Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2008
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2008-025 vom 24. Januar 2008
Motion von Klaus Kirchmayr, Grüne Fraktion: Stimm- und Wahlrecht ab Geburt
- Beschluss des Landrats am 30. Oktober 2008 < abgelehnt >
Nr. 803
Die Regierung lehnt auch diese Motion ab, erklärt Landratspräsident Peter Holinger (SVP).
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) begründet: Die Zielsetzung der Familienförderung entspricht auch dem Auftrag der Kantonsverfassung. Das sozusagen an die Eltern delegierte Recht für alle, bereits ab Geburt wählen zu können, ist dazu aber der falsche Weg. Die politischen Rechte, dazu gehört auch das Abstimmungs- und Wahlrecht, sind persönliche, an das Individuum gebundene, verfassungsmässige Rechte und daher stellvertretungsfeindlich. Wird jetzt eine Art Erziehungsberechtigtenrecht eingeführt, so würde dies klar den bundesrechtlichen Verfassungsbestimmungen wiedersprechen.
Auch würden sich bei einem solchen Stellvertretungswahlrecht auch ganz praktische Probleme stellen. Was passiert, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind? Was ist, wenn sie ein gemeinsames Erziehungsrecht haben oder wenn die Kinder bereits älter, aber noch nicht mündig sind? Bestimmen dann die Erziehungsberechtigten, wie votiert wird oder das Kind, obwohl es gar nicht abstimmen darf? Was passiert in Konfliktfällen? Die Familien würden so zwar - was die Motion beabsichtigt - quantitativ zu mehr Stimmrecht kommen. Allerdings würden damit kinderlose Ehepaare diskriminiert. Die Idee sei zwar sympathisch, in der Praxis und verfassungsrechtlich aber nicht umsetzbar. Die Regierungsrätin kann Klaus Kirchmayrs Anliegen, die Familien stärker in den politischen Entscheidungsprozess einzubinden, unterstützen. Sie ist aber überzeugt, dass unser politisches System in den Gemeinden, bei Kanton und Bund heute zahlreiche Möglichkeiten bietet, um sich einzubringen. Wichtig ist natürlich, dass das Angebot von den Familien auch wahrgenommen wird.
Familien fordern in der Realität eine ganz andere Art der Unterstützung, nämlich tragbare Steuerlasten, und das entspricht der Intention der Regierung; erst kürzlich wurde die Familienbesteuerung gesenkt. Oder auch die Schaffung modernen Strukturen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und zu verbessern. Hier besteht Nachholbedarf, man ist aber auf gutem Weg. In diesem Sinne bittet Regierungsrätin Sabine Pegoraro , die Familien zu fördern, jedoch die Motion abzulehnen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) ist sich bewusst, dass es sich um einen etwas ungewöhnlichen Vorschlag handelt. Er selbst war überrascht und wurde etwas überrollt von den internationalen Reaktionen auf seinen Vorschlag; aus Schweden, Holland, Österreich riefen Journalisten bei ihm an [Heiterkeit]. Unter anderem habe er erfahren, dass es das Verfahren tatsächlich schon gibt. So wird es z. B. von reformierten Kirchgemeinden in Norddeutschland und von katholischen Kirchgemeinden in Österreich bereits angewendet.
Die von Sabine Pegoraro aufgeführten Praktibilitätsprobleme lassen sich seiner Meinung nach einfach lösen respektive seien schon gelöst. Es braucht klar in der Regel die Unterschrift beider Eltern, sonst kann das Stimmrecht nicht wahrgenommen werden. Bei geschiedenen Ehepaaren ist die Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils notwendig usw. Wo ein Wille ist, sei auch eine Lösung zu finden. Er anerkennt, dass die Regierung in Sachen Familienpolitik bereits einiges unternimmt, allerdings sei die gängige Politik nicht immer die schnellste. Und man laufe in ein gewaltiges demografisches Problem hinein. Man dürfe sich also nicht davor verschliessen, auch einmal ein wenig über den Tellerrand hinaus zu schauen.
Heutige Prognosen gehen davon aus, dass während heute noch 5 Arbeitnehmende für einen AHV-Bezüger zahlen, es im Jahr 2035 noch deren 2 sein werden. Dies wird einen ganzen Rattenschwanz an Problemen verursachen, die in der Politik ihren Niederschlag finden werden. Damit soll nicht gesagt sein, dass der Vorschlag das Problem verhindern wird, auch kann heute nicht abgeschätzt werden, welche gesellschaftlichen Probleme mit dieser Entwicklung einhergehen werden. Ganz nach dem schweizerischen Vorbild der direkten Demokratie - die Stärke unseres Systems - sollten die Betroffenen aber möglichst direkt in den Problemlösungsprozess miteinbezogen werden. Angesichts der grossen Herausforderung unserer Zeit gelte es, das Gewicht gerecht zu verteilen, d.h. - gerade in Bezug auf die von der Sicherheitsdirektorin angesprochene Verfassungsmässigkeit -, dass man eine Stimme pro Kopf hat und dass nicht die 'willkürliche' Grenze von 18 genommen wird, um zu definieren, was Gesellschaft ist und was nicht.
Seiner Ansicht nach würde das im Namen der Kinder treuhänderisch von den Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgeübte Stimmrecht bessere Entscheidungen erlauben. Das Prinzip Eine Stimme pro Kopf würde die direkte Demokratie stärken wie auch den direkten Einbezug speziell junger Familien. Der Gesellschaft stünde es gut an, in diese Richtung ein wenig visionär zu handeln. Er wäre stolz, wenn das Baselbiet einmal etwas Revolutionäres einführen würde. Auch der psychologische Effekt sei nicht zu unterschätzen. Er bittet um Zustimmung zur Motion.
Hanni Huggel (SP) und die SP-Fraktion finden den Vorstoss zweifellos interessant. Grundsätzlich hält man es auch für richtig, dass jede Person über eine Stimme verfügen sollte, aber die Person muss auch selbst entscheiden können. Man bedauert es insbesondere, dass das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren nicht angenommen wurde. Das wäre eine vernünftige Lösung gewesen, zumal es ihrer Ansicht nach sehr viele junge Leute gibt, die mit 16 sehr politisch denken, sich beteiligen möchten und damit ihr aktives Wahlrecht auch wahrnehmen könnten. Aber dass den Eltern das Stimmrecht für die Kinder sozusagen abgetreten wird, sei eine heikle Angelegenheit. Sie selbst etwa hätte nie eine Stimme für ihre politisch sehr interessierten Kinder abgeben wollen, auch wenn sie mit diesen viel diskutiert habe. Dies ist letztlich der in der Partei weitgehend umstrittene Punkt, welcher zu einer mehrheitlichen Ablehnung der Motion führte.
Für Christine Gorrengourt (CVP) und die CVP/EVP-Fraktion als Familienpartei scheint die Idee grundsätzlich ziemlich verlockend. Vielleicht würden dann auch einige Stimmen mehr für die Partei anfallen... Allerdings zweifelt sie auch an der Praktibilität, denn sehr oft seien sich die Eltern nicht einig und Einigkeit müsste herrschen, damit man abstimmen kann. Weiter müsste Einigkeit zwischen dem Kind und der delegierten Erwachsenenperson bestehen. Sie selbst sei aber sehr oft nicht einig mit ihrem pubertierenden Sohn. Und sie könne ja wohl kaum eine Stimme für ihren Sohn abgeben, die dessen eigener Überzeugung widerspricht; wie bereits von Hanny Huggel angetönt, ein Ding der Unmöglichkeit. Viel lieber geben sie und ihre Partner ihre ganz eigene Stimme ab in der Hoffnung, dass dies auch für die Kinder zum Besten ist. Die Mehrheit der Fraktion wird die Motion nicht überweisen.
Für Daniele Ceccarelli (FDP) fällt insbesondere die Ungleichbehandlung zwischen mit Kindern gesegneten Menschen und solchen ohne Kinder als stärkstes Gegenargument ins Gewicht. Auch wenn die Grünen in Deutschland offenbar bereits einmal die Idee durchzubringen versucht hätten, so sei es wohl doch nicht ganz das richtige. Auch die FDP ist gegen Überweisung der Motion.
Klaus Kirchmayr (Grüne) repliziert: Bei Einführung des Stimm- und Wahlrechts ab Geburt besteht kein Zwang, dass man für seine Kinder abstimmt. Auch müsse man nicht notwendigerweise für sein Kind das eigene Votum einlegen [Heiterkeit]. Er wäre im Übrigen nicht so sicher, dass das Verfahren zu mehr Stimmen für die CVP führen würde. Untersuchungen der ETH zeigten, dass die Mitglieder der SVP am kinderreichsten sind... Daniele Ceccarelli entgegnet er, die Partei in Deutschland, welche sich diese Idee auf die Fahne geschrieben habe, sei gerade die FDP.
Christoph Frommherz (Grüne) unterstützt seinen Fraktionskollegen und fügt an, der Kanton BL hätte nun wieder einmal die Gelegenheit, einen Leuchtturm in der Landschaft zu etablieren. Mit dem Anliegen würde sicher auch die Diskussion innerhalb der Familien über politische Angelegenheiten gefördert, vorausgesetzt, die Kinder haben ein gewisses Alter. Er könnte sich auch vorstellen, dass manche Kinder entscheidend das Verhalten der Eltern beeinflussen könnten, was vielleicht gar nicht so schlecht wäre. Im Übrigen sei es eine Frage der Redlichkeit, dass die Eltern im Sinne ihrer Kinder auch deren Votum abgeben. Er bittet um Unterstützung für die Motion.
Isaac Reber (Grüne) meint zu Hanni Huggel, er stimme schon heute für seine Kinder ab, und zwar in dem Sinne, wie er es für sie als richtig erachte, auch wenn dies nicht immer deren Meinung entspreche; und das tut er mit gutem Gewissen. Den jungen Erwachsenen ab 16 Jahren, welche Christine Gorrengourt wohl mit ihrem pubertierenden Sohn gemeint habe, würde man hingegen gerne das Stimmrecht geben, damit sie ihre eigene Meinung selbst zur Geltung bringen können. Zudem übernehmen bereits heute Eltern in sehr vielen Bereichen treuhänderische Aufgaben für ihre Kinder, warum also sollte es bei diesem Punkt in der Praxis ein Problem geben?
Entscheidender Punkt ist aber, dass den Familien mehr Gewicht beigemessen werden muss, damit sie auch in Zukunft angemessenes Gehör finden. Die Gesellschaft altert, und die Familien verlieren relativ an Stellenwert und Gewicht. Er bittet das Ratskollegium, sich ernsthaft zu überlegen, wie mit den anstehenden demografischen Veränderungen umzugehen ist. Isaac Reber zeigt sich enttäuscht über die fast ausschliesslichen Kontra-Voten.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erinnert noch einmal daran, dass das Stimm- und Wahlrecht ein höchstpersönliches Recht und daher stellvertretungsfeindlich ist. Eine Einführung des Stimm- und Wahlrechts ab Geburt wäre verfassungswidrig. Stimm- und Wahlrecht können nicht in Vertretung ausgeübt werden. Sie bittet erneut um Ablehnung der Motion.
://: Mit 60 Nein- : 13 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung wird die Motion 2008/025 von Klaus Kirchmayr vom Landrat abgelehnt. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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