Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2008
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2008-061 vom 13. März 2008
Motion von Karl Willimann, SVP: Unterstützung der Lehrpersonen bei der Durchsetzung eines geordneten Unterrichtes an den Schulen: Disziplinarmassnahmen im niederschwelligen Bereich
- Beschluss des Landrats am 30. Oktober 2008 < abgelehnt >
Nr. 788
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) begründet die Ablehnung der vorliegenden Motion durch die Regierung. Karl Willimann (SVP) konstatiere eine grosse Lücke zwischen der schärfsten Massnahme, welche eine Lehrperson verfügen könne und dem vorübergehenden Schulausschluss, welcher durch die Schulleitung oder den Schulrat angeordnet werden kann. Karl Willimann verlangt daher, den Katalog an Disziplinarmassnahmen, welche einer Lehrperson zur Verfügung stehen, zu erweitern.
Die Suche der zuständigen Stellen in der Bildungsdirektion nach den von Karl Willimann angeführten, gravierenden Lücken blieb laut Urs Wüthrich erfolglos. Das Paket der Disziplinarmassnahmen an den Schulen bestehe aus einer grossen Massnahmenpalette sowohl für die Lehrpersonen als auch für die Schulleitungen. In Ausnahmesituationen, beispielsweise wenn Tatbestände nach dem Strafgesetz vorliegen, haben Lehrpersonen die Möglichkeit, die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Instrumente über die Schule in die Wege zu leiten. Wenn ihre persönliche Integrität durch qualifizierte, schwerwiegende Handlungen von Schülerinnen und Schülern verletzt wird und daher ein Weiterführen des Unterrichts nicht zumutbar ist, können Lehrpersonen die sofortige Versetzung der entsprechenden Schüler oder Schülerinnen verlangen.
Die jetzige Verordnung und diejenige, welche ab dem ersten November in Kraft tritt, sieht also eine breite Palette abgestimmter Massnahmen und Möglichkeiten vor, um schwierigen Schülerinnen und Schülern zu begegnen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern ist der Regierungsrat der Überzeugung, dass die Disziplin dank den aktuellen Instrumenten gesichert werden könne. Da die berechtigte Forderung des Motionärs damit erfüllt sei, äussert Urs Wüthrich die Ansicht, der Vorstoss solle nicht überwiesen werden.
Karl Willimann (SVP) zeigt sich erstaunt über die Antwort des Bildungsdirektors, denn bei einem Schulausschluss bis zu acht Wochen handle es sich um eine sehr harte Massnahme. Zwischen dieser und der Massnahme, in der schulfreien Zeit zwei Stunden nachzusitzen, klaffe eine Lücke. An den Schulen sollen bekanntlich in den Bereichen Disziplin, Leistung und Ordnung strengere Massstäbe angesetzt werden. Der SVP-Fraktion gehe es daher mit dem aktuellen Vorstoss darum, der Lehrerschaft bei der Durchsetzung von Massnahmen den Rücken zu stärken. Es sei wichtig, dass die Lehrerschaft nicht in einem Clinch zwischen Schülerschaft und Eltern zerrieben werde und später demotiviert unterrichte.
Angesichts der Tatsache, dass der Regierungsrat die vorliegende Motion klar ablehnt und diese nicht einmal als Postulat entgegennehmen will, beharrt Karl Willimann auf seiner Motion. Die heute vorliegende Verordnung decke nur die Sekundarschule ab, an der Primarschule bestehe das Problem offenbar nicht, was sich Karl Willimann kaum vorstellen kann. Auch soll es beispielsweise möglich sein, einen Schüler zum Putzen des Pausenplatzes oder zum Aufräumen im Schulhaus an einem Mittwoch Nachmittag zu verknurren.
Selbst wenn er mit fliegenden Fahnen untergehen werde, wird Karl Willimann an seiner Motion festhalten.
Eva Chappuis (SP) zeigt sich erfreut über die Absicht der SVP, der Lehrerschaft den Rücken zu stärken, dazu gebe es aber bessere Möglichkeiten. Die heutige Verordnung sei angepasst und weise eine grosse Palette an Möglichkeiten auf. Die Massnahme, an einem Mittwoch Nachmittag den Pausenplatz wischen zu müssen, sei absolut möglich. An den Primarschulen treffe man tatsächlich auf viel geringere disziplinarische Probleme, was in erster Linie mit dem Alter der Schülerinnen und Schüler zusammenhänge.
Mit dem neuen Bildungsgesetz wurden teilautonome, geleitete Schulen beschlossen. Man soll nun den Schulen nicht bis zum letzten Komma vorschreiben, was sie wann und wie disziplinarisch zu tun haben, sondern im Rahmen des jetzigen Katalogs die Handlungsfreiheit bei den Schulen belassen.
Eva Chappuis bittet darum, den aktuellen Vorstoss weder als Motion noch als Postulat zu überweisen.
Eva Gutzwiller (FDP) lehnt die Motion seitens der FDP-Fraktion ebenfalls ab. Im Rahmen der Gesetzesberatung wurde den Kommissionsmitgliedern damals versprochen, dass zuhanden der Lehrerschaft ein Handbuch erstellt werde, welches die verschiedenen Massnahmen aufzeigt. Die von Karl Willimann monierte Lücke empfindet sie daher als nicht so gross. Nach wie vor sei es wichtig und richtig, situationsangepasst zu disziplinieren.
Den vorliegenden Vorstoss würde die FDP auch als Postulat ablehnen. Nicht alles und jedes müsse in einem Gesetz oder einer Verordnung festgeschrieben werden.
Jürg Wiedemann (Grüne) zeigt anhand eines Beispiels, was allenfalls geschehen könnte. Ein Schüler habe einmal seinen Lehrer gefragt, ob dieser am Nachmittag in der Schule sei. Als die Frage bejaht wurde, kündigte der Schüler an, er werde zwei Stunden in den Arrest kommen. Auf die Frage nach dem Warum erklärte der Schüler, am nächsten Tag habe er am Nachmittag vier Lektionen Unterricht und werde schwänzen. Das Problem der Verordnung liege also darin, dass ein Maximum von zwei Stunden Arrest vorgesehen sei. Im geschilderten Beispiel setzte der Schüler seine Ankündigung nicht in die Tat um, trotzdem zeige es die Problematik auf. Auch die Grünen reichten vor rund zwei Monaten einen ähnlichen Vorstoss ein wie der nun vorliegende, denn sie möchten die Limitierung des Arrests auf zwei Stunden aus der Verordnung gestrichen haben.
Urs Berger (CVP) betont, der Landrat habe am 10. Januar 2008 der neuen Verordnung über Massnahmen im Disziplinarbereich zugestimmt. Erste Resultate müssten nun erst einmal abgewartet werden. Die CVP/EVP-Fraktion lehne die Motion ab.
Paul Wenger (SVP) bezeichnet die Verordnung über die Sekundarschulen als nicht praktikabel und alltagstauglich. In seinem Votum zur Privatschulinitiative erwähnte Paul Wenger, dass es uns an mutigen Lehrpersonen und Schulleitungen fehle. Aus persönlicher Erfahrung und aufgrund von Gesprächen mit Sekundarlehrern weiss Paul Wenger, dass die Lehrer zuweilen beinahe verzweifeln, da sie über keine tauglichen Mittel verfügen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) bezeichnet es als unverzichtbar, dass die Spielregeln in einer Verordnung klar festgehalten werden, da sich immer wieder Eltern gegen gewisse Massnahmen wenden. Rechtsgrundlagen gebe es für sämtliche Schulstufen, bereits in Kraft gesetzt wurden die Grundlagen für die Sekundarschulen. Auch für die Primarschulen liegen die Grundlagen, welche mehrheitlich denjenigen für die Sekundarschulen entsprechen, vor. Sie müssen nun aber zuerst noch in die Vernehmlassung bei den Gemeinden geschickt werden.
Inhaltlich könne die Regelung, welche nun per 1. November 2008 in Kraft treten werde, niemanden überraschen, denn sie wurde zur Information und Dokumentation im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Bildungsgesetzes bereits verschickt.
://: Der Landrat spricht sich mit 48:27 Stimmen bei drei Enthaltungen gegen die Überweisung der Motion aus. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Ende der Vormittagssitzung: 12.05 Uhr
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