Protokoll der Landratssitzung vom 7. Mai 2009
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2008-296 vom 30. Oktober 2008 Interpellation von Jürg Wiedemann, Grüne: Steuerabzug für das Bausparen - Beschluss des Landrats am 7. Mai 2009: < beantwortet > |
Regierungspräsident Adrian Ballmer (FDP) nimmt folgendermassen zu den Fragen Stellung:
Zu Frage 1: Der Regierungsrat liess für die Steuerjahre 2005 bis und mit 2008 jeweils im Sinne einer Übergangslösung das Baselbieter Bausparen zu. Vor jedem Entscheid analysierte er sorgfältig, ob sich eine Verlängerung des Bausparens rechtfertigen lasse. Dabei waren bisher vor allem die Behandlung der Baselbieter Standesinitiative zum Bausparen und der drei parlamentarischen Initiativen auf eidgenössischer Ebene von besonderer Bedeutung. Diese seien nun jedoch, wie unter Traktandum 7 bereits erwähnt, nach den ablehnenden Entscheiden des Ständerates endgültig vom Tisch.
Nachdem jedoch am 29. September 2008 die eidgenössische Bausparinitiative mit über 140'000 Unterschriften eingereicht wurde, sei das Bausparen auf Bundesebene nun wieder zum Thema geworden. Letztlich werde das Schweizer Volk darüber entscheiden, ob das Bausparen schweizweit eingeführt und als Folge davon auch das Baselbieter Bausparen legalisiert wird. Bis zu diesem Zeitpunkt erachtet der Regierungsrat es als vertretbar und richtig, das Bausparen im Sinne einer Übergangslösung weiterzuführen.
Zu Frage 2: Der Regierungsrat schätz das Risiko nicht als gross ein, denn die Ausgangslage sei eine andere als noch im Jahr 2004, als es um eine Beschwerde betreffend Eigenmietwert und Mietkostenabzug ging. Damals handelte es sich also um eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle, um eine Überprüfung von neu geschaffenem, kantonalem Recht durch das Bundesgericht. Zum heutigen Zeitpunkt stehe aber keine Gesetzesrevision zum Bausparen zur Diskussion. Zudem könne ein Verstoss gegen das Steuerharmonisierungsgesetz zugunsten einer steuerpflichtigen Person aus formalrechtlichen Gründen nicht gerichtlich überprüft werden. Der Regierungsrat gehe daher davon aus, dass eine Beschwerde kaum Aussicht auf Erfolg haben würde.
Zu Frage 3: Es sei korrekt, dass Volksinitiativen in der Schweiz nur selten angenommen werden. Falsch sei hingegen die Aussage, dass in den letzten Jahren bereits zweimal Vorlagen zum Bausparen verworfen wurden. Einzig im Steuerpaket 2001, welches am 16. Mai 2004 an der Urne abgelehnt wurde, war das Bausparen enthalten. Die Ablehnung sei jedoch keinesfalls auf das damals vorgeschlagene Bausparmodell zurückzuführen. Letzteres wurde im Abstimmungskampf kaum thematisiert. Die Gründe für die Ablehnung des Steuerpakets 2001 sind in erster Linie in der Komplexität der Vorlage zu sehen, deren Hauptgewicht auf der Familienbesteuerung und der Wohneigentumsbesteuerung sowie auf der Revision der Stempelabgabe lag. Neben der Komplexität der Vorlage führte auch der Widerstand der Kantone, welche die Verfassungsmässigkeit der Vorlage in Frage stellten, zur Ablehnung. Zudem wurde mit der Abschaffung des Eigenmietwerts bei gleichzeitiger Beibehaltung des Abzugs für Schuldzinsen und Liegenschaftskosten das Fuder vermutlich überladen.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, überlegt sich der Regierungsrat jeweils genau, ob eine Weiterführung des Bausparens gerechtfertigt sei. Der Regierungsrat fällte nie einen Entscheid, ohne dass das Bausparen auf eidgenössischer Ebene hängig gewesen wäre.
Mit der im Herbst eingereichten eidgenössischen Bausparinitiative wurde das Thema neu lanciert und es werde zwingend zu einer Volksabstimmung kommen. Eine Volksabstimmung stelle die stärkste demokratische Möglichkeit dar, ein Anliegen vorzubringen. Unter diesem Aspekt war der Regierungsrat noch nie besser legitimiert, die Übergangsfrist für das Bausparen zu verlängern. Dazu kommt, dass von den über 140'000 eingereichten Unterschriften über 30'000 aus dem Baselbiet stammen, was reichen würde, um eine Abstimmung im Baselbiet zu gewinnen. Damit tat die Baselbieter Bevölkerung kund, dass sie das Bausparen beibehalten wolle.
Zu Frage 4: Die eingereichte Initiative stelle keineswegs ein Präjudiz dar, wonach künftig Volksinitiativen automatisch eine aufschiebende Wirkung erzielen sollen. Es gehe vorliegend um einen einzigartigen Ausnahmefall, welcher kaum schnell wieder eintreten werde. Das Baselbieter Bausparmodell sei eine Erfolgsgeschichte, welche nicht leichtfertig aufgegeben werden dürfe.
Seit dem 1. Januar 1991 sei das steuerlich privilegierte Bausparen im Kanton Basel-Landschaft möglich. Tausende angehender Wohnungseigentümer sparten auf diese Art und Weise zumindest einen Teil des Eigenkapitals für einen Hauskauf an. Im Jahr 2007 waren es beispielsweise über 2'200 Personen, welche durchschnittlich gut 16'000 Franken einbezahlten. Vor diesem Hintergrund würde ein Unterbruch bis zum definitiven Entscheid auf Bundesebene über die Wiedereinführung bzw. die Beibehaltung des Bausparmodells das Sparziel der betreffenden Personen stark beeinträchtigen und auf Unverständnis stossen. Daher beschloss der Regierungsrat bereits mehrmals, in dieser Ausnahmesituation den Bausparabzug beizubehalten. Dass dies so lange dauere, sei auf die langsam mahlenden Berner Mühlen zurückzuführen.
://: Der von Jürg Wiedemann (Grüne) beantragten Diskussion wird stattgegeben.
Jürg Wiedemann (Grüne) stellt fest, Mitte Juni 2008 habe der Ständerat drei Vorstösse aus dem Baselbiet, welche alle einen Steuerabzug für das Bausparen forderten, abgelehnt. Die Rechtslage sei daher mehr als klar: Bausparabzüge verstossen seit dem Jahr 2000, seit dem Inkrafttreten des Steuerharmonisierungsgesetzes also, gegen die schweizerische Gesetzgebung. Der Kanton Basel-Landschaft erhielt damals sogar eine Übergangsfrist bis Ende 2004, dann hätte das Bausparmodell begraben sein müssen.
Für Jürg Wiedemann und die Grüne Fraktion ist es unverständlich, dass sich die Regierung derart über die klare, unzweideutige Gesetzgebung hinwegsetzt und das Baselbieter Bausparmodell Jahr für Jahr weiter bewilligt. Dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung bei der steuerlichen Belastung der Mietenden gegenüber den Wohneigentum-Besitzenden. Man könne zwar grundsätzlich für oder gegen das Bausparen sein, jedoch könne man nicht damit einverstanden sein, dass Basel-Landschaft schweizerisches Gesetz derart missachtet und einfach nicht umsetzen will.
Sehr lange begründete der Regierungsrat sein Verhalten damit, dass in Bundesbern Vorstösse und eine Initiative hängig seien. Dies empfindet Jürg Wiedemann jedoch als eine Ausrede und er verlangt von der Regierung, dass sie auf den nächstmöglichen Zeitpunkt das Bausparmodell begräbt und damit eine Gleichbehandlung der Mieterinnen und Mieter mit den Wohneigentumsbesitzenden herstellt.
Marc Joset (SP) schliesst sich Jürg Wiedemanns Äusserungen an und betont, das Bausparen sei illegal. Dieser Zweck heilige die Mittel nicht, auch nicht, wenn das Ganze als Übergangslösung bezeichnet werde. Es handle sich dabei nicht um einen juristischen Gesetzesbegriff, welcher übergeordnetes Recht brechen könne. Das Baselbieter Bausparmodell verstosse inhaltlich und materiell in gröbster Weise gegen das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz. Danach dürfen Spareinlagen nicht für den späteren Haus- oder Wohnungskauf steuerlich begünstigt werden (Art. 9 Steuerharmonisierungsgesetz).
Das Steuerharmonisierungsgesetz trat am 1. Januar 1993 in Kraft und räumt in den Schlussbestimmungen (Art. 72) den Kantonen eine Frist von acht Jahren ein, um ihre Gesetzgebung anzupassen. Dem Bausparen wurde in Art. 72 explizit eine Zusatzfrist von vier Jahren zugestanden. Seit 2005 sei das Bausparen also nicht mehr erlaubt, Basel-Landschaft habe aber auch 16 Jahre nach Inkrafttreten des Steuerharmonisierungsgesetzes noch nicht reagiert, vielmehr werde das Bausparen jedes Jahr aufs Neue bekräftigt. Marc Joset richtet die Frage an seine Kolleginnen und Kollegen, ob sie nicht alle ein Gelöbnis abgelegt hätten, die Gesetze einzuhalten. Dies bedeute, dass auch und vor allem die Bundesgesetze eingehalten werden müssen.
In den letzten Jahren wurden einige Gesetze verabschiedet, welche Steueranpassungen nach sich zogen. Dabei lag jeweils das Steuerharmonisierungsgesetz wie eine Bibel vor den Kommissionsmitgliedern, an welche sich diese zu halten hatten. Auch beim nächsten Traktandum der heutigen Sitzung werde als erste Begründung, weshalb eine Zwischentaxation nicht möglich sei, das Steuerharmonisierungsgesetz angeführt.
Einen Grau- oder allenfalls Dunkelgrau-Bereich bezüglich Einhaltung der Bundesgesetze gebe es höchstens bei den Fristen. So können je nachdem gewisse Anpassungen schon ein Jahr früher oder ein bis zwei Jahre später vorgenommen werden, nicht jedoch 16 Jahre. Materiell sei es unmöglich, dass ein Kanton das Bundesrecht nicht einhalte. Die eidgenössische Steuerverwaltung zeige sich nicht erfreut über Basel-Landschaft, auch wenn es schwierig sei, das Fehlverhalten unseres Kantons zu sanktionieren. Nur weil etwas nicht sofort geahndet werden könne, sei es trotzdem noch verboten.
Zur Argumentation, Basel-Landschaft wolle am Bausparen festhalten, da nun wieder eine Initiative am Laufen sei: Marc Joset nennt das fiktive Beispiel einer Initiative für Tempo 140 auf den Autobahnen. Käme diese zustande, dürfte trotzdem noch nicht mit 140 km/h gefahren werden, auch wenn allenfalls in einigen Jahren darüber abgestimmt würde.
Marc Joset ist der Ansicht, die Regierung müsse nun reagieren, ihren zivilen Ungehorsam aufgeben und dabei beachten, dass die Betroffenen, welche Vermögen mittels Bausparen ansparten, nicht unter der Abschaffung des steuerbegünstigten Sparens leiden und ihr Guthaben stehen bleibt. Noch einmal betont er, Bausparen sei illegal.
Daniela Schneeberger (FDP) unterstützt seitens der FDP die Meinung der Regierung, es sei vertretbar und richtig, eine derart wichtige steuerliche Angelegenheit bis zur Abstimmung über die Initiative weiter laufen zu lassen. Das Bausparen habe sich im Baselbiet absolut bewährt und es bringe einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen mit sich. Folgende Kennzahlen wurden errechnet: Über 6'000 Mieterinnen und Mieter nutzten das Instrument des Bausparens bisher erfolgreich, und zwar nicht nur die Reichen. Das durchschnittliche Einkommen der Bausparer liege bei 57'000 Franken. Aus der Praxis weiss Daniela Schneeberger, dass insbesondere viele junge Menschen dieses Mittel rege nutzen. Aus durchschnittlich 4,5 Mio. Franken Steuerausfällen und jährlich ausbezahlten Prämien von durchschnittlich 0,5 Mio. Franken resultiert eine Wertschöpfung von rund 40 Mio. Franken in der regionalen Bau- und Planungswirtschaft. Der gesamte volkswirtschaftliche Nutzen, welcher direkt oder indirekt durch das Bausparen in der Region ausgelöst werde, betrage knapp 70 Mio. Franken. Dies entspricht einer Beschäftigung von rund 550 Personen.
Durch die durch das Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten im Wohnungsbau erhalten die Kantone und Gemeinden mit einigen Jahren Verzögerung jährlich wieder 6,1 Mio. Franken an Steuern und Abgaben. Aus diesem Grund ist die FDP-Fraktion eindeutig der Ansicht, der Regierungsrat solle an seinem Entscheid festhalten und für das Bausparen einstehen.
Übrigens: Die neue Initiative wurde erweitert auf Bausparen für Energie- und Umweltschutzmassnahmen, was auch im Interesse der Grünen liegen sollte.
Thomas de Courten (SVP) versteht Jürg Wiedemann (Grüne) und Marc Joset (SP) nicht, welche mit ihrer Haltung gegenüber dem Bausparen die eigene Klientel bekämpfen. Es seien nicht die Wohneigentümer, welche bausparen, sondern Mieterinnen und Mieter und vor allem auch die unteren Einkommen. Das Bausparen entspreche ausserdem dem geltenden Baselbieter Kantonsrecht. Dieses wurde noch nicht angepasst, weil man daran sei, das Baselbieter Erfolgsmodell auch auf eidgenössischer Ebene durchzusetzen. Die SVP-Fraktion ermuntert den Regierungsrat, für das Bausparen weiter zu kämpfen, da sich dies lohne. Es lohnt sich volkswirtschaftlich, es sei beschäftigungswirksam und sozialverträglich. Die Stimmen gegen das Bausparen kann Thomas de Courten nicht verstehen.
Dominik Schneider (SVP) kann sich Daniela Schneebergers Äusserungen anschliessen und verweist auf eine Studie von Rainer Füeg und Tobias Studer, welche belegt, dass Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen sehr stark vom Bausparen profitieren. Er stärkt dem Regierungsrat den Rücken, weiter in die eingeschlagene Richtung zu gehen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Jürg Wiedemann (Grüne) erinnert - da mit diesem Steuerabzug Mieter proportional «zu viel» und Wohneigentümer weniger an den Staatshaushalt zahlen müssen - an die deswegen «vor ein paar Jahren» durch einen Bundesgerichtsentscheid herbeigeführten Änderungen, die in den Augen des Votanten eine «gerechte steuerliche Belastung zwischen den Mietenden und den Wohneigentümern» ermöglichen sollen. Die Forderung, Bausparen nicht mehr weiter zuzulassen, hat also bei ihrer Umsetzung zur Folge, dass die steuerliche Belastung gerechter verteilt wird.
Rita Bachmann (CVP) erinnert an die Worte von Regierungspräsident Adrian Ballmer, wonach die erwähnte Bauspar-Initiative beim Bund hängig sei. Es ist aber auch bekannt, dass die anderen Kantone schauen, wie sich der Kanton Baselland verhält. Eine weitere Tatsache ist, dass in den letzten Jahren der Anteil des selbstbewohnten Eigentums im Kanton Baselland «massiv» angestiegen ist. Solange diesbezüglich also «die klare Antwort vom Bund» noch aussteht, sollte Baselland auf dem bisher beschrittenen Weg weiter gehen.
Thomas de Courten (SVP) wiederholt für Jürg Wiedemann «nochmals ganz langsam», auf dass dieser ihm «bitte gut zuhören» möge. Bausparen wird jenen Menschen ermöglicht, die sparen, um zum ersten Mal selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben. Das Zielpublikum des Gesetzes sind Menschen, die noch kein Wohneigentum besitzen und in der Regel noch Mieter einer Wohnung sind. Damit bringt das Bausparen einen Steuervorteil für die Mieter, [an Jürg Wiedemann gerichtet] «genau Deine Zielsetzung». «Bausparen tun die Mieter, profitieren steuerlich tun die Mieter, Deine Klientel!»
Regierungspräsident Adrian Ballmer (FDP) ist sich nicht sicher, ob die Argumentation von Thomas de Courten überzeugend gewesen sei. Jürg Wiedemanns Klientel sind Mieter, er arbeitet für den Mieterverband Baselland, und dieser verliert Mitglieder, wenn diese Hauseigentum erwerben [Heiterkeit bei einigen Landräten].
Vom Bausparen profitiert der Fiskus nachhaltig, was aber «die meisten Finanzdirektoren in der Schweiz leider nicht verstanden» haben, weshalb auch deren Konferenz sich dagegen ausgesprochen hat. Kurzfristig verliert man ein wenig, langfristig profitiert man von dieser Regelung. Die Frage ist also, ob man bereit ist, auch langfristig zu denken. Dass kurzfristiges Denken «nicht so wahnsinnig» weit hilft, hätte man eigentlich in den letzten Monaten gelernt haben.
Baselland ist, «weiss Gott», einer der bundestreuesten Kantone. Regierungspräsident Adrian Ballmer schämt sich darum wegen dieser Regelung keineswegs vor den anderen Finanzdirektoren. Es wird nichts dem Steuerharmonisierungsgesetz Zuwiderlaufendes eingeführt, um Marc Joset zu antworten. Die Frage ist nur, ob eine Regelung - in Baselland immerhin vom Volk gutgeheissen - beibehalten werden solle, bis der Bund darüber definitiv entschieden hat. Zur Erinnerung: Im Jahr 2000 als Gegenbeispiel schaffte Baselland aufgrund des Widerspruchs gegen das Steuerharmonisierungsgesetz den Kinderabzug vom Steuerbetrag ab, worauf «wenig später» die Bundesverwaltung diese Handhabung wieder zu tolerieren begann, weil kurz darauf auch das Steuerharmonisierungsgesetz wieder entsprechend geändert werden sollte. Baselland war so bundestreu, dass es den Kinderabzug vom Steuerbetrag abgeschafft und erst nach Inkrafttreten der erneuten Gesetzesänderung wieder eingeführt hat.
Das eidgenössische Parlament hat «ganz» kurz vor Ende 2000 das Steuerharmonisierungsgesetz geändert und Übergangsfristen eingeführt. Da Baselland keine starke Interessenvertretung in Bern hat, ist dessen Übergangsfrist bis Ende 2004 befristet worden. Am 16. Mai 2004 wurde über ein Steuerpaket abgestimmt - wovon ein Teil das Bausparen gewesen ist - und leider abgelehnt, wobei nicht die Frage des Bausparens den Ausschlag gegeben hat für das negative Resultat. Für Zürich und dessen Spezialität hingegen wurden unbefristete Übergangsbestimmungen beschlossen, weil dessen Interessen in Bern stärker vertreten werden als jene von Baselland.
Wie gesagt: Bausparen ist, «weiss Gott», nicht für die Hauseigentümer gedacht, sondern für Mieter, nicht für Reiche, sondern für den Mittelstand und davon eher noch für den «unteren» Teil, wie dies die Zahlen zur Nutzung dieses Instruments auch belegen. Es müssten alle sozial denkenden Menschen eigentlich sagen, dass Bausparen ein gutes Instrument ist, das beibehalten werden sollte. Regierungspräsident Adrian Ballmer wie auch die ganze Regierung fühlen sich legitimiert, dies so lange beizubehalten, bis die Frage vom Volk endgültig beantwortet worden ist. Er ist überzeugt, dass das Volk zum Bausparen «deutlich» Ja sagen wird. Gegner dieses Instruments sind die kantonalen Finanzdirektoren, welchen es gelungen ist, Ständeräte gegen dieses Mittel zu mobilisieren. Im Nationalrat fand das Bausparmodell eine Mehrheit. Es ist zu hoffen, dass die nötige Abstimmung bald angesetzt wird, denn so kann nach einem definitiven Entscheid über das weitere Vorgehen dem Modell zusätzlicher Schwung verliehen werden.
Klaus Kirchmayr (Grüne) spricht im Namen einer Minderheit der Grünen und meint, das Bausparmodell sei ein gutes Modell. Es setzt die richtigen Anreize und ist «gut investiertes Geld». Auch ist es «eines der wenigen» Mittel, die «bewusst für die Standortattraktivität unseres Kantons eingesetzt» werden. Dies gilt es also abzuwägen gegen den «zugegebenermassen störenden» Aspekt der erwähnten, möglichen Illegalität des Instruments. Er und eine kleine Minderheit seiner Fraktion halten das Modell für wichtiger und sehen auch keinen Handlungsbedarf für eine Korrektur.
://: Damit ist die Interpellation 2008/296 mit Diskussion beantwortet.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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