Protokoll des Landrates des Kantons Basel-Landschaft vom 24. Januar 2008
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Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2008
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2007-188 vom 28. August 2007
Vorlage: Gesetzesinitiative für die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau
- Bericht der Personalkommission vom 13. Januar 2008
- Beschluss des Landrats am 24. Januar 2008: < Ablehnung beschlossen > || Landratsbeschluss
Nr. 318
Fortsetzung der Debatte vom Vormittag
Kaspar Birkhäuser (Grüne) reagiert auf das von Karl Willimann am Vormittag abgegebene Votum: Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen um sich werfen. Karl Willimann meinte, die Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau verdränge die unangenehmen Themen. Mit Beispielen wurde darzustellen versucht, wie lächerlich die Fachstelle agiere. Allerdings, wie sieht es denn in der SVP aus mit dem Hinwegsehen über die grossen Brocken und mit der Betriebsblindheit? Karl Willimann sagte, bezüglich der Gleichstellung seien die Ziele eigentlich erreicht, man könne sich nun zurücklehnen. Wie steht es aber um die Gleichberechtigung bei den Löhnen für gleiche Arbeit ? Um solche Fragen zu bearbeiten, braucht es die Fachstelle weiterhin.
Isaac Reber (Grüne) ruft das vergangene eidgenössische Parlamentarier Fussballturnier in Erinnerung. Die jurassischen Parlamentskollegen flüsterten den Baselbieter Fussballern an diesem Anlass vertraulich und heimlich zu, es sei halt doch ein Fehler gewesen, dass 1971 das Frauenstimmrecht eingeführt wurde. Sie mögen Recht haben, die Jurassier, doch der Fehler ist nun mal begangen worden, und jetzt sollte man sich nicht vor der Auseinandersetzung mit diesem Entscheid drücken. Eine der Konsequenzen dieses Entscheides ist es ja, dass die Gleichstellungsfrage ernsthaft und auf allen Ebenen angegangen werden sollte - dies auch dann, wenn uns der Entscheid von 1971 nicht rundum gefällt und von Einzelnen gar gerne rückgängig gemacht würde. Es war nun mal der Wille des Volkes, und so ist nun halt diese Gleichstellung konsequent umzusetzen und zu Ende zu führen. Die Baselbieter möchten doch nicht die Appenzeller der Gleichstellung werden und Gefahr laufen, vom Gericht erklärt zu erhalten, was Recht und Ordnung ist. Sicherlich ist das Baselbiet im Bereich Gleichstellung noch nicht dort angelangt, wo es hin müsste. Ein Grund, die Fachstelle aufzuheben, besteht folglich nicht.
Elisabeth Augstburger (EVP) greift den Hinweis Karl Willimanns auf die häusliche Gewalt auf: Karl Willimann sollte wissen, dass sich die Fachstelle für die Verbesserung der Situation von Opfern häuslicher Gewalt einsetzt. Auch für die von Karl Willimann erwähnten Migrantinnen setzt sich die Fachstelle ein und wirkt darauf hin, dass sie die Motivation aufbringen, sich sprachlich und beruflich zu integrieren. Die Fachstelle erfüllt ein Vielzahl wichtiger Aufgaben.
Thomas de Courten (SVP) entgegnet Isaac Reber, hätte ein SVP-Mitglied in den Raum gestellt, die Einführung des Frauenstimmrechts sei ein Fehler gewesen, wäre nicht ein Schmunzeln, sondern ein protestierendes Raunen durch den Saal gegangen. Die SVP stellt die Einführung des Frauenstimmrechtes bestimmt nicht in Frage.
(Heiterkeit und Applaus)
Zudem bittet Thomas de Courten die Landratspräsidentin, nicht dann zur Mässigung aufzurufen, wenn versucht wird, die Fakten unter den Tisch zu wischen. Karl Willimann hat die Fakten zum Thema offen gelegt und dabei niemanden persönlich angegriffen.
Frau Rebsamen sei gesagt, ihre 50 zu 50 Quotenregelung könne doch wohl nicht ihr ernsthaftes Gleichstellungsziel sein. Wäre dem allerdings so, dann müsste das Gleichstellungsbüro vorerst die 50 zu 50 Prozent Geschlechterquote im eigenen Betrieb einhalten. Zur Zeit beschäftig das Büro fünf Frauen und keinen Mann. Für die SVP bedeutet Gleichstellung nicht, 50 Prozent SVP-Politikerinnen sollten 50 Prozent SVP-Politikern gegenüberstehen oder 50 Prozent Hausfrauen zu 50 Prozent Hausmännern, nicht 50 Prozent Bauhandwerker und 50 Kranführerinnen und auch nicht 50 Prozent Serviertöchter gegenüber 50 Prozent Serviersöhnen. Mit solchen, aus SVP-Sicht wenig intelligenten, Quotenregelungen bringt sich allenfalls die SP selber regelmässig in die Kandidatenbredouille. Quotenregelungen tragen nach Meinung der SVP-Fraktion weder zur Qualität noch zur tatsächlichen Gleichstellung bei. Gleichstellung heisst für die SVP Chancengleichheit, die Gelegenheit, bei gleicher Ausgangslage die gleichen Optionen, dieselben Wahlmöglichkeiten ohne geschlechterspezifische Einschränkungen wahrnehmen zu können. Auf diese Weise definiert, steht die SVP in den Bereichen Gleichstellung und Chancengleichheit in Gremien und Organen gegenüber der SP in nichts nach. Thomas de Courten wagt gar zu behaupten, dass eine SVP-Frau, die sich für eine politische Vertretung interessiert und dieselben Qualifikationen und Voraussetzungen nachweisen kann, gar bessere Chancen hat als ein Mann. Dass die SVP nicht einen Geschlechteranteil von 50 zu 50 Prozent erreicht, hängt nicht mit der Missachtung der Gleichstellung zusammen, sondern damit, dass sich Frauen, die sich der Wertehaltung der SVP anschliessen, andere Zielsetzungen verfolgen, vielleicht auch eine andere Familienordnung vertreten, eine sogenannt traditionellere, als dies in anderen Parteien der Fall ist. SVP-Frauen ist die Übernahme der Verantwortung für Familienarbeit und Kindererziehung wichtiger als die individuelle berufliche Karriere und die Selbstverwirklichung. Die immer wieder gering geschätzten sogenannten Hausfrauen sind hoch qualifizierte Familienmanagerinnen. Sie leisten für die Gesellschaft einen unschätzbaren Dienst, dessen Förderung das Gleichstellungsbüro bisher grob vernachlässigt hat. Der Weg zur Familienmanagerin, der Weg zur SVP-Politikerin, der Weg zur eigenständigen Berufsfrau ist bei der SVP stets selbstgewählt. Chancengleichheit ist nicht nur verfassungsmässig garantiert, sie wird in der SVP auch gelebt. Dazu braucht es, nachdem die Ziele ja erreicht sind, wirklich kein Gleichstellungsbüro mehr. Es braucht keine Fachstelle für gendergerechte Schulhofpausenplätze, keine Fachstelle, die sich darum sorgt, dass bei Verkehrsampeln nur ein leuchtendes Männchen den Fussgängerinnenstreifen sichert, keine Fachstelle, die auf Teufel komm raus neue Projekte für Probleme ausarbeitet, die es nach Meinung der SVP nicht mehr gibt.
Für die SVP ist die Gleichstellung verfassungsmässig garantiert, gesetzlich geregelt und gesellschaftlich völlig unbestritten. Die amtlichen Anlaufstellen sind für alle Menschen, die sich im Bereich Gleichstellung benachteiligt fühlen eingerichtet und sämtliche Behörden sind bezüglich der Thematik sensibilisiert. Der Kanton Baselland hat, auch seitens der Regierung, die gleichstellungspolitischen Ziele nachgewiesenermassen weitestgehend erreicht. Um auf diesem Pionierniveau zu verbleiben, ist nun kein amtliches Gleichstellungsbüro mehr nötig, die völlig unbestrittene Kommission für Gleichstellung von Mann und Frau reicht dafür aus.
Mit Vehemenz weist Eva Chappuis (SP) die Aussage von Thomas de Courten zurück, Karl Willimann habe niemanden angegriffen, und er habe die Rüge der Präsidentin zu Unrecht bezogen. Völlig klar ist, dass Herrn Ratzinger in Rom absolut "wurscht" ist, wie ihn Herr Willimann bezeichnet. Die Worte aber, die Herr Willimann gebraucht hat, sind absolut respektlos. Ein Zumutung ist es, dass Schülerinnen und Schüler dieses Kantons mit solchen Voten vom Präsidenten der Bildungskommission konfrontiert werden. Eva Chappuis entschuldigt sich bei den jungen Damen und bittet ihr abzunehmen, dass dies nicht der übliche Ton ist im Landratsaal.
(Applaus von der Tribüne)
Nachdem die Kirche ins Spiel gebracht wurde, fährt Paul Rohrbach (EVP) - aus ganz persönlicher Optik - mit der wichtigen kirchlichen Aufgabe der Beichte weiter: Heute Morgen gab ihm seine Frau, nachdem sie im Radio von der Initiative zur Abschaffung des Gleichstellungsbüros im Radio gehört hatte, in die Landratssitzung mit, für die Abschaffung zu stimmen. Obwohl Paul Rohrbach ansonsten meist auf seine Frau hört und dies in der Regel für empfehlenswert hält, will er hier beichten, gar nicht überzeugt zu sein, ob er seiner Frau folgen soll. Warum das? Die Kommissionspräsidentin meinte, die Ziele seien noch nicht in genügendem Ausmasse erreicht, Stimmen des Landrates aber machen weis: Ziele erreicht. Man soll sich bei dieser Ausgangslage frei von Ideologie die Frage stellen, wie die Entwicklung weiter gehen könnte und wann seitens der Verwaltung und der linken Seite der Zeitpunkt gekommen sein wird, da man behaupten darf: So, nun ist der Job getan.
Der auf der Rednerliste aufgeführte Karl Willimann (SVP) verzichtet.
RR Adrian Ballmer (FDP) wusste selbstverständlich von Beginn an um die hohe Emotionalität des Themas und war sich auch bewusst, dass - vergleichbar mit der Kirche - das Predigen nur sehr wenig nützt. Störend findet der Finanzdirektor und einem Parlament nicht angemessen, wenn das Niveau auf Stammtischqualität absinkt. Die auf der Tribüne Anwesenden bittet er, die Vorlage zu lesen, wo die Argumente konzis zusammengefasst sind. Die FKD versuchte, das Thema ohne Emotionen, nüchtern anzugehen, eine Vorgehensweise, die auch dem Parlament zu empfehlen ist. Nachdem, was nun zur Sache vorgebracht wurde, fällt es schwer, nicht satirisch zu werden.
Die FKD hat die Fachstelle einer mehrstufigen, aufwändigen Evaluation unterzogen und die Schnittstelle zwischen der Fachstelle als Kompetenzzentrum und der Gleichstellungskommission als Resonanzgremium bereinigt. Die beiden Organe haben verschiedene Rollen. Man kann nicht einfach das eine oder das andre abschaffen. Möchte man es aber, so müsste die Fachstelle erhalten werden, denn auf ihre Kompetenzen ist der Finanzdirektor angewiesen.
Die FKD hat die Empfehlungen diverser Berichte gewertet, priorisiert und Umsetzungen in die Wege geleitet. Über die Evaluationsergebnisse wurde im Landrat detailliert berichtet und die Strategie der Neuausrichtung wurde bekannt gemacht. Immerhin geht es um einen in der Bundesverfassung und der Kantonsverfassung festgeschriebenen Auftrag.
Ohne das gesamte Argumentarium erneut aufzurollen, erscheint ein Punkt, der bereits von Landrat Christoph Frommherz besprochen wurde, erwähnenswert, jener der Wirksamkeit dieser Fachstelle: Im Rating der Gleichstellung rangierte das Baselbiet 1990 gemeinsam mit Zug auf dem 19. Platz. Innerhalb der folgenden 10 Jahre verbesserte sich das Baselbiet dank der Fachstelle auf Rang 11, und der Kanton Zug, der das Gleichstellungsbüro im Jahre 1995 aufgelöst hatte, fiel auf Rang 21 zurück. Ähnlich wie in der Steuerdiskussion setzt sich der Finanzdirektor auch beim Thema Gleichstellung dafür ein, dass das Baselbiet einen vernünftigen Mittelfeldplatz besetzt. Die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau führte zu einem Rückfall im Ranking.
Der Meinung der SVP, inzwischen sei alles erledigt stehen Untersuchungen gegenüber, die Defizite nachweisen. Die Regierung ist nach wie vor von der Notwendigkeit und der Sinnhaftigkeit der Fachstelle überzeugt. Sie beansprucht übrigens 220, auf fünf Personen aufgeteilte Stellenprozente. Würde die Fachstelle aufgestockt, was der Finanzdirektor bisher nicht bewilligt hat, würden vielleicht auch Männer angestellt. Mag die SVP auch der Meinung sein, die Gleichstellung der Frau sei erreicht, so ist festzustellen, dass jene der Männer mit Bestimmtheit noch nicht erreicht ist. Angesichts dieser Ausgangslage beantragt der Regierungsrat, die Gesetzesinitiative für die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau abzulehnen.
Christine Mangold (FDP) muss feststellen, dass das Thema, immer wieder, wenn es im Landrat zur Behandlung ansteht, emotionale Wellen schlägt. Auch die Gegner der Fachstelle räumten heute ein, dass die Gleichstellung nicht in allen Bereichen gegeben ist. Konsequenz dieser Überlegung ist die Feststellung, dass die Fachstelle zwar nötig ist, dass aber die falschen Themen behandelt werden.
Das Parlament gab den Auftrag, die Fachstelle zu evaluieren. Dieser Auftrag wurde, gar mehrfach, erfüllt und die Schlussfolgerung lautet: Die Gleichstellung ist nicht in allen Bereichen erreicht. Wenn das Parlament die Resultate von Evaluationen inskünftig nicht mehr respektieren möchte, kann es darauf verzichten, weiterhin solche Aufträge zu erteilen. Zumindest im Moment ist die Fachstelle noch nötig.
- Landratsbeschluss
keine Wortmeldung
- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Landratsbeschluss mit 53 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
über die Formulierte Gesetzesinitiative „für die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau"
vom 24. Januar 2008
Der Landrat des Kanton Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Die Formulierte Gesetzesinitiative „für die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau" wird abgelehnt.
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2.
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Die Formulierte Gesetzesinitiative „für die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau" wird den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung des Begehrens unterbreitet.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung