Polizei nicht zu. Jedenfalls liegen keine Beanstandungen vor. Falls Betroffene der Ansicht sein sollten, dass in ihrem Fall ungenügend gearbeitet worden sei, so bittet die Polizei um entsprechende konkrete Hinweise.
Frage 3
:
Wie können Bürgerinnen und Bürger zu mehr Sicherheit in den Quartieren beitragen?
Antwort :
Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger verdächtige Wahrnehmungen der Polizei unverzüglich melden. Häufig werden verdächtige Feststellungen erst am Folgetag gemeldet, was oft zu spät ist. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass die Polizei Basel-Landschaft konkrete, individuelle Präventions- und Sicherheitsberatungen anbietet.
Frage 4
:
Wie kann die Aufklärungsquote verbessert werden?
Antwort :
Die Polizei Basel-Landschaft will durch entsprechende Massnahmen und den Einsatz neuester Technologien die Aufklärungsquote kontinuierlich verbessern. In der Statistik zeigen sich die Verbesserungen erst mit einer zeitlichen Verzögerung, weil die Einbrecher aufgrund von Spurenauswertungen häufig erst nach Jahren ermittelt werden können. Oftmals kann ihnen dann aber eine sehr grosse Zahl von Einbrüchen nachgewiesen werden.
Frage 5
:
Werden Einbrecher strafrechtlich zu milde angefasst?
Antwort:
Diese Frage richtet sich an die Gerichte und kann von der Polizei nicht beantwortet werden.
Der Fragesteller möchte seine Frage allerdings konkreter formulieren und die Fälle benennen, in denen die Einbrecher seiner Meinung nach zu milde angefasst worden sind. Dann könnte die Frage den Gerichten unterbreitet werden.
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) fragt Thomas de Courten an, ob er Zusatzfragen habe oder ob er mit der Antwort zufrieden sei.
Thomas de Courten (SVP) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.
Was die Frage 5 angeht, so hat er tatsächlich konkrete Beispiele. Diese brauchen jedoch an dieser Stelle nicht ausgebreitet zu werden; er wird sich damit direkt an die Sicherheitsdirektorin wenden.
Ein Problem, das ihn ebenfalls beschäftigt, ist die Kommunikation mit der Bevölkerung. Besteht die Möglichkeit, die Bevölkerung in Gebieten, die an der Autobahn gelegen sind und wo Einbruchsserien festzustellen sind - etwa in Diegten -, präventiv zu warnen? Kann ferner eine Aussage gemacht werden, woher die Täterschaft mutmasslich oder erwiesenermassen kommt?
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) antwortet bezüglich der Kommunikation, in Diegten sei eine Veranstaltung für die Bevölkerung durchgeführt worden.
Ob es sinnvoll ist, jeweils die ganze Bevölkerung zu informieren, ist im Einzelfall zu prüfen. Wenn das Bedürfnis vorhanden ist, wird dies sicher der Fall sein.
Die Herkunft der Täterschaft kennt die Sicherheitsdirektorin nicht. Auch wenn dem so wäre, dürfte sie diese aus Datenschutzgründen nicht bekanntgeben.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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