Protokoll der Landratssitzung vom 29. Oktober 2009
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2009-058 vom 12. März 2009 Parlamentarische Initiative der SP Fraktion: "Keine Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre" - Beschluss des Landrats am 29. Oktober 2009: < abgelehnt > |
Hanspeter Frey (FDP) gibt bekannt, dass der Regierungsrat die parlamentarische Initiative ablehnt.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) begründet: Personen, die erstmals oder nach mindestens 10-jähriger Landesabwesenheit Wohnsitz in der Schweiz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, haben das Recht, bis zum Ende der Zuzugsperiode anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten. Eine solche Regelung ist durch das Steuerharmonisierungsgesetz vom Bund zwingend vorgegeben. Besitzen die erwähnten Personen nicht das Schweizer Bürgerrecht, kann der kantonale Gesetzgeber gemäss Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes vorsehen, dass diese Personen auch in den folgenden Steuerperioden nach dem Aufwand besteuert werden. Im geltenden basellandschaftlichen Steuergesetz hat man, wie dies auch in andern kantonalen Steuergesetzen der Fall ist, von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Besteuerung nach Aufwand wird auch als Pauschalbesteuerung bezeichnet. Sie stellt aber keine individuelle Steuervereinbarung dar, sondern ist eine gesetzlich geregelte Methode zur Bestimmung der Steuerfaktoren.
Erfüllen die Personen die gesetzlichen Voraussetzungen, so haben sie von Gesetzes wegen Anspruch auf die Methode. Bei der Besteuerung nach Aufwand handelt es sich also um eine legale Art und Weise der Steuererhebung und nicht, wie es der Wortlaut der parlamentarischen Initiative antönt, um irgend eine verwerfliche oder gegen das Gesetz verstossende 'louche' Methode.
Bei der Besteuerung nach Aufwand werden für die Staats- und Gemeindesteuern ein dem Aufwand entsprechendes Einkommen und Vermögen fest gelegt. Auf die so ermittelten Steuerfaktoren kommen die ordentlichen Steuertarife zur Anwendung. Bei der Festlegung des dem Aufwand entsprechenden Einkommens ist auf die gesamten weltweiten Lebenshaltungskosten abzustellen, welche in der Steuerperiode anfallen. Bei der Festsetzung des steuerbaren Vermögens ist das dem Aufwand entsprechende Einkommen angemessen zu kapitalisieren.
Als Mindestaufwand gilt im Grundsatz das Fünffache des Mietzinses oder Mietwertes des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung. Im Kanton BL sind aber zusätzlich ein Mindesteinkommen von CHF 200'000.- und ein Mindestvermögen von CHF 3'077'000.- zu versteuern. Zudem ist im Sinn einer Kontrollrechnung sicher zu stellen, dass die Steuer nach Aufwand mindestens gleich hoch angesetzt wird, wie die nach den ordentlichen Tarifen berechneten Steuern des gesamten Bruttobetrags aus schweizerischer Quelle. Mindestens das schweizerische Einkommen wird also in jedem Fall besteuert.
Mit der Aufwandbesteuerung werden zwei Ziele verfolgt: Erstens können Ausländer mit komplexen internationalen, oft nicht kontrollierbaren, finanziellen Verhältnissen in einfacher Form veranlagt werden (Ökonomie des Veranlagungsverfahrens). Zweitens hat die Besteuerungsmethode einen volkswirtschaftlichen Nutzen, indem pauschal besteuerte Personen trotz vereinfachter Festlegung der Bemessungsbasis relativ hohe Steuern zahlen, zudem in der Regel keine Sozialleistungen beanspruchen und einen beachtlichen Teil ihres Geldes in der Schweiz ausgeben. Dazu kommt, dass viele pauschalbesteuerte Personen Künstler und Sportler sind (Formel1-Fahrer am Genfersee etc.). Deren ausländische Einkünfte werden vor Ort - d.h. im Ausland - mit der Quellensteuer erfasst. Auch pauschal Besteuerte unterliegen daher einer ordentlichen Besteuerung.
Gemäss einer Umfrage der Konferenz der kantonalen FinanzdirektorInnen sind gesamtschweizerisch Ende 2005 rund 4'150 Personen mit einem Steueraufkommen von insgesamt rund CHF 400 Mio. - Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer inbegriffen - nach Aufwand besteuert worden. Im Kanton BL gab es Ende 2008 sechs Personen, die nach Aufwand besteuert werden. Seither kam noch eine Person dazu. Die sechs Personen haben rund CHF 354'000.- Steuern bezahlt, im Durchschnitt also je ca. CHF 59'000.-. Für den Kanton hat die erst im Jahr 2001 eingeführte Möglichkeit der Pauschalbesteuerung also nur geringe Bedeutung. Trotzdem wäre es im interkantonalen und internationalen Vergleich fahrlässig, diese Besteuerungsmöglichkeit vorschnell aufzugeben. Wäre die gesetzliche Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nicht mehr gegeben, so hätte der Kanton Basel-Landschaft allein dadurch schon einen Standortnachteil.
Besondere Steuerregelungen für ausländische Personen, die der schweizerischen Steuer nach Aufwand ähnlich sind, kennen auch andere Staaten in Europa. Zu erwähnen sind etwa Grossbritannien, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich und Liechtenstein. Solche ausländische Steuerregelungen sind zum Teil günstiger als die schweizerische Steuer nach Aufwand, was übrigens auch ein Grund dafür ist, warum die Schweiz - im Gegensatz zur Thematik Steuerhinterziehung/Steuerbetrug - in dieser Frage nicht internationalem Druck ausgesetzt ist.
Im Bereich der natürlichen Personen gibt es aber nach Ansicht des Finanzdirektors keinerlei Grund für ein Vorpreschen und 'Päpstlicher sein als der Papst'. Mit der Aufgabe der Besteuerung nach Aufwand würde nicht nur im Kanton BL sondern vor allem gesamtschweizerisch ein nicht unbedeutender Standortvorteil aufgegeben.
Ziel der Initianten ist eine gesamtschweizerische Abschaffung der Besteuerung nach Aufwand. Mit der Abschaffung im Kanton BL würde ein kleiner Mosaikstein dazu gelegt. Das angestrebte Ziel ist aber nicht zu unterstützen. Es darf nicht übersehen werden, dass dank der Besteuerung nach Aufwand Personen in der Schweiz Wohnsitz nehmen und hier Steuern entrichten, die ohne die Möglichkeit einer solchen Besteuerung nicht in unser Land ziehen würden. Die von diesen Personen entrichteten Steuern kommen allen andern Steuerpflichtigen zugute, und die Einnahmen sind je nach Kanton wichtig für das dortige Steueraufkommen. Die Ablehnung der parlamentarischen Initiative ist daher auch als Zeichen der Solidarität mit den andern Kantonen zu verstehen. Zudem nehmen auch nach Aufwand besteuerte Personen Dienstleistungen in Anspruch und erwerben Güter in der Schweiz. Und weil es sich meist um begüterte Leute handelt, sind deren Ausgaben durchaus auch für das lokale Gewerbe von Bedeutung.
Die Finanzdirektorenkonferenz spricht sich klar für die Beibehaltung dieses Instruments der kantonalen Steuerpolitik aus. Sie sieht aber auch Handlungsbedarf und will das Instrument unter Berücksichtigung seiner volks- und regionalwirtschaftlichen Bedeutung weiter entwickeln. Sie hat die Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden beauftragt, Vorschläge zur verbesserten Anwendung der Aufwandbesteuerung, zur allfälligen Änderung der Voraussetzungen für die Besteuerung nach Aufwand und für allfällige Übergangsbestimmungen zu unterbreiten.
Bis auf Bundesebene oder zwischen den Kantonen Einigkeit besteht, wie diesbezüglich weiter vorzugehen ist, sollte der Kanton BL zuwarten und sich nicht durch eine voreilige Abschaffung der Pauschalbesteuerung ins Offside begeben. Im Übrigen betrifft die parlamentarische Initiative nur das basellandschaftliche Steuergesetz. Bei der direkten Bundessteuer wäre eine Besteuerung nach Aufwand dagegen weiterhin bei einem Zuzug per folgende Steuerperiode möglich. Solch unterschiedliche Lösungen für Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer wären aber unter dem Aspekt der vertikalen Steuerharmonisierung kaum verständlich und im Vollzug unsinnig. Adrian Ballmer bittet daher um Ablehnung der parlamentarischen Initiative.
Ruedi Brassel (SP) bestreitet nicht, dass das Gebilde der Pauschalbesteuerung legal ist, denn letztlich geht es um eine Gesetzesänderung. Es stellt sich aber die Frage, ob es legitim und im Kern auch vereinbar mit den Grundsätzen ist, nach welchen sich die Besteuerung richtet - zum Beispiel mit dem Gleichbehandlungsgebot, das in der Verfassung einen sehr hohen Stellenwert einnimmt. Das Recht kommt nur Leuten zu, die aus dem Ausland eingewandert, keine Schweizer und nicht in der Schweiz erwerbstätig sind. Das heisst, hier werden Unterschiede zwischen Schweizern und Nichtschweizern geschaffen, die sich steuerlich ganz drastisch auswirken. Wollen wir das?
Mit der Regelung wird der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. Dieser ganz zentrale Grundsatz, der stark in der Geschichte der Besteuerung in der Schweiz verankert ist, bedeutet letztlich ein Band der Solidarität zwischen denen, die wirtschaftlich viel leisten und verdienen - diese werden auch entsprechend mehr besteuert, progressiv oder proportional - und denen, die ihre wirtschaftliche Leistung durchaus auch erbringen, aber weniger verdienen; er ist zentral für den Zusammenhalt in unserm Land.
Was sich bei der Pauschalbesteuerung aber abspielt, widerspricht zutiefst diesem Grundsatz. Zudem wird damit die Steuermoral derjenigen untergraben, die tagtäglich ihre Arbeit verrichten, ihr verdientes Geld versteuern und abgeben, während gleichzeitig andere erwerbsuntätig, zumindest in der Schweiz, Pauschalabkommen abschliessen können. Damit wird auch einer Mentalität Vorschub geleistet, die dazu führt, dass Leute beginnen, sich um die Steuerabgaben zu drücken.
Zudem wird durch diese Praxis einerseits die Steuerflucht in die Schweiz, andererseits aber auch Steuerhinterziehung in die Herkunftsländer dieser Leute begünstigt. Die damit zusammenhängenden Probleme, mit welchen sich die Schweiz in den letzten Monaten auseinanderzusetzen hatte, sind allen bestens bekannt. Nach seinem Dafürhalten ist diese Pauschalbesteuerung dem Ausland durchaus ein Dorn im Auge und nicht gern gesehen, denn es ist ein vergleichsweise 'sehr grosszügiges Angebot'...
Der Steuerertrag der aktuell 7 betroffenen Leute im Baselbiet ist gering. Die Praxis soll beendet werden, bevor es 'uns weh tut'. Wenn Adrian Ballmer von einem Zeichen der Solidarität mit andern Kantonen spricht, so könnte man den Spiess auch umdrehen. Denn verschiedene Kantone kommen von dieser Praxis ab. So hat Zürich sie im vergangenen März aufgehoben, im Kanton SG läuft eine Initiative dagegen und der Kanton hat zusätzlich eine Standesinitiative zur eidgenössischen Abschaffung der Pauschalbesteuerung in Bern eingereicht. Ruedi Brassel plädiert für Solidarität mit St. Gallen, Zürich, Thurgau, Zug, Schaffhausen und andern Kantonen, welche auch solche Initiativen lancieren. Vor allem aber gelte es, mit denen solidarisch zu sein, die ihre Steuern ordnungsgemäss deklarieren und zahlen - und nicht mit jenen, die im Steuerwettbewerb den andern das Wasser abgraben wollen.
Die auch «Lex Chaplin» genannte Pauschalbesteuerung diente ursprünglich vor allem dem Lebensabend gut verdienender Künstler und Sportlerinnen. Mittlerweile sei sie aber zu einer «Lex Vekselberg» und einer «Lex Finanzjongleur» mutiert und für Leute, die in der Schweiz ihr Scherflein ins Trockene bringen, wenig versteuern, im Ausland weiterhin abkassieren, bei uns gut leben und für den sozialen Zusammenhalt nicht das bringen, was uns zuvor vorgegaukelt wurde. Er bittet das Parlament um Unterstützung der parlamentarischen Initiative durch eine Überweisung an die vorberatende Kommission - in diesem Fall die Finanzkommission, welche darüber befinden und im Anschluss mit einem Vorschlag an den Landrat zurück kommen wird. Mit der Überweisung an die Kommission, fügt er an, ist materiell noch nichts fixiert, aber man setzt damit ein klares Zeichen für die Solidarität und den Zusammenhalt, den dieses Land braucht.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) seinerseits bedauert es, dass sich kürzlich in Zürich mittels Abstimmung das von seinem Vorredner vertretene Anliegen der Linken - respektive deren 'Steuerphilosophie' - offenbar knapp durchsetzen konnte. Er selbst zieht es vor, sich mit den Kantonen zu solidarisieren, die die Pauschalbesteuerung kennen; das sei, zumindest aus Baselbieter Optik, viel gescheiter. Die Pauschalbesteuerung ist nun einmal Bestandteil des Steuerwettbewerbs, zu welchem man sich bekennt und den man nicht aufzugeben bereit ist. Der damit verbundene Standortvorteil sei unbestritten, auch wenn es aktuell im Baselbiet nur 7 von der Pauschalbesteuerung Betroffene gibt.
Die Frage ist erlaubt: Wer bezahlt das wegfallende Steuersubstrat, wenn die Pauschalbesteuerung abgeschafft wird? Berappen wird es wohl der Mittelstand - und nicht diejenigen, die keine Steuern bezahlen - also viele, die hier auf dieser Seite sitzen. Mit dem Kapital für unternehmerische Investitionen, das heute in die Schweiz importiert wird, können nämlich auch Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Es ist richtig, dass der Regierungsrat die Initiative ablehnt. Die von Adrian Ballmer vorgebrachten Argumente kann er samt und sonders unterschreiben. Auch ist seines Erachtens die hohe Praktikabilität dieser Besteuerung hervorzuheben. Im Übrigen findet er, man sollte es nicht unbedingt verhindern, wenn schon einmal Ausländer in unser Land kommen, die keine sozialen Kosten verursachen. Die SVP wird der Initiative nicht zustimmen.
Laut Isaac Reber (Grüne) ist Aufregung fehl am Platz; man hat gehört, dass es um insgesamt 6 oder 7 Fälle und total CHF 347'000.- Steuerertrag geht. Nun gibt es Entwicklungen, die den Mittelstand in diesem Land wohl stärker bedrohen als der allfällige Ausfall von CHF 347'000 Steuerertrag! Er bittet seinen Vorredner, die Relationen zu wahren. Reden wir darüber, was Sache ist! Im Übrigen habe man es hier eher mit einer Wettbewerbsverzerrung zu tun als mit fairem (Steuer-)Wettbewerb. Die praktizierte Unterscheidung in der Veranlagungsweise hält er für relativ willkürlich. Eine gewisse Steuergerechtigkeit und -gleichheit sollte gewährleistet sein, egal ob jemand aus Deutschland oder aus dem Kanton St. Gallen zuzieht. Die grosse Mehrheit der Grünen unterstützt das Anliegen der parlamentarischen Initiative.
Für Daniele Ceccarelli (FDP) hat er Finanzdirektor das, was gegen eine Überweisung der Initiative spricht, auf den Punkt gebracht. Betreffend Steuereinnahmen ergänzt er, muss der Gesamtkontext in der Schweiz im Auge behalten werden, auch wenn im Kanton BL das Steuersubstrat der betroffenen Personen nur relativ gering ist. Kommt nun aus jedem Kanton ein solches Signal, so dürfen die gesamtschweizerischen Auswirkungen nicht unterschätzt werden. Zudem ergaben seine Recherchen, dass es sich gesamtschweizerisch betrachtet um 577 Personen handelt, die pauschal besteuert werden. Beim Bund ergibt sich daraus ein Steuersubstrat von CHF 154 Mio., bei den Kantonen von CHF 271 Mio. und bei den Gemeinden von CHF 152 Mio. Die Zahlen sprechen für sich. Noch eindrücklicher sind die Zahlen, die weitere Ausgaben der so besteuerten Personen anbelangen: Pauschalbesteuerte geben im Baugewerbe ca. CHF2.8 Mia. aus, für das übrige Gewerbe insgesamt 1.7 Mia., was zu einer Mehrwertsteuersumme von ca. CHF 300 Mio. beiträgt, die ebenfalls im Land verbleibt.
Zudem werden die Personen - wie Adrian Ballmer ausführte - nicht nur in der Schweiz besteuert, sondern auch in ihrem Ausgangsland, und zwar per Quellensteuer. Zum Steuerwettbewerb bekennt man sich, der ist 'okay'; und es soll so bleiben. Den damit verbundenen strategischen Standortvorteil will man nicht einfach so preisgeben, daher ist man gegen eine Überweisung der P.I.
Rita Bachmann (CVP) und eine Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion sieht in der Abschaffung der Pauschalbesteuerung keine Notwendigkeit und lehnt die Initiative ab. Die Aussagen von Regierungsrat Ballmer betreffend die in dieser Sache laufenden Abklärungen auf Bundesebene begrüsst man. Dass gerade die linke Seite sich solchen Steuereinnahmen - auch wenn es nur 100 Mio. Franken oder weniger sind - entgegen setze, wundert sie, wo sich die Linke doch in letzter Zeit gegen jegliche Steuervorlagen gewehrt habe. Einerseits wolle sie hier auf die Steuereinnahmen durch die Pauschalbesteuerung verzichten, andererseits habe sie jeweils immer grosse Vorbehalte angebracht, wenn es etwa in Bezug auf Erbschafts- oder Schenkungssteuern etc. um eine Anpassung an den Wettbewerb gegangen sei.
Ruedi Brassel (SP) stellt klar, es sei nicht die Meinung der SP, dass die bisher pauschal besteuerten Personen völlig steuerbefreit sein sollen. Man verlangt nicht etwa eine Steuersenkung für solche Personengruppen, sondern deren gerechte Besteuerung.
Hanspeter Frey (FDP) hält ergänzend fest, dass die parlamentarische Initiative, sollte sie überwiesen werden, zur Ausarbeitung einer Vorlage an die Finanzkommission geht.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung der parlamentarischen Initiative (VL 2009/058) mit 30 Ja- : 40 Neinstimmen bei 3 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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