Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2008

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2008-116 vom 29. April 2008
Vorlage: Korrektur von § 49 Abs. 2 Personaldekret
- Beschluss des Landrats am 5. Juni 2008: < beschlossen > || Landratsbeschluss

Nr. 585

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bezeichnet es als Versehen, dass im Rahmen der Landratsvorlage 2007/175 ein Satz zu viel aus § 49 Abs. 2 des Personaldekrets gestrichen wurde. Dafür möchte er sich an dieser Stelle in aller Form entschuldigen. Das Risiko, dass etwas vergessen gehe, steige vor allem bei nicht ausführlichen Gegenüberstellungen. Er bittet nun darum, den verlorengegangenen Satz wieder zu ergänzen.


Eva Chappuis (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion werde dem Landratsbeschluss zustimmen, denn wo gehobelt werde, fliegen auch Späne.


Claudio Wyss (CVP) betont, auch die CVP/EVP-Fraktion stimme dem Antrag zu. Seiner Meinung nach hätte auf diese Ehrenrunde verzichtet werden können. Ihm selbst als Mitglied der Personalkommission sei der fehlende Satz ebenfalls nicht aufgefallen. Die Gründe dafür liegen darin, dass der nun diskutierte Satz in der ursprünglichen Vorlage aus einem Paragraphen herausgenommen und isoliert dargestellt wurde. In der Synopse fehlen Angaben zum Gesetz, zum Paragraphen und zum Absatz. Die Darstellung in der aktuellen Vorlage sei zwar besser, noch immer jedoch fehle in der Synopse die Absatznummerierung, was in Zukunft nicht mehr vorkommen sollte.


Es sei jedoch auch ein Stück Eigenkritik angebracht. Es sei offenbar keinem Mitglied der Personalkommission in den Sinn gekommen, einmal den ganzen § 49 im Internet zu lesen und so den fraglichen Satz in einen Gesamtzusammenhang zu stellen.


Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) leitet damit zur Detailberatung des Landratsbeschlusses über.


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren


://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret) vom 8. Juni 2000 mit 71:0 Stimmen und ohne Enthaltungen. [ Namenliste ]



Landratsbeschluss
betreffend Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret)


Änderung vom 5. Juni 2008


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf das Gesetz vom 25. September 1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz), beschliesst:


I.


Das Dekret vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) wird wie folgt geändert:


§ 49 Abs. 2


2 Der Regierungsrat stellt dem Landrat nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände Antrag über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrats mit den Personalverbänden ist der gemittelte Landesindex der Konsumentenpreise von November des Vorjahres bis Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht. Als weitere Beurteilungsgrössen sind die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld miteinzubeziehen.


II.


Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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