Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2008

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2008-036 vom 19. Februar 2008
Vorlage: Formulierte Volksinitiative "keine Schulgebühren"
- Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 6. Mai 2008
- Beschluss des Landrats am 5. Juni 2008: < beschlossen z.H. Volksabstimmung > | Landratsbeschluss

Nr. 606

Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) führt aus: Am 18. November 2004 reichte das Initiativkomitee die formulierte Volksinitiative "Keine Schulgebühren" ein. Der Anlass der Initiative war die drohende Einführung von Anmelde- und Schulgebühren in Zusammenhang mit der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP). Die Initiative verlangt den Verzicht auf Anmelde- und Prüfungsgebühren an der Volksschule und an den Schulen der Sekundarstufe II sowie Beiträge des Schulträgers pro Schüler/in für Veranstaltungen der Schule. Der Regierungsrat hat in der Zwischenzeit bereits auf die Vorbereitung einer Vorlage zur Einführung neuer Gebühren verzichtet. Mit dem Entwurf einer Änderung der Verordnung der Sekundarschule stellt der Regierungsrat der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber.


Als Ziel beantragt der Regierungsrat dem Landrat, einen Budgetkredit für den indirekten Gegenvorschlag zu sprechen und die formulierte Volksinitiative abzulehnen. Dabei soll die Verordnung für die Sekundarschule geändert werden. Der Kanton wird somit neu zum Hauptfinanzierer der «Veranstaltungen ausserhalb des Unterrichts» bei den Sekundarschulen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Änderung der Verordnung für die Sekundarschule werden die freiwillig geleisteten Beiträge der Gemeinden durch den Kanton übernommen und damit die Beiträge der Erziehungsberechtigten begrenzt.


In den Kommissionsberatungen wies der Bildungsdirektor auf die Geschichte der Vorlage hin: Auslöser für die Initiative war eine Debatte zum Regierungsratsbeschluss über eine Einführung von Anmelde- und Prüfungsgebühren im Rahmen von GAP. In der Zwischenzeit drehen sich die Beratungen in der Regierung wie auch in der Bildungsdirektion um Kostenerhebungen für Lager, Exkursionen und andere Schulveranstaltungen. Die Ausgangssituationen sind je nach Gemeinde sehr unterschiedlich. So gibt es einzelne Gemeinden, die immer noch pauschal an die Sekundarschule I bis Fr. 500'000.- entrichten, während andere keine Beiträge an die nach Bildungsgesetz in Kantonsträgerschaft befindliche Schulstufe leisten. Die nun vorgeschlagenen 4,3 Mio Franken Kantonsbeiträge sind relativ grosszügig berechnet.


In der Kommissionsberatung plädierte die SP für eine Regelung, die die ganze Volksschule einbezieht - inklusive Primarschule und Kindergarten, also auch die Gemeinden als Schulträger. Dies würde allerdings eine Gesetzesänderung bedeuten und nicht nur die Revision einer Verordnung.


Eintreten war in der Kommission unbestritten. In der Detailberatung drehten sich die Diskussionen hauptsächlich um die Bereiche Beiträge des Kantons und der Eltern an die Kosten der Schullager und Veranstaltungen ausserhalb des Unterrichts. Dazu wurden sehr unterschiedliche Meinungen vertreten. Unter anderem wurde Klärung des Begriffs «Veranstaltungen der Schulen ausserhalb des Unterrichts» verlangt. Es ergab sich eine Diskussion um die Frage, ob Schullager und Schulveranstaltungen zum obligatorischen Schulunterricht zählen und deshalb alle Kinder zu einer Teilnahme an solchen Veranstaltungen verpflichtet werden können. Die BKSD konnte nach einigen Recherchen aufgrund einer Stellungnahme des direktionsinternen Rechtsdienstes diese Frage klar mit ja beantworten; also auch Veranstaltungen ausserhalb des Schulunterrichts sind obligatorisch.


Im Weiteren ergab sich eine 'homerische' Diskussion insbesondere um die Höhe der Eltern- und Schulträgerbeiträge an Sommer- und Winterlager. Da die Winterlager kostspieliger sind, sollen sie vom Schulträger auch mit einem höheren Beitrag unterstützt werden. Die Kommission möchte aber nicht ,dass die Lager für die Eltern völlig kostenlos sind. Verschiedene Kostenbeitragsmodelle wurden anhand von Praxisbeispielen in den Gemeinden diskutiert. Die Grünen stiessen sich vor allem an der stark unterschiedlichen Beitragsbemessung. Die SP kam auf den Vorschlag zurück, mittels einer Gesetzesänderung beide Schulträger zu entsprechenden Kostenbeiträgen zu verpflichten. Die SVP verwahrte sich aber gegen einen Eingriff in die Gemeindeautonomie. Regierungsrat Urs Wüthrich griff schliesslich klärend in die Diskussion ein und stellte klar, dass in der Kommission über den Landratsbeschluss abgestimmt respektive diskutiert werden soll, in welchem notabene keine detaillierten Beträge aufgeführt sind. Diese sind letztlich Gegenstand einer regierungsrätlichen Verordnung. Der BKSK stehe es aber frei, der Regierung Empfehlungen zur Ausgestaltung der Verordnung zu abzugeben. Die Kommission einigte sich darauf, diese Freiheit zu nutzen.


Nach langer Beratung stimmte die BKSK dem Vorschlag der FDP zu, der Einfachheit halber den Ansatz pro Tag für alle Lager und Schulreisen auf 50 Franken als Empfehlung festzulegen und keine Abstufung je nach Länge der Reise oder Dauer des Lagers vorzunehmen. Davon ausgeschlossen bleiben die Wintersportlager, die mit einem pauschalen Kantonsbeitrag von 400 Franken abgegolten werden sollen. Die Kommission sprach sich einstimmig ohne Enthaltung für diese Empfehlungen zuhanden der BKSD aus.


Die CVP brachte in § 39a Absatz 4 der Verordnung - «Für obligatorische Exkursionen werden keine Kostenbeiträge erhoben» -- folgende präzisierende Ergänzung ein: «Für obligatorische eintägige Exkursionen...» . Dieser Antrag wurde mit 10 : 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.


Landratsbeschluss


Zu Ziffer 1 : Die SP zog ihren Antrag auf Gesetzesänderung zurück mit dem Vorbehalt, auf anderem Wege die Gesetzesänderung zu verlangen.


Zu Ziffer 2 : Keine Bemerkungen


Zu Ziffer 3 : Der Frage der FDP, ob aufgrund der beschlossenen Empfehlungen allenfalls eine Anpassung des Betrags notwendig werde, begegnete der Bildungsdirektor mit der Feststellung, es handle sich vorläufig um eine Schätzung, eine Angleichung des Betrags erübrige sich daher.


Zu Ziffern 4 -7: Keine Bemerkungen


In der Schlussabstimmung stimmte die BKSK dem Landratsbeschluss mit 10 : 1 Stimmen zu und beantragt damit dem Landrat Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag der Regierung zur Formulierten Volksinitiative "Keine Schulgebühren".


Eva Chappuis (SP) zeigt sich erfreut, denn die SP-Initiative "Keine Schulgebühren" habe bisher immerhin erreicht, dass die Diskussion um die Einführung von Prüfungs- und Anmeldegebühren für die Sekundarstufe II und allenfalls auch für die Volksschulen, die in den GAP-Massnahmen enthalten waren, definitiv vom Tisch zu sein scheinen. Nun hat man sich lediglich über den zweiten Teil der Initiative, nämlich über die Kostenbeteiligung der Eltern an respektive die Finanzierung durch den Schulträger von Veranstaltungen der Schule zu unterhalten.


Die SP-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, es braucht eine alle Schulstufen umfassende Regelung, was zur Zeit nicht der Fall ist. Es gibt nur eine Lösung für die Sekundarstufe I. Mit der vorgeschlagenen Lösung ist man grundsätzlich einverstanden. Man wird aber weiter verfolgen, wie die andern Ziele noch erricht werden können. Ob die Initiative stehen bleibt oder zurückgezogen wird, ist Sache der Partei und nicht der Fraktion; der Entscheid ist noch nicht gefallen.


Immerhin möchte man darauf aufmerksam machen, dass die Differenzen in der Finanzierung solcher Veranstaltungen an der Primarschule im Kanton sehr gross sind. Einzelne Gemeinden wurden zu ihren Ausgaben befragt, und zum Vorschein kam ein Faktor von 1 : 4, d.h. es gibt Gemeinden, die viermal so viel finanzieren wie andere. Diese Unterschiede hält sie weder für gerechtfertigt noch sachgerecht; hier wäre eine ordnende Hand vonnöten. Grundsätzlich stimmt man den Anträgen 1 bis 4 sowie Antrag 6 zu, lehnt aber die Anträge 5 und 7 deutlich ab.


Paul Wenger (SVP) gibt bekannt, dass die SVP-Fraktion dem Antrag der BKSK einstimmig zustimmen wird; die Haltung der SVP wurde bereits durch den Kommissionspräsidenten in etwas verkürzter Form eingebracht.


Eva Gutzwiller (FDP) und die FDP-Fraktion sind ebenfalls mit dem Gegenvorschlag einverstanden. Man wird den Anträgen zustimmen. Trotzdem bleibt anzumerken, dass hier wieder einmal etwas auf dem Tisch liegt, das eine lange Leidensgeschichte aufweist. Es sei schon sehr bemühend zu sehen, dass es fast 4 Jahre gedauert hat, bis man nun endlich über das Geschäft abstimmen kann.


Die VO hätte grundsätzlich schon vor längerer Zeit angepasst werden können, muss nun aber aufgrund der formulierten Volksinitiative ausgearbeitet werden. Sowohl Trägerschaften wie auch Kostenbeteiligungen sind aber im Bildungsgesetz geregelt. Der Erfüllung der Aufträge habe also nichts im Wege gestanden. - Die Beratungen wurden von der FDP mitgetragen, man hat die für nötig erachteten Empfehlungen eingebracht und wird den Anträgen der Kommission Folge leisten.


Urs Berger (CVP) bedankt sich beim Kommissionspräsident für die Ausführungen. Die CVP/EVP unterstützt die Kommissionsanträge. Es ist der Fraktion schon lange ein Anliegen, dass der Kanton Beiträge an Exkursionen, Lager und Schulreisen zahlt. In-sofern ist man sehr glücklich über die Anträge und die einheitliche Empfehlung der Kommission.


Auch Madeleine Göschke (Grüne) und die Grünen unterstützen die Anträge und warten im Übrigen auf die "ordnende SP-Hand".


://: Eintreten ist unbestritten



Landratsbeschluss


Titel und Ingress Keine Wortbegehren


Ziffern 1 - 4 Keine Wortbegehren


Ziffer 5


Esther Maag (Grüne) lässt über den Antrag der SP abstimmen: «Die formulierte Volksinitiative "Keine Schulgebühren" wird angenommen


Wer der unveränderten Ziffer 5 zustimmt, sich also für eine Ablehnung der Volksinitiative ausspricht, drückt den Ja-Knopf, wer für Annahme der Initiative ist, den Nein-Knopf.


://: Der Landrat stimmt der unveränderten Ziffer 5 mit 46 :  24 Stimmen bei einer Enthaltung zu und lehnt damit den Antrag der SP ab. [ Namenliste ]


Ziffer 6 Keine Wortbegehren


Ziffer 7


Wiederum wird im analogen Verfahren über den gegenteiligen Antrag der SP abgestimmt: «Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die formulierte Volksinitiative "Keine Schulgebühren" anzunehmen. »


://: Mit 48 : 22 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt der Landrat der unveränderten Ziffer 7 zu und lehnt damit den Antrag der SP ab. [ Namenliste ]


Kein Rückkommen


://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Landratsbeschluss mit 54 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]



Landratsbeschluss
über die formulierte Volksinitiative "Keine Schulgebühren"

vom 5. Juni 2008


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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