Protokoll der Landratssitzung vom 26. November 2009

Nr. 1514

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) berichtet, für den Ausgleich der so genannten kalten Progression sei im geltenden Steuergesetz die jährliche Anpassung des Steuersatzes vorgesehen, jeweils abhängig vom Landesindex für Konsumentenpreise. Für 2009 tritt nun erstmals die Situation ein, dass die Teuerung rückläufig ist. Laut Gesetz käme es daher zu einer leichten Steuererhöhung.


Um eine Mehrbelastung des Steuerzahlers und der Steuerzahlerin zu verhindern, schlägt der Regierungsrat vor, § 2 des Dekrets zum Steuergesetz insofern zu ändern, dass bei rückläufiger Teuerung die Steuertarife unverändert bleiben. Der Regierungsrat sieht darin vor allem eine positive psychologische Wirkung angesichts der heutigen Wirtschaftslage. Damit reduzieren sich im Budget 2010 die Einnahmen bei der Staatssteuer um 6,5 Mio. Fr. und bei der Gemeindesteuer um 3,8 Mio. Fr.


Die Finanzkommission steht der vorgeschlagenen Dekretsänderung positiv gegenüber und würdigte diese als pragmatischen, vernünftigen Ansatz. Sie liess sich auch davon überzeugen, dass eine Gesetzesänderung nicht notwendig sei, da es der Wille des Gesetzgebers war, den Steuertarif nur bei einer effektiven Teuerung anzupassen. Die Möglichkeit einer rückläufigen Teuerung wurde damals gar nicht in Betracht gezogen.


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, der Dekretsänderung gemäss vorliegendem Entwurf zuzustimmen.


Mirjam Würth (SP) bezeichnet die vorgeschlagene Dekretsänderung betreffend Einfrierung des Steuersatzes bei rückläufiger Teuerung als gutes Beispiel für antizyklisches Verhalten. Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten weniger Geld abzuknöpfen, sei richtig.


Die SP-Fraktion begrüsst daher die vorgeschlagene Dekretsänderung, ruft jedoch in Erinnerung, dass es auch in guten Zeiten angebracht wäre, sich antizyklisch zu verhalten.


Peter Brodbeck (SVP) betont, nur wenigen Steuerzahlern sei wahrscheinlich klar gewesen, dass mit steigender Teuerung die Progression jeweils ausgeglichen werde und damit eine Entlastung der Steuerzahler stattfinde. Es wäre durchaus möglich, dass eine stärkere Steuerbelastung bei rückläufiger Teuerung ebenfalls nicht bemerkt worden wäre. Bei mittleren Einkommen würde dies rund 50 Franken ausmachen, was wohl kaum gespürt würde. Wahrscheinlich hätten Einzelne die Mehrbelastung aber doch erkannt und allenfalls auch Beschwerde dagegen erhoben. Die nun vorgeschlagene Änderung des Dekrets zum Steuergesetz sei daher richtig und werde von der SVP-Fraktion unterstützt.


Marianne Hollinger (FDP) unterstreicht, es sei ein freisinniges Anliegen, dass in Zeiten einer Wirtschaftskrise keine Steuererhöhung stattfinde, auch wenn diese sehr marginal wäre. Die Einfrierung des Tarifverlaufs stelle daher eher ein politisches Zeichen dar und werde sich im einzelnen Portemonnaie kaum auswirken. Das Zeichen sei jedoch richtig und der Tarifverlauf müsse angepasst werden. Die FDP-Fraktion wird der aktuellen Vorlage zustimmen.


Sabrina Mohn (CVP) bezeichnet es als Tatsache, dass die aktuelle Wirtschaftlage schwierig sei. Die CVP/EVP-Fraktion sei der Meinung, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in dieser Situation nicht zusätzlich belastet werden sollen. Der vorliegende Lösungsvorschlag wird daher unterstützt. Bis anhin wurde der Kaufkraftverlust durch eine Anpassung des Steuertarifs zugunsten der Steuerpflichtigen aufgefangen. In der jetzigen, schwierigen Wirtschaftslage soll nach Ansicht der CVP/EVP auch bei einer minimalen Kaufkraftsteigerung nicht zu Ungunsten der Steuerpflichtigen gehandelt werden. Der Tarif soll daher wie bis anhin belassen werden. Eine Einfrierung des momentanen Steuertarifs sei sinnvoll und zweckmässig. Die automatische jährliche Anpassung soll so lange ausgesetzt werden, bis der Höchststand des Landesindex der Konsumentenpreise vom 30. Juni 2008 wieder überschritten wird. Die positive psychologische Wirkung sei unbestritten und es mache Sinn, wenn der Kanton im Sinne einer verlässlichen und berechenbaren Finanz- und Steuerpolitik handle.


Aus den genannten Gründen unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die vorgeschlagene Dekretsänderung einstimmig.


Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, auch die Grüne Fraktion unterstütze die vorgeschlagene Lösung einstimmig. Diese sei gut, zweckmässig, massvoll und in der jetzigen Wirtschaftssituation genau richtig.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt für die sehr gute Aufnahme der aktuellen Vorlage durch die Finanzkommission, die Fraktionen, aber auch durch die Gemeinden. Er dankt zudem für das Verständnis, dass das Vernehmlassungsverfahren bei den Gemeinden innert sehr kurzer Zeit durchgeführt wurde.


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Detailberatung Änderung des Dekrets zum Steuergesetz


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 2 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


://: Der Landrat verabschiedet die Änderung des Dekrets zum Steuergesetz mit 67:0 Stimmen und ohne Enthaltungen. [ Namenliste ]


> Dekret


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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