Protokoll der Landratssitzung vom 27. November 2008

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2008-125 vom 8. Mai 2008
Interpellation von Christine Mangold, FDP: Umsetzung KASAK 11: Fragwürdige Subventionsentscheide des Regierungsrates
- Beschluss des Landrats am 27. November 2008: < beantwortet >

Nr. 876

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erachtet das Timing für die Beantwortung der vorliegenden Interpellation als perfekt, nachdem das Kantonsgericht gestern klarstellte, dass die Praxis und die getroffenen Entscheide in Gelterkinden korrekt waren.


Zu den einzelnen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:


Zu Frage 1: Im Juli 2006 legte der Regierungsrat fest, dass den relativ zahlreichen Kunstrasenprojekten eine hohe Priorität bei der Förderung durch KASAK-Mittel zukommen soll und dass man grundsätzlich bei all diesen Projekten von einem Beitrag von 30 % an die Kosten für einen festgelegten Quadratmeterpreis ausgehe. Weitergehende Leistungen werden nur dann erbracht, wenn sich Anlagen als Folge von kantonalen Auflagen verteuern.


Zu Frage 2: Selbstverständlich habe der Regierungsrat weder Anlass noch die Absicht, die Fachkompetenz der Fachkommission KASAK in Frage zu stellen. Die Entscheidungskompetenz sei aber klar dem Regierungsrat zugeordnet und dieser erlaube es sich zuweilen, gewisse Teilaspekte auch anders zu gewichten.


Zu Frage 3: In aller Regel beziehen die Gemeinden die kantonalen Fachstellen sehr frühzeitig in die Projektierungsprozesse ein. So sei gewährleistet, dass geltende Standards respektiert werden und zweckmässige Projekte entwickelt werden. Die Gemeinden reagieren in der Regel positiv, wenn ihre Projekte dank KASAK-Beiträgen finanziert werden können. Viele Projekte seien nur dank der kantonalen Subventionen überhaupt möglich. Die kantonalen Mittel stärken meist das gute Einvernehmen zwischen dem Kanton und den Gemeinden.


Zu Frage 4: Es entspreche dem Konzept von KASAK, dass die Projektträger (oftmals die Gemeinden) hohe Eigenleistungen erbringen müssen. Diese seien unverzichtbar für die Realisierung von kommunalen und überkommunalen Sportanlagen. Die Kantonsbeiträge seien ausdrücklich als subsidiäre Beiträge zu verstehen, die Quantifizierung der Eigenleistungen stütze sich auf eine einheitliche Praxis und definierte Richtlinien.


Zu Frage 5: Der Kanton vertrat die Auffassung, während einem laufenden Beschwerdeverfahren wolle man keine Verhandlungen führen, was der generellen Praxis entspreche.


://: Die von Christine Mangold (FDP) beantragte Diskussion wird bewilligt.


Christine Mangold (FDP) hat nach der Medienberichterstattung den Eindruck, dass der Entscheid des Kantonsgerichts nicht so klar ausfiel, wie dies vom Regierungsrat nun hervorgehoben wurde. Für die Umsetzung des KASAK II wurde von der Regierung, wie bereits beim KASAK I, eine gewählte Fachkommission unter der Leitung des Sportamtes eingesetzt. Diese beurteilt die Projekte und legt mit Hilfe eines Punkterasters die anrechenbaren Kosten sowie den Prozentsatz des Kantonsbeitrags fest. Gemäss KASAK II wurde eine erste Priorität auf die Kunstrasenfelder gesetzt. Die Kriterien für den Prozentsatz der Unterstützung lauteten: Anzahl der voraussichtlichen Nutzerinnen und Nutzer sowie Finanzkraft des Trägers.


Im Falle von Gelterkinden nun beantragte die Fachkommission KASAK, das Projekt FC Gelterkinden solle mit 40 % unterstützt werden. Demgegenüber war die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion der Auffassung, die Unterstützung solle bei 30 % liegen. Dies mit der Begründung, die Gemeinde Gelterkinden solle das Projekt stärker mittragen. In den KASAK-Kriterien jedoch sei nirgends festgeschrieben, wie sich die Gemeinde an solchen Projekten zu beteiligen habe. Demnach sollte einzig die Finanzkraft des Trägers eine Rolle spielen. Beim Projekt in Gelterkinden engagiert sich der FC Gelterkinden sehr stark. Er erbringt beinahe 50 % an Eigenleistungen.


Obwohl der Beitrag der Gemeinde eigentlich gar keine Rolle spielen sollte, stockte die Gemeindeversammlung den Gemeindebeitrag noch einmal um 90'000 Franken auf. Damit leistet die Gemeinde Gelterkinden einen Beitrag von 264'000 Franken. Die Sponsorenbeiträge der 14 umliegenden Gemeinden bringen weitere 30'000 Franken.


Die Begründung der Regierung, weshalb nicht ein Beitrag von 40 %, wie dies die Fachkommission vorschlug, beschlossen wurde, mutete von Anfang an komisch an. Schon früh wurde das Gespräch gesucht, jedoch ohne sinnvolles Ergebnis. Die Begründung, weshalb man nicht auf das Wiedererwägungsgesuch eintreten wolle, lautete, die Frist von 90 Tagen sei verstrichen. Zumindest in diesem Punkt soll das Kantonsgericht gemäss Pressemitteilungen dem FC Gelterkinden Recht gegeben haben. Der gestrige Entscheid am Kantonsgericht fiel mit 3:2 Stimmen und es wurde deutlich gemacht, dass ein schaler Nachgeschmack bleibe, sogar bei der ablehnenden Mehrheit. Die "Volksstimme" zitierte den Kantonsgerichtspräsidenten heute wie folgt: "Wir sprechen hier Recht, und das ist nicht unbedingt deckungsgleich mit Gerechtigkeit."


Christine Mangold ist nicht bekannt, was der FC Gelterkinden nach dem gestrigen Entscheid zu unternehmen gedenke. Nach wie vor zeigt sie sich jedoch überzeugt, die Begründung der Reduktion des Beitrags genüge nicht.


Regierungsrat Urs Wüthrich stellt klar, Gelterkinden selbst habe die Argumente geliefert, weshalb kein Anspruch auf einen höheren Beitrag bestehe. Der höhere Beitrag, welcher ursprünglich in der Fachkommission geltend gemacht wurde, wurde damit begründet, dass die Gemeinde zu wenig bezahle. Nachdem die Gemeinde ihren Beitrag aufstockte, war es logisch und konsequent, den Beitrag des Kantons zu reduzieren. Das Urteil des Kantonsgerichts bestätigt nun, dass diese Auffassung des Regierungsrates richtig sei. Das Kantonsgericht bestätige die Richtigkeit des Entscheides für Gelterkinden ohne Einschränkungen, setze aber ein Fragezeichen hinter die Entscheide betreffend Oberdorf und Diegten.


Hannes Schweizer (SP) verfolgte die Diskussionen zwischen Gelterkinden und dem Kanton als Projektmitarbeiter des Kunstrasenprojekts Oberdorf mit Interesse. Für ihn ist es unverständlich, dass Gelterkinden kein höherer Beitrag zugesprochen wurde. Bei der Präsentation des Projekts in Oberdorf zeigten die Verantwortlichen klar auf, weshalb ein maximaler Beitrag gerechtfertigt sei. Beispielsweise sei die Notwendigkeit für einen Kunstrasenplatz in Therwil nicht gleich wie in Oberdorf oder Diegten, da der Löss-Boden in Therwil nach Niederschlägen viel schneller abtrockne und bereits nach kürzester Zeit wiederum eine Bespielung zulasse.


Gelterkinden habe in einer beispielhaften Art und Weise Eigenleistungen erbracht, welche sogar den FC Oberdorf übertrafen. So wendete der FC Gelterkinden rund 400'000 Franken auf. Auch der FC Oberdorf investierte 360'000 Franken in eine Sportanlage, welche der Gemeinde gehört. Müssen beispielsweise Gymnastikgruppen an die Erneuerung eines Turnhallenboden Beiträge bezahlen? Hannes Schweizer tut es sehr leid, dass Gelterkinden in der hier diskutierten Angelegenheit das Bauernopfer sei. Zur Finanzierung der Kunstrasenfelder müssen sowohl in Gelterkinden wie auch in Oberdorf die Mitgliederbeiträge der Fussballclubs erhöht werden, während dies beispielsweise in Liestal nicht notwendig war.


Thomas de Courten (SVP) zeigt sich von der regierungsrätlichen Antwort in keiner Art und Weise befriedigt. Der Regierungsrat verstecke sich nach wie vor hinter formaljuristischen Rechtsgrundsätzen und nehme keine Stellung zum eigentlichen Problem. Offensichtlich habe die regierungsrätliche Praxis selbst beim Kantonsgericht einen schalen Beigeschmack hinterlassen, weil Gerechtigkeitsprinzipien verletzt wurden. Wie geht der Regierungsrat mit der Aussage des Kantonsgerichts um und wird er in dieser Sache noch etwas unternehmen?


://: Damit ist die Interpellation 2008/125 beantwortet.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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