Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2008
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2008-059 vom 11. März 2008
Vorlage: Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) (1. Lesung)
- Bericht der Finanzkommission vom 26. Mai 2008
- Beschluss des Landrats am 5. Juni 2008: < 1. Lesung abgeschlossen >
Nr. 586
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, das vorliegende kantonale Gesetz stelle den Vollzug des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes (RHG) dar. Das RHG besagt, dass die Register beim Bund, aber auch bei den Kantonen und den Gemeinden zu harmonisieren und dass einheitliche Merkmale festzulegen sind. Das ARG regelt die An-, Um- und Abmeldungspflicht natürlicher Personen bei Niederlassung oder Aufenthalt in der Einwohnergemeinde. Zudem will der Kanton mit dem neuen Gesetz ein kantonales Personenregister aufbauen, das eine kantonsweite Aktualität und Konsistenz der Grunddaten der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der natürlichen und juristischen Personen mit Grundeigentum im Kanton sicherstellen soll. Die Identifikation der Personen wird über die neue Versichertennummer erfolgen, die alle Personen ab Geburt bzw. Zuzug aus dem Ausland erhalten. Die Einführung soll ab 2009 erfolgen.
Zusätzlich sollen im kantonalen Gesetz zwei Merkmale aufgenommen werden, welche bereits heute im Einwohnerregister aufgeführt sind, nämlich die amtlichen Namen, Vornamen und das Geburtsdatum von Eltern und Kindern sowie die familienrechtlichen Beziehungen zu den Personen im selben Haushalt.
Die Finanzkommission ist mehrheitlich der Meinung, dass für An-, Um- und Abmeldungen keine Gebühren zu erheben seien, da die Einwohnerinnen und Einwohner verpflichtet seien, sich an-, um- oder abzumelden.
Der Vollzug des Bundesgesetzes sollte in den Kantonen bis 1. Januar 2009 abgeschlossen sein. Der Bund verlangt im Jahre 2009 von den Kantonen Daten, um die Sozialversicherungsnummer einführen zu können. Ferner müssen im Jahre 2009 die Vorbereitungsarbeiten für die Volkszählung so weit gediehen sein, dass die Datenbank im März 2010 bereit ist. Für die Gemeinden wird in den Übergangsregelungen festgelegt, dass die Einwohnerregister bis zum 15. Januar 2010 erstellt werden müssen. Diese Übergangsfristen entsprechen den Vorgaben des Bundes, damit die Volkszählung 2010 auf der Basis der harmonisierten Register vorgenommen werden kann.
Die Datenschutzbeauftragten waren von Anfang an bei der Erarbeitung dieses neuen Gesetzes dabei gewesen. Sowohl in § 9 Abs. 2 des Gesetzes als auch in der Verordnung ist der Sinn und Zweck der Datenabfragen - auch mit Blick auf den Datenschutz - sehr deutlich formuliert worden. So wird beispielsweise in der Verordnung zum ARG festgehalten, auf welchen Ausschnitt der Daten eine Stelle Zugriff hat.
An dieser Stelle führt Marc Joset eine Bemerkung an, welche weder im Bericht aufgeführt noch in der Kommission behandelt wurde. Er erhielt gestern ein Schreiben der Datenschutzbeauftragten unseres Kantons betreffend Verwendung der Versichertennummer. Ihre kritische Stellungnahme floss zwar in der Vorlage wörtlich als Zitat ein, trotzdem lasse die jetzige Lösung der Datenschutzbeauftragten keine Ruhe. Eine pauschale Ermächtigung zur Verwendung der AHV- resp. der neuen Versichertennummer innerhalb der gesamten Verwaltung (Gemeinden und Kanton) entspreche nicht dem Willen des Bundesgesetzgebers. Es frage sich daher, ob weitergehende Bestimmungen in dieser Sache ins Gesetz oder in die Verordnung aufgenommen werden müssten.
Marc Joset beantragt dem Landrat, das Schreiben der Datenschutzbeauftragten in der Kommission noch einmal zu diskutieren und dem Landrat einen allfälligen Antrag in diesem Punkt im Rahmen der zweiten Lesung vorzulegen.
Heute werden Personendaten von jeder Verwaltungsstelle, die über derartige Daten verfügen muss, selbst verwaltet und nachgeführt. Diese Mehrfachtätigkeiten belasten das Tagesgeschäft vieler Amtsstellen unnötig und führen zu vermehrten Abklärungen bei den Gemeinden. Die Finanzkommission erachtet deshalb die Vereinheitlichung der Registerführung, die koordinierte Nutzung mit abgestuften Kompetenzen und die effizienteren und vereinfachten Abläufe als sinnvoll und notwendig.
Mit Ausnahme der §§ 14 und 15 (oben erwähnte Datenschutzproblematik) beantragt die Finanzkommission dem Landrat mit 10:0 Stimmen einstimmig, dem Anmeldungs- und Registergesetz zuzustimmen.
Ruedi Brassel (SP) stellt fest, es stehe ausser Diskussion, dass ein Vollzugsgesetz zum Registerharmonisierungsgesetz des Bundes erlassen werden müsse. Der Zweck und der Einsatz erscheine der SP-Fraktion richtig, denn das neue Gesetz bewirke Vereinfachungen für die Kunden und Synergien in der Verwaltung. Aus diesem Grund kann die SP den Anträgen der Kommission folgen.
Der neue Gesichtspunkt bezüglich Datenschutz sei wichtig und eine erneute Erörterung in der Kommission daher sinnvoll, trotzdem soll heute die erste Lesung stattfinden können.
Peter Brodbeck (SVP) hofft, mit dem neuen Anmeldungs- und Registergesetz werde sich ein Hochgefühl einstellen, wenn die rund 6 Mio. Daten, welche zur Zeit irgendwo gesammelt werden, in einer Datenbank zusammengefasst werden. Damit werde auch die Abfrage der Daten durch alle Stellen, welche diese benötigen, relativ einfach. Der Vollzug sei im vorliegenden Gesetz klar geregelt und auch die SVP-Fraktion könne darauf eintreten. Die Anliegen aus der Vernehmlassung seien erfüllt und die Erhöhung der Aktualität sowie der Verfügbarkeit der Daten sei gegeben. Redundanzen können abgebaut werden und die Gemeinden haben neu die Möglichkeit, im Falle von Nicht-Anmeldungen Bussen auszusprechen.
Mit dem Vorschlag des Kommissionspräsidenten, die Verwendung der Registernummer im Zusammenhang mit dem Datenschutz noch einmal in der Kommission zu erörtern, kann sich die SVP-Fraktion einverstanden erklären. In diesem Zusammenhang tauchte in der SVP-Fraktion auch die Frage auf, ob im kantonalen Personenregister dafür gesorgt sei, dass die Stimmberechtigten im Hinblick auf elektronische Abstimmungen klar identifizierbar sein werden.
Die SVP-Fraktion werde auf alle Fälle auf die aktuelle Vorlage eintreten.
Marianne Hollinger (FDP) befürwortet das neue Anmeldungs- und Registriergesetz seitens der FDP-Fraktion, welche deshalb auf die Vorlage eintreten wird. Für die FDP stehen vier Verbesserungen im Vordergrund:
- Kundenfreundlichkeit
- Effizienzsteigerung für Gemeinden und Kanton
- Verbesserung der Datenaktualität
- Bessere Verfügbarkeit der Daten (beispielsweise auch in Notfällen)
Neben den genannten Chancen wog die FDP selbstverständlich auch die Risiken ab, wobei hier der Datenschutz im Zentrum steht. Die FDP erachtet die vorgeschlagene Lösung, bei welcher bereits auf Gesetzesstufe festgehalten wird, welche Stellen zugriffsberechtigt sind, als sinnvoll. Die Verordnung wird festhalten, auf welche Daten die Stellen Zugriff nehmen dürfen.
Zum neuen Einwand der Datenschützerin: Es sei nicht sehr befriedigend, wenn dieser erst am Abend vor der Landratssitzung eingebracht werde.
Das vom Kommissionspräsidenten vorgeschlagene Vorgehen mache jedoch Sinn. Ansonsten erachtet die FDP das Preis-Leistungs-Verhältnis für das ganze Anmeldungs- und Registrierprozedere als gut (Kosten von knapp 5 Mio. Franken für den Kanton, rund 800'000 Franken für die Gemeinden).
Rita Bachmann (CVP) begrüsst das Anmeldungs- und Regiestergesetz im Namen der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls. Mit dem neuen Gesetz kann administrativer Aufwand reduziert und damit verbunden die Finanzen entlastet werden, sowohl beim Kanton als auch bei den Gemeinden. Es handle sich um ein zeitlich ambitiöses Projekt, da das ARG ab 2009 funktionieren müsse. Auch den Erfordernissen des Datenschutzes wurde Rechnung getragen.
Jürg Wiedemann (Grüne) informiert, auch die Grüne Fraktion stimme dem Gesetz zu und merkt an, wenn bei einer guten Viertelmillion Einwohnerinnen und Einwohnern in unserem Kanton sechs Millionen Datensätze bestehen, bedeute dies, dass jede Person rund 25-mal registriert sei. Dies zeige das grosse Sparpotential durch eine Zentralisierung. Bezüglich dem Einwand der Datenschützerin stimmen die Grünen dem Kommissionspräsidenten zu.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt für die gute Aufnahme des scheinbar unspektakulären, aber trotzdem wichtigen Projekts. Der Datenschutz, die Datensicherheit und die Qualität der Daten werden verbessert. Da diesem Aspekt von Anfang an grosse Aufmerksamkeit geschenkt wurde, zeigt sich Adrian Ballmer nun über das kurzfristige Vorgehen der Datenschutzbeauftragten etwas irritiert. Selbstverständlich jedoch habe er gegen das vorgeschlagene Vorgehen nichts einzuwenden. Er hofft, das Gesetz am 19. Juni 2008 in zweiter Lesung verabschieden zu können.
Marc Joset (SP) bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die Akzeptanz seines Vorschlags und betont, es sei das Ziel der Finanzkommission, das Gesetz noch in diesem Quartal zu beraten und zu beschliessen. Diesem Zeitplan sollte auch mit der Ausstellung der §§ 14 und 15 nichts entgegenstehen.
Damit leitet Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) zur Detailberatung über.
Titel und Ingress keine Wortbegehren
A. keine Wortbegehren
§§ 1 - 3 keine Wortbegehren
B. keine Wortbegehren
§§ 4 - 8 keine Wortbegehren
C. keine Wortbegehren
§§ 9 - 13 keine Wortbegehren
://: §§ 14 und 15 werden stillschweigend an die Kommission zurückgewiesen.
§§ 16 und 17 keine Wortbegehren
D. keine Wortbegehren
§§ 18 - 24 keine Wortbegehren
://: Die erste Lesung des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) ist damit abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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