Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2008

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2008-186 vom 19. August 2008
Vorlage: Leistungsauftrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz für die Jahre 2009 - 2011
- Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 2. Oktober 2008
- Beschluss des Landrats am 30. Oktober 2008 < beschlossen > || Landratsbeschluss

Nr. 782

Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) berichtet, gemäss Staatsvertrag zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) führen die Trägerkantone die FHNW mit einem Leistungsauftrag. Dieser wird von den Regierungen erteilt und von den Parlamenten genehmigt. Ihm kommt der Status eines Staatsvertrags zwischen den Trägerkantonen zu, der nur Gültigkeit erlangt, wenn ihn alle vier Parlamente genehmigen. Mit der aktuellen Vorlage beantragt der Regierungsrat dem Landrat, den Leistungsauftrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz für die Leistungsauftragsperiode 2009-2011 mit einem Globalbeitrag über drei Jahre von insgesamt CHF156'579'000 zu genehmigen.


Im Rahmen der Kommissionsberatung erklärte Regierungsrat Urs Wüthrich einleitend, die Ausgangslage sei erfreulich: Die Fachhochschule Nordwestschweiz ist erfolgreich gestartet. Die Überführung der Mitarbeitenden ist geschehen, und nun bestimmen drei wichtige Steuerungsgrössen den Finanzbedarf:


Die Vorlage enthält eine Aufstellung über diejenigen Faktoren, welche die Kostenentwicklung an der FHNW prägen. Dem Antrag des Fachhochschulrates haben die Regierungen von Solothurn und Basel-Stadt zugestimmt, während die Baselbieter Regierung die Ermittlung einer kostengünstigeren Variante in Auftrag gegeben und die Aargauer Regierung eine Kürzung um CHF 10 Mio. beantragt hat.


In der Kommissionsberatung wurde vom Bildungsdirektor Auskunft verlangt, warum die im Vergleich zum vorherigen Leistungsauftrag erhöhten finanziellen Forderungen der FHNW um CHF 120 Mio. auf CHF 69 Mio. zurückgestutzt worden seien und wie die Baselbieter Regierung ihre Rückweisungsforderung und die Aargauer Regierung ihren Kürzungsantrag um CHF 10 Mio. begründet hätten. Die Kürzungsanträge seien aus gesamtfinanzpolitischer Betrachtung erfolgt, erläuterte Regierungsrat Urs Wüthrich. Der Finanzbedarf der FHNW von CHF 120,6 Mio. wurde zu keiner Zeit als nicht begründet angesehen. Diese Summe wurde von den Regierungen in Liestal und Aarau aber nicht als Vorgabe verstanden, sondern als Verhandlungsgrundlage. Die Regierungen in Basel und Solothurn hätten die Vorgaben aus Liestal und Aarau aufgenommen und nachvollzogen.


Die Frage, in welche Pensionskasse die FHNW- Mitarbeitenden per 2011 überführt werden sollen, wurde wie folgt beantwortet: Die FHNW müsse laut Staatsvertrag bis 2011 eine neue Lösung finden. Die Projektplanung an der FHNW laufe auf Hochtouren, und zwar in Zusammenarbeit mit den Finanz- und den Bildungsdirektionen.


Ein Kommissionsmitglied wies darauf hin, dass ursprünglich Masterstudiengänge den universitären Hochschulen vorbehalten bleiben sollten, nun aber solche immer häufiger auch an den FH angeboten würden. Dieser Wettbewerb sei mit Sicherheit preistreibend. Dies wurde vom Bildungsdirektor bestätigt. Er wies darauf hin, dass erstens die Durchlässigkeit von universitären und Fachhochschul-Studiengängen erhalten bleiben solle, und zweitens die Zahl der Masterstudiengänge an den Fachhochschulen limitiert bleiben solle. Die FHNW sei bei ihren Eingaben entsprechend zurückhaltend. Eine wichtige Steuerungsvorgabe sei die Tatsache, dass die Fachhochschulen in der Regel nur Subventionen für Masterstudiengänge bekommen, wenn sie mindestens 30 Studierende pro Jahrgang aufweisen.


Eine Landrätin nahm Bezug auf die von der FHNW geplante "Zulassungsbeschränkung auf Stufe Studiengänge zur Verhinderung von nicht finanzierbaren Fixkostensprüngen" und äusserte die Meinung, ein Numerus Clausus müsse gemäss Staatsvertrag von den Regierungen genehmigt werden. Es sei bedenklich, dass wegen Knausrigkeit Zulassungsbeschränkungen erwogen werden. Der Bildungsdirektor beschwichtigte, es handle sich erst um eine generelle Absichtserklärung. An den Hochschulen für Kunst und an der Pädagogischen Hochschule (PH) seien übrigens Zulassungsbeschränkungen schon Realität.


Eintreten war in der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission unbestritten.


In der weiteren Kommissionsberatung informierten die Mitglieder der interparlamentarischen Begleitkommission (IPK) FHNW über eine kürzliche Sitzung: Bei der FHNW handle es sich grundsätzlich um eine Erfolgsgeschichte, trotzdem soll sie mit dem neuen Leistungsauftrag CHF 10 Mio. weniger Mittel zugesprochen bekommen, als von der Fachhochschule beantragt. Einem entsprechenden Antrag der Aargauer Regierung folgten die übrigen drei Regierungen. Der Fachhochschulrat und die Direktion hätten es begrüsst, wenn die IPK an ihrer Sitzung klar beschlossen hätte, den beteiligten Parlamenten eine Wiederaufnahme der CHF 10 Mio. zu beantragen. Zu einem solchen Beschluss kam es dann allerdings nicht, denn es wurde als illusorisch erachtet, die regierungsrätliche Entscheidung ändern zu können. Dazu erschien auch die Zeit zu knapp, denn es bestand keine Möglichkeit, sich innerhalb der IPK zu finden.


Die SP gab bekannt, man werde eine Rückweisung der Vorlage an die Regierung beantragen mit dem Auftrag, den Trägerbeitrag um die gestrichenen CHF 10 Mio. wieder aufzustocken. Ein Teil der Kommission merkte an, die FHNW sei finanziell nicht üppig dotiert. Sie erbringe stetig mehr Leistungen und werde von immer mehr Studierenden als Ausbildungsstätte gewählt. Entsprechend sei sie auch auf höhere finanzielle Beiträge angewiesen. Die Kürzung von CHF10 Mio. gehe auf Kosten der Forschung.


Dieser Argumentation wurde entgegen gehalten, eine Hochschule könne nur über die Finanzen gesteuert werden. Die Begehrlichkeiten seien hoch und es sei daher unabdingbar, die Hochschulen an der kurzen Leine zu halten.


In der Detailberatung beantragte die SP-Fraktion, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, mit den Regierungen der übrigen Trägerkantone Neuverhandlungen bezüglich Aufstockung des Trägerbeitrags der Kantone um CHF 10 Mio. zu führen. Dieser Rückweisungsantrag der SP-Fraktion wurde mit 7:5  Stimmen abgelehnt.


Im Rahmen der Detailberatung zum Landratsbeschluss unterbreitete die Bildungsdirektion der Kommission einen Vorschlag, wie der vom Regierungsrat beschlossene Landratsbeschluss zur besseren Übersichtlichkeit neu in drei Ziffern unterteilt werden könnte. Beide Versionen seien juristisch absolut korrekt und würden sich inhaltlich nicht unterscheiden, der Unterschied liege allein in der Gestaltung.


Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission sprach sich grossmehrheitlich für die neue Fassung des Landratsbeschlusses aus, wie dieser nun dem Kommissionsbericht beiliegt.


Schliesslich stimmte die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission der abgeänderten Vorlage 2008/186 mit 7:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu und beantragt dem Landrat damit Zustimmung zur abgeänderten Vorlage 2008/186 betreffend Leistungsauftrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz für die Jahre 2009-2011.


An dieser Stelle muss Karl Willimann folgenden Nachtrag ergänzen: Nach dem Beschluss der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission startete die Bildungskommission Basel-Stadt eine Aktion, teilweise motiviert durch eine Aktion der Dozierenden der FHNW, mit welcher sie eine Heraufsetzung der von den Kantonen gesprochenen Mittel um 10 Mio. Franken fordert. Sie forderte gleichzeitig die Bildungskommissionen der übrigen drei Kantone auf, ein Gleiches zu tun. Dies würde einen gleichlautenden Beschluss aller vier Parlamente erfordern.


Der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission war es zeitlich nicht mehr möglich, eine Sondersitzung einzuberufen. In Absprache mit dem Bildungsdirektor liess Karl Willimann daher bis zur heutigen Sitzung durch die BKSD einen Eventualantrag schriftlich formulieren, welcher nun allen Ratsmitgliedern vorliegt. Der von der Kommission verabschiedete Landratsbeschluss würde um eine neue Ziffer 4 ergänzt, welche wie folgt lautet:


Als weitere Komplikation beschloss die Bildungskommission Solothurn am 22. Oktober 2008, auf die Erhöhung um 10 Mio. Franken, wie dies von der Basler Kommission vorgeschlagen wurde, nicht einzutreten. Damit dürfte sich aus Karl Willimanns Sicht eine Abstimmung über den Eventualantrag erübrigen, da alle vier Parlamente einer Änderung der aktuellen Vorlage zustimmen müssten.


Eva Chappuis (SP) wird nach dem ausführlichen Bericht des Kommissionspräsidenten zur aktuellen Vorlage gleich mit dem Schluss anfangen, und zwar mit der Aussage, es würde nichts mehr nützen, wenn Basel-Landschaft eine Aufstockung um 10 Mio. Franken beschlösse. Die SP-Fraktion wolle, dass der FHNW 10 Mio. Franken mehr zur Verfügung stehen. Sie werde auf eine Rückweisung der Vorlage verzichten, beantragt jedoch, den nun vorliegenden Eventualbeschluss zu unterstützen.


10 Mio. Franken, verteilt auf drei Jahre und vier Kantone (2,7 Mio. Franken für das Baselbiet, dies ebenfalls verteilt auf drei Jahre), stelle für die Kantone eigentlich eine Lappalie dar. Es handle sich dabei nicht um einen finanzpolitischen Entscheid. Die beantragte Erhöhung wäre absolut verkraftbar, dies insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass es dem Kanton offenbar möglich sei, Steuergeschenke in der Höhe von jährlich 10 Mio. Franken für Erben und Beschenkte zu machen. Auch die Unternehmenssteuerreform des Bundes werde zu Steuersenkungen führen. Angesichts dieser Steuersenkungen sei das Argument, wir könnten uns die Fachhochschule nicht mehr leisten, absurd.


Die hier diskutierten 10 Mio. Franken stellen für die Kantone einen Klacks dar, nicht jedoch für die Fachhochschule. Ohne die 10 Mio. Franken müsse die Fachhochschule für 52 Mio. Franken zusätzliche Eigenmittel beschaffen. Wie die jüngsten Zahlen der Fachhochschule zeigen, werde dies immer schwieriger. Es gehe auch nicht an, die Löhne des kantonalen Personals der Teuerung anzupassen, gleichzeitig aber in Kauf zu nehmen, dass bei der ausgelagerten Fachhochschule beispielsweise beim Teuerungsausgleich Kürzungen vorgenommen werden müssten.


Gemeinsam mit der Wirtschaft ist die SP der Meinung, bei der Fachhochschule handle es sich um einen extrem wichtigen Standortfaktor für die Nordwestschweiz. Die SP will die Fachhochschule nicht am ausgestreckten Arm (ver-)hungern lassen, denn die Fachhochschule soll ihren Auftrag auch tatsächlich wahrnehmen. Weitere Zulassungsbeschränkungen kommen für die SP nicht in Frage, denn es gehe nicht an, das hohe Lied der Berufsbildung zu singen und gleichzeitig denjenigen Leuten, welche diesen Weg gewählt haben, das weitere Fortkommen zu behindern. Die Fachhochschule konnte in den ersten drei Jahren aus organisatorischen und Fusions-Gründen ihre Ziele in der Forschung nicht erreichen. Es darf nun nicht zugelassen werden, dass sie die Ziele aus finanziellen Gründen auch weiterhin nicht erreicht.


Die nötigen Mittel für die Fachhochschule müssen zur Verfügung stehen, weshalb die SP-Fraktion darum bittet, den vorliegenden Entwurf für eine Ergänzung des Landratsbeschlusses (neue Ziffer 4) zu unterstützen.


Paul Wenger (SVP) kann sich der Meinung nicht anschliessen, die Kantone würden die Fachhochschule allenfalls am ausgestreckten Arm verhungern lassen, falls die 10 Mio. Franken nicht gesprochen werden. Die Entstehung des Antrags auf Reduktion des Beitrags wurde in der Kommission ausführlich begründet. Selbstverständlich stehe die SVP-Fraktion für die Förderung der berufsbildenden Schulen ein.


Die Fachhochschulen rücken immer stärker in die Nähe der universitären Hochschulen und gleichen sich diesen an. Mittlerweile bieten die Fachhochschulen in der Schweiz 75 Mastertitel an, welche weder für die Wirtschaft noch für die Gesellschaft durchschaubar seien. Die SVP-Fraktion beantragt dem Landrat, dem Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zu folgen und den - angesichts des Entscheids im Kanton Solothurn - chancenlosen Eventualantrag abzulehnen.


Christine Mangold (FDP) kann sich sämtlichen Ausführungen des Kommissionspräsidenten anschliessen. Die FDP freue sich über die sehr gute Positionierung der Fachhochschule Nordwestschweiz in der Bildungslandschaft. Diese habe sich zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Die FDP nehme zur Kenntnis, dass die Fachhochschule Nordwestschweiz mit zusätzlichen Kosten von 120,6 Mio. Franken rechne. Sie erachtet es daher als unumgänglich, dass vor dem Hintergrund der Kostenfaktoren (beispielsweise Anstieg der Studierendenzahlen) der Globalbeitrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz angehoben werden müsse. Dies bedeutet: 8,5 Mio. Franken für die Integration ISP, 17,7 Mio. für die Musikhochschule und 42,4 Mio. zusätzliche Globalbeiträge der Trägerkantone. Die Steigerung betrage somit insgesamt 68,6 Mio. Franken.


Die Diskussion über den Leistungsauftrag der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) erschöpfte sich darin zu hinterfragen, weshalb die von der Fachhochschule angestrebte Erhöhung bei den Regierungen keine Zustimmung fand. Es sollen 10 Mio. Franken weniger aufgestockt werden, dies verteilt auf drei Jahre bei einem Gesamtvolumen von 600 Mio. Franken. Bei diesem Verhältnis teilt die FDP-Fraktion die Auffassung der vier Regierungen, dass die Lösung auf Schulebene gefunden werden müsse. Durch Effizienzgewinne muss die FHNW 52 Mio. Franken selbst kompensieren. Es könne keine Rede davon sein, dass man die FHNW am ausgestreckten Arm verhungern lasse, denn die Beiträge werden um immerhin 68,6 Mio. erhöht.


Nun noch einige Ausführungen zum Leistungsauftrag selbst: Die FHNW muss für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb von fünf Jahren eine passende Pensionskasse finden. Auf eine Frage in der IPK, wo man heute in dieser Angelegenheit stehe, wurde geantwortet, das Projekt sei am Laufen, es sei allerdings höchst komplex. Es wäre daher leichtfertig, bereits heute eine Kostenprognose abzugeben. Die oben erwähnten fünf Jahre jedoch seien schon bald abgelaufen, weshalb die FDP-Fraktion darauf hofft, es könne rasch eine gute Lösung vorgelegt werden.


Sorge bereitet der FDP ausserdem der Zeitplan für den Campus Muttenz. Auch anlässlich der Sitzung der IPK wurde darauf hingewiesen, dass die Fachhochschule nach 2015 nicht mehr verpflichtet wäre, als Mieter einzuziehen, falls die entsprechenden Gebäulichkeiten dann nicht zur Verfügung stehen. Regierungsrat Urs Wüthrich bestätigte den Kommissionsmitgliedern, dass die Gebäude im Jahr 2015 fertiggestellt sein sollen, rechtzeitig auf das Schuljahr 2015/2016. Auch darauf wolle die FDP ein Auge halten, da dies für unseren Kanton und den Standort Life Sciences von grösster Bedeutung sein werde.


Die IPK Fachhochschule Nordwestschweiz zeigte sich ein weiteres Mal über die Art und Weise der Behandlung des Leistungsauftrags ungehalten. Man habe erwartet, dass der von der Regierung mit der Fachhochschule ausgehandelte Leistungsauftrag hätte diskutiert werden können, um allfällige Änderungsanträge noch einmal an die Regierung zurückzugeben, bevor die definitive Fassung den Parlamenten zur Genehmigung unterbreitet wurde. Den IPK-Mitgliedern wurde versichert, dass dies beim nächsten Mal möglich sein soll. Die FDP hofft nun wirklich, dass in Zukunft die für den Vorlauf der Vorlage notwendige Zeit eingeplant werde.


Die FDP-Fraktion beantragt dem Landrat einstimmig, der Landratsvorlage zuzustimmen.


Jacqueline Simonet (CVP) ist Christine Mangold dankbar für ihre Würdigung des Leistungsauftrags, denn in den heissen Diskussionen ums Geld wurde beinahe vergessen, dass eigentlich der Leistungsauftrag und nicht allein die Finanzen im Zentrum stehen.


Die CVP/EVP-Fraktion freut sich, dass die Fachhochschule so erfolgreich gestartet sei. Die Mitarbeitenden arbeiten trotz der verschiedenen Schulkulturen gut zusammen und erbringen entsprechende Leistungen. Auch die Studierendenzahlen belegen die Tatsache, dass es sich bei der FHNW um eine gesuchte Fachhochschule handle. Neu werden das Institut für Spezielle Pädagogik und Psychologie sowie die Musikakademie in die Fachhochschule integriert. Für unseren Kanton sei es besonders wichtig, dass es den Life Sciences gut gehe. Auch in anderen Bereichen habe sich die FHNW etabliert und zudem habe sie ihr Netzwerk zu den lokalen Unternehmen in unserer Region verstärkt.


Die CVP/EVP-Fraktion erachtet es als wichtig, dass der neue Leistungsauftrag nun verabschiedet wird, damit die FHNW ab dem neuen Jahr auch mit neuen finanziellen Mitteln versorgt wird. Sollte der Leistungsauftrag nicht rechtzeitig bewilligt werden, müsste automatisch der alte Leistungsauftrag in Anwendung kommen. Dieser beinhaltet erheblich weniger Mittel.


Über die 10 Mio. Franken, welche mehr oder weniger investiert werden sollen, könne man wirklich streiten. Das Budget der FHNW werde aufgestockt, dies für die Integration des ISP und der Musikakademie sowie wegen der grösseren Anzahl an Studierenden und für die neuen Masterabschlüsse. Bekanntlich habe der Bund seine Beiträge an die FHNW gekürzt. Die Gesamtrechnung sei also recht kompliziert. Da die Chancen für einen Eventualantrag praktisch gleich Null seien, mache es trotz der mit der Reduktion des Beitrags um 10 Mio. Franken verbundenen Schwierigkeiten praktisch keinen Sinn, hier eine Änderung anzustreben. Aus der jetzigen Situation könne aber gelernt werden, dass bei der Erarbeitung des neuen Leistungsauftrags in drei Jahren auf allen Ebenen Verbesserungen möglich seien. Die Regierungen müssen die Kommissionen früher einbeziehen und der Fachhochschulrat sowie der Regierungsrat müssen besser informieren. Zudem müssen sich auch die Mitglieder der IPK besser finden.


Die CVP/EVP-Fraktion wird heute geschlossen für den vorliegenden Leistungsauftrag und die damit verbundenen Beträge einstehen. Einen Eventualantrag werde sie nicht unterstützen, Jacqueline Simonet verweist aber auf die Möglichkeit, in den nächsten Monaten die FHNW im Zusammenhang mit anderen Vorlagen mit weiteren Mitteln zu versehen.


Jürg Wiedemann (Grüne) betont, die FHNW habe sich in den wenigen Jahren ihrer Existenz bereits einen sehr guten Ruf erarbeitet, was sich auch an den steigenden Studentenzahlen zeige. Mehr Studierende bedeutet jedoch auch, dass mehr Räumlichkeiten, mehr Personal und mehr Geld nötig sind. Ohne die notwendigen finanziellen Mittel kann die FHNW nicht ständig neue Leistungen erbringen.


Die Grüne Fraktion zeigt sich überzeugt, dass eine Erhöhung des Beitrags um 10 Mio. Franken berechtigt sei. Aus diesem Grund wird sie dem Antrag der SP-Fraktion zustimmen.


An Paul Wenger (SVP) gerichtet meint Jürg Wiedemann, es stimme, dass für die Universität und die Fachhochschule in den letzten Jahren mehr Geld bereitgestellt wurde, während die Volksschulen sparen mussten. Dieser Punkt wurde von den Grünen in der Vernehmlassung eingebracht, denn auch an den Volksschulen seien mehr Mittel notwendig. Trotzdem seien die hier diskutierten 10 Mio. Franken für die Fachhochschule berechtigt. Die Grüne Fraktion wird dem Antrag der SP daher bei einigen wenigen Enthaltungen grossmehrheitlich zustimmen.


Marc Joset (SP) möchte, nicht zuletzt als Mitglied der IPK, auf einige Bemerkungen eingehen. Er unterstützt die Aussage, der Prozess in der IPK könnte verbessert werden. Ausserdem sieht auch er die FHNW als wichtigen Faktor für den Wirtschaftsstandort Nordwestschweiz. Den Zusatzantrag der SP-Fraktion unterstützt er vehement. Seit der letzten Sitzung der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission seien nun anderthalb Monate vergangen und es sei logisch, dass der politische Prozess in dieser Zeit weitergehe, insbesondere wenn dieser zuvor noch gar nicht richtig in Gang kam. Auch die Handelskammer habe den Betrag von 10 Mio. Franken eindringlich zurückgefordert. Es erscheint Marc Joset schon beinahe komisch, dass die Linken und die Grünen gemeinsam mit der Handelskammer beider Basel für unseren Wirtschaftsstandort und den weiteren Ausbau der Fachhochschule kämpfen müssen. Wenn bei der Festlegung des Globalbudgets immer der "sparsamste" Kanton obsiege, sieht Marc Joset schwarz für die Fachhochschule.


Die Fachhochschule machte bereits klar, dass die Einsparungen hauptsächlich im Forschungsbereich stattfinden werden. Der mit dem Masterplan geforderte Forschungsanteil von 20 % könne somit nicht mehr eingehalten werden. Die Attraktivität des Standorts Basel sei gut, es lohne sich aber auch, diese weiter zu verbessern. Dies bedinge eine Fokussierung auf bestimmte Bereiche, beispielsweise Life Sciences an der Universität und der FHNW, Unterstützung der KMUs durch Forschungsaufträge, etc. Eigentlich wollen die Wirtschaftsparteien in erster Linie den Wirtschaftsstandort stärken, mit der Ablehnung des Antrags der SP jedoch werde dieser gebremst.


Regierungsrat Urs Wüthrich stellt fest, seit der Diskussion über den ersten Leistungsauftrag für die FHNW herrsche in drei Punkten erfreulicherweise Konsens:


Urs Wüthrich erachtet es als wichtig, dass der Landrat seine heutigen Beschlüsse in Kenntnis der allfälligen Konsequenzen fällen wird. Ein wichtiger Diskussionspunkt sei beispielsweise die Frage nach dem Angebot an Master-studiengängen. Masterstudiengänge rufen in Erinnerung, dass die Lehre auch an Fachhochschulen forschungsgestützt sein müsse, ein gewisses Angebot an Master-studiengängen also unabdingbar sei. Bei den Fachhochschulen finde durchaus eine gesamtschweizerische Koordination statt, dies im Unterschied zu den Universitäten und der ETH. Auch stelle ein Angebot an Masterstudiengängen ein wichtiges Wettbewerbselement bei der Rekrutierung Studierender und Dozierender dar.


Zum Aufruf, Synergien zu nutzen und die Effizienz zu steigern: So lange kein Campus Muttenz angeboten werden kann, handle es sich hierbei ein Stück weit um eine zynische Forderung.


Es sei klar, dass es sich bei der Forderung der Fachhochschule nach 122 Mio. Franken nicht um Wunschträume handle, sondern dass diese begründet seien. Einerseits müssen die geringeren Bundesbeiträge kompensiert werden, dann bestehe aber auch ein Nachholbedarf bezüglich der im Staatsvertrag festgelegten Integration des zusätzlichen Angebots sowie wegen der Mehrkosten durch zusätzliche Studierende.


Mit der Kritik am zeitlich engen Fahrplan für den Leistungsauftrag zeigt sich Urs Wüthrich einverstanden. Eine Ursache für die späte Diskussion in der IPK lag darin, dass sich die Regierungen länger als geplant verständigen mussten. Gestützt auf die Kritik in der IPK wurde vom Regierungsausschuss ein neues Konzept entwickelt, wie die Mitwirkung und Mitgestaltung durch die parlamentarischen Instanzen verbessert werden könne.


Urs Wüthrich vertritt heute den Antrag der Regierungen und schliesst sich Jacqueline Simonets (CVP) Einschätzung an, dass die Chancen zur Wiederaufnahme der 10 Mio. Franken nach der Verlautbarung des Kantons Solothurns sehr gering seien. Der Landrat entscheide heute darüber, ob diese schon heute gleich Null seien.


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) stellt den Landratsbeschluss, wie er im Kommissionsbericht vorliegt, zur Diskussion.


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffern 1 bis 3 keine Wortbegehren


://: Der Landrat verabschiedet den dem Kommissionsbericht 2008/186 angehängten Landratsbeschluss mit 83:0 Stimmen und ohne Enthaltungen. [ Namenliste ]


Nun liegt der Antrag der SP-Fraktion vor, eine neue Ziffer 4 im Landratsbeschluss aufzunehmen, welche eine Erhöhung des Globalbeitrags des Kantons verlangt.


://: Der Antrag auf Ergänzung des Landratsbeschlusses wird mit 31:49 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]



Landratsbeschluss

betreffend Leistungsauftrag (Staatsvertrag) der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) für die Jahre 2009 - 2011


vom 30. Oktober 2008


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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