Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 2008
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2008-156 vom 5. Juni 2008
Postulat von Robert Ziegler, SP: Das Kriterium des Strafregistereintrages bei Einbürgerungen ist zu überprüfen und differenziert zu handhaben!
- Beschluss des Landrats am 27. November 2008: < überwiesen >
Nr. 887
Landratspräsident Peter Holinger (SVP) erklärt, die Regierung sei zur Entgegennahme des Postulats bereit.
Rosmarie Brunner (SVP) teilt mit, die SVP-Fraktion lehne das Postulat ab. Seit Anfang 2007 gilt die Verschärfung der Bestimmungen bezüglich des Strafregisters, und es kann nicht sein, dass diese wegen einem oder zwei Fällen schon wieder aufgeweicht werden sollen.
Auch in den Jahren, während denen jemand auf seine Einbürgerung warten muss, kann er oder sie dennoch alle seine Rechte und Pflichten wahrnehmen.
Gerade Raser gefährden viele unschuldige Menschen; gegen sie müssen starke Straf- und Repressionsmassnahmen zur Anwendung kommen.
Agathe Schuler (CVP) ist froh, dass die Regierung das Postulat entgegennehmen möchte. So kann sie zuhanden des Landrats einen Bericht in dieser Sache erstellen. Dieses Signal zeigt, dass noch ein gewisser Erklärungsbedarf besteht. Die CVP/EVP-Fraktion stimmt der Überweisung des Postulats zu.
Röbi Ziegler (SP) bittet den Rat, sich einige konkrete Fälle anzuhören und deren Schilderung auf sich wirken zu lassen.
Eine Aufschiebung einer möglichen Einbürgerung um zehn Jahre ist eine recht happige Massnahme. Sie trifft in der bestehenden Praxis in ganz verschiedenen Fällen zu, so auch in den drei folgenden:
- Herr A. fährt auf der Autobahn mit übersetzter Geschwindigkeit, überholt mehrmals rechts und gefährdet dabei sich selber und viele andere Verkehrsteilnehmer. Er wird von der Polizei angehalten, bestraft und ins Strafregister eingetragen.
- Frau B. fährt nach ihrer Nachtschicht als Pflegerin in einem Altersheim nach Hause. Sie ist übermüdet, schläft am Steuer ein, kommt von der Strasse ab. Sie wird wegen des Selbstunfalls verzeigt, und sie bekommt einen Eintrag im Strafregister.
- Herr C. ist Lastwagenchauffeur. Nach dem Beladen seines Fahrzeugs vergisst er, den manuellen Bremskraftregler des Anhängers einzuschalten. Auf einer vereisten Strasse muss er in einer Kurve bremsen; der Anhänger stösst den Lastwagen quer und kippt um. Es kommt zu Sach-, aber keinem anderen Schaden. Auch dieser Mann wird verzeigt und später ins Strafregister eingetragen.
Entspricht es dem Rechtsempfinden, wenn in all diesen drei Fällen die gleiche Massnahme angewandt wird, nämlich die zehnjährige Aufschiebung der Einbürgerung? Ist es fair, all diese drei Personen gleich zu behandeln? Wer das nicht richtig findet, sollte dem Postulat zustimmen.
Werner Rufi (FDP) erklärt, nach eingehender Diskussion sei eine Mehrheit der FDP-Fraktion gegen die Überweisung des Postulats. Denn es ist sehr schwer, eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen. Dies hat bereits der Runde Tisch Integration feststellen müssen.
Natürlich sind die drei Fallbeispiele von Röbi Ziegler stossend. Aber wenn differenziert abgewogen und irgendwo eine Linie gezogen werden soll, wird es sehr schwierig. Es besteht heute eine einfache Unterscheidung, je nach den Deliktsarten, zwischen Übertretungen, Vergehen und Verbrechen. Ein Satz im Postulat - «So führt eine Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes unweigerlich zu einer Einbürgerungssperre von 10 Jahren» - ist nicht ganz korrekt, denn es wird nach der Schwere der Widerhandlung unterschieden.
Durch die neue Strafregisterpraxis können Einträge nicht mehr auf Antrag gelöscht werden, sondern es gelten verlängerte Beseitigungsfristen. Das ist Bundesrecht, und wenn daran etwas geändert werden sollte, müsste man in Bern anklopfen und nicht auf kantonaler Ebene ein Postulat einreichen.
Eine Minderheit der Fraktion ist für Überweisung des Postulats. Sie sieht aber auch die Schwierigkeiten, ein Raster zu finden, das den Erwartungen in allen Einzelfällen gerecht wird. Für die Verwaltung oder gegebenenfalls die Petitionskommission dürfte es schwierig werden, Abgrenzungen vorzunehmen, ohne sich dem Willkürvorwurf aussetzen zu müssen. Die strikte ablehnende Haltung ist da um einiges konsequenter. Jetzt muss sich die neue Praxis erst einmal eine Weile bewähren können.
Stephan Grossenbacher (Grüne) als Mitglied der Petitionskommission konstatiert, die neue Praxis sei, insbesondere für Jugendliche, sehr hart. Der Prozess der Persönlichkeitsentwicklung, der in der Jugendzeit elementar ist, kann durch eine langjährige Rückstellung eines Einbürgerungsgesuchs negativ beeinflusst werden. Fünf Jahre Wartezeit sind für einen Jugendlichen sehr lang.
Diese Praxis muss überdacht werden, und insofern ist es zu begrüssen, dass die Regierung diese Frage prüfen möchte.
Röbi Ziegler (SP) räumt ein, mangels juristischer Kenntnisse habe er vielleicht in seinem Postulat etwas falsch formuliert; damit ist aber keinerlei Böswilligkeit verbunden. In allen drei Fallbeispielen ist die Frage erkennbar: Welche Absicht hatte ein Mensch bei jener Handlung, die dann zu einem Eintrag ins Strafregister führte? Das müsste ein Kriterium sein: Ist jemandem etwas nur aus Unachtsamkeit passiert oder hat er vorsätzlich gehandelt?
Juristen und Einbürgerungsfachleute sollen sich zusammensetzen und eine faire Lösung suchen. Wird die jetztige Regelung beibehalten, kommt es jedes Jahr zu ein paar Rekursen und zu Weiterzügen. Denn dem Rechtsempfinden der Menschen widerspricht die kategorische Lösung, die alle Einzelfälle gleich beurteilt. Es braucht eine Lösung, die das Abwägen im Einzelfall ermöglicht.
Rolf Richterich (FDP) plädiert für Gleichberechtigung und moniert, auch für Schweizer bleibe ein Strafregistereintrag zehn Jahre lang bestehen.
Wenn man etwas ändern muss, dann eher diese überlange Eintragungsdauer im Strafregister, und nicht einen einzigen Anwendungsfall. Ein Strafregistereintrag wirkt sich nicht nur auf Einbürgerungsverfahren negativ aus.
Röbi Ziegler (SP) erklärt, einer der drei geschilderten Beispielfälle sei er selber gewesen. Welcher wohl? [Gelächter]
Dieser Strafregistereintrag hatte bisher keinerlei Einfluss auf Röbi Zieglers Leben oder auf seine Anstellungschancen. Bei einer Einbürgerung kann ein solcher Eintrag aber sehr einschneidende Folgen haben für die ganze künftige Lebensgestaltung des Betroffenen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) meint, sowohl Befürworter wie Gegner des Vorstosses hätten in gewisser Weise recht. Aber aus allen Voten ist klargeworden, dass die aktuell geltende Regelung im Einzelfall immer wieder zu stossenden Ungerechtigkeiten führt. Deshalb ist die Regierung bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Sie möchte prüfen, ob sich das Problem nicht irgendwie entschärfen liesse, z.B. mit einer Härtefallklausel.
Allerdings stellt sich schon jetzt die Frage der praktischen Umsetzung. Die Beurteilung, ob ein Härtefall vorliegt, ist schwierig. Wer soll sie vornehmen? Es wäre besser, wenn nicht die Verwaltung dies täte, sondern allenfalls die Petitionskommission des Landrates.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2008/156 mit 51:29 Stimmen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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