Protokoll der Landratssitzung vom 28. Mai 2009

Nr. 1214

2009/147
Dringliche Motion von Thomas de Courten vom 28. Mai 2009: Änderung des Bildungsgesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Beschlussfassung und Genehmigung von Stundentafeln und Lehrplänen


Thomas de Courten (SVP) beabsichtigt mit seiner Motion, über die Änderung des Bildungsgesetzes möglichst rasch noch einmal im Landrat beschliessen zu können. Der Entscheidfindungsprozess im Landrat sei bereits abgeschlossen, es gehe nur noch um eine erneute Abstimmung.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) betont, im Landratsgesetz seien keine Kriterien zur Gewährung der Dringlichkeit definiert. Er könne sich jedoch nicht vorstellen, dass der Dringlichkeit als Folge einer "Knopfverwechslung" stattgegeben werden soll. Nach dem Entscheid im Landrat brauche es allenfalls eine materielle Debatte, ob das ganze Geschäft noch einmal aufgegleist werden müsse. Diese Diskussion brauche Zeit und soll nicht einfach heute Nachmittag unter dem Aspekt der Dringlichkeit beraten werden.


Daniel Münger (SP) bittet den Landrat im Sinne eines geregelten und effizienten Parlamentsablaufs darum, der Dringlichkeit nicht stattzugeben.


Jürg Wiedemann (Grüne) bittet Thomas de Courten, die Dringlichkeit zurückzuziehen. Inhaltlich stimme die Grüne Fraktion dem Anliegen zwar zu, eine Dringlichkeit jedoch sei nicht gegeben.


://: Der Landrat lehnt die Dringlichkeit der Motion mit 26:47 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


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2009/148
Dringliches Postulat zur Umsetzung des neuen EG StPO


Thomas de Courten (SVP) betont, es gehe um eine möglichst zügige Umsetzung dessen, was das Volk am 17. Mai 2009 anlässlich der Volksabstimmung beschlossen habe. Die Zeit zur Umsetzung sei seiner Meinung nach knapp. Auch wenn er mit seinem Anliegen offenbar gewisse offene Türen einrenne, bittet er seine Ratskolleginnen und -kollegen darum, die Dringlichkeit zu unterstützen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) informiert, die Regierung lehne die Dringlichkeit des Vorstosses ab. Man sei bereits daran, den Volksentscheid umzusetzen. Für die Organisation der neuen Staatsanwaltschaft und die Anzahl der Leitenden Staatsanwälte, welche der Landrat festlegt, wird nach den Sommerferien eine Vorlage vorhanden sein. Die Wahl des Ersten Staatsanwalts und der Leitenden Staatsanwälte erfolge durch den Landrat und es sei die Einsetzung einer Findungskommission vorgesehen. In dieser Findungskommission könne eine Vertretung des Landrates Einsitz nehmen. Die Wahl der im Gesetz vorgesehenen Fachkommission, welche die Regierung bei den Inspektionen begleiten wird, ist aus Sabine Pegoraros Sicht nicht dringlich. Die Justiz- und Sicherheitskommission werde laufend über den Verlauf der Umsetzung des EG StPO informiert.


Ruedi Brassel (SP) stellt fest, es sei keine Dringlichkeit gegeben, da das Verfahren für die Wahl vom Büro des Landrates bestimmt werde. Im Übrigen sei der vorliegende Vorstoss nicht gesetzeskonform.


Laut Elisabeth Schneider (CVP) lehnt auch die CVP/EVP-Fraktion die Dringlichkeit ab. Wie von Sabine Pegoraro geschildert, laufen die Arbeiten zur Umsetzung des EG StPO auf Hochtouren. Ausserdem müsste das Anliegen eher als Verfahrenspostulat eingereicht werden.


Klaus Kirchmayr (Grüne) spricht sich seitens der Grünen ebenfalls gegen die Dringlichkeit aus, denn das gewählte Vorgehen sei richtig, sachgerecht und entspreche dem Gesetz.


Daniele Ceccarelli (FDP) betont, die Aussagen der Regierungsrätin seien plausibel. Im Übrigen werde die Fachkommission nicht nur vom Landrat gewählt, sondern auch von diesem nominiert. Ausserdem sei die Fachkommission eher retrospektiv tätig und es genüge, diese bis zum 1. Januar 2011 einzusetzen. Eine Dringlichkeit sei also wirklich nicht vorhanden.


Thomas de Courten (SVP) wehrt sich vehement gegen die Aussagen, er reiche ständig gesetzeswidrige Vorstösse ein. Wer den Vorstoss gelesen habe, könne feststellen, dass es ihm einzig um die Überbrückung der Frist gehe, bis die Aufsichtskommission vom Landrat gewählt sei. Es handle sich dabei um ein ordentliches Geschäft, welches nicht beschleunigt werden soll und daher auch kein Verfahrenspostulat erfordert. Der Regierungsrat soll in der Zeit, bis eine Fachkommission besteht, durch eine Findungskommission begleitet werden. Der Regierungsrat soll mit dem vorliegenden, dringlichen Postulat dazu eingeladen werden, in seinem eigenen Kompetenzbereich ein bestimmtes Vorgehen zu wählen.


Thomas de Courten bezeichnet sein Postulat als absolut gesetzeskonform. Es handle sich dabei um einen guten Vorschlag, ausserdem sei ja die Regierung dazu bereit, einen Grossteil seiner Anliegen zu übernehmen.


://: Die Dringlichkeit wird mit 19:59 Stimmen und ohne Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


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Ende der Vormittagssitzung: 12.10 Uhr



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