Protokoll der Landratssitzung vom 26. November 2009

Nr. 1515

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, heute seien die Bezirksschreibereien und die Steuerverwaltung gemeinsam an der Veranlagung der sogenannten Spezialsteuern - Grundstückgewinn-, Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuer - beteiligt. Aufgrund der organisatorischen Abläufe komme es zu Friktionen und Doppelspurigkeiten. Das Projekt "Neue Aufgabenteilung mit den Bezirksschreibereien" habe deshalb zum Ziel, Bezug und Veranlagung der Spezialsteuern bei der kantonalen Steuerverwaltung zu vereinen. So können die Bezirksschreibereien ihre Administration zentralisieren und die Abläufe vereinfachen.


In einem ersten Schritt soll der Bezug der Spezialsteuern bei der Steuerverwaltung angesiedelt werden. Für den Bezug der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer ist § 27 Abs. 3 im Dekret zum Steuergesetz zu ändern. Der Bezug der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist in der Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer geregelt. Die entsprechende Änderung konnte der Regierungsrat bereits beschliessen. Im Bereich Steuerbezug soll eine 50 %-Stelle geschaffen werden.


Die Finanzkommission erachtete die vorgesehenen organisatorischen Änderungen beim Bezug der Grundstückge-winn- und Handänderungssteuer als grundsätzlich sinnvoll. Allerdings stellte sie fest, dass aus der Vorlage zwar die Mehraufwendungen hervorgingen, nicht aber die Einsparungen, die im Gegenzug bei den Bezirksschreibereien erfolgen sollten.


Namentlich sollte ihrer Ansicht nach die 50 %-Stelle, welche bei der Steuerverwaltung geschaffen wird, bei den Bezirksschreibereien durch eine entsprechende Stellenreduktion kompensiert werden.


Die Steuerverwaltung erklärte, dass es schwierig sei, kurzfristig konkrete Einsparungen aufzuzeigen, zumal sich diese 50 Stellenprozente heute auf sechs Bezirksschreibereien verteilten. Die Übertragung der Veranlagung, welche in einem weiteren Schritt vorgesehen sei, müsse allerdings Einsparungen bei den Bezirksschreibereien bringen, da diese Aufgabe die Steuerverwaltung mehr Geld kostet. Die Einsparungen sollen in der entsprechenden Landratsvorlage aufgezeigt werden.


Die Finanzkommission wollte sicherstellen, dass die 50 %-Stelle bei der Reorganisation der Bezirksschreibereien kompensiert wird. Sie fasste daher mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung folgenden Zusatzbeschluss, der im beiliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses festgehalten ist:


"Die Kompensation der 50 Stellenprozente hat im Rahmen der Reorganisation des Rechnungswesens der Bezirksschreibereien zu erfolgen, spätestens aber bis 2012."


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, der Dekretsänderung sowie dem beiliegenden Entwurf des Landratsbeschlusses zuzustimmen.


Mirjam Würth (SP) erklärt, die vorgesehene Dekretsänderung habe eine Rationalisierung und eine Effizienzsteigerung im Bereich der Grundstückgewinnsteuer sowie bei der Handänderungssteuer zur Folge. Der heute aufwändige Weg zwischen Bezirksschreiberei, Steuerverwaltung und wiederum Bezirksschreiberei wird vereinfacht. Dass diese Effizienzsteigerung eine neue 50 %-Stelle bei der Steuerverwaltung schafft, nimmt die SP-Fraktion murrend zur Kenntnis. Mit einer gewissen Besorgnis werde beobachtet, dass in der Finanzdirektion zunehmend zentrale Aufgaben zentralisiert werden, ein Stück weit also eine zentrale Direktion entstehe.


Das hehre Ziel, die neu zu schaffende 50 %-Stelle später bei der Reorganisation der Bezirksschreibereien bzw. des Rechnungswesens der Bezirksschreibereien einzusparen, wird von der SP-Fraktion zwar unterstützt, sie zweifelt jedoch daran, dass es dann auch wirklich umgesetzt werde. Auf jeden Fall werde man dies kritisch beobachten.


Die SP-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Dekretsänderung zu.


Peter Brodbeck (SVP) gibt bekannt, auch die SVP-Fraktion stimme der Dekretsänderung zu. Es fand eine Aufgabenüberprüfung statt, in deren Rahmen festgestellt wurde, dass eine Effizienzsteigerung möglich sei. Derartige Massnahmen werden von der SVP grundsätzlich begrüsst.


Daniela Schneeberger (FDP) schliesst sich im Namen der FDP-Fraktion den Argumentationen ihrer Vorredner und Vorrednerin an. Die FDP-Fraktion stimmt der aktuellen Vorlage zu.


Rita Bachmann (CVP) unterstützt die vorhergehenden Voten ebenfalls. Für die CVP/EVP-Fraktion sei die Schaffung neuer Stellen ein grosses Problem und es werde interessant sein, in zwei bis drei Jahren den Umfang des Personalabbaus bei den Bezirksschreibereien festzustellen.


Isaac Reber (Grüne) betont, heute komme es zu Friktionen und Doppelspurigkeiten, weil verschiedene Stellen an der Veranlagung der Spezialsteuern beteiligt seien. Die Schnittstellen seien fehleranfällig. Mit der neuen Aufgabenteilung zwischen den Bezirksschreibereien und der Finanzdirektion soll der Prozess vereinfacht werden und effizienter ablaufen. Solche Aufgabenprüfungen seien ganz im Sinne der Grünen und wären eigentlich häufiger angesagt.


Der Vorlage als Ganzes können die Grünen jedoch nicht zustimmen, weil einmal mehr etwas geschehe, was oft der Fall sei. Es finde eine Effizienzsteigerung statt, welche an einer Stelle eine Erhöhung der Stellenprozente bewirke. Ein entsprechender Abbau sei jedoch nicht garantiert. Die Finanzkommission beantragt daher in einer zweiten Beschlussziffer, dass zeitlich festgelegt wird, bis wann die 50 Stellenprozente kompensiert sein müssen. Dieses Vorgehen sei richtig und auch die Grünen können der Vorlage so zustimmen.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt dem Landrat für die gute Aufnahme der Vorlage und stellt fest, dass für die Organisation und die Organisationsentwicklung eigentlich die Regierung zuständig sei. Leider wurde teilweise im Dekret festgehalten, wer wofür zuständig sei. Es sollte klar sein, dass die Steuerveranlagungen und das Inkasso zu den Aufgaben der Steuerverwaltung zählen. Die heutige Organisation sei nicht effizient, was von der Finanzkontrolle auch moniert wurde. Der Teil des Inkassos werde nun mit der aktuellen Vorlage neu organisiert, die Veranlagungen werden in einem weiteren Schritt folgen.


Mit dem Transferieren neuer Aufgaben an die Steuerverwaltung müsse auch jemand diese Arbeiten erledigen. Dazu werde eine 50 %-Stelle notwendig. Diese Stellenprozente sind heute wie folgt aufgeteilt: je 5 % bei den Bezirksschreibereien Waldenburg und Laufen, 8 % in Sissach, je 10 % in Liestal, Arlesheim und Binningen. Über alle Bezirksschreibereien hinweg komme man so auf rund 50 %. Heute liege bereits die Zusicherung der zuständigen Regierungsrätin Sabine Pegoraro bzw. ihres für die Bezirksschreibereien zuständigen Dienststellenleiters Andreas Rebsamen vor, dass ein Teilpensum von 50 % bei den bisherigen Buchhaltungen der Bezirksschreibereien nach Auslauf einer Übergangsfrist Ende 2010 nicht wiederbesetzt werde. Damit werde die Forderung der Finanzkommission also bereits Ende 2010 erfüllt.


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Detailberatung Änderung des Dekrets zum Steuergesetz


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 27 Absätze 3 und 4 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


://: Der Landrat verabschiedet die Änderung des Dekrets zum Steuergesetz mit 70:0 Stimmen (ohne Enthaltungen). [ Namenliste ]


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Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 und 2 keine Wortbegehren
://: In der Schlussabstimmung stimmt der Landrat dem Landratsbeschluss mit 74:0 Stimmen (keine Enthaltungen) zu. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
Dekret zum Steuergesetz vom 19. Februar 2009; Änderung des Bezugs von Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer


vom 26. November 2009


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


> Dekret


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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