Protokoll der Landratssitzung vom 5. Juni 2008
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2008-152 vom 5. Juni 2008
Interpellation von Thomi Jourdan, CVP/EVP-Fraktion: Mittagstisch an den Sekundarschulen
- Beschluss des Landrats am 5. Juni 2008: < beantwortet >
An der letzten Landratssitzung hat der Regierungsrat eine dringliche Interpellation zum Thema Mittagstisch entgegengenommen und beantwortet. Die Antwort musste vom Stellvertreter des Direktionsvorstehers gegeben werden, da Letzterer sich von der Landratssitzung entschuldigte. Die dadurch - in Absprache mit der zuständigen Direktion - gegebene Antwort wurde kurze Zeit später in den Medien vom zuständigen Regierungsrat dementiert. Bis heute hat keine direkte Information des Landrates stattgefunden. In Anbetracht dessen, dass an der letzten Landratssitzung die Fragestellung als dringlich angenommen wurde, möchten wir den Regierungsrat bitten, an der heutigen Sitzung noch einmal - korrekt - das Parlament über den Sachverhalt zu informieren. Wir bitten daher um die Beantwortung der folgenden Frage:
Was tut die Regierung, damit es für Sekundarschüler ab Schuljahr 2008/09 einen Mittagstisch gibt, wie am 13. März 2008 dem Landrat durch Herrn Regierungsrat Urs Wüthrich verbindlich zugesagt wurde?
Im Weiteren bitten wir im Nachgang zu den Ereignissen der letzten beiden Wochen den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen.
Diese Fragen werden von Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet. Er nimmt zu den einzelnen nummerierten Fragen Stellung, und am Schluss sieht man dann, ob damit auch die Leitfrage beantwortet ist.
Frage 1
Wie kann es sein, dass ein Regierungsrat am Sitzungstag des Landrates offenbar für seine gesamte Direktion nicht erreichbar ist, so dass eine falsche Information dem Landrat als Antwort auf eine dringliche Interpellation gegeben wird?
Antwort
Der Bildungsdirektor hat von 10:30 bis 14:30 Uhr sein Natel nicht konsultiert, weil er in dieser Zeit zu Besuch in verschiedenen Schulen - mit Mittagstisch - war und den Kontakt zu Lehrpersonen, Schüler(inne)n und Schulleitungen pflegte. Als er dann auf sein Mobiltelefon schaute, war die dringliche Interpellation im Rat bereits beantwortet.
Frage 2
Wie begründet der Regierungsrat an sich die Möglichkeit, dass ein Generalsekretariat bei einem Geschäft - das vier Jahren nach der Ankündigung nun endlich wenige Tage vor der Umsetzung steht - eine komplett andere Antwort zu geben vermag als der Direktionsvorsteher?
Antwort
Dieses Geschäft steht nicht unter der Federführung des Generalsekretariates. Es war daher nicht möglich, innert nützlicher Frist den Inhalt der Interpellationsbeantwortung zu überprüfen und mit dem Direktionsvorsteher abzustimmen.
Frage 3
Wie begründet der Regierungsrat die Tatsache, dass ein politisch derart brisantes Geschäft offenbar nur von einem Regierungsrat korrekt beantwortet werden kann - notabene Tage vor der Umsetzung?
Antwort
Dies ist nicht der Normalfall. Aber zum Glück gibt es immer wieder Situationen, in denen es tatsächlich auf die Regierungsmitglieder ankommt und nicht ausschliesslich auf die Verwaltung. Wäre es anders, könnte der Kanton fünfmal einen mittelgrossen Lohn einsparen.
Frage 4
Wurde der Gesamtregierungsrat mittlerweile über das weitere Vorgehen informiert - respektive hat er diesem zugestimmt?
Antwort
Die Regierung wurde in der folgenden Regierungssitzung informiert, und sie ist inzwischen auch mit den entsprechenden Unterlagen fürs Mitberichtsverfahren dokumentiert worden.
Frage 5
Warum hat es der zuständige Regierungsrat verpasst, im Nachgang zur Landratssitzung dem Parlament die korrekte Antwort auf die dringliche Interpellation in adäquater Weise zuzustellen?
Antwort
Der Regierungsrat hat es nicht verpasst, adäquat zu informieren. Innert dreier Tage wurden alle Involvierten zusammengerufen. Bei dieser Gelegenheiten wurde der Vorgang geklärt, wurden Abmachungen getroffen und Aufträge für das weitere Vorgehen erteilt. Kurz darauf wurden die Medien, die Schulen, der Bildungsrat, die Schulleitungen und die Schulräte, die Gemeinden und auch die landrätliche Bildungs-, Kultur- und Sportkommission informiert.
Inzwischen haben alle betroffenen Gemeinden, Schulleitungen und Schulräte den Verordnungsentwurf und den dazugehörigen Bericht erhalten. Am 11. Juni 2008 werden sie im Anschluss an die Orientierung bezüglich Schulstandorte auch noch direkt informiert.
Frage 6
Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, damit derartige Pannen in Zukunft nicht mehr vorkommen?
Antwort
Für Grossprojekte wie beispielsweise den Bildungsraum Nordwestschweiz wird sich die BKSD künftig mit einer externen Projektleitung verstärken, die das gesamte Projektmanagement sicherstellt. Bei den übrigen achtzig Projekten, die im Moment laufen, wird dafür gesorgt, dass missratene Kommunikation wie im vorliegenden Fall ein Einzelfall bleiben wird.
Thomi Jourdan (EVP) verlangt Diskussion.
://: Dem Antrag auf Diskussion wird stattgegeben.
Thomi Jourdan (EVP) dankt für die Beantwortung seiner Fragen. Allerdings ist damit die eigentliche Hauptfrage nicht beantwortet.
Immer wieder ermahnt die Regierung die Landratsmitglieder, ihren Wissensstand nicht aus den Medien zu beziehen, sondern das, was von der Regierungsbank gepredigt wird, für bare Münze zu nehmen. Der Interpellant gehört zu keinem der bisher informierten Gremien, sondern muss sich auf die Medien verlassen. Der Regierungsrat, der vor zwei Wochen eine Anfrage des Parlaments bekommen hat, hat diese bisher gegenüber eben diesem Parlament noch nicht beantwortet. Das ist zu bedauern. Man hätte doch ohne weiteres den Landratsmitgliedern - zusammen mit der ganzen Post, die sie ohnehin bekommen - eine kurze Erklärung schicken können. Es wurde nicht nur an der letzten Landratssitzung unglücklich kommuniziert, sondern auch in den zwei Wochen seither.
Der Landrat kennt die Meinung des Regierungsrates zur Hauptfrage noch immer nicht - jedenfalls nicht aus erster Hand. Doch diese Antwort ist von grossem Interesse, auch für Leute, die weder Schul- noch Gemeinderat sind, sondern nur einfacher Landrat.
Marianne Hollinger (FDP) glaubt, nach den letzten vierzehn Tagen müsse der Bildungsdirektor wohl dankbar sein für ihre damalige dringliche Interpellation, hat ihm doch diese die Gelegenheit gegeben, seine Verwaltung, die eine unzulässig träge Gangart eingeschlagen hatte, gerade noch rechtzeitig zu massregeln.
Eine direkte Kommunikation von der Regierung zuhanden des Parlaments - und sei es auf einem etwas unüblichen Weg - hätte wohl vieles einfacher gemacht. Selten hat eine simple Fragestellung so rasch so vieles bewirkt. Man kann nun dem Sommer zuversichtlich entgegensehen, weil im allerletzten Moment der richtige Weg noch gefunden wurde: Der Verordnungsentwurf liegt den Schulräten und Gemeinden vor.
Es ist allerdings schade, dass nach fünf Jahren seit Inkrafttreten des Bildungsgesetzes nun innert weniger Wochen eine solche Feuerwehrübung durchgezogen werden muss. Immerhin: Das Ziel ist erreicht.
Eva Chappuis (SP) wundert sich über eine bürgerliche Ratsmehrheit, die plötzlich ihr Herz für die Forderung «Mittagstisch subito!» entdeckt hat. Bei der Verabschiedung des Bildungsgesetzes hat sie sich noch vehement dagegen gewehrt, dass mehr als nur gerade die Verpflichtung zur Bedarfsabklärung ins Gesetz aufgenommen wurde. Es gab nie einen klaren Auftrag an die Regierung, dies wirklich umzusetzen. Auch aus dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) wurden die Mittagstische wieder gestrichen.
An vielen Sekundarschulstandorten wird es gar nie einen Mittagstisch brauchen. Wenn nun ein paar Gemeinden das Gefühl haben, sie hätten ein Problem, dann sollen sie es lösen. Das hat die Gemeinde Reinach schon vor sechzehn Jahren getan: seither gibt es einen - von Sekundarschüler(inne)n ganz schlecht frequentierten - kommunalen Mittagstisch. Würde der Kanton für diese wenigen Nasen etwas bezahlen: umso besser - aber eine Notwendigkeit besteht weiss Gott nicht.
Die bestehenden Probleme hätte man längst lösen können; es gibt keinen Anlass für diese ganze Scheinheiligkeit.
Thomi Jourdan (EVP) kann sich nicht festlegen, ob er heilig oder nicht heilig sei, aber jedenfalls nicht scheinheilig. [Heiterkeit] Auch ob er zur «bürgerlichen Ratsmehrheit» zähle, ist für ihn offen.
Es wäre ratsam, das Anliegen seiner Interpellation so zu deuten, wie es gemeint ist: Es geht primär darum, Klarheit zu bekommen in einer Frage, welche die Regierung bisher dem Parlament gegenüber nicht eindeutig beantwortet hat; und zudem sollte offengelegt werden, was in den letzten zwei Wochen aus welchen Gründen schief gelaufen ist. Wenn ein Parlamentarier solche Fragen nicht mehr stellen darf, kann sich der Landrat gleich selbst auflösen.
Die Interpellation enthält keine Aussage pro oder contra Mittagstisch; also braucht heute auch keine Grundsatzdebatte dazu geführt zu werden.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erklärt, ursprünglich habe man, in Absprache mit der federführenden FKD, die Mittagstische im Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung regeln wollen. Nach einer ersten Sichtung der Vernehmlassung war klar, dass es mehr Zeit braucht für die Erarbeitung des FEB-Gesetzes. Deshalb wurde Ende 2007 entschieden, die Frage der Sekundarschul-Mittagstische in einer eigenen Verordnung zu regeln. Gestützt auf den damaligen Bearbeitungsstand wurde der Landrat im März informiert. Seither wurde die Verordnung weiter bearbeitet - dazu gehörten auch rechtliche Abklärungen. Die Fragen von Marianne Hollinger am 22. Mai 2008 haben dazu geführt, dass der Prozess beschleunigt wurde.
Die Mittel stehen dank dem entsprechenden Budgetbeschluss zur Verfügung, und nun sieht die Verordnung vor, dass dort, wo die nötigen Vorarbeiten schon geleistet sind, wo ein kommunaler Mittagstisch für die SekundarschülerInnen erweitert werden kann oder oder wo ein bisher privates Angebot übernommen werden kann, gleich nach den Sommerferien gestartet werden kann.
In der Verordnung ist eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen für die Konzeptarbeit. Man muss jetzt also nicht mehr monatelang Konzeptdiskussionen führen, um dann irgendwann starten zu können, sondern der Vorgang ist umgekehrt: Die Spielregeln sind grob abgesteckt, und es kann losgehen. Aufgrund der Erfahrungen und der Nachfrage kann das Angebot dann in einem entsprechenden Konzept abgebildet werden.
Der Regierung muss die Verordnung noch absegnen; aber damit ist zu rechnen, denn die Vorgaben entsprechen genau jenen, die er im Entwurf des FEB-Gesetzes schon einmal beschlossen hat. Insofern ist der Zeitplan realistisch, dass die Verordnung noch im Juni - nach einem zweiwöchigen Mitberichtsverfahren - verabschiedet wird.
://: Damit ist die Interpellation 2008/152 beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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