Protokoll der Landratssitzung vom 7. Mai 2009
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2008-287 vom 30. Oktober 2008 Postulat der SVP-Fraktion: Benchmarking für Gebührenbelastung - Beschluss des Landrats am 7. Mai 2009: < abgelehnt > |
Gemäss Regierungspräsident Adrian Ballmer (FDP) ist der Regierungsrat gegen Überweisung dieses Postulats.
Richtig ist, dass die Gebührenbelastung in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat. Im Bereich Umweltschutz ist das Verursacherprinzip eingeführt worden. Mit den Steuersenkungen sind vermehrt Leistungen des Staats mittels Gebühren abgedeckt worden. So sind z.B. die Steuereinnahmen der Gemeinden in den letzten 20 Jahren anteilsmässig von 62 auf 55% rückläufig gewesen. Gleichzeitig ist der Anteil der Gebühren von 13 auf 17% angestiegen. In diesem Bereich fand also «eine deutliche Umschichtung» statt. Das Statistische Amt des Kantons Baselland veröffentlicht im Internet unter www.statistik.bl.ch seit Längerem die Gebühren der Gemeinden für verschiedene Dienstleistungen.
Bei den Gebühren besteht eine Vielfalt, deren Erfassung nicht einfach ist. So sind die Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser in den Gemeinden «so unterschiedlich festgelegt, dass Vergleiche nur schwer durchführbar» sind. Der Grund dafür sind die unterschiedlichen Ausgangsdaten, die für die Berechnung der Gebühren massgebend sind wie z.B. Brandversicherungswert, Gebäudeversicherungswert, Gebäudevolumen, Grundstück-fläche. Allein schon die Darstellung dieser Ergebnisse ist unübersichtlich und lässt ein Benchmark, d.h. einen Richtwert, kaum zu. Auch in anderen Aufgabenbereichen von Staat und Gemeinden sind die Gebühren je nach Themenbereich abgestuft und lassen sich mit einem einfachen Faktor nicht darstellen. Als Beispiel sei hier die Verordnung über die Gebühren von Baubewilligungen angeführt.
Wenn man die Gebühren noch mit jenen von anderen Kantonen vergleichen will, so wird diese Aufgabe noch komplexer. Allenfalls denkbar wäre eine Darstellung des Ertrags aus Gebühren für Kanton und Gemeinden im Vergleich zu anderen Kantonen.
Fazit: Jährlich anfallende Gebühren für Einwohnerinnen und Einwohner in den Gemeinden für die Grundversorgung (Wasser, Abwasser und Abfall) werden bereits heute publiziert. Umfassende Gebührenvergleiche stossen auf praktische Probleme und wären mit einem «sehr grossen» administrativen Aufwand verbunden.
Thomas de Courten (SVP) dankt Regierungspräsident Adrian Ballmer für die Ausführungen. Diese bestärken aber den Sprechenden in seiner Absicht, an seinem Vorstoss festzuhalten.
Erstens wurde gesagt, dass die Gebühren in den letzten Jahren, bzw. Jahrzehnten erheblich gestiegen seien. Eher muss man sagen, dass sie «massiv» gestiegen sind. Allein zwischen 1986 und 2006 - aus diesen Jahren stammen die neuesten, verfügbaren Zahlen - sind sie um das Zweieinhalb- bis Dreifache angestiegen. Damit sind die Gebühren «weit mehr» gestiegen, als dies durch die vom Vorredner erwähnten Steuerentlastungen hätte kompensiert werden können.
Zweitens wurde gesagt, man könne aufgrund von unterschiedlichen Ausgangslagen keine Vergleiche anstellen. Das mag so sein, aber genau darum ist es wichtig, einmal Transparenz zu schaffen, um - nachdem jetzt festgestellt worden ist, dass diese Gebühren einen erheblichen Teil der Steuern und «Zwangsabgaben, bzw. -einnahmen» von Kanton und Gemeinden bilden - zu wissen, um was es geht, und um allenfalls auch politisch Einfluss nehmen zu können.
Allein die Gemeinden nehmen über 100 Millionen Franken an Gebühren ein. «Das ist kein Klacks!» Aber diese 100 Millionen Franken werden erhoben in einem «Dschungel, den niemand mehr überblicken kann» und in dem niemand mehr bereit ist zu prüfen, ob all diese Gebühren erhoben werden für Leistungen, die kostengünstig und effizient erbracht werden. Das wäre ja eigentlich das Ziel, wenn man sagt, das Verursacherprinzip müsse zählen. Mit diesem Prinzip müssten eine gleichwertige Entlastung bei den Steuern möglich und die Leistungen der öffentlichen Verwaltung messbar sein.
Darum soll dieses Anliegen zumindest auf Kantons- und Gemeindeebene näher betrachtet werden. Die Einführung eines Richtwerts wäre ein zusätzlicher Wunsch, der zu prüfen wäre.
Mirjam Würth (SP) hält fest, dass es im vorliegenden Postulat um Vergleichbarkeit im Kanton bzgl. finanzieller Belastungen der Bürger durch Steuern und Gebühren. Bund und Kanton erheben solche Statistiken, wobei auf Bundesebene für Gebühren keine vergleichbaren Daten erhoben werden. Im Postulat wird vorgeschlagen, dass der Kanton eine Statistik über die Gebühren erheben soll. Eine kantonale Statistik würde ausschliesslich den Gebührenvergleich zwischen den Gemeinden erlauben, aber zur Steigerung der Transparenz bzgl. Gebühren in den einzelnen Kantonen würde eine solche Statistik wenig beitragen, bzw. «wäre untauglich». Deshalb lehnt die SP dieses Postulat ab. Der Landrat möge der Regierung folgen und dieses Postulat ablehnen.
Nach Marianne Hollinger (FDP) spricht sich auch die FDP nicht für Überweisen dieses Postulats aus.
Obwohl das Postulat «auf den ersten Blick bestechend» aussieht - Benchmark und Vergleich sind «selbstverständlich sehr interessant» -, ist ein Richtwert nur dann aussagekräftig, wenn Gleiches mit Gleichem verglichen wird. Genau darin liegt die Schwierigkeit, weil bekanntlich hinter diesen Gebühren und Abgaben «ganz verschiedene» Leistungen stehen und es auch aus anderen Gründen «sehr schwierig» ist, diese Vergleichbarkeit wirklich herzustellen. So erheben z.B. die einen Gemeinden beim Abwasser Grundgebühren, während andere dies nicht tun. Ist aber die Vergleichbarkeit nicht wirklich gewährleistet, kann ein solcher Benchmark mehr schaden als nützen. Eine solche statistische Aufarbeitung bringt im Verhältnis zu den «unverhältnismässig grossen» Kosten einen geringen Nutzen. Hingegen ist es durchaus Aufgabe der verschiedenen Instanzen - Gemeinderat, Landrat, Regierungsrat --, dafür zu sorgen, «möglichst wenig oder keine neuen» Gebühren und Abgaben einzuführen, und allfällige Erhöhungen von solchen «ganz kritisch» zu hinterfragen. So kann man «ganz direkt indirekten Steuererhöhungen entgegenwirken». Das Postulat ist aber «wegen des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses» nicht zu überweisen.
Laut Thomi Jourdan (EVP) schliesst sich die CVP-/EVP-Fraktion den Voten der beiden Vorrednerinnen und ihren Argumenten wie auch der Meinung des Regierungsrats an.
Gemessen an der Erkenntnis, die man aus den zu erstellenden Statistiken gewinnen kann, ist der Aufwand «nicht wirklich angemessen». Letztlich würden nicht nur bei der Ausprägung der Gebührengestaltung «Äpfel mit Birnen verglichen», sondern auch bei den kommunalen Voraussetzungen und Strukturen, die dazu führen, dass unterschiedliche Gebührenstrukturen existieren, bzw. existieren müssen. Entsprechend müssten «auf verschiedensten Ebenen» statistische Richtwerte erarbeitet werden, sowohl auf der Ebene der Ausprägung der Gebührengestaltung als auch auf jener der kommunalen Voraussetzungen, so dass am Ende «nicht nur Äpfel und Birnen, sondern auch noch Zwetschgen» in den Vergleich miteinbezogen werden müssten, was sich dann wirklich nicht mehr miteinander vergleichen lässt.
Das Ziel muss tatsächlich sein, die Gebührenbelastung im Auge zu behalten. Dies ist möglich in den kommunalen und kantonalen politischen Prozessen, wobei alle Beteiligten hierbei gefordert sind, aufmerksam zu bleiben und bei diesbezüglichen Vorstössen - «von welcher Seite sie auch kommen» - darauf zu achten, dass die jeweiligen Gebühren den erbrachten Leistungen entsprechen. Das Anliegen, zu verhindern, dass mittels Gebühren verdeckte Steuererhöhungen durchgeführt werden, ist zu unterstützen. Aber es ist nicht davon auszugehen, dass dieses Problem mit einem Benchmarking gelöst werden kann, weshalb dieses Postulat abzulehnen ist.
Klaus Kirchmayr (Grüne) spricht sich im Namen der Fraktion der Grünen für Überweisung des Postulats aus.
Transparenz ist «ein sehr effizientes Mittel, um besser zu werden». Gerade in Zeiten des Verursacherprinzips - ein Prinzip, das den Grünen «sehr wichtig» ist - scheint es «dringend notwendig» zu sein, die Transparenz zu erhöhen. Die Realisation dieses Postulats scheint auch «absolut machbar und möglich» zu sein. Das Argument, man vergleiche Äpfel mit Birnen - der Votant hat diese Erfahrung als Finanzchef in einem grösseren Unternehmen auch machen können -, wird immer wieder als scheinbar schlagendes Gegenargument angeführt. Aber die Erfahrung zeigt auch: Man sollte es dort einmal machen, wo es «einigermassen aussagekräftig» ist. Die Wirksamkeit einer solchen Massnahme ist «sehr gross». «Kein Mensch» verlangt mit diesem Postulat, dass man «jede hinterste, kleine Gebühr» für die Ermittlung eines Richtwerts heranzieht. Wenn man nur schon die wichtigsten Gebühren dafür verwendet, erzielt man einen grossen Effekt. Es ist auch daran zu erinnern, dass in der kantonalen Verwaltung mit dem ERP ein komplett neues EDV-System eingeführt werden soll. Dies wird langfristig zu einer Standardisierung der Prozesse nicht nur beim Kanton, sondern auch bei den Gemeinden führen. Darum ist die Form eines Postulats «richtig und stufengerecht», um diese Frage näher zu untersuchen und ein Benchmarking dafür zu entwickeln. Ein solcher Prozess «ist sinnvoll und hat positive Effekte».
Thomas de Courten (SVP) stellt fest, dass man manchmal «aus unerwarteten Ecken» Unterstützung erhalte. Er hätte dies eher von den bürgerlichen Partnern erwartet, aber er freut sich darüber, dass die Grünen seinen Vorstoss unterstützen. «Herzlichen Dank!»
Sowohl FDP als auch CVP/EVP haben ja auch gesagt, dass eine Übersicht über die erhobenen Gebühren, die «heute wirklich einen Dschungel» bilden, zur Vergleichbarkeit erwünscht wäre. Dies kann nur mit entsprechender, noch zu schaffender Transparenz erreicht werden. Die Behauptung, dies verursache einen unverhältnismässigen Aufwand, wird ja dadurch belegt, dass gemäss Regierungspräsident Adrian Ballmer das kantonale Statistische Amt heute bereits einen Teil der Gebühren aus dem Bereich Abfall- und Abwasserwesen erhebt: Genau dort, wo eine Erhebung wegen unterschiedlichen Reglementen angeblich unmöglich sein soll, wird dies heute schon gemacht. Aber es gibt ja neben den erwähnten noch weitere, wichtige, von der Wirtschaft und den KMU zu beachtende Gebühren wie z.B. Baubewilligungsgebühren, Kanzleigebühren, Mahngebühren, Landwirtschaftsgebühren etc. Es gibt also noch einen ganzen Dschungel, der zu untersuchen wäre. Gerade die Opposition der FDP gegen diesen Vorstoss ist umso erstaunlicher, als - wie der Votant zufälligerweise weiss - die FDP im Kanton Wallis ebenfalls einen gleichlautenden Vorstoss gemacht hat. Es wäre also ein liberales Anliegen, das zu unterstützen wäre. Die Mitglieder der FDP-Fraktion mögen also nochmals in sich gehen und diesen Gedanken bei der Abstimmung berücksichtigen.
Regierungspräsident Adrian Ballmer (FDP) weist Thomas de Courten darauf hin, dass er «schon katholisch sei» und dass er «ja für Statistiken sei». Seit das Statistische Amt Teil der FKD ist, wird es entsprechend gefördert, weil die von diesem Amt erarbeiteten Unterlagen für gewisse Entscheidungen wertvoll sind. Das Amt publiziert die Daten auch, aber die Frage ist nun, ob man «mit grossem Aufwand» Richtwerte produzieren will, «die sehr fragwürdig sind». Der Dschungel ist wegen der «kreativen Gestaltung von Gebühren» entstanden. Dieses Problem kann nicht mit Statistik gelöst werden, die sich schwer tun würde, dies transparent darzustellen.
Im Übrigen wird dauernd an der Verfeinerung von statistischen Auswertungen und damit möglichen Aussagen gearbeitet. Was geschieht also mit einem solchen Postulat? Es wird nach 5 Jahren abgeschrieben.
://: Das Postulat 2008/287 wird mit 45:22 Stimmen bei 3 Enthaltungen nicht überwiesen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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