Protokoll der Landratssitzung vom 29. Januar 2009

Nr. 1017

Hanspeter Frey (FDP) bittet seine Kolleginnen und Kollegen, Platz zu nehmen, damit man mit dem Anlass beginnen könne.


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) führt aus, dass die heutige Orientierung in Sachen KRIP an den gesamten Landrat im Laufe der Beratungen von der BPK beschlossen worden sei. Die Regierung hat ein grosses Interesse an der Verabschiedung des KRIP. Darum hat die BUD diesen Auftrag auch sehr gerne angenommen. Das Ziel ist, alle Mitglieder des Landrats auf den gleichen Informationsstand wie die Mitglieder der BPK zu bringen. In der Sportlersprache ausgedrückt, müsste man diese allerdings als Profis bezeichnen. Es ist zu hoffen, dass die übrigen Landrätinnen und Landräte zumindest auf das Niveau des Amateurstatus gebracht werden können.


Hierfür wird es einen Schnelldurchlauf durch die Objektblätter geben. Es sollen jene Blätter detaillierter vorgestellt werden, die zu grösseren Diskussionen Anlass gegeben haben. Für Fragen am Schluss der Präsentation sind Fachleute der BUD präsent: im Landratssaal Martin Huber vom Amt für Raumplanung (ARP) - er stellt die Ergebnisse vor -, und auf der Tribüne Markus Stöcklin als Leiter des Rechtsdienstes der BUD, Alberto Isenburg, Leiter des Amtes für Umwelt und Energie (AUE), Urs Roth als Leiter des Bereichs Verkehr im Tiefbauamt (TBA) und Markus Meisinger, Leiter der Abteilung Öffentlicher Verkehr im ARP.


Rolf Richterich (FDP) fühlt sich ein bisschen komisch auf dem Platz des Landratspräsidenten, ist aber überzeugt, er werde sich für die Dauer des heutigen Abends noch daran gewöhnen.


Die vorgesehene Information soll der sachlichen und fachlichen Klärung dienen. Die politische Diskussion ist für den 12. März 2009 traktandiert. Entsprechend sind anschliessend auch nur Fragen zur Sache an sich zu stellen, damit nicht der Diskussion vorgegriffen wird. Wie erwähnt, geht es nur darum, mit dem KRIP vertraut zu werden. Die BPK hat dafür 22 Sitzungen mit knapp 1000 Mann-, bzw. Fraustunden aufgewendet, während der Landrat dafür nur 45 Minuten zur Verfügung hat. Das ist wohl eine Leistung aus dem Bereich Spitzensport eingedenk der Tatsache, dass diese Veranstaltung am Ende eines Landratstages stattfindet.


Im Vergleich zum Kanton Basel-Stadt, in dem nur die Regierung - eben jetzt im Januar - den kantonalen Richtplan erlassen hat, betreibt Baselland ein etwas aufwendigeres Prozedere. Diese Genehmigung des KRIP durch das Parlament ist eher als Ausnahme denn als Normalfall zu betrachten. Auf der anderen Seite können sich die weiteren Instanzen auf genau diese parlamentarische Legitimation berufen.


Der KRIP ist ein Planungsinstrument, das bestehende Pläne zusammenführt. Es ist also nichts Neues erfunden worden. Weiter werden Elemente aus dem Konzept räumliche Entwicklung Baselland (KORE BL) umgesetzt, die bewusst neue Aspekte in die Raumplanung einfliessen lassen.


Die von der Regierung verabschiedete Vorlage war die dritte Version des KRIP und ist ohne Vernehmlassung an die BPK gewiesen worden. Diese verwendete 4 Sitzungen für den Entscheid darüber, ob auf die Vorlage einzutreten sei oder nicht. Gleichzeitig beschloss sie aber auch, 2 grössere Runden von Anhörungen durchzuführen, zu denen nicht nur interessierte Kreise eingeladen werden sollen, sondern auch Personen, die sich schon zuvor kritisch mit dem Projekt auseinander gesetzt haben. Damit betrieb sie einen gewissen Mehraufwand, hat aber damit zumindest eine kleine Vernehmlassung durchführen können.


Die Präsentation heute soll nicht im Detail erklären, was ein Richtplan sei. Vielmehr soll ein Vergleich zwischen der regierungsrätlichen Vorlage und dem Resultat nach Behandlung in der BPK stattfinden. Dabei sollen die «hot spots» der Diskussionen beleuchtet werden. Der Kommissionsbericht zur Vorlage ist noch in Bearbeitung, wobei dieser nicht länger werden soll als die Vorlage selbst.


Einen Wunsch sei noch angebracht: Jene, die einen Vorstoss oder Antrag in Erwägung ziehen, sollen sich doch zuerst an die Expertinnen und Experten der Fraktion in Sachen Raumplanung wenden, damit danach die Beratung im Landrat etwas schneller vorwärts geht. So kann das eine oder andere bereits innerhalb der Fraktion erledigt werden.


Bis zur Debatte im Landrat sollte genug Zeit vorhanden sein, die Vorlage in den Fraktionen besprechen zu können.


Martin Huber stellt als Leiter a.i. des ARP anhand einer Präsentation an «dieser für ihn ungewohnten Stätte» den KRIP, die Differenzen zwischen der Regierungsversion und der BPK-Version sowie die wichtigsten Diskussionspunkte und Resultate der Beratungen in der BPK zum KRIP vor [ siehe Beilage ].



Ergänzungen zu den Folien

Das Referat gliedert sich in vier Teile:


1. Allgemeine Bemerkungen (was diskutierte und prüfte die BPK?)


2. Übersicht über die Diskussionsergebnisse mit den Änderungen in den Objektblättern


3. Vertiefung einzelner Brennpunkte


4. Fragen


Zu Folie 2:
Die Anhörungen bezogen sich vor allem auf die zwei Objektblätter S 1.2 Siedlungsbegrenzung und V 1.1 Gesamtverkehrsschau , weil diese zur Zeit der vorangegangenen Vernehmlassungen noch nicht Bestandteil des KRIP gewesen waren und zum Teil komplett neue Inhalte mit sich brachten. Insbesondere die Siedlungsbegrenzungen sorgten bei relativ vielen Gemeinden für eine gewisse Unruhe. Aber hier wie auch im Bereich Verkehr konnte Konfliktpotential durch eben diese Anhörungen verkleinert werden.
Der Abgleich mit dem Agglomerationsprogramm musste vorgenommen werden, weil dieses in der Zwischenzeit beim Bund eingereicht worden ist.


Zu den Farben auf Folie 3 ff.:
- Schwarz bedeutet «grundsätzlich keine Änderung»,
- blau eine «marginale Änderung» und
- rot eine «marginale oder erhebliche Änderung, die zu grossen Diskussionen geführt hat ».


Zu Folie 3:
Bei S 2.3 war die BPK der Meinung, dass dieses Objektblatt nicht Richtplan-relevant sei und dass die Beurteilung, ob ein Objekt in der Umgebung eines kantonalen Kulturdenkmals störend sei oder nicht, nicht über den KRIP vorgenommen werden könne.


Zu Folie 5:
Bei L 1.2 hat es eine kleine, materielle Ergänzung gegeben für standortgebundene Bauten.


Zu Folie 6:
Bei L 4.2 drehte sich die Diskussion um den allfälligen Bau vor allem von Golf-Anlagen.


Zu Folie 9:
Die fortgeschrittene Planung für die Deponie Eichenkeller in Reigoldswil führte - in Koordination mit Solothurn - zur örtlichen Festlegung dieses Objekts als Festsetzung.
Als persönliche Zwischenbemerkung Martin Hubers festzuhalten ist, dass sich der KRIP während der Diskussionen erstaunlicherweise als stabil erwiesen habe. Dieser hat relativ wenige, erhebliche, materielle Änderungen erfahren.


Zu Folie 10:
Mit S 1.1 soll die Frage beantwortet werden, welche Entwicklung in die Fläche ermöglicht werden solle. Diese Folie zeigt die Möglichkeiten gemäss noch rechtskräftigem Regionalplan Siedlung auf. Wie jetzt im KRIP waren auch im Richtplan Siedlung bereits Siedlungsbegrenzungen vorgesehen.


Zu Folie 11:
Neu soll nun sein - und damit ein etwas lockereres Regime eingeführt werden -, dass generell Gemeinden der Entwicklungsachsen grössere Baugebietserweiterungen vornehmen können und dürfen sollen. Damit soll der vermutlich verstärkte Bedarf in diesen Gebieten gedeckt werden. In den übrigen und eher kleinen Gemeinden sollen keine grossflächigen Einzonungen vorgenommen werden dürfen, weil dort die Bauzonenreserven deutlich grösser sind als in den stadtnahen Gebieten.


Zu Folie 12:
Die Siedlungsbegrenzungen wurden dort festgelegt, wo Vorranggebiete Natur oder Landschaft oder Siedlungstrenngürtel an Siedlungsgebiete angrenzen. Bei einzelnen Gemeinden wie z.B. Allschwil wurden noch aus weiteren Gründen (Fluglärm, Ortsbild, Naturgefahren etc.) Siedlungsbegrenzungen festgelegt. Zu intensiven Diskussionen kam es mit den Gemeinden Laufen und Muttenz.


Zu Folie 14:
Am Beispiel Hemmiken soll die auf Folie 13 rot markierte Änderung illustriert werden: Im südlichen Teil ist keine Siedlungserweiterung möglich, weil das Gebiet nicht durch Strassen erschlossen ist.


Zu Folie 15:
Mit S 2.2 soll den Ortsbildern, insbesondere jenen von nationaler Bedeutung, Sorge getragen werden. In diesem Kontext wurden Möglichkeiten in Kernzonen und der Vorstoss 2006-246, die Motion Isaac Reber, diskutiert, aufgrund der dann zwei Änderungen vorgenommen worden sind.


Zu Folie 16:
In einigen Objektblättern, z.B. S 4.1 (siehe Folie 17), ist die Kompetenz, Änderungen vornehmen zu können, mittels Fortschreibung an den Regierungsrat delegiert worden.


Zu Folie 19:
Auf der Karte nicht beschriftet, aber im Richtplantext aufgeführt sind: Aesch-Nord, Münchenstein/Spenglerareal, Arlesheim/Schoren und Lausen. Noch sind nicht bei allen Standorten alle Voraussetzungen (ÖV-, IV-Erschliessung) erfüllt, als dass solche Nutzungen bewilligt und realisiert werden könnten.


Zum Bereich Landschaft (Folien 20-26)
Wie einleitend bemerkt, wurde die Situation in der BPK recht intensiv diskutiert. Sowohl für den Naturschutz im Wald als auch für jenen in der Offenlandschaft existiert ein Auftrag vom Bund an den Kanton, das entsprechende Inventar (Bundesinventar der Landschaften und Naturobjekte von nationaler Bedeutung, BLN) umzusetzen.


Weiter werden die Wildtierkorridore nicht mehr nur informativ genannt, sondern mit bestimmten Massnahmen verbessert.


In der Frage, wieviel Landschaftsschutz betrieben werden solle, orientierte sich die BPK nicht zuletzt an den Graphiken auf den Folien 24 und 25, die zeigen, wo welche Gebiete liegen, bzw. welche und wieviel ohne Schutz sind. Da diese zum Teil kantonsgrenzenüberschreitend sind, stellte sich auch die Frage, ob nicht ein flächendeckender Schutz für diese Gebiete nötig sei. Insgesamt wurde der Anteil der geschützten Gebiete in BLN-Räumen als ausreichend beurteilt.


L 4.2 wurde dahingehend geändert, dass sehr grosse Anlagen projektiert und über eine KRIP-Anpassung vom Landrat beurteilt und allenfalls bewilligt werden können. Grundsätzlich soll aber weiterhin ein hoher Schutz für die Vorranggebiete Natur und Landschaftsschutz gelten.


Zu Folie 28:
Die Prioritätenfolge gemäss Buchstabe b) wurde von der BPK als richtig beurteilt.


Zu Folie 29:
Auch wenn die Förderung des ÖV durch die Planungsanweisung e) ein sportliches Ziel ist, so entspricht dies doch den Vorgaben des kantonalen Umweltschutzgesetzes.


Zu Folie 31:
Zur Frage Südumfahrung Basel hat die BPK bereits früher informiert. Das Projekt ist nicht aus dem Richtplan gestrichen, sondern nur als Signatur von der Karte verschwunden. Der ganze Prozess der Planung soll mit einer geänderten Planungsanweisung und einem angepassten Auftrag an den Regierungsrat neu aufgerollt werden. Damit soll auch der KRIP als Ganzes davor geschützt werden, wegen dieser polarisierenden Frage nicht verabschiedet zu werden.


Zu Folie 32:
Die Änderungen bei den Einstufungen der Projekte sind im Zusammenhang mit dem Agglomerationsprogramm zu sehen. Die Umfahrung Gundeldingen ist neu in die Liste aufgenommen worden, weil diese vermutlich Baselbieter Boden, wenn auch nur minimal, tangieren wird. Das Projekt wird unter der Federführung von Basel-Stadt liegen.


Zu Folie 34:
Mit der neuen Planungsanweisung soll der Regierungsrat mit Basel-Stadt noch einmal über den geplanten Innerstadttunnel diskutieren und stattdessen eine bessere Erschliessung von Basel-Nord für die Pendler aus dem Baselbiet erreichen. Diese Frage kann und muss zusätzlich mit der Vorlage zur Weiterentwicklung der Regio-S-Bahn behandelt und bereinigt werden.


Im Anschluss an die Präsentation eröffnet Rolf Richterich (FDP) die Diskussion mit der Möglichkeit für dringende Fragen. Danach stehen er als Präsident der BPK, Martin Huber wie auch die weiteren Experten für Weiteres jederzeit zur Verfügung. Martin Huber hat genau die geplanten 45 Minuten gebraucht. Der Landrat hat eine Vorlesung in Raumplanung erhalten. So ist es der BPK während 22 Sitzungen ergangen, wobei zwischendurch auch die Kommissionsmitglieder redeten.


Karl Willimann (SVP) fragt, wie es vorgesehen sei, die Siedlungsbegrenzung vermessungstechnisch vorzunehmen. Diese Frage stellt sich, weil man damit früher «wirklich nicht gute Erfahrungen» gemacht hat. Der Interpretationsspielraum bewegte sich damals im Meterbereich, bei Bauabsteckungen oder Planungen bekam man dadurch sofort grosse Probleme. Es wäre schlecht, wenn nun wieder ein Spielraum von mehreren Metern offen gelassen würde.


Rolf Richterich (FDP) antwortet darauf, dass der KRIP ein kantonales, behördenverbindliches Planungsinstrument sei. Von daher müssen auf der nächsttieferen Stufe die Gemeinden eine Nutzungsplanung erstellen. Anhand dieser werden dann die Zonen parzellengenau festgelegt. Der KRIP, bzw. die Richtplan-Gesamtkarte selbst ist schon allein wegen des Massstabs von 1:50'000 nicht parzellenscharf. Einzig mit der auf Folie 13 erwähnten Formulierung und Definition durch die "Bautiefe" wurde eine Präzisierung vorgenommen.


Kaspar Birkhäuser (Grüne) wundert sich, dass bei den BLN-Objekten auf Folie 24 Wildenstein und die alten Eichenhaine nicht aufgeführt seien.


Martin Huber ist der Ansicht, dass diese eigentlich recht prominent mit einer grösseren Fläche enthalten sein sollten. Teilweise sind Gebiete erst später unter Schutz gestellt worden. Hinzu kommt, dass der Regierungsrat gerade jetzt weitere, angrenzende Waldgebiete unter Schutz gestellt hat [gemäss Angaben des Bundes, bzw. des ARP BL sind die von Kaspar Birkhäuser erwähnten Gebiete nicht Bestandteil der BLN-Liste, sondern des Bundesinventars für Magerwiesen, dessen Erstellung allerdings noch nicht beschlossen sei].


Marc Joset (SP) mag sich täuschen, aber für ihn scheinen die Siedlungstrenngürtel, wie sie im Konzept räumliche Entwicklung Baselland (KORE BL) als richtige Gürtel vorgesehen waren, nun auf der Richtplan-Gesamtkarte nur noch «unzusammenhängende Flecklein» zu sein. Hat man in diesem Bereich etwas reduziert?


Martin Huber verneint diese Frage. Das ist nur ein visueller Eindruck, der täuscht. Im Gegenteil: Es hat ein paar neue Siedlungstrenngürtel, u.a. zwischen Liestal und Bubendorf oder zwischen Allschwil und Schönenbuch. In der Tendenz haben sich die Siedlungstrenngürtel eher vergrössert als verkleinert.


Da sich offenbar für den Moment weitere Fragen erübrigt haben, dankt Rolf Richterich (FDP) Martin Huber für diese hoffentlich befruchtende Einführung. Dies mag bei der Beratung in den Fraktionen dienlich sein. Der Kommissionsbericht wird in der zweiten Februarhälfte erscheinen.


[Applaus zugunsten von Martin Huber und Rolf Richterich für die Präsentation und die Fragerunde.]



Landratspräsident Peter Holinger (SVP) dankt den beiden Diskussionsleitern bestens, erinnert an die anschliessende Ratskonferenz und an den Eishockey-Match vom heutigen Abend. Er wünscht den Spielern alles Gute und einen unfallfreien Match. Er schliesst die Sitzung um 17.04 Uhr.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei


Präsentation Martin Huber zu den Beratungen über den KRIP durch die BPK


Die nächste Landratssitzung findet statt am 19. Februar 2009



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