Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 2008

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2008-140 vom 22. Mai 2008
Interpellation von Kaspar Birkhäuser, Grüne Fraktion: Kosten für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 28. Oktober 2008
- Beschluss des Landrats am 27. November 2008: < erledigt >

Nr. 892

Kaspar Birkhäuser (Grüne) gibt eine kurze Erklärung ab.


Zunächst dankt er für die sorgfältige und genaue Beantwortung seiner Interpellation. Die Differenz zwischen den Zahlen, die ihm das Solidaritätsnetz Basel zur Verfügung gestellt hat - u.a. zur Frage: Wieviele Personen waren und sind wie lange in Ausschaffungshaft? -, und den Zahlen in der Antwort auf Seite 4 zur gleichen Frage konnte bereits im direkten Gespräch mit der Sicherheitsdirektion geklärt werden.


Zu den einleitenden Bemerkungen der Antwort meint er, dass das angesprochene Katz-und-Maus-Spiel, das abgewiesene Asylbewerber mit falschen Namen und Widerstand gegen Rückführungen angeblich treiben, in der Regel aus Not und Verzweiflung passiere. Die betroffenen Abgewiesenen probieren das Äusserste und Letzte, um ihre Ausschaffung zu verhindern.


«Es steht uns nicht zu, sie deshalb moralisch zu verurteilen.»


In der Interpellationsantwort hat es aufschlussreiche Informationen. Aus der Antwort geht aber auch hervor, dass eine systematische Erfassung von Anordnungen und Dauer von Ausschaffungs- und Durchsetzungshaften dringend nötig wäre, damit man eruieren kann, ob die Verdoppelung der Haftdauer und die Einführung von Durchsetzungshaften durch die Revision des Asyl- und Ausländergesetzes wirklich zu mehr Rückführungen geführt hat. Eine solche systematische Evaluation gibt es aber leider nicht.


Vom Solidaritätsnetz Basel weiss der Redner: Die Rück-kehrbereitschaft von Insassen nimmt mit der Länge der Durchsetzungshaft ab, d.h., je länger die Haft, desto unwilliger erfolgt eine allfällige Rückkehr. Wenn ein Herkunftsland nur freiwillige Rückkehrer aufnimmt, dann ergibt eine Haft von mehr als einem Jahr keinen Sinn. Sie hat nur strafenden Charakter und kostet den Staat viel Geld. Nach Erfahrungen des Solidaritätsnetzes Basel entscheiden sich Ausschaffungshäftlinge in den ersten 3 bis 6, höchstens 9 Monaten allenfalls für eine Rückkehr.


Die Antwort zu Frage 4 zeigt, dass dem Kanton durch Administrativhaften [durch Baselland verwaltete, tatsächlich aber durch andere Kantone ausgeführte Haftstrafen] keine besonderen Kosten entstehen, dafür aber für den Bund. Ein Hafttag kostet rund 300 Franken. Bei 6'034 Hafttagen im Kanton Baselland im Jahr 2007 ergibt das einen Betrag von 1,8 Millionen Franken. «1,8 Millionen Franken alleine für unseren Halbkanton!» Es ist also zu vermuten, dass die Revision des Asyl- und Ausländergesetzes nicht nur mehr Härte gegen Asylsuchende brachte - «und hierbei schäme ich mich für die Schweiz» -, sondern dass sie möglicherweise auch finanziell ein Eigentor ist.


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) möchte wieder einmal und generell die Spielregeln bekanntgeben: Eine kurze Erklärung ist eine kurze Erklärung.


://: Die Interpellation ist damit erledigt.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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