Protokoll der Landratssitzung vom 26. November 2009
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2009-315 vom 22. Oktober 2009 Vorlage: Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat zum Vorwurf einer Verletzung der Ausstandspflicht durch Herrn RR Jörg Krähenbühl, Vorsteher der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reinach/Tramhaltestelle Reinach Dorf (Stichwort «Kaphaltestelle») - Beschluss des Landrats am 26. November 2009: < Kenntnis genommen > |
Daniel Wenk (FDP), Präsident der GPK-Subkommission III, informiert, die GPK habe abgeklärt, ob die öffentlich gewordenen Vorwürfe betreffend Verletzung der Ausstandspflicht durch den Vorsteher der BUD im Zusammenhang mit der Tramhaltestelle Reinach Dorf zutreffen. Am 11. Juni 2009 beauftragte die Gesamt-GPK die für die BUD zuständige GPK-Subkommission III damit, die Leitung der entsprechenden Abklärungen zu übernehmen.
Auslöser der Vorwürfe war eine Sitzungsteilnahme von Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) am 1. Dezember 2008, zu welcher er von der Vorsteherin der Sicherheitsdirektion eingeladen wurde. Anlässlich dieses Treffens stellte die Beratungsstelle für Unfallverhütung den Abschlussbericht vor, welcher ebenfalls durch die SID in Auftrag gegeben worden war. In diesem Bericht wurden verschiedene Varianten der Gestaltung der Tramhaltestelle geprüft und letztlich auch Empfehlungen abgegeben. Er diente unter anderem dem Regierungsrat dazu, seinen definitiven Variantenentscheid zu fällen.
Da es sich bei der erwähnten Sitzung offensichtlich um eine Schlusspräsentation der Ergebnisse der Beratungsstelle für Unfallverhütung handelte, kommt die GPK zum Schluss, dass Regierungsrat Krähenbühls Sitzungsteilnahme nicht als Verletzung der Ausstandspflicht gewertet werden könne. Die öffentlichen Vorwürfe seien damit nicht mehr länger haltbar.
Um den Sachverhalt im Detail abklären zu können, verschaffte sich die Subko III der GPK durch Befragungen von Mitarbeitern der BUD, der beiden beteiligten Regierungsräte sowie durch intensives Aktenstudium einen vertieften Einblick in das Geschäft. An dieser Stelle bedankt sich Daniel Wenk bei allen Beteiligten für ihr Vertrauen und ihre Offenheit.
Beim Einblick ins Geschäft konnte die Subko III feststellen, dass die Übertragung der Verantwortung der BUD an die SID so gestaltet wurde, dass nicht nur der Amtsvorsteher der BUD, sondern auch das Generalsekretariat nicht mehr involviert waren. Selbstverständlich benötigte die SID weiterhin fachliche Unterstützung durch das Tiefbauamt, die Abläufe und Kommunikationswege wurden aber derart gestaltet, dass keine Einflussmöglichkeit durch den Amtsvorsteher der BUD mehr bestand.
Im Rahmen der Abklärungen beschäftigte sich die GPK auch sehr intensiv mit der Frage, was unter der Verletzung der Ausstandspflicht zu verstehen sei. Die Ausstandspflicht werde klar verletzt, wenn jemand weiter auf ein Geschäft Einfluss nehme, nachdem er oder sie bereits in den Ausstand getreten sei. Es stelle sich allerdings auch die Frage, zu welchem Zeitpunkt jemand in den Ausstand treten muss oder soll. Mit dieser Frage setzte sich die Subko III intensiv auseinander.
Gemäss § 58 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (KV BL) müssen Behördenmitglieder bei Geschäften in den Ausstand treten, wenn sie unmittelbar davon betroffen sind. Nach bestehender Rechtsprechung (Kantons- und Bundesgericht) genügt es, wenn nur schon der Anschein von Befangenheit aufgrund objektiver Umstände erweckt werden kann. Dieser Anschein sei im vorliegenden Fall klar gegeben. Die GPK gelangte daher zum Schluss, dass der Vorsteher der BUD bereits früher als am 5. März 2008 in den Ausstand hätte treten sollen. Er verletzte damit die Pflicht, rechtzeitig in den Ausstand zu treten.
Sowohl die Mitglieder des Landrates als auch (sogar noch etwas mehr) diejenigen des Regierungsrates befinden sich im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Mit dieser Situation müsse man umgehen können. Es sei sicherlich schon oftmals vorgekommen, dass sich einige der heute hier Anwesenden in gewissen Situationen rückblickend wunderten, erstaunt waren, sich verletzt fühlten oder sich über ein persönliches Verhalten ärgerten. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass aus derartigen Situationen Lehren gezogen werden.
Die GPK legt sehr grossen Wert darauf, das ihre Empfehlungen am Schluss des Berichts ernst genommen und umgesetzt werden.
Martin Rüegg (SP) bezeichnet das vorliegende Geschäft als politisch, juristisch und letztlich auch persönlich heikel. Er spricht an dieser Stelle nicht nur zum aktuellen Traktandum, sondern auch zu Traktandum 16 (2009/067: Interpellation der SP-Fraktion: Wie geht die Baselbieter Regierung mit der Ausstandspflicht um?).
Martin Rüegg dankt der GPK für ihre Untersuchungen und den vorliegenden Bericht und fasst noch einmal zusammen, dass demnach bereits der Anschein der Befangenheit ausreiche, um in den Ausstand treten zu müssen. Der Bericht belege das Rückzugsgefecht oder, positiv ausgedrückt, den Lernprozess des Gesamtregierungsrates in dieser Angelegenheit. Am 26. Februar dieses Jahres schrieb die Regierung in ihrer Medienmitteilung noch, dass keine Verletzung der Ausstandspflicht vorliege. Einen knappen Monat später, am 12. März 2009, wurde im Zusammenhang mit der Beantwortung einer Interpellation von Martin Rüegg von einem Grenzfall gesprochen. Der Regierungsrat stellte fest, man hätte rückblickend auch anders entscheiden können.
Martin Rüegg blickt an dieser Stelle noch etwas weiter zurück. Am 1. Juli 2007 übernahm Jörg Krähenbühl das Amt des Regierungsrates. Bereits am 3. Dezember 2007 entschied Regierungsrat Jörg Krähenbühl, dass im Kanton Basel-Landschaft keine Kaphaltestellen mehr zugelassen werden sollen. Begründet wurde dieser Entscheid mit Sicherheitsüberlegungen betreffend Velofahrende. Am 5. März 2008 gab Jörg Krähenbühl seine Ausstandserklärung ab und das Geschäft ging an seine Stellvertreterin Sabine Pegoraro über. Am 1. Dezember des gleichen Jahres fand schliesslich die ominöse Sitzung mit der BfU statt, bei welcher ein Gutachten und Empfehlungen diskutiert wurde. Am 3. Februar 2009 fällte der Regierungsrat den definitiven Variantenentscheid bezüglich Ausgestaltung der Haltestelle Reinach Dorf. Auch an dieser Sitzung war Regierungsrat Jörg Krähenbühl anwesend.
Fazit: Regierungsrat Jörg Krähenbühl habe sich mindestens zweimal über die Ausstandspflicht hinweggesetzt, nämlich am 3. Dezember 2007 und am 1. Dezember 2008. In der Sache entscheidend war jedoch nicht der 1. Dezember 2008, sondern der Entscheid vom 3. Dezember 2007. Unklar bleibe, ob die Ausstandspflicht am 3. Februar 2009 ein drittes Mal verletzt wurde. Den Termin vom Dezember 2007 habe die GPK noch nicht thematisiert, auch nicht die Rolle Jörg Krähenbühls als Gemeinderat von Reinach, denn dieser befasste sich ebenfalls bereits mit der Thematik.
Zusammenfassend kommt Martin Rüegg zum Schluss, dass Jörg Krähenbühl sein Ziel erreicht habe. Die Umgestaltung der Hauptstrasse in Reinach, insbesondere vor seiner Liegenschaft, habe er verhindert. Dadurch wurde das Projekt verzögert und vermutlich auch verteuert. Regierungsrat Krähenbühl hätte bereits bei seinem Amtsantritt im Juli 2007 und nicht erst nach dem Verbotsentscheid im März 2008 in den Ausstand treten sollen. Dies hält sinngemäss auch die Geschäftsprüfungskommission fest.
Die vorliegende Geschäft sei jedoch nicht nur auf Jörg Krähenbühl zu fokussieren, auch die Gesamtregierung stehe in der Verantwortung. Aus Martin Rüeggs Sicht habe die Gesamtregierung versagt. Sie hätte von Anfang an warnen und Regierungsrat Krähenbühl sogar in den Ausstand drängen müssen, so wie dies die Kantonsverfassung in § 58 vorsehe.
Zur Erinnerung: Das Projekt Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reinach wurde in Reinach im Jahr 2003 aufgegleist und es war öffentlich bekannt, dass sich Jörg Krähenbühl bereits als Gemeinderat und auch als Privatperson gegen das Projekt aussprach und sich für seine Parkplätze einsetzte, was absolut legitim sei. Spätestens nach dem Verbot der Kaphaltestellen im Dezember 2007 hätte es den restlichen, erfahreneren Regierungsmitgliedern aber dämmern müssen. Dass ausgerechnet die Justizdirektorin Jörg Krähenbühl an die Sitzung vom 1. Dezember 2008 einlud und dieser die Einladung annahm, obwohl er in der Zwischenzeit den Ausstand erklärt hatte, zeuge von einer erschreckend geringen Sensibilität dem Thema Ausstand gegenüber. Der obersten Hüterin des Gesetzes auf der Politbühne hätte dies nicht passieren dürfen. Die Schlussfolgerung könne also nur lauten: Regierungsrat Krähenbühl, aber auch die Gesamtregierung, haben die Kantonsverfassung in diesem Punkt verletzt!
Das hier diskutierte Ereignis stehe jedoch nicht alleine da und folglich könne man auch nicht von einem bedauernswerten Ausrutscher sprechen. Unsere Regierung verletze nicht nur die Kantonsverfassung, sie habe auch immer wieder die Gesetze verletzt. Seit dem Jahr 2000, spätestens jedoch seit 2004, wurde das Bausparen von Finanzdirektor Adrian Ballmer (FDP) illegal weitergeführt, genauso lange habe man bewusst ein Kantonsgerichtsurteil zur Bewilligungspraxis von Tankstellenshops, ALDIs, etc. in Gewerbezonen missachtet. Überträte Martin Rüegg das Gesetz, würde er verzeigt, er erhielte eine Busse oder müsste sich vor Gericht verantworten. Verstösst die Regierung gegen die Verfassung und Gesetze, passiere offenbar nichts. Dies sei nicht korrekt, höchst bedenklich und frustrierend. Letztlich schade dies der Glaubwürdigkeit unserer Politik.
An dieser Stelle dankt Martin Rüegg der Geschäftsprüfungskommission noch einmal für die entwickelte Aktivität, welche notwendig war, was anhand des vorliegenden Berichts offenkundig werde. Martin Rüegg steht hinter den ersten beiden Empfehlungen der GPK, von der dritten Empfehlung jedoch nimmt er mit grössten Bedenken Kenntnis. Neue Regierungsmitglieder sollen bei Amtsantritt auf spezifische Situationen vorbereitet werden, genau in diesem Punkt jedoch habe die Regierung versagt.
Zum gesamten GPK-Bericht: Es wäre wünschenswert gewesen, dass dieser einen noch grösseren Zeitraum untersucht hätte, denn eigentlich hätte man bis zum 1. Juli 2007 zurückblicken sollen. Der Bericht hätte durchaus etwas pointierter ausfallen dürfen, denn immerhin sei die Geschäftsprüfungskommission das Oberaufsichtsorgan unseres Kantons.
Vom vorliegenden Bericht nimmt die SP-Fraktion Kenntnis.
Hanspeter Wullschleger (SVP) stellt fest, dass man vom vorliegenden Kommissionsbericht stillschweigend hätte Kenntnis nehmen können. Durch Martin Rüeggs Äusserungen fühlt er sich nun aber provoziert. Die Subko III der GPK erhielt den Auftrag, zu überprüfen und abzuklären, ob die Ausstandspflicht durch Regierungsrat Jörg Krähenbühl verletzt wurde. Auf Seite 2 des Berichts wird klar festgehalten, die Ausstandspflicht sei nicht verletzt worden. Später werde gesagt, möglicherweise hätte Jörg Krähenbühl bereits früher in den Ausstand treten sollen. Mit diesen Feststellungen wäre der Auftrag der Subko III erledigt gewesen.
Weil die Aussage, die Ausstandspflicht sei nicht verletzt worden, keine Schlagzeilen bringe, wurde der Bericht noch etwas ausgeschmückt, so dass er schliesslich wenigstens drei Seiten umfasste. Für die SVP-Fraktion jedoch ist einzig und allein massgebend, dass die Ausstandspflicht nicht verletzt wurde. Ein grosser Wirbel sei daher nicht nötig. Die SVP-Fraktion nimmt die Nicht-Verletzung der Ausstandspflicht zur Kenntnis, den Rest des Berichtes bezeichnet sie als Beigemüse.
Daniele Ceccarelli (FDP) dankt der GPK für den guten und ausgewogenen Bericht. Bezugnehmend auf Hanspeter Wullschlegers Äusserungen betont er, auf Seite 2 des Berichts werde klar festgehalten, dass durch die Teilnahme an der Sitzung vom 1. Dezember 2008 die Ausstandspflicht nicht verletzt wurde, da Jörg Krähenbühls Sitzungsteilnahme keinen Einfluss auf die Beschlussfassung hatte. Speziell im Bezug auf die genannte Sitzung fand keine Ausstandspflichtverletzung statt, der gleiche Vorwurf wird aber später im Bericht aufrecht erhalten mit der Begründung, bereits der Anschein von Befangenheit reiche aus, um in den Ausstand zu treten.
Die FDP-Fraktion beabsichtige nicht, auf die Regierung einzuprügeln, jedoch seien deutliche Worte notwendig. Wie die Ausstandspflicht im vorliegenden Fall gehandhabt wurde, war ungeschickt, daran gebe es nichts zu rütteln. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, wir würden in einer so genannten Bananenrepublik leben. Unser höchstes Gut sei das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden, und dieses soll nicht durch Ungeschicklichkeiten zerstört werden. Schon heute leide die Politik unter einem Glaubwürdigkeitsproblem und es sei nicht notwendig, dieses unnötigerweise zu vergrössern. Es sei daher absolut notwendig, die Empfehlungen der GPK umzusetzen, denn ähnliche Vorfälle dürfen nicht mehr vorkommen. Ansonsten nimmt die FDP-Fraktion vom vorliegenden Bericht Kenntnis.
Agathe Schuler (CVP) stellt seitens der CVP/EVP-Fraktion mit Befriedigung fest, dass es der GPK gelungen sei. ein delikates Geschäft sorgfältig aufzuarbeiten. Die GPK bzw. die Subko III habe die Akten gründlich zusammengetragen und studiert, Befragungen und Hearings bei den Involvierten durchgeführt und schliesslich die Resultate in einem Bericht zusammengestellt. Der Bericht mündet in einer Reihe von Feststellungen und drei Empfehlungen an den Regierungsrat.
Die CVP/EVP-Fraktion zieht folgendes Fazit:
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Es wird erwartet, dass Regierungsrat Jörg Krähenbühl den Inhalt der Feststellungen und Empfehlungen ernst nimmt und in Zukunft entsprechend handeln wird. Behördenmitglieder, welche auch nur den Anschein von Befangenheit erwecken, müssen in den Ausstand treten, selbst wenn sie nicht befangen sind. Der Anschein der Befangenheit rechtfertige bereits den Ausstand eines Amtsträgers. Die breite Öffentlichkeit reagiere zu Recht sehr sensibel im Bezug auf eine mögliche Befangenheit.
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Die Regierung als Kollegium soll und muss für die Zukunft Lehren ziehen. Die Verantwortung des Gesamtgremiums im Zusammenhang mit einer möglichen Befangenheit eines Regierungsmitglieds müsse besser wahrgenommen werden, als dies speziell im vorliegenden Fall geschah. Die Sensibilität für die öffentliche Wahrnehmung müsse in der Exekutive erhöht werden. Eine entsprechende Einführung neuer Regierungsmitglieder durch das Kollegium müsse künftig erfolgen. Die CVP/EVP-Fraktion verlangt, dass die Empfehlungen der GPK angenommen und ernst genommen werden, nur dann habe die umfangreiche Arbeit der GPK Sinn gemacht.
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Die CVP/EVP dankt insbesondere der Subko III mit ihrem Präsidenten Daniel Wenk (FDP) sowie den Mitgliedern Jürg Degen (SP) und Walter Ackermann (CVP) für die sorgfältige und umfangreiche Arbeit sowie der GPK für den faktenbezogenen Umgang mit dem vorliegenden Geschäft. Den Anträgen der GPK stimmt die CVP/EVP-Fraktion zu und nimmt vom vorliegenden Geschäft Kenntnis.
Stephan Grossenbacher (Grüne) erinnert an die Vorwürfe der Presse zu Beginn des laufenden Jahres, welche die GPK als zahnlosen Tiger bezeichnete. Die GPK war jedoch der Ansicht, ihre Arbeit solle ihre Tätigkeit rühmen. Die Art und Weise, wie das vorliegende Geschäft behandelt wurde, zeige auf, dass in der GPK sehr gute Arbeit geleistet werde. Die Aufgabe wurde sorgfältig angegangen und es wurde speditiv gearbeitet, sogar während der Sommerferien.
Stephan Grossenbacher ist der Ansicht, der Regierungsrat habe im vorliegenden Fall die Kollegialität ein Stück weit überspannt. Damit habe sie Regierungsrat Jörg Krähenbühl keinen kollegialen Dienst erwiesen. Darauf beziehe sich auch die dritte Empfehlung der GPK.
Das vorliegende Geschäft gab der GPK die Gelegenheit, eine neue Organisationsstruktur auszuprobieren. Die Gesamt-GPK erteilte der zuständigen Subkommission einen Auftrag, welcher auf eine gute Art und Weise erfüllt wurde. Die Grüne Fraktion nimmt den vorliegenden Bericht daher zur Kenntnis.
Thomas de Courten (SVP) will der GPK nicht unterstellen, sie sei ein zahnloser Tiger. Seiner Meinung nach dürfte die GPK sehr wohl noch bissiger sein und in verschiedenen Bereichen härtere Kontrollen durchführen. Gerade im konkreten Fall jedoch stelle der vorliegende Bericht einen zahnlosen Tiger dar. Das Ergebnis des Berichts stimme schlicht und einfach mit den Aussagen des Regierungsrates überein. Die zentrale Aussage laute: "Es besteht keine Verletzung der Ausstandspflicht." Alles andere sei eine politische Meinung und widerspreche der Äusserung im Bericht, man wolle sich nur auf die Erhebung von Fakten konzentrieren und lasse sich nicht für politisch motivierte Zwecke instrumentalisieren. Gerade dies tue nämlich der vorliegende GPK-Bericht. Er kritisiere den Regierungsrat einseitig, obwohl die GPK selbst feststelle, es bestehe keine Verletzung der Ausstandspflicht.
Die Aussage, der Anschein der Befangenheit reiche aus, um in den Ausstand zu treten, müssten alle auch auf sich selbst beziehen. Martin Rüegg müsste beispielsweise in den Ausstand treten, wenn der Jurapark im Landrat traktandiert sei. Auch müsste er bei der Festlegung der Lehrerlöhne in den Ausstand treten oder bei Beschlüssen betreffend Turnhallen in Liestal. So müsste der Landrat oft vor halb leerem Saal debattieren, da der eine oder andere Landrat den Anschein der Befangenheit erfüllen würde.
Noch einmal: Der Bericht sieht keine Verletzung der Ausstandspflicht. Der Rest sei rein politisch motivierte Regierungs-Bashing-Methode.
Hanspeter Ryser (SVP) stellt fest, dass Regierungsrat Jörg Krähenbühl in der ganzen Angelegenheit vielleicht etwas blauäugig gehandelt habe. Es entstand dadurch jedoch kein Präjudiz und man sei künftig sicher wieder etwas sensibilisierter, was die Ausstandspflicht betreffe. Als Gemeinderat weiss Hanspeter Ryser, dass es nicht immer einfach sei, diesbezüglich die nötige Sensibilität an den Tag zu legen. Würde das Thema jedoch nur schwarz-weiss gesehen, dürfte ein Bildungsdirektor selbst keine Kinder haben. Ein Regierungsrat, welcher Steuern bezahlt, sollte auf keinen Fall der Finanzdirektion vorstehen und ein Regierungsrat, welcher der Justiz und der Polizei vorsteht, sollte selbst seinen Führerschein abgeben, da er oder sie weiss, wo die Radarfallen stehen. Ein Regierungsrat sollte auch nie krank werden, da er unter Umständen im Spital eine Spezialbehandlung erhielte.
Aufgrund des vorliegenden Berichts liege keine Verletzung der Ausstandspflicht vor, dem Baselbieter Regierungsrat gehöre also kein Berlusconi an. Zudem leiste Regierungsrat Jörg Krähenbühl in seinem Departement eine äusserst gute und wertvolle Arbeit, schliesslich sei er seit zwei Jahren nur mit der Aufarbeitung von Altlasten beschäftigt, welche er übernahm. Hanspeter Ryser ist es lieber, ein Regierungsrat werde aufgrund einer Nichtigkeit aufgeschreckt und entsprechend sensibilisiert, als wenn er überhaupt nichts leisten würde.
Daniel Münger (SP) geht es nicht darum, Polemik zu betreiben. Wenn jedoch Martin Rüegg betreffend Ausstand beim Jurapark angegriffen werde, so bittet Daniel Münger Thomas de Courten darum, als Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission in den Ausstand zu treten, da dieser CEO der Kindertagesklinik sei.
Agathe Schuler (CVP) erklärt, die persönliche Betroffenheit von einem Geschäft sei zuweilen nicht so einfach ersichtlich. Im vorliegenden Fall sei sie jedoch relativ einfach festzustellen, da sie allgemein bekannt sei. Bei Landwirtschaftsthemen müssten auch nicht alle Bauern in den Ausstand treten oder alle Lehrer, wenn schon nur das Wort Schule falle. Schliesslich werde man auch als Vertreterin oder Vertreter einer bestimmten Berufsgruppe in den Landrat gewählt. Es gehe beim Ausstand nur um die persönliche Betroffenheit. Dass die SVP nun auch noch von lange zurückliegenden Altlasten spreche, sei im vorliegenden Fall verfehlt.
Martin Rüegg (SP) zeigt sich von den Aussagen von Seiten der SVP befremdet. Es werde versucht, ein ernsthaftes Thema lächerlich zu machen. Man müsse zwischen Befangenheit, Betroffenheit, Ausstand und Interessenvertretung unterscheiden. Wesentlich sei, ob man einen direkten Nutzen aus einer Entscheidung ziehen könne. Sollte er selbst sich in zwei Wochen allenfalls für den Jurapark einsetzen, so habe er persönlich davon keinen Nutzen. Der ehemalige Kantonsgerichtspräsident Peter Meier äusserte sich zu diesem Thema in der Basler Zeitung vom letzten November wie folgt: "Der Ausstand gilt für Vorbereitung, Beratung und Beschlussfassung. Ausstand ist Ausstand, ein wenig Ausstand gibt es nicht." Man könne daher nach wie vor auch die Ansicht vertreten, Jörg Krähenbühls Teilnahme an der BfU-Sitzung stelle eine Verletzung der Ausstandspflicht dar. Wie bereits oben erwähnt, ist Martin Rüegg zudem der Ansicht, die Ausstandspflicht sei bereits verletzt worden, als es darum ging, die Kaphaltestellen im gesamten Kanton zu verbieten.
Daniele Ceccarelli (FDP) hat den entsprechenden Bundesgerichtsentscheid studiert und betont, das Bundesgericht spreche nur dann von einer Ausstandspflicht, wenn eine persönliche Betroffenheit vorhanden sei, nicht bei einer Berufsgattungsbetroffenheit. Dieser Entscheid sei für ihn nachvollziehbar und die oben teilweise geäusserten Argumente daher nicht stichfest.
Stephan Grossenbacher (Grüne) erachtet es als unbestritten, dass in dieser Angelegenheit Selbstverantwortung gefragt sei. Es könne nur jeder und jede für sich selbst beurteilen, ob er oder sie in den Ausstand treten müsse, auch wenn es sicher Sinn mache, wenn Kolleginnen und Kollegen jemanden auf ein allfälliges Dilemma aufmerksam machen. Übersehen sowohl die Kollegen als auch eine Person selbst die Tatsache, dass jemand in den Ausstand treten müsste, machen richtigerweise die Presse oder die Wählerinnen und Wähler einen auf das Problem aufmerksam.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bezeichnet die aktuelle Debatte als typischen Fall, bei dem auf den Mann - hier auf Jörg Krähenbühl - gespielt werde. Vor allem Martin Rüeggs Aussage, er hätte am liebsten noch weiter zurück Untersuchungen angestellt, habe ihm zu denken gegeben. Auch Stephan Grossenbachers Äusserung, die GPK habe es sich nicht einfach gemacht, zeige doch, dass man einfach etwas gesucht habe, wo nichts zu suchen sei. Dieses Verhalten wurde sicherlich durch die Presse noch gefördert. Agathe Schuler sagte, die SVP suche nun nach Schuldigen. Dies sei nicht wahr. Wenn jemand Schuldige suche, dann die Angehörigen der übrigen Parteien im Landrat, welche Jörg Krähenbühl krampfhaft etwas anzuhängen versuchen.
Man solle doch die ganze Angelegenheit nicht unnötig herauf stilisieren. Politische Schauprozesse seien nicht nötig.
Paul Wenger (SVP) wendet sich an Martin Rüegg, welcher seine Ansichten und diejenigen seiner Fraktion weit ausholend kundtat. Er habe jedoch zu weit ausgeholt mit seiner Aussage, Regierungsrat Jörg Krähenbühl habe bereits im Jahr 2003 oder 2004 die Umgestaltung der Hauptstrasse in Reinach verhindert. Hier handle es sich um eine Falschaussage, denn zum damaligen Zeitpunkt lag ein vom Volumen her derart grosses Projekt auf dem Tisch, dass es auf jeden Fall durch das Stimmvolk hätte abgesegnet werden müssen. Das Projekt wurde also nicht verhindert, sondern höchstens verzögert. Mit seiner bewussten Falschaussage wollte Martin Rüegg Regierungsrat Jörg Krähenbühl in Misskredit bringen. Paul Wenger bittet darum, künftig präziser zu argumentieren.
Madeleine Göschke (Grüne) bittet darum, die aktuelle Diskussion und vor allem das Hin- und Herschiessen zu beenden. Tatsächlich habe die nötige Sensibilität beim Regierungsrat gefehlt, er habe einen Fehler gemacht und es wäre gut gewesen, wenn er schon früh zu diesem Fehler gestanden wäre. Dadurch hätte sich die heutige Diskussion und auch die Untersuchung der GPK erübrigt.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) stellt klar, das Dossier Ortsdurchfahrt Reinach sei immer noch in ihrer Verantwortung, weshalb sie hier im Namen der Regierung Stellung nehme. Der Regierungsrat danke der Geschäftsprüfungskommission für den objektiven und insgesamt ausgewogenen Bericht und er erklärt sich mit den Empfehlungen der GPK einverstanden.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl trat am 5. März 2008 im Bezug auf das Geschäft Ortsdurchfahrt Reinach in den Ausstand und übertrug es seiner Stellvertreterin Sabine Pegoraro. Dieser Handwechsel erfolgte zu einem Zeitpunkt, als bezüglich Ausgestaltung Tramhaltestelle Reinach Dorf noch kein definitiver Entscheid vorlag. Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass die GPK die Auffassung vertritt, der Ausstand hätte zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen sollen. Auf jeden Fall beteiligte sich Regierungsrat Jörg Krähenbühl als Folge seines Ausstandes am Entscheid des Regierungsrates zur Tramhaltestelle Reinach nicht, dies weder direkt noch indirekt. Den Entscheid über die Ausgestaltung und den Haltestellentyp fällte die Regierung, wobei Parkplätze keine Rolle spielten. Es ging um die Abwägung der Sicherheit der VelofahrerInnen.
Der Regierungsrat bedauert es, dass Jörg Krähenbühls Teilnahme an der Sitzung vom 1. Dezember 2008 mit der BfU zu einer politischen Kontroverse führte. Sabine Pegoraro lud ihren Regierungskollegen zu dieser Besprechung ein, weil es ihr darum ging, wirklich alle Fragen zum BfU-Gutachten zu beantworten. Es war klar, dass keine Entscheide gefällt würden, weshalb sie in Jörg Krähenbühls Teilnahme kein Problem sah. Nachträglich beurteilt war diese Einladung aber sicher ungeschickt und bei einem gleich gelagerten Fall würde man künftig von einem derartigen Vorgehen absehen. Die Kritik der GPK an diesem Vorgehen sei also berechtigt.
Trotzdem legt der Regierungsrat Wert auf die Feststellung der GPK, dass Regierungsrat Jörg Krähenbühl in diesem Punkt die Ausstandspflicht nicht verletzt habe.
Sabine Pegoraro betont, der Regierungsrat nehme die Ausstandspflicht ernst und er werde dies auch weiterhin tun. Selbstverständlich gelte die Ausstandspflicht nicht nur für die Regierung und die kantonale Verwaltung, sondern für alle kantonalen Behörden.
://: Der Landrat nimmt den Bericht 2009/315 der GPK mit 75:2 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Kenntnis. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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