Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 2008
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2008-104 vom 24. April 2008
Motion der SVP-Fraktion: Lancierung einer Standesinitiative; Ausschluss der doppelten Staatsbürgerschaft
- Beschluss des Landrats am 27. November 2008: < abgelehnt >
Nr. 885
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) begründet die Ablehnung der Motion folgendermassen: Seit 1992 müssen ausländische Staatsangehörige bei der Einbürgerung nicht mehr auf ihre bisherige Staatsbürgerschaft verzichten. Die Gründe, welche damals für die Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft sprachen, sind nach wie vor massgebend.
Als Folge der Globalisierung leben viele Menschen nicht mehr in ihrer Heimat und haben ihren Lebensmittelpunkt im Ausland. Mit dem Doppelbürgerrecht können sie ihre historischen Wurzeln trotzdem behalten. Diese doppelte Identität habe auch etwas Natürliches und Bereicherndes, was sich beispielsweise bei Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zeige, welche bei einer Einbürgerung im Ausland nicht auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten müssen und so auch weiterhin mit der Schweiz verbunden sein können. Kinder aus national gemischten Ehen mit einem Schweizer Elternteil erhalten das Schweizer Bürgerrecht seit dem 1. Juli 1985 ohne Einschränkung. Die Kinder aus solchen Ehen seien praktisch ausnahmslos Doppelbürger. Weil es sich heute bei jeder dritten Ehe um eine binationale Ehe handle, entstehen heute durch Abstammung wesentlich mehr DoppelbürgerInnen als durch Einbürgerung.
Rund 71 % der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind Doppelbürger. Aufgrund des schweizerischen Rechts müssen SchweizerInnen, welche im Ausland BürgerInnen eines anderen Staates werden, seit jeher nicht auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten. Im Gegenzug können auch ausländische Staatsangehörige, welche bei uns eingebürgert werden, ihre bisherige Staatsangehörigkeit weiter behalten.
Die internationale Rechtsentwicklung gehe immer mehr in Richtung Zulassung des Doppelbürgerrechts. So erlaube die überwiegende Mehrheit der europäischen Staaten die doppelte Staatsbürgerschaft im Falle einer Einbürgerung in der Schweiz, so beispielsweise Frankreich, Italien, England und seit Neuestem auch Deutschland. Ausserhalb Europas kennen Russland, die USA und Kanada ebenfalls das Institut des Doppelbürgerrechts bei einer Einbürgerung in der Schweiz.
Das seit 1992 geltende Recht habe sich bewährt und es seien keine Probleme entstanden. Mit dem Verbot der Doppelbürgerschaft würden jene Staaten vor den Kopf gestossen, welche es den dort ansässigen Schweizerinnen und Schweizern ermöglichen, die ausländische Staatsbürgerschaft zu erwerben und gleichzeitig ihr Schweizer Bürgerrecht zu behalten.
Aus den oben angeführten Gründen beantragt die Regierung dem Landrat, die Motion nicht zu überweisen.
Thomas de Courten (SVP) kann der Argumentation der Regierung selbstverständlich nicht folgen, vor allem auch darum, weil sich die Einbürgerungsgründe seit der Erlaubnis des Doppelbürgerrechts in der Schweiz geändert haben. Es kam zu einer massiven Zunahme der Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern, was den aktuellen Vorstoss auslöste.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft sei schon vom Grundsatz her fragwürdig, da sie meist ein opportunistisches Prinzip verfolge. Man suche die Vorteile der jeweiligen Staatsbürgerschaft und bekenne sich damit nicht mehr klar zu einer Staatsbürgerschaft und damit zum Heimatland. Wer um ein Bürgerrecht ersucht, soll bereit sein, sein bisheriges, ausländisches Bürgerrecht aufzugeben. In der Schweiz wurde das Doppelbürgerrecht erst 1992 eingeführt, eine Rückkehr zur alten Praxis dränge sich aufgrund der gemachten Erfahrungen und den kontinuierlich steigenden Einbürgerungszahlen jedoch auf.
Wie stark sich die Möglichkeit einer Doppelbürgerschaft auf die Einbürgerungszahlen auswirkt, zeige sich am Beispiel der Deutschen in der Schweiz. Seit Deutschland im August 2007 das Doppelbürgerschaftsverbot aufhob, verdreifachten sich die Einbürgerungsgesuche von Deutschen in der Schweiz. Von Januar bis Juli 2008 gingen beim Bundesamt für Migration 2'151 Einbürgerungsgesuche allein von Deutschen ein. In der gleichen Zeit gingen im Vorjahr 680 Gesuche ein. Die Tatsache, dass etliche Ausländer erst dann ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn sie das Bürgerrecht ihres Herkunftslandes behalten können, zeigt Thomas de Courten, dass sich diese Leute nicht als Schweizer fühlen und auch nicht an unserem Gesellschaftsleben teilnehmen, sondern lediglich von den Vorzügen unseres Bürgerrechts profitieren möchten, ohne ihre bisherigen Vorteile aufzugeben. Diese Haltung sei stossend und widerspreche dem Grundgedanken, dass sich Bürgerinnen und Bürger an ihrem Heimatort für das Wohl der Gemeinde und der Gemeinschaft der hier Ansässigen einsetzen. Nur wer wirklich Schweizer werden möchte, soll das Schweizer Bürgerrecht erwerben dürfen, und zwar mit allen Konsequenzen, auch wenn dies heisst, dass das Bürgerrecht aus dem Herkunftsland verloren geht.
Thomas de Courten bittet den Landrat eindringlich, der vorliegenden Motion für eine Standesinitiative zuzustimmen.
Regula Meschberger (SP) informiert, die SP-Fraktion lehne die Überweisung der Motion einstimmig ab und schliesse sich Sabine Pegoraros Argumentation an. Die Durchmischung der Bevölkerung stelle einen positiven Aspekt der Globalisierung dar und sei keinesfalls so negativ zu werten, wie dies die SVP tue. Das Engagement eines Menschen in seiner Gemeinde und an seinem Wohnort hänge nicht mit dem Bürgerrecht zusammen, sondern damit, wie wohl man sich fühle und wie stark man sich einbringen wolle. Die internationale Entwicklung laufe darauf hinaus, dass doppelte Staatsbürgerschaften immer üblicher werden. Auch viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben seit Generationen in Argentinien oder den USA, behalten jedoch trotzdem ihr Schweizer Bürgerrecht und dürfen in der Schweiz sogar abstimmen.
Im Rahmen der Bürgerrechtsrevision kämpfte die SVP dafür, dass die Bürgerrechte nicht beschränkt werden, auch wenn es damals um das schweizerische Bürgerrecht ging. Die Integration werde durch eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht behindert, es sei im Gegenteil positiv, sich am Wohnort einbürgern zu lassen und mitzuarbeiten, ohne die eigenen Wurzeln verleugnen zu müssen.
Werner Rufi (FDP) ist selbst vom aktuellen Vorstoss betroffen, fühlt sich jedoch nicht nach Landratsgesetz befangen. Von Geburt her sei er Schweizer und mit 20 Jahren wurde er zusätzlich Franzose. Er fühle sich hier sehr wohl, sei gut integriert und durfte im Jahr 2000 in Oberwil sogar das Bürgergemeindepräsidium übernehmen. Die Thematik Doppelbürgerschaft erachtet er als den falschen Hebel, um die Zahl der Einbürgerungen zu verringern. Zu beachten gebe es die grosse Zahl an binationalen Ehen und die grosse Zahl an Auslandschweizern. Einbürgerungsgespräche in seiner Gemeinde haben ihm zudem gezeigt, dass sich Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten in erster Linie dafür entscheiden, Schweizer oder Schweizerin zu werden, unabhängig davon, ob in ihrem Herkunftsland Doppelbürgerschaften möglich sind.
Es käme einem falschen Signal gleich, das vorliegende Anliegen mittels Standesinitiative nach Bern zu schicken. Bei Einbürgerungen gelte es, streng zu sein und die Richtlinien klar zu definieren sowie Missbräuche auszuschliessen, eine Ablehnung der Doppelbürgerschaft hingegen gehe in die falsche Richtung. Die zunehmende Zahl von Einbürgerungen sei 1992 sei zudem positiv zu betrachten, denn eine gewisse Vermischung diene unserem Land und bereichere unsere Gesellschaft. Negative Auswirkungen kann Werner Rufi keine feststellen.
Die FDP-Fraktion spricht sich grossmehrheitlich gegen die aktuelle Motion aus und macht auch dem Landrat beliebt, diese abzulehnen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Christine Gorrengourt (CVP) betont, vielen jungen Menschen würden bei einem Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft Nachteile entstehen: Gut integrierte junge Ausländer aus dem EU-Raum würden dann auf die Einbürgerung verzichten, weil sie aufgrund der bilateralen Verträge sowieso in der Schweiz leben und arbeiten dürfen.
Schon 2004 erhob Georges Thüring in seiner Motion 2004/138 die gleiche Forderung, und wie schon bei der Debatte im September 2004 sieht die CVP/EVP-Fraktion auch heute keinen Handlungsbedarf. Sie lehnt deshalb die Motion ab und wird an der nächsten Landratssitzung eine Interpellation einreichen, mit der sie erfahren möchte, wie es im Kanton möglich wäre, die gut integrierten Ausländer sogar in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Stephan Grossenbacher (Grüne) findet, der Vorstoss der SVP ziele in die völlig falsche Richtung. In der Schweiz kann man ohne weiteres mehrere Heimatorte haben - die Frau des Sprechenden hat sogar deren drei, während er es bisher nicht zu mehr als einem einzigen gebracht hat...
...dafür habe er einen sehr schönen Dialekt, ruft Thomi Jourdan (EVP) dazwischen [Gelächter] ...
wofür sich Stephan Grossenbacher (Grüne) herzlich bedankt. Viele Leute sind stolz auf ihre mehrfache Heimatberechtigung, und viele sind es wohl auch auf ihre mehrfache Staatsbürgerschaft.
Peter Brodbeck (SVP) meint, nicht die Motion, sondern die Voten der Vorredner zielten in eine falsche Richtung. Viele Politiker werden immer mehr zu Totengräbern unserer schweizerischen Staatsform. [Widerspruch in Teilen des Rates]
Durch die Einbindung der Bevölkerung in die Staatstätigkeit auf allen Stufen ist die Integration in das und die Identifikation mit dem Staatswesen sehr gut. Aber nun werden die Einbürgerungshürden immer tiefer gesetzt und immer mehr Leute eingebürgert, die wohl integriert, nicht aber assimiliert sind und deshalb nicht bereit, an der Gestaltung des Staatswesens mitzuwirken. Wozu führt das? Am Ende findet man nicht einmal mehr Leute, die in den Gemeinden ein Amt übernehmen wollen, und dann müssen Altregierungsräte als Verwalter eingesetzt werden.
Wenn es so weitergeht, findet man bald niemanden mehr, der sich für diesen Staat einsetzen mag.
Thomas de Courten (SVP) hat sich mit Interesse die verschiedenen Argumente angehört. Dabei war viel von «Integration» und «Mischen» die Rede - beim Staatsbürgerrecht geht es aber um viel mehr.
Was ist einem eigentlich sein Bürgerrecht wert? Es kann doch nicht sein, dass man auf diese Frage einfach fünf verschiedene Orte oder drei verschiedene Länder aufzählt. Das Schweizer Bürgerrecht ist ein Bekenntnis zu diesem Land.
Mit der Multikulti-Mentalität, die in der Debatte zum Ausdruck gekommen ist, will sich die SVP-Fraktion nicht zufrieden geben. Sie will für dieses Land sorgen und einstehen. Mit dem Bürgerrecht ist das Stimm- und Wahlrecht - also das aktive Mitgestalten der Gesellschaft und der gut schweizerischen, demokratischen Grundfesten des Staatswesens - verbunden, ebenso wie diplomatischer Schutz, Schutz vor Ausweisung im Straffall, Niederlassungsfreiheit, Wehrpflicht etc. Davon war bisher nicht die Rede.
Wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer sich einbürgern lassen möchte, muss darauf geachtet werden, dass er oder sie sich wirklich zu diesem Land und seiner Staatsform bekennt und nicht gleichzeitig noch die Vorteile anderer Staatsangehörigkeiten behält. Diese opportunistische Haltung wird dem Schweizer Bürgerrecht nicht gerecht.
Ruedi Brassel (SP) erwidert auf das Votum von Peter Brodbeck, «Totengräber unserer Staatsform» seien Taufpaten des Kantons Basel-Landschaft gewesen: Eine Reihe von Flüchtlingen aus Polen und anderen Ländern haben den Kanton mitgegründet und sind dafür zu Ehrenbürgern gemacht worden.
Wenn nun aber behauptet wird, Totengräber unserer Staatsform seien die Vielfalt und die Multikulturalität, muss widersprochen werden: Die Schweiz ist ein Gemeinwesen, das von sprachlicher, kultureller und politischer Vielfalt lebt. Föderalismus ist das Grundprinzip und Vielfalt die Stärke der Schweiz; das Öffnen von Horizonten und Grenzen ist das Erfolgsrezept ihrer Wirtschaft.
So hinterwäldlerisch wie in dieser Diskussion mitunter argumentiert wird, bringt man kein Bein mehr vor das andere. Es ist Zeit, jetzt vorwärts zu schreiten. Vergessen wir die «Retros» in der SVP-Ecke!
Zwischenruf von Kaspar Birkhäuser (Grüne): Bravo!
Werner Rufi (FDP) verwahrt sich gegen die Vorwürfe des Opportunismus und der Totengräberei. Es kann nicht von der Anzahl der Staatsbürgerschaften abhängen, ob man sich in dem Staatswesen, in dem man lebt, wohlfühlt und integriert. Das wäre der völlig falsche Ansatz, und deshalb ist die Motion nicht unterstützungswürdig. Ihre Überweisung wäre eine Ohrfeige für alle Doppelbürger, die sich bei uns nach Kräften für das Gemeinwohl engagieren.
Man bedenke, zu was für einem adminstrativen Mehraufwand es führte, würden die Forderungen der SVP umgesetzt. Gerade diese Partei ist doch sonst sehr aufs Sparen bedacht, und nun verlangt sie eine solche teure Übung!
Paul Wenger (SVP) schildert eine persönliche Erfahrung. Sein Sohn David, im Baselbiet aufgewachsen und zur Schule gegangen, ist nach dem Studium in Zürich nach Deutschland gezogen und konnte dort dank seiner deutschen Mutter einen EU-Pass erwerben - und zwar aus rein praktischen Gründen. Auf die Frage, als was er sich fühle, als Schweizer oder als Deutscher, antwortet er, er bleibe sein Leben lang Schweizer. Die Tatsache, dass er die Doppelbürgerschaft angenommen hat, hatte nur praktische Gründe. Umgekehrt nehmen die meisten Leute in der Schweiz unsere Staatsbürgerschaft nicht aus Liebe zum Land an, sondern ebenfalls ausschliesslich aus rein praktischen Gründen.
Man kann unterschiedlicher Meinung in Sachfragen sein, aber der Vorwurf, die ganze SVP sei hinterwäldlerisch, ist nicht angebracht. Wenn Ruedi Brassel schon mit solchen Schlagworten um sich werfen will, soll er den Mut haben und konkrete Namen nennen.
Karl Willimann (SVP) will sich den Vorwurf, hinterwäldlerisch zu sein, nicht gefallen lassen. Dieser Vorwurf stellt genau das Gegenteil der Schweizer Identität dar und widerspricht dem Selbstverständnis unserer Demokratie.
Das Gelächter aus der linken Ecke stammt von denjenigen, die die Schweiz aufgeben und in die EU führen wollen und die den Kanton Basel-Landschaft mit Basel-Stadt wiedervereinigen wollen. [Unmutsbekundungen im Rat]
John Stämpfli (SD) steht dazu, ein Hinterwäldler zu sein; das erwartet man schliesslich von einem SD-Mann. Er ist stolz, Schweizer zu sein. Leute, die hier eingebürgert werden wollen, müssen klar Stellung beziehen, wo sie hingehören. Wollen sie sich nicht mit einem einzigen, dem Schweizer Pass zufrieden geben, sollen sie bleiben, wo sie herkommen.
Ruedi Brassel (SP) stellt fest, offenbar sei der Begriff «hinterwäldlerisch» plötzlich enorm ehrenrührig. Dabei ist es ein liebenswürdig-altmodischer Ausdruck, den man dann und wann wieder aus der Mottenkiste kramen kann, wenn einem danach ist.
Wer sich gegen den Vorwurf des Hinterwäldlertums wehren will, soll dies doch bitte nicht mit dem Vorwurf verbinden, andere wollten die Schweiz aufgeben. Dem politischen Gegenüber zu unterstellen, sie hätten keine Beziehung zu dem Land, aus dem sie stammen, in dem sie leben und für das sie sich einsetzen - so wie das Karl Willimann getan hat -, ist viel gravierender. Die SVP-ler müssten sich eigentlich an die eigene Nase fassen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) betont, mit der doppelten Staatsbürgerschaft habe es bislang keinerlei Probleme gegeben, und deshalb bestehe kein Grund, etwas daran zu ändern.
Gerade der SVP-Fraktion sollte man zu bedenken geben, dass 71 % der Auslandschweizer/innen über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügen. Es kommt niemandem in den Sinn, von ihnen zu verlangen, sie sollten ihren Schweizer Pass abgeben. Es ist daher folgerichtig, dass auch den hierzulande Eingebürgerten erlaubt wird, ihre andere Staatsbürgerschaft beizubehalten.
Integration ist eine wichtige Aufgabe, aber sie steht und fällt nicht mit der doppelten Staatsbürgerschaft, sondern mit der aktiven Teilnahme der ausländischen Wohnbevölkerung und den Rahmenbedingungen bzw. der Unterstützung, die ihnen das Staatswesen bietet.
://: Der Landrat lehnt die Motion 2008/104 mit 56:21 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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