Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 2008
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2008-253 vom 16. Oktober 2008
Postulat von Hans-Jürgen Ringgenberg, SVP-Fraktion: Milde Urteile geben zu Denken!
- Beschluss des Landrats am 27. November 2008: < überwiesen >
Nr. 897
Wie Landratspräsident Peter Holinger (SVP) mitteilt, ist die Regierung bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er fragt an, ob sich dagegen Widerspruch erhebe.
Kaspar Birkhäuser (Grüne) erklärt, seine Fraktion sei gegen die Überweisung des Postulates.
Das Rechtsempfinden der Bevölkerung ist in stetem Wandel begriffen - das Postulat Hans-Jürgen Ringgenberg ist ein Beispiel dafür. Der Kollege verlangt als Parlamentarier von den hiesigen Gerichten schärfere Strafen, die eine «abschreckende und präventive Wirkung haben» sollen.
Zum Inhalt des Postulates: In der gestrigen Ausgabe der «baz» sagte der Strafgerichtsprofessor Peter Albrecht Folgendes: «Der Ruf nach härteren Strafen ist ein Zeichen der Hilflosigkeit». Was die Abschreckung und die Prävention betrifft, verweist der Votant auf die USA, wo es die Todesstrafe gibt, die erwiesenermassen keinen Abschreckungseffekt hat. In den USA werden Personen nach dem dritten verübten Diebstahl obligatorisch für 25 Jahre in eine Strafanstalt gesteckt, was ebenfalls keinerlei positive Auswirkungen hat.
Was den formellen Aspekt des Postulates angeht, ist festzustellen, dass Kollege Ringgenberg das Staatssystem der Gewaltentrennung nicht begreift. Angriffe von Parlamentarien auf Gerichte sind absolut unzulässig und untauglich. Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind Gesetzgeber und müssen, wenn Handlungsbedarf festgestellt wird, bei der Gesetzgebung ansetzen. Das Strafrecht, das Bundessache ist, setzt für Delikte einen Strafrahmen fest; innerhalb dieses Rahmens können Urteile gefällt werden. Wenn das Parlament den Eindruck hat, dass der Rahmen des Strafgesetzes von den Gerichten einseitig genutzt werde, bleibt ihm nur eines zu tun, nämlich den Rahmen des Strafgesetzes zu verschieben.
Im vorliegenden Fall kann Kollege Ringgenberg dem Landrat eine Standesinitiative unterbreiten, die Änderungen im Strafgesetz bewirken könnte.
Die Grünen verschliessen sich im Übrigen keineswegs gewissen Gesetzesanpassungen, so beispielsweise im Bereich des Strassenverkehrs und im Bereich der Integrität von Kindern. Die Fraktion versteht nicht, dass die Regierung das Postulat entgegennehmen will. Unterstützt sie damit nicht eine Verletzung des Prinzips der Gewaltentrennung?
Kaspar Birkhäuser bittet seine Kolleginnen und Kollegen, das Postulat abzulehnen.
Regula Meschberger (SP) bittet im Namen ihrer Fraktion, das Postulat abzulehnen.
Die Gewaltenteilung ist eines der Grundprinzipien unseres Staatswesens. Es ist daher unverständlich, dass der Regierungsrat sich bereit erklärt, ein solches Postulat entgegenzunehmen. Die Regierung könnte den verlangten Bericht über zu milde Urteile und Strafen gar nicht verfassen, wäre doch dafür die Gerichtsbarkeit zuständig; aufgrund der Gewaltenteilung kann aber auch ein entsprechender Auftrag nicht vom Regierungsrat an das Gericht erfolgen.
Die SP-Fraktion könnte sich allenfalls vorstellen, dass irgendwann eine grundsätzliche wissenschaftliche Arbeit darüber verfasst wird, wie die Gerichtsbarkeit in unserem Kanton funktioniert. Das aber ist nicht Gegenstand dieses Vorstosses und ein ganz anderes Thema. Der hier zur Diskussion stehende Vorstoss ist absolut unzulässig.
Das Gefühl oder der Gedanke, dass zu milde Strafen verhängt werden, kann durchaus aufkommen und ist nachvollziehbar. Der noch amtierende Kantonsgerichtspräsident, Peter Meier, hat dies in einem «baz»-Interview thematisiert und dargelegt, dass Empfindlichkeiten vorhanden sein können. Nur: Die in den verschiedenen Kantonen gefällten Urteile lassen sich nicht einfach miteinander vergleichen. Natürlich gewährt das Strafgesetzbuch einen gewissen Ermessensspielraum. Aber jeder Fall ist anders gelagert, so dass auch unterschiedliche Strafmilderungsgründe zur Anwendung kommen. Es ist also ganz heikel, die Rechtsprechung zweier oder mehrerer Kantone miteinander zu vergleichen.
Gegenwärtig wird eine grosse Diskussion im Zusammenhang mit den «Rasern» geführt. Tatsächlich sind einige Strafrechtler der Meinung, die Bestimmungen im Strafgesetz genügten nicht. Wenn eine Verschärfung angestrebt wird, so muss ein entsprechender Vorstoss auf Bundesebene erfolgen. Jede Fraktion ist mit Bundesparlamentariern in Bern vertreten, weshalb dafür zu sorgen ist, dass auf diesem Weg entsprechende Vorstösse gemacht werden.
Das Parlament ist zuständig für die Gesetzesebene. Wenn es um die Umsetzung der Gesetze geht - Urteile, Massnahmen und Strafen -, ist die Gerichtsbarkeit zuständig.
Werner Rufi (FDP) erklärt, seine Fraktion habe den Vorstoss eingehend diskutiert und sei zum Schluss gekommen, dass ein Signal gesetzt werden sollte.
Die Grundlage für diesen Vorstoss bildet ein sehr stossender Entscheid. Der FDP ist klar, dass es die Grundsätze der Gewaltentrennung gibt, aber sie ist trotzdem der Meinung, dass es durchaus berechtigt ist, genau solche Entscheide zu hinterfragen.
Der Fraktion ist bewusst, dass die Regierung den Vorstoss nicht beantworten kann; vielmehr ist die Justiz angesprochen. Die FDP ist allerdings der Ansicht, dass das aktuelle System auf Bundesebene, was die bedingten Geldstrafen betrifft, zu einer schwer nachvollziehbaren Tendenz geführt hat, die stossende Urteile hervorbringen kann. Der Postulant wollte mit seinem Vorstoss wohl zeigen, dass eine Überprüfung vorgenommen werden muss.
Die FDP-Fraktion ist deshalb grossmehrheitlich dafür, dass dieses Postulat an die Regierung überwiesen wird, diese es entgegennimmt und intern den Weg an das Gericht geht. Dieser Weg ist nach Dafürhalten Werner Rufis möglich. Es geht ausdrücklich nicht darum, dass ein Parlament einen Einzelentscheid des Gerichtes beurteilt. Vielmehr hat ein Einzelentscheid einige allgemeine Fragen aufgeworfen, die nun eingehend geprüft werden sollen. Deshalb unterstützt die FDP einen solchen Vorstoss, der eine Lagebeurteilung im Kanton ermöglichen soll.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bemerkt, Werner Rufi habe im Wesentlichen bereits zum Ausdruck gebracht, worum es ihm gehe.
Das im Vorstoss aufgenommene Thema ist in der Gesellschaft und in den Medien allgegenwärtig. Es finden Diskussionen statt; fast täglich sind Artikel darüber zu lesen.
Es geht doch gar nicht darum, die Gewaltentrennung in Frage zu stellen. Einem Mitglied einer gesetzgebenden Instanz und einem besorgten Bürger sollte es aber zu fragen erlaubt sein, ob das gegenwärtige Sanktionssystem noch richtig ist. Im Übrigen haben sich auch einige Staatsanwälte besorgt darüber geäussert; sogar Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat angekündigt, das System überprüfen zu wollen.
Es ist klar, dass eine Gesetzesänderung vom Bundesparlament beschlossen wird, aber hier geht es vorab darum, Signale auszusenden - Signale, die überall in der Schweiz empfangen werden.
Mit dem Vorstoss sollen die Praxis der bedingten Geldstrafen und zahlreiche andere Urteile hinterfragt werden, welche die Volksseele zum Kochen gebracht haben. Hans-Jürgen Ringgenberg ist der Regierung dankbar, dass sie bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen.
Elisabeth Schneider (CVP) gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion das Postulat überweisen wolle. Der Fraktion ist die Signalwirkung wichtig, und sie will, dass das bundesrechtliche Sanktionssystem betreffend Geldstrafen überprüft wird.
Regula Meschberger (SP) bemerkt an die Adresse Hans-Jürgen Ringgenbergs, sie könne dessen Überlegungen gut nachvollziehen. Sie fragt Werner Rufi, was er mit «internem Weg» meine und gibt ihm zu bedenken, dass das Parlament kein Recht habe, solche Urteile zu untersuchen.
Die Justiz- und Sicherheitskommission hat gegenüber Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf anlässlich eines Besuchs zum Ausdruck gebracht, dass sie die bedingten Geldstrafen als sehr fragwürdig erachte. Sie hat sich auch überlegt, dem Landrat eine Motion für eine Standesinitiative zu unterbreiten. Damit würde der richtige Weg beschritten. Ein solches Postulat hingegen ist der falsche Weg und rechtlich völlig unhaltbar.
Ursula Jäggi (SP) erinnert daran, dass es eine Judikative, eine Legislative und eine Exekutive gebe, und zitiert den Auftrag des Postulates, wonach die Regierung über die Grundsatzfrage berichten möge, ob die Strafjustiz in unserem Kanton in der Tendenz nicht zu milde sei. Sie wundert sich, dass diese mögliche Verletzung der Gewaltentrennung von Juristen - den Fraktionen, welche die Überweisung des Postulates befürworten, gehören mehrere an - nicht mehr wahrgenommen wird.
Der Vorstoss kann so nicht überwiesen werden. Die Geldstrafen sind im eidgenössischen Strafgesetz festgehalten. Wie Regula Meschberger dargelegt hat, ist das Problem auf eidgenössischer Ebene zu regeln. Der Grundsatz der Gewaltenteilung sollte respektiert werden.
Ruedi Brassel (SP) ist der Meinung, dass genau gelesen werden müsse, was im Postulat stehe. In keiner Art und Weise bestreitet er oder sonst jemand aus der SP-Fraktion, dass es elementar wichtig ist, die Praxis der Strafjustiz dauernd zu reflektieren. Die Frage ist, ob dies die Aufgabe der Regierung ist, ob man es zur Aufgabe der Regierung machen kann und ob die Regierung die Aufgabe erfüllen kann, ohne die einzelnen Urteile zu untersuchen. Für ihn ist so etwas unmöglich. Wer den Auftrag erfüllen möchte, darüber zu berichten, «ob grundsätzlich den Straftaten angemessene Strafen und Urteile ausgesprochen werden», muss diese Strafen und Urteile in concreto genauer betrachten und diese beurteilen. Ohne diese Arbeit werden nur Gerüchte verbreitet.
Strafen und Urteile müssen sehr wohl immer wieder überprüft werden, aber das ist nicht Aufgabe der Regierung, da diese damit die konkrete Rechtsprechung beurteilen würde. Eine solche Arbeit muss im universitären Bereich geleistet werden. Eben wurde über Zivilcourage diskutiert, und genau hier, für diese Arbeit, ist die Zivilgesellschaft und nicht der Staat gefordert. Wenn die Opponenten des Postulats zur Zivilcourage ihre eigenen Argumente ernst nehmen, können sie der Formulierung im jetzt diskutierten Postulat nicht zustimmen.
Hingegen kann die Regierung auf politischer Ebene der Frage nachgehen, ob die Strafgesetzbestimmungen adäquat sind. Damit behält sie die nötige Distanz zu den konkreten Urteilen und Strafen. Dies ist aber nicht Bestandteil dieses Vorstosses. Wenn dieser Vorstoss überwiesen wird, wird die Regierung dazu verführt, die Gewaltentrennung zu verletzen.
Röbi Ziegler (SP) will nicht ausser Frage stellen, dass die Regierung verführbar sei, aber zu was sie sich verführen lasse, sei weitgehend ihre eigene Entscheidung. Er bezieht seine Aussage auf die ganze Regierung. [Heiterkeit.] Er bittet aber den Rat, genau zu schauen, welchem Text er allenfalls zustimmt. Das Postulat verlangt von der Regierung zu berichten, «ob die Strafjustiz in unserem Kanton in der Tendenz nicht zu milde ist», worauf mit «ja» oder «nein» geantwortet werden kann. Es wird also ein Urteil der Regierung über die Praxis der Gerichtsbarkeit im Kanton Baselland verlangt. Wenn das keine Verletzung der Gewaltentrennung ist, stellt sich die Frage, welche massivere Verletzung dieser Art es denn noch gibt!
Die zweite Forderung und Frage - «ob grundsätzlich den Straftaten angemessene Strafen und Urteile ausgesprochen werden» - können alle Menschen instinktiv beurteilen, da ein Empfinden für angemessene Strafen vorhanden ist. Aber ein Gericht, das ein Urteil fällt, ist nicht allein dazu da, eine Strafe an der Straftat zu messen, sondern auch am gesetzlichen Rahmen, nach welchem eine Straftat beurteilt wird. Auch soll es die strafmildernden Umstände angemessen berücksichtigen. Solche Aspekte können aber weder Stammtische noch der Landrat noch sonstige Aussenstehende angemessen beurteilen.
Das Postulat enthält zwei Forderungen, von denen die eine, wenn sie erfüllt wird, unweigerlich zu einer Verletzung der Gewaltentrennung führt und die andere unmöglich umzusetzen ist. Wenn die Änderungen, die vom Gesetzgeber mit Zustimmung des Volkes eingeführt worden sind, in der Praxis doch nicht akzeptiert werden - dafür gibt es gute Gründe -, dann müssen andere Wege zur Behebung dieses Meinungsunterschieds als der hier vorgeschlagene gesucht werden. Aber er möchte nicht, dass die Regierung dazu verführt wird, die Gewaltentrennung zu verletzen.
Urs Hintermann (SP) schickt voraus, dass er die Kritik und den Unterton der Vorlage nicht akzeptieren könne, wonach sich die Richter scheinbar nicht an die Gesetze halten.
Aber er versteht das allgemeine Entsetzen über diesen Vorstoss nicht. Wenn das Gefühl vorherrscht, dass sich Richter zu milde verhalten, dann kann ein Bericht zu dieser Frage sicher keinen grossen Schaden anrichten. Vielleicht zeigt ein solcher Bericht dann auf, dass die Ursache für angeblich milde Urteile nicht an der Art der Gesetzesinterpretation durch die Richter liegt, sondern dass da und dort die Gesetzesgrundlage verbesserungswürdig ist.
Auch ist aus dem Postulat nicht zu lesen, dass die Regierung selbst über die Tätigkeit der Richter zu rapportieren hat. Man kann den Vorstoss durchaus auch so lesen, dass die Regierung einen Auftrag, z.B. an eine Universität, vergeben kann, um ein Gutachten zu erstellen, mit welchem eine Auslegeordnung möglich wird und woraus mögliche Ursachen für angeblich milde Urteile erkennbar werden könnten. Mit einem solchen Bericht würde das System der Gewaltentrennung wohl nicht ernsthaft gefährdet.
Daniele Ceccarelli (FDP) spricht als Jurist und als Sprecher der Fraktionsminderheit Regula Meschberger die Unterstützung ihres Votums aus.
Werner Rufi (FDP) schliesst sich Urs Hintermann an, wobei ihm die bereits angesprochene Signalwirkung nach wie vor am Herzen liege. Die Frage der Gewaltentrennung ist allen klar und bewusst. Der Vorstoss bietet aber die Gelegenheit, eine Prüfung vorzunehmen. Die Frage, wie die Regierung den entsprechenden Bericht erstellen will, ist für diese natürlich eine gewisse Herausforderung. Der Postulant hat aber mit seinem Vorstoss Zivilcourage bewiesen, und die FDP-Fraktion zeigt Zivilcourage, indem sie die Vorlage unterstützt. Also soll man auf diesem Weg weitergehen und der Dinge harren, die da kommen mögen.
Bezugnehmend auf die zuvor geäusserte Bitte Werner Rufis nach einer Definition des Begriffs Zivilcourage ruft ihm Thomi Jourdan (EVP) zu:«Du weisst ja gar nicht, was das ist!» [Grosse Heiterkeit im Saal.]
Karl Willimann (SVP) will festhalten, dass die Frage der Gewaltentrennung unter juristischen und formellen Aspekten die eine Seite sei. Die andere Seite ist aber das Recht des Parlaments, das Unbehagen der Bürger in eben einem solchen Vorstoss zu artikulieren. Wenn dies nicht möglich ist, ist an Wilhelm Busch zu erinnern:«Die Schwierigkeit ist immer klein, man darf nur nicht verhindert sein.»
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) hält fest, dass sich die Regierung nicht so einfach verführen lasse, und wenn, dann würde sie genau hinschauen, wer sie verführen wolle. «Von jedem lassen wir uns nicht verführen!» [Erneut: grosse Heiterkeit in den Reihen des Landrats.]
Aber sie führt aus, dass die Frage der Gewaltentrennung in der Regierung auch diskutiert worden sei. Es ist klar, dass die Gewaltentrennung gewährleistet sein muss. Insofern sind die Inhalte der Urteile nicht von der Regierung zu beurteilen, sondern vom Kantonsgericht.
Hingegen kann die Regierung die Gesetzgebung, insbesondere den Sanktionenkatalog, unter die Lupe nehmen. Das aktuelle System der bedingten Geldstrafen ist auch für die Rednerin nicht zufriedenstellend, da gewisse Urteile tatsächlich stossend sind, was wohl nicht im Sinne des Erfinders war. Hier ist also eine Auslegeordnung denkbar, und über eine Standesinitiative kann Handlungsbedarf in diesem Bereich signalisiert werden. Darum fordert sie den Rat zu einer Überweisung des Postulats auf.
Ruedi Brassel (SP) betrachtet die mögliche Situation, in der allenfalls das Kantonsgericht, ohne als Appellationsinstanz angerufen worden zu sein, eigene Urteile überprüfen müsse, als heikel. Er erinnert nochmals an seinen Vorschlag, eine externe Überprüfung ohne Beteiligung der Regierung vornehmen zu lassen.
://: Der Landrat stimmt der Überweisung des Postulats 2008/253 mit 48 zu 27 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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