Protokoll der Landratssitzung vom 8. Juni 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 8. Juni 2006 |
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2005-004
vom 11. Januar 2005
Vorlage:
Erlass eines Kantonalen Alkohol- und Tabakgesetzes (KaATG)
(1. Lesung)
- Bericht der Kommission vom:
26. April 2006
- Beschluss des Landrats < 1. Lesung abgeschlossen >
Nr. 1887
(Fortsetzung der Eintretensdebatte )
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann äussert sich in ihrem Votum zum Nichteintretensantrag und warnt davor, auf eine Bundeslösung zu warten. Sie weist darauf hin, dass unser Kanton das modernste Gesetz über die Kinderzulagen habe. Als es in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) beraten worden war, hiess es, man solle auf die Bundeslösung warten - noch heute aber gibt es kein eidgenössisch verbindliches Gesetz über die Kinderzulagen.
Gleiches wird geschehen, wenn wir in Sachen Alkohol und Tabak auf ein Bundesgesetz warten. Die Vorlage, wie sie unterbreitet wurde, ist ein guter Anfang, der allenfalls noch verbessert werden kann.
Zum Vorwurf der Scheinheiligkeit: Wenn es nun gelänge, die Ausnahmeregelung für Bier und Wein zu streichen - was in der Kommission mit 7 : 6 Stimmen abgelehnt worden ist -, so hätten wir eine absolut konsequente Regelung für Plakatwerbung auf privatem und öffentlichem Raum. Gerade jene Kreise, die erklären, das Gesetz sei nicht konsequent, haben aber kein Verständnis gehabt für das Anliegen, Bier und Wein auszuschliessen. Ihr persönlich hat es nicht gefallen, dass in diesem Zusammenhang von Wischiwaschi-Politik gesprochen wurde. Soll keine Wischiwaschi-Politik betrieben werden, so müssen in § 3 Abs. 2 die Worte "ausgenommen für Bier und Wein" gestrichen werden. So erreichen wir eine konsequente Gesetzgebung im Bereich der Plakatwerbung, was zumindest ein Anfang ist, auf dem weiter aufgebaut werden kann.
Agathe Schuler erklärt, sie gehöre zu jenen, die Vorstösse eingereicht hätten, welche diesem Gesetzesentwurf zugrunde lägen.
Drei Jahre und länger ist es her, seit über die Motionen und das Postulat abgestimmt und diese angenommen wurden - eine Motion sogar in namentlicher Abstimmung. Der Landrat hat damit der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen Gesetzesentwurf vorzubereiten, welcher die Forderungen dieser Vorstösse erfüllt - dieser Gesetzesentwurf liegt nun vor.
In der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission habe der Gesetzesentwurf eine Fassung erhalten, die, bis auf wenige Ausnahmen, deckungsgleich sei mit dem Postulat und der Motion, welche sie selber vor 4 bis 5 Jahren eingereicht habe, bemerkt Agathe Schuler. Aus ihrer Sicht gibt es nichts anderes, als auf das Geschäft einzutreten. Jetzt soll das Volk darüber entscheiden können, ob es das Gesetz will oder nicht.
Auch aus anderen Gründen wird mit der Gesetzgebung der richtige Weg eingeschlagen. So ist es erwiesen, dass die Werbung einen besonders starken Einfluss auf das Konsumverhalten Jugendlicher hat. Darum ist für die Jugendlichen und Kinder zwischen 6 und 15 Jahren ein Werbeverbot und daneben ein Verkaufsverbot am wirksamsten. Untersuchungen haben gezeigt, dass 6-jährige Kinder in den USA die Werbefigur Joe Camel mindestens so gut kennen wie Mickey Mouse und dass Kinder zwischen 7 und 13 Jahren die Zigaretten-Logos oftmals besser kennen als andere Werbung, wie etwa für Coca Cola.
In der Schweiz ist es auch so. Wohl war der Alkoholkonsum etwas rückläufig, doch nicht die Zahl der Jugendlichen, die regelmässig Alkohol konsumiert. Agathe Schuler kann gegenteiligen Behauptungen angesichts der Probleme, die sich tagtäglich um die Schulhäuser herum ergeben, keinen Glauben schenken.
Bei uns wird für Prävention viel Geld ausgegeben. Durch die leichte Zugänglichkeit zu Alkohol und Tabak sowie durch die Werbung werden die Präventionsmassnahmen, für welche staatliche und private Stellen riesige Summen ausgeben, konstant unterlaufen.
Gerade bei Jugendlichen hat der Tabak- und in den letzten Jahren der übermässige Alkoholkonsum schwerwiegende gesundheitliche und soziale Schäden zur Folge. Die Sozial- und Gesundheitskosten steigen damit weiter an. Frage an die Gegner des Gesetzes: Wollen wir das wirklich? Ist ein Ansteigen der Sozial- und Gesundheitskosten vor diesem Hintergrund nun plötzlich nicht mehr von Bedeutung? Jene, die gegen das Gesetz sind, sagen sonst immer, wir müssten bei Sozial- und Gesundheitskosten sparen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass uns diese Kosten aus dem Ruder laufen und wir seit Jahren eigentlich machtlos dagegen sind. Agathe Schuler ist deshalb der Meinung, dass der Kanton Baselland mit diesem Gesetz dem Bund vorausgehen sollte. Eine schweizerische Regelung ist aus ihrer Sicht sicherlich wünschenswert, aber sie ruft dennoch dazu auf, mutig zu sein und das Gesetz dem Volk vorzulegen.
Jürg Wiedemann erachtet die Haltung der SVP als fragwürdig - eine Haltung, die nicht einmal einen minimalen Schutz der Jugendlichen wolle. Offensichtlich seien der SVP die wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie wichtiger als der Schutz der Jugendlichen und der Bürgerinnen und Bürger, stellt er fest. Die Werbung zielt eindeutig auf die Jugendlichen ab; sie sind begreiflicherweise anfälliger auf die Werbung, und sie sind die Konsumentinnen und Konsumenten der Zukunft. Jürg Wiedemann findet das deshalb problematisch, weil die Folgen des Rauchens vor allem langfristig wirken. Es ist ein ganz wesentlicher Unterschied, ob die Jugendlichen mit 14 oder 15 Jahren oder erst volljährig mit dem Rauchen beginnen. Mit dem Werbeverbot können zwei ganz wesentliche Ziele erreicht werden: Erstens wird grundsätzlich weniger geraucht, und zweitens fangen Jugendliche sehr viel später mit dem Rauchen an. Das Werbeverbot hat nichts mit Bevormundung zu tun, sondern es ist eine sinnvolle Massnahme, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. So gibt es viele andere sinnvolle Massnahmen, wie Helmobligatorium, Geschwindigkeitsbeschränkungen, etc.
Dieser minimale Schritt - mehr ist es nicht - muss getan werden. Jürg Wiedemann bittet den Landrat deshalb sehr, auf die Vorlage einzutreten.
Siro Imber erklärt, es gehe um einen Grundsatzentscheid, der gefällt werden müsse.
Bereits 1776 schrieb Thomas Jefferson in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung das Streben nach Glück eines jeden Menschen als unveräusserliches Recht fest. Jeder von uns kann selber sein Glück suchen; dafür braucht es nicht die Politiker, die ihm das Leben vorschreiben.
Mühe bekundet Siro Imber auch mit dem Jugendschutz; der Jugend müsse Freiraum gegeben werden, damit sie sich entwickeln könne, fordert er.
Zu den Kosten: Wenn alles aufgerechnet wird, was wie viel kostet, müssen wir anfangen, den Leuten das Leben zu verbieten.
Siro Imber ist für Nichteintreten und findet das Gesetz absolut überflüssig.
Hanni Huggel bemerkt einleitend, es sei schon viel gesagt worden, dennoch wolle sie auf den Kinder- und Jugendschutz zurückkommen.
Es braucht, wollen wir das Ganze ernst nehmen, verschiedene Massnahmen. Eine davon liegt heute auf dem Tisch, nämlich ein Werbeverbot und eine Einschränkung beim Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche. Weitere Massnahmen sind rauchfreie Restaurants, die erschwerte Beschaffung von Alkohol und Tabak - also keine Verfügbarkeit zu jeder Zeit und überall - und die räumliche Abtrennung von Spirituosen, namentlich Alcopops, die heute in den Selbstbedienungsläden zusammen mit Bier und Mineral im gleichen Regal stehen. Solche Massnahmen müssen weiterverfolgt werden.
Hinzu kommen zwei weitere Aspekte im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes:
Erstens die suchtmittelspezifische Prävention, von der Hanni Huggel den Eindruck hat, dass sie im Moment zu wenig gemacht wird. Kinder und Jugendliche wissen nicht, was die Folgen des Rauchens oder eines Alkoholrausches sind, so die Zerstörung von Gehirnzellen oder die Gefahr, sich an regelmässigen Alkoholkonsum zu gewöhnen. Dies sollte wieder vermehrt zum Thema gemacht werden.
Zweitens - hier ist Hanni Huggel mit Siro Imber einverstanden - müssen den Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der suchtmittelunspezifischen Prävention Raum und Möglichkeiten zur Entfaltung gegeben werden, dies aber in einem geschützten Umfeld, wie etwa bei den Pfadfindern oder anderen Jugendorganisationen. Das vermittelt den Jugendlichen wichtige Erlebnisse, so dass sie es nicht nötig haben, sich am Wochenende zu betrinken. Gleichzeitig muss den Jugendlichen - Stichwort "Grenzen setzen" - klar aufgezeigt werden, was erlaubt ist und wie weit sie gehen dürfen. Und das koste, betont Hanni Huggel. Sie freut sich deshalb, wenn Thomas de Courten und die SVP bereit sind, Geld für die Prävention einzusetzen, denn diese ist entscheidend. Nichtsdestotrotz ist es dieses Gesetz - neben anderen Massnahmen und im Sinne eines kleinen Schrittes - wert, unterstützt zu werden. Sie ist für Eintreten.
Thomas de Courten erklärt, er könne die Aussage Jürg Wiedemanns, der SVP sei der Jugendschutz nicht wichtig, nicht unwidersprochen lassen. Eingangs der Debatte habe er gesagt, dass ihm Jugendschutz wichtig sei. Dafür sollten aber wirkungsvolle Massnahmen ins Auge gefasst und nicht blauäugig Werbeverbote beschlossen werden, nur weil dies gerade in Mode ist. Werbeverbote sind nicht wirksam. In keinem Kanton, der ein solches eingeführt hat, konnte nachgewiesen werden, dass der Zigaretten- und Alkoholkonsum dadurch zurückgegangen ist - meistens ist das Gegenteil der Fall.
Werbung ist nun einmal eine Notwendigkeit, wie bereits im 1. Semester des BWL-Studiums vermittelt wird. Jedes Produkt muss beworben werden, will es auf dem Markt Erfolg haben; das gilt für Autos ebenso wie für alkoholische Produkte, Tabakwaren oder Spielzeug. Auch diese Industrien brauchen den Kunden von Morgen. Der Vorwurf, dass die Alkohol- und Tabakwerbung speziell auf die Jugendlichen gemünzt ist, stimmt auch nicht - dort verhält es sich gleich wie bei allen anderen Produkten.
Thomas de Courten spricht sich für konsequente Massnahmen aus, die dann auch umgesetzt werden müssen. Wenn die Jugendlichen vom Rauchen abgehalten werden sollen, sind sie entsprechend zu informieren. Im Rahmen der Prävention wird dies auch mehr denn je gemacht. Jeder Jugendliche, der raucht, weiss, dass Rauchen schädlich ist, Krebs verursacht und das Todesfallrisiko erhöht. Gleiches gilt beim Alkoholkonsum: Mit Präventionskampagnen, auch unterstützt von der Industrie, hat man die Jugendlichen noch und noch aufgeklärt - sie trinken trotzdem. Entweder müssen die Eltern mehr in die Pflicht genommen oder der Freiraum muss eingeschränkt werden. Ein Rauchverbot in Schulen und Jugendheimen etwa, wie es Thomi Jourdan erwähnt hat, würde Thomas de Courten sehr begrüssen, aber dann müssten die Aufsichtspersonen dieses Verbot auch konsequent durchsetzen.
Von seiner Partei sei angetönt worden, dass er in dieser Sache quasi ein Dissident sei, leitet Bruno Steiger sein Votum ein.
Er unterstützt die Tabak- und Alkoholwerbung nicht - vielmehr verärgert ihn die Werbeflut, namentlich in den Briefkästen. Das Gesetz enthalte aber widersprüchliche Punkte und sei entschärft worden, erklärt er; allerdings sei er bereit, sich umstimmen zu lassen, wenn die Worte "ausgenommen für Bier und Wein" gestrichen würden.
Zum in der Debatte vorgebrachten Argument, Jugendliche würden wegen der Tabakwerbung automatisch mit dem Rauchen anfangen, bemerkt er - übrigens selber auch Raucher -, dass es unter den Jugendlichen, wie bei den Erwachsenen, labile und weniger labile Leute gebe. Bei den Labilen genügt auch die Mund-zu-Mund-Propaganda, hinzu kommt dann noch der Gruppenzwang.
Grundsätzlich also - dies an die Adresse Rita Bachmanns - stimme er der Gesetzesänderung zu, wenn die Ausnahmeregelung für Bier und Wein bei der Plakatwerbung auf privatem, öffentlich einsehbarem Grund gestrichen werde, erklärt Bruno Steiger; andernfalls sei er dagegen.
Jeder Mensch suche sein Glück und solle die Freiheit haben, dieses Glück zu finden, egal auf welchem Weg, interpretiert Madeleine Göschke die Worte Siro Imbers. Kinder und Jugendliche brauchen aber ganz klare Grenzen, wie immer wieder aufgezeigt und bewiesen wird. Kinder, denen keine Grenzen gesetzt werden, sind äusserst unglücklich und verloren. Auch Jugendliche brauchen und suchen Grenzen; auch brauchen sie eine gewisse Ordnung, in der sie sich zurecht finden können.
Madeleine Göschke fragt Siro Imber, ob er schon einmal einen schwer alkoholabhängigen Menschen oder einen starken Raucher gefragt habe, ob er glücklich sei. Sie selber kennt viele Menschen, die sich äusserst gerne von dieser Abhängigkeit befreien möchten und nicht glücklich sind. Sie bittet Siro Imber, dies zu bedenken und einen Schutz der Jugend zu garantieren.
In der Zwischenzeit habe er den Satz "Ich danke für die gute Aufnahme des Geschäftes", den er heute Morgen vorbereitet habe, streichen müssen, bemerkt Regierungsrat Erich Straumann einleitend; er stelle fest, es laufe ein wenig anders als erwartet.
Zu den einzelnen Anträgen wird sich Erich Straumann nicht äussern, denn jetzt muss der Landrat entscheiden und endlich selber wissen, was er will.
Zu Ruedi Kellers Vorwurf, er verschleppe die Angelegenheit, erklärt er, die Regierung habe die Vorlage am 11. Januar 2005 zu Handen des Landrates verabschiedet, und diese sei anschliessend von der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beraten worden.
Die Kommission hat verlangt - und sie hat das Recht dazu -, dass das Gesetz an jenes von Basel-Stadt angeglichen werde. Die Regierung hat dem entsprochen, und heute liegt die neue Fassung vor. Zwar ist diese nicht so scharf ausgefallen, wie dies erwartet worden war, aber immerhin ist sie nun wunschgemäss an die entsprechende Regelung im Kanton Basel-Stadt angeglichen worden Im Gegensatz zur ersten Fassung ist die "lex Davidoff", an der sich breite Kreise gestört hatten, nicht mehr drin, so dass diese offenbar mit der neuen Fassung leben können.
Unter diesen Gesichtspunkten findet es Erich Straumann bemühend, wenn der Regierungsrat dem Wunsch des Landrates bzw. der Kommission, eine neue Fassung vorzulegen, nachkommt, dies aber im Nachhinein nun auch wieder nicht recht ist. Mit Verschleppen habe das also gar nichts zu tun, bemerkt Erich Straumann, an Ruedi Keller gewandt.
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann erklärt, es stimme nicht, dass ein Werbeverbot keine Wirkung habe, und verweist auf den Passus "Wirkung eines Werbeverbotes" auf Seite 6 der Vorlage. Demnach hat eine im Auftrag der Weltbank durchgeführte Untersuchung klar aufgezeigt, dass ein Werbeverbot sehr wohl eine konkrete Wirkung hat. Rita Bachmann zitiert den letzten Satz des Passus': "Als Einzelmassnahme kann ein umfassendes Tabakwerbeverbot pro Raucherin und Raucher eine Konsumreduktion von bis zu 7% bewirken" und merkt an, unter diesen 7% befänden sich auch Jugendliche.
Keine weiteren Wortbegehren.
Landratspräsident Eric Nussbaumer erklärt, Eintreten auf die Vorlage sei bestritten, weshalb darüber abgestimmt wird.
://: Der Landrat spricht sich mit 43 : 34 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, auf die Vorlage einzutreten.
Detailberatung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
§ 1 Geltungsbereich und Zweck
Die SP-Fraktion beantragt, den Begriff "Baselbieter" zu streichen.
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann erklärt, dieser Punkt sei in der Kommission zwar nicht diskutiert worden, aber es könne wohl niemand gegen diese Streichung sein, da ja nicht nur die Baselbieter Jugend, sondern die Jugend im Allgemeinen, einschliesslich der hier lebenden ausländischen Jugendlichen, gemeint sei.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Der Landrat nimmt den Streichungsantrag der SP-Fraktion mit 49 : 23 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.
§ 2 keine Wortbegehren
§ 3
Die CVP/EVP-Fraktion und die Fraktion der Grünen stellen den gleichlautenden Antrag, "ausgenommen für Bier und Wein" in Absatz 2 zu streichen.
Daniel Wenk beantragt, den ganzen § 3 zu streichen. Er habe die lebhaften Diskussionen verfolgt und sei auch kein Werbefachmann, aber wenn er das Gesagte und § 3 einander gegenüberstelle, dann komme er zum Schluss, dass der Aufwand für die Durchsetzung des Werbeverbotes grösser sei als der Nutzen desselben, erklärt er. Die Diskussionen haben gezeigt, dass es unklar ist, ob das Werbeverbot etwas nütze, und dass es letztlich eine Glaubensfrage ist.
Der Landratspräsident schlägt vor, zunächst über den Antrag Daniel Wenks, den gesamten § 3 zu streichen, abzustimmen.
Es gibt keine anders lautenden Vorschläge.
://: Der Landrat ist stillschweigend mit diesem Vorgehen einverstanden.
Agathe Schuler ruft in Erinnerung, dass es beim Gesetzesentwurf in § 2 um den Verkauf von Tabakwaren und in § 3 um die Werbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren gehe. Diesem Entwurf liegen zwei Motionen in Sachen Werbeverbote zugrunde, die der Landrat überwiesen hat. Wenn also § 3 gestrichen würde, hätte der Berg nicht eine Maus, sondern lediglich einen Einzeller geboren. Sie bittet den Landrat sehr, § 3 nicht aus dem Gesetz zu streichen.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Der Landrat lehnt den Antrag Daniel Wenks, § 3 zu streichen, mit 42 : 31 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.
§ 3 Absatz 2
Der Landratspräsident wiederholt, die CVP/EVP-Fraktion und die Fraktion der Grünen stellten den Antrag, "ausgenommen für Bier und Wein" zu streichen.
Agathe Schuler erklärt, die Fraktionsmehrheit sei für diesen Streichungsantrag. Dieser entspricht auch ihrer Motion 2002/194 , welche ein generelles Werbeverbot für Tabakwaren und Alkoholgetränke im öffentlichen Raum und auf von dort einsehbarem, privaten Grund fordert.
Die Motion ist vor vier Jahren eingereicht worden - in der Zwischenzeit, so scheint es Agathe Schuler, hat der Konsum von Alkoholgetränken, nicht nur von Wein und Bier, sondern auch von neuen Mischungen, bei Jugendlichen stark zugenommen. Das Rauschtrinken am Wochenende und in der Freizeit ist zu einem wirklichen Problem geworden. Die Alkoholwerbung suggeriert, dass der Konsum solcher Getränke bei einer gemütlichen Feierabendrunde Jugendlicher dazu gehöre. Agathe Schuler bittet darum - damit Bruno Steiger dem Gesetz zustimmen kann, aber natürlich auch, weil es der Fraktion wichtig ist -, die Streichung vorzunehmen.
Gerade jene, die das Gesetz bekämpften, seien entsetzt über die Exzesse Jugendlicher, speziell was den Konsum alkoholischer Getränke angehe, bemerkt Madeleine Göschke . Sie versteht die verlogene Haltung überhaupt nicht, wonach die Werbung auf öffentlichem Grund nicht erlaubt sein soll, wohl aber auf privatem Grund, wie Bauplätze, Landstücke von Bauern, private Gärten, etc.
Thomas de Courten erklärt, die erste Fassung habe vorgesehen, dass Bier und Wein vom Plakatwerbeverbot sowohl auf öffentlichem wie auch auf privatem, öffentlich einsehbarem Grund ausgenommen sein sollten. Die Kommission hat diesen Passus geändert, mit dem Hinweis auf die angestrebte Harmonisierung mit den Bestimmungen Basel-Stadts und auf eine einheitliche Lösung in der Region Nordwestschweiz. Mit einer Streichung der Ausnahmeregelung für Bier und Wein würde das Ganze hinten herum "ausgehebelt", betont er.
Zudem sind in allen anderen Kantonen, in denen ein solches Gesetz beraten worden ist, Bier und Wein ebenfalls von diesem Werbeverbot ausgenommen.
Er persönlich hätte am liebsten überhaupt kein Werbeverbot, meint Thomas de Courten. Wenn aber schon ein solches Übel vorhanden ist, so soll es nicht noch schlimmer als in den übrigen Kantonen gemacht werden. Die SVP-Fraktion lehnt die Streichung ab.
Das Gesetz sei ganz klar ein Kompromiss, der aber verantwortbar sei, erklärt Paul Schär an die Adresse Madeleine Göschkes. Wie Thomas de Courten bereits erwähnt hat, schaffen wir damit eine einheitliche Regelung für unsere Region und für die Kantone.
Bruno Steiger erklärt, die Streichung der Ausnahmeregelung für Bier und Wein verschaffe dem Gesetz Rückhalt; andernfalls finde er nicht, dass dieses unterstützt werden sollte. Paul Schär entgegnet er, das sei kein Kompromiss, sondern Wischiwaschi - Ausnahmen vom Werbeverbot sind nicht gut. Die Schweizer Demokraten unterstützen den Streichungsantrag.
Madeleine Göschke zeigt sich nochmals äusserst enttäuscht, dass die Regierung in Basel nicht stärker für unsere Regelung gekämpft hat. Sie wollte offensichtlich nicht, aber es wäre möglich gewesen - und die Nordwestschweizerische Lösung hätte trotzdem erreicht werden können.
Gemäss Kommissionspräsidentin Rita Bachmann sind seit 2005 - also seit unsere Vorlage auf den Tisch gekommen ist - in Basel-Stadt verschiedene Anzüge eingereicht worden, die noch hängig sind; die meisten davon betreffen allerdings den Tabakkonsum.
Wenn es uns gelänge, bei der Plakatwerbung konsequenterweise von einer Ausnahmeregelung für Bier und Wein abzusehen, so würde Basel-Stadt sehr bald nachziehen, gibt sich Rita Bachmann überzeugt. Das Problem liegt heute weniger beim Tabak-, als vielmehr beim Alkoholkonsum der Jugendlichen, wie heute mehrfach erwähnt worden ist. Unter diesem Aspekt wäre es absolut konsequent, dem Antrag stattzugeben.
Die Regierung habe mit ihren Basler Kollegen darüber diskutiert - diese seien aber im Moment nicht bereit, ihr Gesetz, das ja in Kraft und nicht Gegenstand von Beratungen sei, zu ändern, erklärt Regierungsrat Erich Straumann . Es ist keineswegs so, dass die Regierung nicht gekämpft hat; sie hat versucht, Basel-Stadt dazu zu bringen, die entsprechende Regelung zu übernehmen - letztlich hat aber Baselland die bereits geltende Regelung Basel-Stadts übernommen.
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann bemerkt, sie habe ganz zu Beginn der Debatte erwähnt, dass der Antrag, die Ausnahmeregelung für Bier und Wein zu streichen, mit 7 : 6 Stimmen keine Mehrheit in der Kommission gefunden hätte. Mit ihrem vorherigen Votum habe sie sich nun für die Minderheit in der Kommission eingesetzt, erklärt sie.
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der CVP/EVP-Fraktion und der Fraktion der Grünen, in § 3 Absatz 2 die Worte "ausgenommen für Bier und Wein" zu streichen, mit 41 : 36 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
§ 4 - 6 keine Wortbegehren
Es gibt keine Rückkommensanträge.
://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Fortsetzung