Protokoll der Landratssitzung vom 30. Oktober 2008
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2008-271 vom 30. Oktober 2008
Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 30. Oktober 2008
- Beschluss des Landrats am 30. Oktober 2008 < alle Fragen beantwortet >
Nr. 790
1. Esther Maag; Pilotregion der 2000-Watt-Gesellschaft
Bereits zwei Mal war der entsprechende Budgetbetrag reserviert und wurde nicht beansprucht.
Nach der grossen Energiedebatte im letzten Herbst wurde ein Landratsantrag in Aussicht gestellt.
In Vertretung des abwesenden Baudirektors beantwortet Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) die folgenden Fragen:
Frage 1
Wann wird unser Kanton zur Pilotregion der 2000-Watt-Gesellschaft stossen?
Antwort
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich seit 2004 am Teilprojekt «Erlebnisraum Mobilität» der Novatlantis- Pilotregion Basel. Die positiven Erfahrungen haben die Regierung bewogen, einen Vollbeitritt zur Pilotregion anzustreben. Die Erarbeitung der entsprechenden Landratsvorlage ist anfangs Oktober 2008 wieder aufgenommen worden. Zur Zeit wird abgeklärt, wie weit und zu welchen Konditionen die spezifischen Bedürfnisse des Kantons Baselland im Projekt Novatlantis abgedeckt werden können. Danach wird die Vorlage fertiggestellt und voraussichtlich im ersten Quartal 2009 von der Regierung verabschiedet werden. Ein offizieller Vollbeitritt zur Novatlantis- Pilotregion ist im Verlauf des Jahres 2009 realistisch.
Frage 2
Welches sind die Gründe für die Verzögerung?
Antwort
Der Vollbeitritt zum Projekt Novatlantis sollte ursprünglich im Verlauf des Jahres 2007 erfolgen. Wegen der Veröffentlichung des Klimaberichts der UNO im Jahr 2007 wurde die Fertigstellung der entsprechenden Landratsvorlage allerdings zugunsten der Erarbeitung der regierungsrätlichen Energiestrategie zurückgestellt. Die entsprechenden Arbeiten mitsamt der zugehörigen Budgetposition wurden auf 2008 verschoben.
Im Mai 2008 zog das Parlament mit dem indirekten Gegenvorschlag 2007/076a die Erarbeitung des neuen energiepolitischen Förderprogramms mit Schwerpunkt «Gebäudesanierung» gegenüber dem Umsetzungsfahrplan gemäss Energiestrategie zeitlich deutlich vorn. Somit wurden die Prioritäten gegenüber den anderen Massnahmen neu gesetzt.
Der Vollbeitritt zu Novatlantis ist im Oktober 2008 wieder aufgegriffen worden und wird vorangetrieben.
Esther Maag (Grüne) bedankt sich für die Antworten.
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2. Stephan Grossenbacher; Langsamverkehr während der Bauarbeiten der H2
Seit Baubeginn der H2 ist der Langsamverkehr entlang der H2 beeinträchtigt. Der Weg entlang der Ergolz ist nicht mehr vorhanden. Die radfahrende und zu Fuss gehende Bevölkerung ist davon betroffen.
Ebenfalls anstelle von Regierungsrat Jörg Krähenbühl beantwortet Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) diese Fragen:
Frage 1
Ist für den geschlossenen Weg entlang der Ergolz für die Bauzeit der H2 ein Ersatz vorgesehen?
Antwort
Der bestehende Rad- und Fussweg entlang der Ergolz musste im Zuge der H2-Bauarbeiten temporär aufgehoben werden. Ein Ersatz in unmittelbarer Nähe konnte nicht angeboten werden. Die Bevölkerung wurde mehrmals mit Flugblättern und Medienmitteilungen informiert, dass als Ersatz nur die Erzenbergstrasse im Abschnitt Gasstrasse und Kesselbrücke-Hammerstrasse zur Verfügung stehe.
Frage 2
In welcher Frist kann dieser allenfalls verwirklicht werden?
Antwort
Der neue Velo- und Fussweg steht ab 2012 zur Verfügung. Bis dann gilt die genannte Umleitung.
Frage 3
Wäre die Aufhebung des Fahrverbots für Fahrräder durch die Unterführung beim Kantonsspital eine Verbesserung der Situation?
Antwort
Die Aufhebung des Fahrverbots wurde vor dem Beginn der Bauarbeiten umfassend geprüft. Aus sicherheitstechnischen Überlegungen (rechtwinklige Einmündung in die Unterführung) musste am Fahrverbot durch die Unterführung festgehalten werden. Die Sicherheit der Fussgänger hätte bei einer Aufhebung nicht gewährleistet werden können.
Stephan Grossenbacher (Grüne) bedankt sich für die Antworten auf seine Fragen.
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3. Georges Thüring: Gibt es Boni-Zahlungen bei der Kantonalbank?
Die Finanzkrise scheint leider noch nicht überwunden zu sein. Mittlerweile musste auch unser Land Staatshilfe leisten. Bei den Bürgern und auch in immer breiter werdenden politischen Kreisen sorgen Boni-Zahlungen und der Gehaltsrahmen im Bereich von Bankenmanagern für grossen Unmut. Die diesbezügliche Diskussion ist in vollem Gange und die Politik wird wohl auch in diesem Bereich Antworten und vernünftige Spielregeln liefern müssen.
Angesichts der Staatsgarantie, mit welcher der Kanton bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank haftet, und aufgrund der - auch personell - engen Bindung zwischen Institut und Kanton bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung nachstehender Fragen.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) übernimmt die Beantwortung der Fragen.
Frage 1
Nach welchen Kriterien richtet sich die Gehaltspolitik der BLKB? Ist die Bank diesbezüglich frei oder spielen das kantonale Lohngesetz respektive die kantonalen Besoldungsklassen auch hier eine - zumindest indirekte - Rolle?
Antwort
Die Gehälter sind bei der BLKB abhängig von der Funktion, der Ausbildung, der Erfahrung und der Leistung. Die Bank ist bei der Festlegung ihres Lohnsystems frei. Das kantonale Lohnsystem spielt keine Rolle.
Die Kriterien sind bei den Lohnsystemen in etwa gleich, wo immer man auch hinschaut - nur die Gewichtungen sind anders.
Frage 2
Wie werden folgende Funktionen/Chargen konkret entschädigt, wie hoch sind die entsprechenden Jahresgehälter/-honorare:
a) Bankratspräsident
b) sonstige Mitglieder des Bankrates
c) Direktionspräsident
d) sonstige Mitglieder des BLKB-Direktoriums.
Antwort
Die Löhne 2007 sind im entsprechenden Geschäftsbericht der Basellandschaftlichen Kantonalbank auf Seite 121 veröffentlicht. Dazu wird auf die Vorlage 2008/099 , die der Landrat am 22. Mai 2008 behandelt hat, verwiesen.
Zu den Löhnen 2008 kann noch keine Aussage gemacht werden, weil der variable Teil vom Geschäftsergebnis 2008 abhängig ist.
Frage 3
Erachtet der Regierungsrat diese Gehälter/Honorare als angemessen?
Antwort
Ja, denn die BLKB bewegt sich in einem kompetitiven Umfeld und muss auch in ihrem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sein, um gute Mitarbeitende gewinnen und halten zu können.
Frage 4
Wo rangiert die BLKB im Vergleich mit anderen Kantonalbanken mit der Höhe ihrer Entschädigungen? Ist die BLKB diesbezüglich konkurrenzfähig?
Antwort
Die BLKB befindet sich im Vergleich mit den übrigen Kantonalbanken im guten Mittelfeld. Bei den Kantonalbanken liegt die Durchschnittsentschädigung (fixer Lohn und variable Vergütung) zwischen CHF 100'000 und 142'000 pro Jahr, bei der BLKB CHF beträgt sie 120'000.
Im Vergleich mit den Gross- und Privatbanken liegt die Basellandschaftliche Kantonalbank tiefer, wie die Bank bei Personalwechseln immer wieder feststellt.
Frage 5
Werden bei der BLKB Boni oder ähnliches ausbezahlt? Wenn ja, wer kommt in den Genuss und in welchen Grössenordnungen bewegen sich diese und nach welchen Kriterien oder aufgrund welcher Leistung werden sie überhaupt ausbezahlt?
Antwort
Der Lohn aller Mitarbeitenden der BLKB besteht aus einem fixen Teil (13 Monatslöhne) und einem variablen Teil. Letzterer lag in den letzten, sehr guten Jahren bei knapp zwei Monatslöhnen.
Die Gesamtsumme der variablen Vergütungen wird als fester Prozentsatz des bereinigten Bruttogewinns berechnet: Sie macht 6,5 % aus. Der Inhalt dieses Topfs wird nach einem festen Schlüssel verteilt auf die acht Funktionsstufen der Mitarbeitenden. Die Verteilung auf die einzelnen Mitarbeitenden einer Funktionsstufe ist abhängig von der individuellen Leistung.
Frage 6
Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf bei der BLKB?
Antwort
Nein, zur Zeit nicht.
Georges Thüring (SVP) dankt herzlich für die Antworten.
://: Alle Fragen sind beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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