Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 2008
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2008-107 vom 24. April 2008
Postulat der SVP Fraktion: Einbürgerungen von Familien
- Beschluss des Landrats am 27. November 2008: < abgelehnt >
Nr. 886
Die Regierung lehne, so teilt Landratspräsident Peter Holinger (SVP) mit, das Postulat ab.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) führt aus, bis 1991 hätten verheiratete Frauen nur mit ihrem Ehemann zusammen eingebürgert werden können. Allerdings sind die Behörden damals von diesem Grundsatz oftmals abgewichen und haben nach eigenem Ermessen entschieden. Kinder waren grundsätzlich in die Einbürgerung ihrer Eltern einbezogen, sie konnten sich aber auch damals schon selbständig einbürgern lassen.
Diese alte, seit 1951 geltende Regelung führte zu Ungleichbehandlungen, insbesondere von Ehefrauen, wenn sie nicht mit ihrem Mann eingebürgert wurden und so zwischen Stuhl und Bank fielen.
Der Bundesgesetzgeber hat 1992 beschlossen, dieses System aufzuheben und die individuelle Einbürgerung einzuführen. Der Kanton Baselland übernahm diesen Ansatz 1993. Die individuelle Einbürgerung hat den Vorteil, dass man auf die einzelnen Lebensumstände der Gesuchstellenden - sei es mit der Familie oder als Einzelperson - besser eingehen kann.
Die Bürgergemeinden achten darauf, Familien möglichst gemeinsam einzubürgern, und das ist auch richtig. Aber wenn die Ehegatten getrennt leben, z.B. wegen häuslicher Gewalt, wäre es nicht richtig, wenn die ganze Familie warten müsste, bis das Verfahren abgeschlossen und eine Scheidung ausgesprochen ist. In solchen Fällen sollten die Behörden handeln können, so dass wenigstens diejenigen Familienmitglieder, denen es zusteht, eingebürgert werden können.
Die geltende Regelung hat sich in den letzten 15 Jahren bewährt. Das Postulat ist daher abzulehnen.
Ernst Wüthrich (SVP) berichtet aus der Praxis der Petitionskommission, des öfteren würde nur ein Elternteil mit den Kindern eingebürgert. Der andere Elternteil ist manchmal wegen eines Strafregistereintrags im Gesuch nicht enthalten, meist aber wegen mangelnder Integration. Gerade in bestimmten Religionskreisen fehlen die Mütter häufig in den Einbürgerungsgesuchen: Meist können sie kein Deutsch und sind auch sonst kaum integriert.
Die Bürgergemeinden sollen das Gespräch mit den Gesuchstellenden suchen und sie darauf aufmerksam machen, dass sie besser als ganze Familien ein Gesuch stellen sollen. Aber oftmals ist es in gewissen Kreisen gar nicht erwünscht, dass die Mütter integriert sind.
Es ist daher wichtig, darauf hinzuwirken, dass diese Mütter ebenfalls eingebürgert werden - mit ihrer Familie. Von Integration kann nicht gesprochen werden, wenn die Mütter nicht im Einbürgerungsgesuch enthalten sind.
Regula Meschberger (SP) bittet den Rat, das Postulat abzulehnen. Es würde neue Ungerechtigkeiten schaffen, die gar nicht verantwortbar wären. Die Einbürgerung ist ein individuelles Recht. Daran zu rütteln, wäre falsch.
Mit dem Integrationsgesetz besteht schon heute das Instrument, um dafür zu sorgen, dass die Integration tatsächlich funktioniert - auch die sprachliche -, und zwar lange bevor das Thema Einbürgerung aktuell wird, nämlich schon wenn es um die Aufenthaltungsbewilligungen geht. Natürlich wird sich die Umsetzung des Integrationsgesetzes erst in einigen Jahren auswirken; dann wird es Situationen, wie sie Ernst Wüthrich geschildert hat, gar nicht mehr geben.
Weitere Ungerechtigkeiten würden auch geschaffen im Falle von Trennungen oder von gut integrierten Kinder. Kinder, die hier aufgewachsen sind, sind natürlich meist viel besser integriert als ihre Eltern. Ihnen eine Einbürgerung zu verweigern, weil die Eltern zu wenig integriert seien, wäre wohl sogar mit dem Völkerrecht kaum in Übereinstimmung zu bringen.
Auch die freisinnige Fraktion lehne das Postulat mehrheitlich ab, gibt Werner Rufi (FDP) bekannt. Das Grund-Anliegen - die Einheit der Familie - ist zwar richtig, aber es gibt so viele spezielle Konstellationen, dass eine Bestimmung im Sinne des Postulats mehr Schaden als Nutzen bringen würde. Es gibt häufig Leute, die alleine Gesuche stellen - auch Kinder -, und dies sollte nicht erschwert werden.
Die Integrationserfordernisse müssen allesamt erfüllt sein, aber man sollte nicht ganze Familien zurückweisen können, wenn ein einzelnes Familienmitglied die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Eine strenge Einbürgerungspraxis ist richtig und nötig. In gewissen Religionsgruppen bestehen in der Tat Konstellationen, die alles andere als ideal sind, so etwa, wenn ein Mann seiner Frau verbietet, einen Deutschkurs zu besuchen. Dem muss entgegengewirkt werden, aber das Postulat eignet sich dafür nicht.
Alle aufgeworfenen Fragen sind bereits geprüft worden, nicht zuletzt am Runden Tisch Integration. Eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes im Sinne des Postulats würde wohl bald Gegenstand einer Beschwerde wegen der Unvereinbarkeit mit dem Bundes- und dem Völkerrecht und dürfte entsprechend nicht lange Bestand haben.
Auch die CVP/EVP-Fraktion kennt laut Christine Gorrengourt (CVP) das im Postulat geschilderte Problem. Mit dem Grundsatz, dass nur ganze Familien eingebürgert werden dürfen, könnte der Integrationsdruck erhöht werden. Aber es muss auch weiterhin möglich sein, sich alleine einbürgern zu lassen.
Die CVP/EVP-Fraktion vertraut der Kontrolle durch die Bürgergemeinden und lehnt das Postulat ab.
Thomas de Courten (SVP) fordert seine Ratskolleg(inn)en auf, das Postulat genau durchzulesen. Es geht nicht darum, die individuelle Einbürgerung zu verbieten, sondern sich zurückzubesinnen auf die Grundsätze des Bürgerrechts. Denn dieses ist nicht in erster Linie ein Individualrecht, sondern dem Grundsatz nach ein Familienrecht.
Oft wird im Landrat die Individualisierung der Gesellschaft beklagt, aber mit der heute geltenden Praxis wird diese - gerade im Bereich der integrierten Ausländer/innen - gefördert, statt dass man die Familien als Grundzelle der Gesellschaft stärkt. Gerade bei Gesellschaftsmitgliedern, die neu in die Gemeindschaft eintreten wollen, ist dem Familiengedanken Nachachtung zu verschaffen.
Die SVP-Fraktion möchte prüfen lassen, wie gesamthafte Einbürgerungen ganzer Familien besser gefördert werden könnten. Sie verlangt nicht eine umgehende Änderung des Bürgerrechtsgesetzes.
Die Schweiz kennt das Bürgerrecht als Familienrecht. Die Staatsbürgerschaft erhält man nicht, wie in anderen Ländern, aufgrund seiner Geburt, sondern aufgrund des Bürgerechts seiner Eltern. Das sollte auch für Ausländer/innen gelten. Es geht nicht an, dass nur halbe Familien eingebürgert werden, z.B. weil die Mutter kein Deutsch kann oder nicht Deutsch lernen darf oder weil der Vater ein Strafverfahren am Hals hat oder sozialhilfeabhängig ist. So werden Familien bürgerrechtlich auseinandergerissen, und das ist nicht in Ordnung.
://: Der Landrat lehnt das Postulat 2008/107 mit 24:54 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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