Protokoll der Landratssitzung vom 1. Dezember 2011
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2009-313 vom 3. November 2009 [1. Lesung] Vorlage: Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 19. Januar 2011 - Beschluss des Landrats vom 1. Dezember 2011: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) erläutert den Kommissionsbericht, der noch von seinem Vorgänger Urs von Bidder verfasst worden ist. Im Weiteren betont er die Koordination mit der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission und bemerkt, diese habe interessanterweise im November Rückweisung der Vorlage beschlossen. Man war sich jedoch einig, dass eine nicht abgestimmte Regelung nicht ideal ist. Wichtig ist auch, dass der Bundesrat in diesem Bereich zurzeit eine Verordnung ausarbeitet.
Hanspeter Wullschleger (SVP) meint, dieses Gesetz auferlege den Gemeinden neue Aufgaben und Pflichten, welche vor allem die kleinen Gemeinden finanziell, organisatorisch und personell überfordern. Vor allem die Gemeinden mit beschränktem finanziellen Spielraum haben sich bis jetzt auf einfache Angebote beschränkt, was nun nicht mehr möglich sein soll. Mit der Einführung eines flächendeckenden Kinderbetreuungssystems werden die traditionellen Familien gezwungen, etwas mitzufinanzieren, ohne dies je in Anspruch nehmen zu können. Die Kommission beschloss, dass auch Beiträge an Einrichtungen in anderen Kantonen geleistet werden sollen, ohne dass diese Gegenrecht halten. Die obere Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge geleistet werden, ist entschieden zu hoch. Es muss wohl noch als grosszügig erachtet werden, dass Eltern ihre Kinder ganze vier Wochen im Jahr selbst betreuen, und dies ab einem Alter von drei Monaten. Bis jetzt hiess es immer, die Kind-Mutter-Beziehung sei vor allem in den ersten Lebensjahren wichtig. Aber heute braucht es einen Hochschulabschluss, dass man die Kinder noch betreuen darf. Das ist der Unterschied zu früher. Dass es Härtefälle gibt, ist unbestritten. Für diese sollen Lösungen gefunden werden, aber nicht einfach generell über den ganzen Kanton. Die SVP verlangt die Rückweisung dieses Geschäfts mit dem Auftrag, ein Rahmengesetz zusammen mit dem Schulbereich auszuarbeiten.
Regula Meschberger (SP) erklärt, spätestens seit Erscheinen des Familienberichts Baselland sei allen klar geworden, dass es in diesem Kanton zu wenig Betreuungsplätze gibt. Letztlich geht es um das Thema, Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dahinter steht nicht nur ein gesellschaftliches, sondern auch ein wirtschaftliches Interesse. Es wäre toll, wenn die Wirtschaft so funktionieren würde, dass es durchgehend Jobsharing gäbe, und dies auf allen Kaderpositionen, weil dann die Kinderbetreuung ein anderes Thema wäre. Die Realität ist aber eine andere und die familienexterne Kinderbetreuung ist eine Notwendigkeit, wenn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst genommen werden soll. Es geht überhaupt nicht darum, traditionelle und andere Familienmodelle gegeneinander auszuspielen, sondern es ist eine Tatsache, dass man diese Betreuungsplätze braucht. Dies auch im Sinne eines gesunden Aufwachsens der Kinder.
Heute liegen zwei verschiedene Gesetze vor. Seitens der SP-Fraktion war es ursprünglich das Bestreben, diese beiden gesamthaft in einer Kommission zu diskutieren. Beim Gesetz im Frühbereich gibt es grundsätzlich andere Voraussetzungen als beim Gesetz im Schulbereich. So geht es beim vorliegenden Gesetz um Subjektfinanzierung, beim Gesetz im Schulbereich um eine Objektfinanzierung.
Das vorliegende Gesetz ist absolut nicht das Wunschgesetz der SP-Fraktion. Dieses Gesetz lässt nämlich sehr viele Freiheiten. Man ist sehr viele Kompromisse eingegangen - gerade auch wegen den Gemeinden. So versteht man, dass sich die Gemeinden teilweise sehr belastet fühlen durch den ursprünglich vorliegenden Vorschlag. Zwar legt man in § 6 Beiträge fest, aber man lässt Spielraum offen, denn in § 7 wird festgehalten, dass die Gemeinde diese Beträge nach oben und nach unten festsetzen kann. Persönlich sah Regula Meschberger dies nicht gerne, steht nun aber hinter diesem Kompromiss, weil die Gemeinden sonst zu fest belastet würden. In § 12 kommt man den Gemeinden so weit entgegen: «Der Kanton erstattet den Gemeinden 30 Prozent der aufgrund dieses Gesetzes ausgerichteten Beiträge an Erziehungsberechtigte». Mit diesem System wird sogar die Aufgabenteilung durchbrochen, damit den Gemeinden ermöglicht wird, die Betreuungsplätze mitfinanzieren zu können, welche die Eltern dieser Gemeinde tatsächlich brauchen.
Dieses Gesetz ist wirklich wegen des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) ein solcher Kompromiss geworden. Die Kommission hat die Anhörung und die Bedenken der Gemeinden ernst genommen und legt heute einen austarierten Kompromiss vor. Regula Meschberger bittet alle Landratsmitglieder, sich hinter diesen Kompromiss zu stellen. Wenn die Gemeinden heute behaupten, sie würden zu fest belastet, dann haben sie vielleicht die alte Vorlage gelesen, nicht aber die neue Regelung, denn dieser Vorwurf stimmt heute nicht.
Gemäss Michael Herrmann (FDP) sei unbestritten, dass alle für familienergänzende Strukturen seien und zur familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB) in einem grösseren Sinne Ja sagen würden. Die Vereinbarung von Familie und Beruf ist wohl für alle, natürlich aber für die FDP-Fraktion, klar. Man hält aber auch die Gemeindeautonomie hoch, dieses Anliegen wird man konsequent weiterverfolgen. Fachpersonen bestätigen, dass im Kanton kein riesiges Problem betreffend Betreuungsplätze besteht. Die Gemeinden sind doch absolut fähig und willens, diese Aufgabe effizient zu lösen. Auch die FDP-Fraktion ist dafür, dass die Gemeinden verpflichtet werden können, die familienexterne Betreuung abzudecken. Die beiden vorliegenden Vorlagen sind allerdings einfach überladen und es soll etwas von «oben herab» bestimmt werden, das die Gemeinden ausführen müssen. Letztlich droht eine Volksabstimmung. Dass das Geschäft in zwei Vorlagen getrennt worden ist, bemängeln alle Parteien. Nun hat man Probleme bei der Koordination der beiden Vorlagen 2011/313 und 2011/314. Mit der Beteiligung des Kantons schafft man Abgrenzungsprobleme. Nun sollte man die beiden Vorlagen zurückweisen und ein schlankes Rahmengesetz schaffen, hinter dem alle stehen können. Michael Herrmann bittet um Unterstützung des Rückweisungsantrags.
Sabrina Mohn (CVP) hat für das Jahr 2012 bereits fünf Hochzeitseinladungen erhalten und alle paar Wochen würden Geburtsanzeigen ins Haus flattern. Daher ist es selbstverständlich, dass im Freundeskreis immer mehr über Kinder und Familie diskutiert wird. Einheitliche Vorstellungen, wie man Familie und Beruf unter einen Hut bekommt, gibt es nicht, was gut so ist. Es ist eine Tatsache, dass heute viele Familien gar nicht mehr wählen können und aus wirtschaftlichen Gründen beide Partner auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind. Fakt ist auch, dass in der heutigen Berufsrealität der Mütter, der Teilzeitarbeit, im Frühbereich bezüglich der Kinderbetreuung nach wie vor eine akute Lücke besteht. Man kann es sich schon aus rein volkswirtschaftlicher Sicht nicht leisten, vor dieser Tatsache die Augen zu verschliessen. Es kann nicht sein, dass man den jungen Personen eine gute, fundierte aber auch teure Ausbildung ermöglicht, aber genau diese Leute dann nach der Familiengründung ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die demographische Entwicklung zeigt in die falsche Richtung und bereits heute fehlen in verschiedenen Bereichen Fachkräfte. Die Alternative wäre, dass sich immer mehr junge Paare bewusst dazu entscheiden, keine Kinder zu haben. Ein Zahlenspiel: Tatsache ist, dass in den vergangenen 40 Jahren 1.1 Mio. Schweizer Kinder nicht zur Welt gekommen sind, die notwendig gewesen wären, um die Schweizer Bevölkerung langfristig stabil halten zu können. Entweder investiert man nun in eine kinderfreundliche Zukunft oder man nimmt immer mehr Einwanderer auf.
Bei der vorliegenden Vorlage handelt es sich um einen Kompromiss. Es bringt nichts, diese nochmals zurückzuweisen, da es sich um einen vernünftigen Vorschlag handelt. In der Detailberatung kann noch an dem Gesetz «geschraubt» werden. Die CVP/EVP-Fraktion wird für Eintreten stimmen und den Rückweisungsantrag ablehnen.
Rahel Bänziger (Grüne) spricht sich klar gegen den Rückweisungsantrag aus. Was so lange in der Kommission wahrte, soll nun endlich gut werden. In den 14 Sitzungen hat man um 17 Paragraphen gerungen, man brauchte also praktisch eine Sitzung für einen Paragraphen. Herausgekommen ist ein Kompromiss. Hoffentlich kann man heute die Zustimmung der Parteien vereinen und diesem Gesetz zustimmen.
Besonders wichtig ist, dass Familien dank des FEB-Gesetzes besser in der Kinderbetreuung unterstützt werden. Die Kinderbetreuung soll ihnen nicht abgenommen werden. Mit dem FEB-Gesetz kann auch die Sozialisation und Integration gewisser Kinder erleichtert werden und somit auch zur Verbesserung derer schulischer Leistungen beitragen. Die Grünen befürworten das Gesetz in vorliegender Form, verstehen dieses aber klar als Kompromiss. Man hätte gerne den einen oder anderen Punkt noch ausführlicher geregelt, v.a. hätte man den Grenzwert für Subventionen höher gesetzt. Man hätte auch gerne weitere Unterstützung gehabt zur Schaffung von Betreuungsplätzen, eine sogenannte Anschubfinanzierung. Weiter ist der grünen Fraktion wichtig, dass die FEB auf Gesetzesstufe und nicht auf Verordnungsstufe geregelt wird. Es sollen für alle Gemeinden des Kantons die gleichen Richtlinien gelten und alle sollen die gleichen Möglichkeiten haben. Nochmals, es handelt sich nicht um die Wunschlösung der Grünen, aber man hofft, dass man sich heute auf diesen Kompromiss einigt.
Hanspeter Kumli (BDP) erklärt, die BDP-glp-Fraktion werde auf die Vorlage eintreten und den Rückweisungsantrag ablehnen. Man hält das vorliegende Gesetz nicht für das Gelbe vom Ei, aber man kann sich daran orientieren. Die Bandbreite zieht nicht nur die grossen, sondern auch die kleinen Gemeinden mit ein.
Monica Gschwind (FDP) entgegnet Regula Meschberger und Rahel Bänziger, ein Mindestbeitrag von CHF 80 stelle für sie keinen austarierten Kompromiss dar und biete keinen Spielraum. Auch beim Beitrag des Kantons (§ 12) von 30% bleiben immer noch 70% der Kosten bei den Gemeinden hängen. Zum Votum von Sabrina Mohn: Zwei von drei Frauen, die Kinder unter sieben Jahren haben, arbeiten bereits heute. Diejenigen Frauen, die arbeiten wollen, können dies auch, sie können sich nämlich auch sonst organisieren.
Zum Rückweisungsantrag: Ende Juni 2011 wurde auf Bundesebene die Arbeit an der Verordnung über die ausserfamiliäre Kinderbetreuung ausgesetzt. Der Bundesrat will mit der Verordnung zuwarten, bis die gesetzlichen Grundlagen vorliegen. In der Vernehmlassung wurde unter anderem die zu hohe Regelungsdichte, praxisfremde Regelungen, die angestrebte kostentreibende Professionalisierung und die bürokratische Auslegung sehr heftig kritisiert. Solange aus Bern keine gesetzliche Lösung vorliegt, sieht Monica Gschwind für den Kanton Baselland keinen dringenden Handlungsbedarf für ein Vorpreschen. Übrigens stehen beide Vorlagen in krassem Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip, denn es werden vom Kanton neue Ausgaben definiert und zementiert, die dann grösstenteils von den Gemeinden vollzogen und finanziert werden müssen. Die Notwendigkeit der familienergänzenden Kinderbetreuung ist heute unbestritten. Es soll allen Familien möglich sein, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Trotzdem sollen sich beide Gesetze darauf beschränken, die Zuständigkeiten festzulegen und die Gemeinden zu verpflichten, bei Bedarf eine entsprechende Betreuung anzubieten. Die Ausgestaltung soll den Gemeinden selbst überlassen werden. Sie sollen vor allem die Subventionierung gemäss ihren finanziellen Möglichkeiten selbst festlegen können. Der Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung und die Kostenbeteiligung der Eltern sind stark von der Bevölkerungsstruktur abhängig. Die Beteiligung von Eltern in den Agglomerationsgemeinden mit der einkommensstarken Bevölkerung sieht anders aus als die Beteiligung der einkommensschwächeren Bevölkerung in den ländlicheren Gemeinden. Deshalb muss unbedingt von einer einheitlichen Regelung über den ganzen Kanton abgesehen werden. Allen eine Rolls Royce Lösung aufzuzwingen, wenn auch eine Deux Cheveaux Lösung möglich wäre, ist unnötig. Monica Gschwind bittet, diese Argumente nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und um Rückweisung der Vorlage.
Paul Wenger (SVP) meint, es gehe hier um Kinder, und nicht darum, ob Beiträge 20 Rappen höher oder tiefer sein sollten. Auch die Krone der Schöpfung braucht Mütter. Es werden absolut natürliche Vorgänge verdrängt und man will sie nicht zur Kenntnis nehmen. Es ist unbestritten, dass es in der Gesellschaft Bereiche gibt, in denen der Staat helfen muss. Aber man verdängt eine Erkenntnis, die die Wissenschaft längst erforscht hat, Stichwort Neurobiologie. Vielleicht wäre es schlauer, die beiden Gesetze zurückzuweisen und ein schlankes gemeinsames Rahmengesetz zu schaffen und sich dazu parallel Gedanken zu machen, wie man die Ursachen dieser Zustände parallel bekämpfen könnte. Wenn man es nicht endlich schafft, der Familie - in welcher Form auch immer diese ausgestaltet ist - den Stellenwert zu geben, die sie wirklich verdient, dann versagt man als Politiker und als Parlament. Die SVP Schweiz reichte eine Familieninitiative ein, mit der Forderung, dass es für ein Kind einen Steuerabzug gibt. Auch andere Parteien setzen sich stark für Familien ein. Die Familie wird seit Jahren benachteiligt. Wenn man heute Kinder hat, rein technokratisch und finanziell argumentiert, hat man die Zwei auf dem Rücken. Das Gesetz soll zurückgewiesen werden, um erstens kantonale Ungleichheiten berücksichtigen und zweitens um nicht optimale Punkt nochmals überdenken zu können.
Myrta Stohler (SVP) erklärt, die Gemeinden hätten nicht den Eindruck gewonnen, der Spielraum sei offen. Die Gemeinden haben sich wirklich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und die neue Regelung durchgerechnet. Grundsätzlich sind die Gemeinden nicht gegen eine Lösung, aber diese muss pragmatisch und auf jeden Fall nicht flächendeckend sein. Familien werden heute schon unterstützt, aber mit den Möglichkeiten, die jeder einzelnen Gemeinde zur Verfügung stehen. Es gibt heute gute Lösungen, die beibehalten und im Rahmen der Möglichkeiten auch ausgebaut werden sollen. Man kann nicht immer dem Kanton oder dem Bund die Schuld in die Schuhe schieben; wenn nun aber der Bund die Regelung aussetzt, muss nicht für die Baselbieter Gemeinden ein Gesetz geschaffen werden, das vielleicht strenger ist als die künftigen Anforderungen des Bundes. Deshalb bitten die Gemeinden um eine gemeinsame Regelung für den Frühbereich und Schulbereich und bitten um Rückweisung dieses Geschäfts.
Agathe Schuler (CVP) bittet die Landratsmitglieder dingendst, auf die Vorlage einzutreten. Man muss einmal überlegen, wie lange man an diesem Geschäft gearbeitet hat. So wurde im Jahr 1999 eine Motion überwiesen - bereits vor gut 12 Jahren wurde ein Gesamtkonzept für eine familienergänzende Kinderbetreuung verlangt. Vor rund vier Jahren lag ein Vernehmlassungsentwurf vor, der verbessert worden ist. Nun hat man diese Vorlagen zwei Jahre lang beraten, der Kommissionsbericht liegt seit zwei Jahren vor und nun sollten endlich Nägel mit Köpfen gemacht und das Gesetz in Angriff genommen werden.
Immer wird von verschiedenen Gemeinden des Kantons gesprochen. Dies kann man aber auch anders sehen: So ist es ungerecht, wenn man als Familie sich den Wohnort nach Betreuungsplätzen aussuchen muss.
Es sollte für einen Kanton wie Basel-Landschaft, der nicht riesig ist, möglich sein, in allen Gemeinden das gleiche Basisangebot anzubieten. Agathe Schuler bittet die Landratsmitglieder, auf das Gesetz einzutreten.
Sara Fritz (EVP) meint, sie sei noch nicht so lange im Landrat, aber noch keine Vorlage sei derart oft beraten worden. Es gibt über dieses Geschäft viele verschiedene Meinungen und Ideologien über die Gestaltung von Familienstrukturen - eine Rückweisung und nochmalige Beratungen würden sehr wahrscheinlich nicht zu anderen Schlüssen führen.
Die verschiedenen Familienmodelle können nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wichtig ist aber, dass neben der notwendigen familienergänzenden Betreuung auch die Familien unterstützt und wertgeschätzt werden, die ihre Kinder selbst betreuen.
Michael Herrmann (FDP) meint, auch die FDP sei familien- und karrierefreundlich und fördere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch wenn man dies nicht in jedem Satz erwähne. Interessanterweise bestätigten heute Morgen Fachpersonen, dass alle Eltern, die einen Betreuungsort suchen, auch einen finden. Die Frage stellt sich einzig, wie effizient und bezahlbar das System organisiert werden soll. Niemand scheint mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf vollständig zufrieden zu sein; so wie das Gesetz aufgesetzt ist, wird es nicht besser. Jetzt hätte man die Chance auf Rückweisung, um eine gescheite Lösung zu schaffen. Heute ist allen Parteien bewusst, dass die Gemeinden verpflichtet werden sollen, eine gute Ergänzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Die Uneinigkeit besteht darin, auf welcher Stufe diese Regelung verankert werden soll.
Im Weiteren zeigt sich Michael Herrmann über den Rückweisungsantrag der SP zum nächsten Geschäft 2011/314 erstaunt.
Regina Vogt (FDP) ist der Auffassung, eine Rückweisung würde einen weiterbringen, da man keine Kompromisslösungen akzeptieren wolle. Grundsätzlich ist die FDP-Fraktion für familienergänzende Tagesstrukturen und es ist richtig, dass heute ermöglicht werden soll, Familie und Beruf zu vereinen. Aus der Stellungnahme des VBLG hat man aber erfahren, dass der Kanton generell zu weit gehe und diese Lösung für zahlreiche Gemeinden nicht auf diesem Niveau umsetzbar sei. Andererseits bestehen die akzeptierten Angebote, die aber noch auf Verbesserungen angewiesen sind. Neu kommt der 30-Prozent-Anteil des Kantons dazu. Dies kann nicht sein. Die Lösung muss für jede Gemeinde finanziell verkraftbar sein. Zurzeit sind zahlreiche neue Aufgaben auf kommunaler Ebene wie die Umsetzung von HarmoS oder die neue Pflegefinanzierung anstehend. Die Tarifstruktur bei maximalen Vollkosten lautet folgendermassen: Bei CHF 110 pro Kind, 5 Tage, 48 Wochen gibt das einen stolzen Betrag von CHF 26'000. Dies ist die Basis für den politischen Diskurs in den Gemeinden. Man muss sich bewusst sein, es geht wohl nicht nur um 2'041 Kinder, sondern es gibt 12'000 Kinder in dieser Alterskategorie. Bei dieser Vorlage fehlt die Übereinstimmung in zwei unterschiedlichen Direktionen. Dies wird für den Bürger in einer Volksabstimmung immer unverständlich bleiben.
Zur Rückweisung: Nach liberalen Prinzipien und finanziellen Überlegungen gibt es nur einen Weg: dass der Kanton die Gemeinden mittels eines Rahmengesetzes verpflichtet, eine bedarfgerechte familienergänzende Betreuung anzubieten.
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
Regula Meschberger (SP) findet es seltsam. Gerade weil es ihrer Partei um Kinder geht, will diese dieses Gesetz. Es ist keine technische oder neurobiologische Frage: Was sollen Alleinerziehende und Haushalte mit kleinen Einkommen sagen? Diese sind auf diese Betreuungsplätze angewiesen, denn sie müssen arbeiten gehen, um sich ihre Existenz sichern zu können. Deshalb müssen für das Wohlergehen unserer Kinder zu ernsthaften Problemen Lösungen gefunden werden. Noch länger «auf Bern zu warten», ist keine Politik. Zum Subsidiaritätsprinzip, gemäss welchem ja nach einigen die Aufgaben dort anzusiedeln seien, wo sie auch tatsächlich wahrgenommen werden, ist zu sagen, dass der Kanton aktiv werden muss, weil sonst niemand etwas unternimmt, wobei er den Gemeinden ja entgegenkommt. Gleichzeitig wird gesagt, die Gemeinden sollen in die Pflicht genommen werden, was ein gewisser Widerspruch ist.
Es sollen einigermassen gleiche Voraussetzungen geschaffen werden, was mit diesem Gesetz nicht vollständig umgesetzt wird, da die Lösungen vom Wohnort abhängen. Aber immerhin wird eine gewisse Grundlage geschaffen: Die Lösungen sollen nicht willkürlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, und die Eltern im Kanton Baselland sollen wissen dürfen, wovon sie ausgehen können.
Auch lässt sich nicht immer ein Platz finden. Viele Eltern suchen verzweifelt eine Lösung und finden keine. Was machen sie? Sie reduzieren ihre Erwerbstätigkeit oder verlieren sogar ihre Stelle, weil sie nicht reduzieren dürfen, und müssen dann zur Sozialhilfe. Ist das die Lösung? Wohl nicht! Es geht um das Wohlergehen unserer Kinder, so dass nicht nur technisch, sondern auch emotional argumentiert werden muss: Die Votantin hat selbst 4 Kinder und mittlerweile 7 Grosskinder. Darum ist es wichtig, sich auf den Kern des Problems zu konzentrieren.
Noch etwas Technisches: Michael Herrmann sagt, zum Schulgesetz liege ein Rückweisungsantrag vor. Dieser liegt aber nur vor, weil die BKSK im Gegensatz zur JSK ihre Aufgaben nicht gemacht hat. Diese legt zwar einen Kompromiss, aber einen fertigen Vorschlag vor. Diese Tatsachen umzukehren und zu sagen, dieses Gesetz müsse nun auch zurückgewiesen werden, weil das andere Gesetz mangels Beratung zurückgewiesen werden müsse, ist keine kohärente Politik. Dem nun zu beratenden Gesetz ist zuzustimmen.
Hans Furer (glp) wundert sich nicht über die aktuelle Debatte. Es geht um etwas Neues, und immer wenn etwas Neues eingeführt werden soll, ist dies tatsächlich ein ganz grundsätzlicher Entscheid. Zu jener Zeit, die mit dem schönen Bild an der Frontseite des Saales beschrieben wird, brauchte es tatsächlich keine Familienbetreuung. Heute sind jedoch 70% der Mütter arbeitstätig, und Agathe Schuler hat zu Recht darauf hingewiesen, dass schon 1999 die entsprechende Motion eingereicht worden ist. Nun ist man im Jahr 2011 angekommen, so dass eine Rückweisung - und das ist Werner Rufi als JSK-Präsident auf keinen Fall zu wünschen - noch einmal 14 Kommissionssitzungen bedeutet.
Die Debatte zeigt, dass die einen endlich einen Schritt vorwärts gehen möchten, während die anderen auch einen Schritt vorwärts gehen möchten, aber nicht so, wie es von der Kommission vorgeschlagen wird. Nun soll die Vorlage mit dem Hinweis auf die Gemeinden offenbar gebodigt werden. Das ist ein mögliches Argument, aber wenn man einen Schritt vorwärts machen will, dann kann die Vorlage jetzt nicht mehr zurückgewiesen werden, sondern muss man ihr zustimmen.
Es ist daran zu erinnern, dass gerade in der Schule bzw. im Erziehungsbereich Tagesschulen bzw. -strukturen in den 1990er-Jahren in den einen Gemeinden eingeführt und in den anderen abgelehnt worden sind. Heute nun dürfte es hier im Landrat unbestritten sein, dass man in dieser Sache etwas machen will. Wenn man diese Aufgaben den Gemeinden überlässt, geschieht nichts. Die Einwohner dieses Kantons wollen eine Lösung, aber nicht erst in zwei Jahren oder noch später.
Balz Stückelberger (FDP) möchte davor warnen, unterschiedliche Familienmodelle gegeneinander auszuspielen. Man soll nicht z.B. mit neurobiologischen Erkenntnissen die traditionelle Familie besser darstellen. Der Votant selbst hat 2 Kinder, die teilweise fremdbetreut werden, und trotzdem herrscht ein gutes Familienwohl.
Es ist unbestritten, dass für das Gesellschaftswohl und das Wohl der Wirtschaft Frauen im Arbeitsmarkt nötig sind. Deshalb sind auch diese Betreuungsplätze notwendig. Er selbst ist in verschiedenen Organisationen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf engagiert. Um dafür eine Lösung zu finden, die auch für alle verträglich ist, ist die Vorlage zurückzuweisen.
In einzelnen Gemeinden wie z.B. Arlesheim sind bestimmte Systeme und Strukturen vorhanden, und ein Systemwechsel, wie er mit dieser Vorlage fällig würde, wäre nicht ganz einfach machbar. Entsprechend soll auch kein durchschnittliches Gesetz eingeführt werden, das niemand wirklich gut findet.
Susanne Strub (SVP) schätzt, dass sie als Mutter von 4 Kindern eine gewisse Erfahrung habe, und will darum mitreden.
Die Diskussion dreht sich um Gesetze, Regelungen, Beiträge, Zahlen etc., obwohl es eigentlich um das Wohl der Kinder geht. Sollen diese im Alter von 12 Wochen aus ihren Familien gerissen werden? Sollen diese von Betreuungspersonen mit Fachhochschulabschluss betreut und erzogen werden? Das Wohl der Kinder gründet auf deren Familien. Diese bilden das Umfeld, das für die Kinder nötig ist.
Sicher gibt es viele Gründe für Fremdbetreuung von Kindern im Frühbereich. Aber es gibt auch viele Gründe, die das Ziel verfehlen und nicht bezahlbar sind.
In Häfelfingen, dem Wohnort der Votantin, leben die Menschen nicht «wie zu Gotthelfs Zeiten»: Auch dort gibt es berufstätige Mütter. Aber die Eigenverantwortung wird wahrgenommen: Bei den einen Familien bleibt der Vater zuhause, während die Mutter auswärts arbeitet, bei den anderen teilen sich Paare die Betreuung auf, oder Grosseltern und andere Verwandte übernehmen die Betreuung der Kinder. Es gibt auch Familien, in denen «die wunderbare Aufgabe» der Kinderbetreuung vollständig selber wahrgenommen wird. Kinder haben heisst Verantwortung übernehmen, denn nur allzu schnell gehen die Kinder in Spielgruppen oder zur Schule.
Betreffend finanzielle Gründe für Fremdbetreuung ist zum Teil erstaunlich, was darunter verstanden wird. Gemäss ihrer eigenen Erfahrung meint die Votantin, das beste sei, den Kindern nicht jeden Wunsch zu erfüllen. Vielmehr sollen sich diese nach dem Budget der Eltern richten. Nicht zuletzt hat auch der Landrat das Problem der Verschuldung von jungen Menschen diskutiert.
Manchmal scheinen Eltern, die ihre Kinder «abschieben», ihr schlechtes Gewissen mit viel Geld beruhigen zu wollen, indem sie ihren Kindern jeden Wunsch erfüllen. Aber auch hier muss man Machbares von Wünschbarem trennen können.
Zur Finanzierung der Umsetzung des neuen Gesetzes ist zu sagen, dass die Lösungen von grossen Baselbieter Gemeinden für die kleinen Gemeinden in der vorliegenden Form nicht möglich sind. Zudem gibt es in vielen Oberbaselbieter Gemeinden viele Frauen, die sich freiwillig in diesem Bereich engagieren. Mit den neuen Bestimmungen wären deren Angebote nicht mehr möglich, weil sie nicht genügend qualifiziert wären.
Aus all den genannten Gründen verlangt sie als Mutter, dass die beiden Gesetze zurückgewiesen werden.
Myrta Stohler (SVP) erinnert daran, dass es nicht um einzelne, sondern um alle Baselbieter Gemeinden gehe. Und diese wollen ein Rahmengesetz in diesem Bereich. Es ist schon lange darüber diskutiert worden, aber der Kanton muss auch die Forderungen der Gemeinden anhören. Diese sagen nicht prinzipiell Nein zum neuen System, aber es müsse bezahlbar sein. Die Gemeinden müssen die für sie richtigen Lösungen selber bestimmen können, denn gewisse Gemeinden lösen diese Fragen schon heute gut. Deshalb soll die Vorlage zurückgewiesen werden, damit ein «anständiges» Rahmengesetz vorgelegt werden kann.
Mirjam Würth (SP) spricht sich entschieden gegen eine Rückweisung der Vorlage aus, u.a. wegen der 10 Jahre, während der dieses Gesetz schon in Bearbeitung ist. Nun liegt ein Kompromiss vor, dem alle zustimmen können. Für die Votantin schockierend ist, dass die BKSK im Gegensatz zur JSK nichts zustande gebracht hat. Nun soll aber im Kanton in dieser Sache endlich Klarheit geschaffen werden: Das entsprechende Angebot darf nicht vom Wohnort abhängen, und alle Eltern sollen die gleiche Chance zur Berufsausübung haben, gerade weil viele diese zur Existenzsicherung brauchen. Darum ist dem Gesetz zuzustimmen.
Urs-Peter Moos (SVP) meint, die Rückweisung der Vorlagen 2011/313 und 2011/314 sei der pragmatische Weg. Damit kann anschliessend ein schlankes Rahmengesetz geschaffen werden, welches der Vielfalt der Baselbieter Gemeinden Rechnung trägt. Am Ende wird es - wenn das Gesetz jetzt beschlossen werden soll - ohnehin eine Volksabstimmung geben, so dass sich dann zeigen wird, ob nicht doch eine Rückweisung sinnvoller gewesen wäre.
Sandra Sollberger (SVP) meint, sie sei zwar neu im Landrat, aber seit 15 Jahren Mutter. Deshalb gibt es für sie beim Thema Kinder/Familie keine Kompromisse. Entsprechend ist sie klar für Rückweisung der Vorlage.
Rahel Bänziger (Grüne) hofft, dass nun «die Tränendrüsen ausgeheult» seien und sich die Emotionen beruhigen, um wieder über die Sache reden zu können.
Niemand wird gezwungen, das Angebot anzunehmen. Aber das Gesetz stellt Angebote sicher, seien dies Kindertagesstätten oder Tagesmütter. Dies ist auch für kleinere Gemeinden finanzierbar, vor allem, wenn sie dank Doppelverdienern mehr Steuern einnehmen.
Das Gesetz ist nicht schlecht. Es ist ein Kompromiss hinsichtlich Finanzierung, Ausarbeitung und Ausgestaltung, aber nicht bzgl. Betreuung. Deshalb sollen auch nicht beide Vorlagen zurückgewiesen werden, nur weil man nicht zufrieden ist mit dem Kompromiss.
Ausserdem muss auseinander gehalten werden, dass das eine Gesetz bearbeitet worden ist, das andere aber nicht. Darum dürfen auch nicht beide Vorlagen in den gleichen Topf geworfen werden. Das eine Gesetz soll jetzt bearbeitet und beschlossen werden, und das andere soll zur Bearbeitung an die BKSK zurückgewiesen werden.
Landratspräsident Urs Hess (SVP) will die bereits lange Diskussion weiterführen, auch wenn er das Gefühl hat, die LandrätInnen hätten sich ihre Meinung inzwischen gebildet.
Andreas Giger (SP) fühlt sich durch das Votum von Susanne Strub persönlich angesprochen. Er ist einer jener Menschen, die ihre Kinder «abschieben». An zwei Tagen lässt er seine Tochter fremdbetreuen in einer anderen Gemeinde als seinem Wohnort, weil es an letzterem kein solches Angebot gibt. Er selbst hat sein Arbeitspensum reduziert, um an einem Tag unter der Woche und am Wochenende seinen Betreuungspflichten nachkommen zu können. In seinen Augen ist es höchste Zeit für zeitgemässe Lösungen in diesem Bereich. Er bittet darum, die Vorlage nicht zurückzuweisen, um das Gesetz behandeln zu können.
Désirée Lang (Grüne) wollte eigentlich nichts sagen. Aber sie findet es eine «absolute Frechheit», wie im Landrat berufstätige Mütter dargestellt werden, und das in der Eintretensdebatte! Für sie als neues Mitglied des Landrats ist dies sehr befremdend.
Es gibt verschiedene Modelle, aber auch sozial Benachteiligte. Auf der anderen Seite gibt es «Superverdiener», die alle Möglichkeiten haben. In welchen Parteien finden sich diese wohl?
Der Staat ist verpflichtet, für Familien zu sorgen, und diese Vorlage ist ein Teil davon. Die Grünen sind für Chancengleichheit in allen Schichten und Kantonsteilen, wofür schliesslich der Landrat verantwortlich ist.
Deshalb soll die Vorlage nicht zurückgewiesen werden.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) hat lange zugehört und wollte eigentlich auch nichts sagen, aber «ihm gehen die Schuhbändel auf und zu». Dass der Kanton in finanziellen Schwierigkeiten steckt, wird nicht erwähnt. Alle Kosten sollen sozialisiert werden, aber einmal etablierte Leistungen lassen sich nicht mehr streichen. Im Bericht wird nicht erwähnt, welche Kosten mit der Vorlage entstehen. Das ist das typische Vorgehen: Private Engagements werden sozialisiert, so dass der Kanton immer mehr in finanzielle Schieflage gerät. Um dies zu verhindern, ist die Vorlage zurückzuweisen.
Marie-Theres Beeler (Grüne) verzichtet wegen der langen Rednerliste darauf auszuführen, wieviele Kinder sie habe und wie diese betreut werden.
Sie möchte vor einer Rückweisung warnen. Denn es ist nicht wahr, dass die Baselbieter Gemeinden eigene Vorstellungen zur ausserfamiliären Betreuung im Vorschulbereich haben. Wie sie kürzlich an einer Veranstaltung hören konnte, gibt es Gemeinden, die laut eigener Aussage «nichts haben und nichts wollen». Es ist aber höchste Zeit für Fortschritt in dieser Sache.
Marianne Hollinger (FDP) sagt klar Ja zur Familienexternen Betreuung, aber auch klar Ja zur Gemeindeautonomie. Darum ist die Vorlage jetzt zurückzuweisen, damit ein schlankes Gesetz ausgearbeitet werden kann.
Sie spricht sich gegen einen zentralistischen Kanton aus. Vielmehr soll dieser Verantwortung und Kompetenzen an die Gemeinden abgeben, auch bzgl. der zu vergütenden Kosten. Die Gemeinden wollen Kompetenzen übernehmen, und sie sind auf diese Aufgabe vorbereitet.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) plädiert zunächst dafür, dass alle Familienmodelle, ob traditionell oder modern, in Baselland Platz haben sollten. Dazu muss man insbesondere die Realität betrachten: Bis zu 50% der Ehen werden geschieden, und davon sind oft auch Kinder betroffen. Hierüber soll der Landrat nicht richten, sondern der Realität gerecht werden und akzeptieren, dass viele, verschiedene Familienmodelle existieren.
Die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) ist aus familienpolitischen, volkswirtschaftlichen und standortrelevanten Gründen bedeutend. Baselland hat 2005 mit dem Familienzulagengesetz und 2007 mit den steuerlichen Entlastungen für Familien familienpolitische Meilen-steine gesetzt, aber im Vergleich zu anderen Kantonen gibt es bei der FEB Nachholbedarf. Befragungen ergaben, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Baselland verbessert werden muss und dass z.B. Betreuungsplätze zu Preisen angeboten werden müssen, die sich auch Einkommensschwache leisten können. Von der FEB können alle profitieren: Eltern, Kinder, Arbeitgeber und die öffentliche Hand. Während die Eltern ein höheres Einkommen erzielen, verbessern die Kinder ihre sozialen Fähigkeiten. Die Arbeitgeber bewältigen dank dem grösseren Arbeitnehmerpotenzial Personalfluktuationen einfacher, und die öffentliche Hand hat mehr Steuern und weniger Sozialkosten. Immobilienfachleute heben hervor, dass im Gemeinderanking familienfreundliche Gemeinden mit entsprechendem Angebot vorrücken, so dass dies also ein Teil der Attraktivität eines Wohnorts ist.
Er bittet den Landrat, auf die Vorlage einzutreten, um diese auf der Basis des Kommissionsberichts behandeln zu können. Der Regierungsrat wird an entsprechender Stelle beantragen, auf die ursprüngliche Version des Gesetzes zurückzukommen, weil er die Anschubfinanzierung durch den Bund für besser hält als die vorgeschlagene Mischfinanzierung. Die Mischfinanzierung widerspricht dem Finanzausgleich, denn praktisch alle Gemeinden leisten schon Beiträge an Institutionen. Deshalb ist § 12 nochmals zu besprechen.
Eine Rückweisung der Vorlage würde dieser selbst und der Arbeit der Verantwortlichen nicht gerecht. Die FEB im Frühbereich ist unabhängig von den Änderungen im Bildungsgesetz umsetzbar. Hier ist Handlungsbedarf vorhanden, denn im Schulbereich existieren schon z.B. Mittagstische. Entsprechend möge der Landrat «vorwärts machen».
Es wurde ein Rahmengesetz gefordert. Was, wenn nicht das, ist ein Rahmengesetz? Noch weniger Rahmen wäre gar nichts. Keine Gemeinde wird zu einem bestimmten Angebot verpflichtet. Vielmehr werden jene 15 Gemeinden, die noch nichts haben, verpflichtet, zumindest etwas Minimales zu tun. Alle anderen Gemeinden haben schon ein Angebot. Der im Gesetz vorgegebene Rahmen ist so offen und milde, dass viele Gemeinden, die heute schon Beiträge leisten, sich innerhalb desselben bewegen und theoretisch ihre Beiträge senken könnten. Es ist wohl angemessen, dass alle Gemeinden ein minimales Angebot offerieren.
Der Kommissionsentwurf ist praxisfreundlich ausgestaltet, so dass der Votant der JSK dankt für die konstruktive Zusammenarbeit. Ein bedarfsgerechtes Angebot bringt den Kanton weiter, weshalb auf die Vorlage eingetreten werden möge, wobei der Regierungsrat wie erwähnt zu § 12 dann den entsprechenden Antrag einbringen wird.
://: Der Landrat lehnt den Antrag, die Vorlage 2009/313 zurückzuweisen, mit 44:32 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
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- Detailberatung
- Erste Lesung
§ 2
Während Oskar Kämpfer (SVP) Abs. 2 streichen will, weil er befürchtet, dass durch die Kontrolle von Qualitätsanforderungen die familienergänzende Kinderbetreuung teurer werde, verlangt Dominik Straumann (SVP) die Streichung auch von Abs. 3. wegen der dort erwähnten Beratung des Kantons zuhanden von Einrichtungen und anerkannten Tagesfamilienorganisationen.
Regula Meschberger (SP) möchte den Paragrafen so, wie ihn die Kommission vorgelegt hat, genehmigen lassen. Qualitätsanforderungen sind heute üblich bei Alters- und Pflegeheimen oder auch in der Spitex. Wieso also nicht auch bei der Kinderbetreuung? Es ist dringend nötig, dies im Gesetz so zu erwähnen.
Dominik Straumann (SVP) repliziert, das Problem sei, dass im Gesetz nicht genauer definiert sei, was Qualität bedeute. Ist das eine Mutter von 3 Kindern mit entsprechender Erfahrung, oder ist das eine 24-jährige Betreuerin mit Fachhochschulabschluss?
In den Augen von Regula Meschberger (SP) muss das in der Verordnung definiert werden. Es gibt heute in der Schweiz für diesen Bereich schon Reglemente, in welchen entsprechende Standards definiert werden. Das wichtige ist, dass für die Fremdbetreuung von Kindern Normen definiert werden, um eine gute Betreuung sicherzustellen.
Mirjam Würth (SP) ergänzt, dass z.B. auch Menschen, die Hunde halten wollen, zwecks Qualitätssicherung entsprechende Kurse absolvieren müssen. Deshalb soll das gleiche gelten für Personen, die fremde Kinder betreuen. Es ist dann an den Gemeinden, die Kriterien zu definieren.
Rahel Bänziger (Grüne) möchte die beiden Absätze ebenfalls im Gesetz belassen. Sie versteht die SVP nicht: Zunächst haben deren Vertreter Angst vor Kompromissen zum Schaden der Kinder, und dann wehren sie sich gegen Qualitätssicherung?
Monica Gschwind (FDP) fordert, dass die Qualitätsanforderungen des Kantons wenigstens nicht höher sein sollten als jene des Bundes. Denn Qualitätsanforderungen kosten, wie das Beispiel Pflege zeigt.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) meint, es gehe in diesem Paragrafen um Einrichtungen für familienergänzende Kinderbetreuung. Für diesen Bereich dürfte man sich einig sein, dass entsprechende Qualität gesichert werden muss. Demzufolge soll auch dieser Absatz im Gesetz belassen werden.
://: Der Antrag, § 2 Abs. 2 und 3 zu streichen, wird mit 48:29 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]
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§ 3
Dominik Straumann (SVP) beantragt namens seiner Fraktion, dass die Altersangabe, wie sie in § 3 Abs. 1 lit. a erwähnt wird, von 3 auf 18 Monate erhöht wird. Wie in der Eintretensdebatte erwähnt, ist die frühkindliche Betreuung durch die Mutter wichtig und von ihr auch wahrzunehmen. Es gibt den Spruch "9 Monate im Bauch, 9 Monate am Bauch". Dieses Prinzip der körperlichen Nähe von Mutter und Kind wird in südlichen Ländern stärker gelebt als hier. Wie dort sollen auch hier die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld betreut werden, auch wenn z.B. der gesetzlich garantierte Mutterschaftsurlaub kürzer als diese Frist ist.
Karl Willimann (SVP) bedauert, dass immer nur das Recht erwähnt werde, ein Kind im Alter von 12 Wochen abgeben zu können. Aber wie sieht es aus mit dem Recht des Kindes auf seine Mutter in der Frühphase seines Lebens? Und wie steht es mit der Verantwortung der Mutter gegenüber ihrem Kind? Das ist alles nicht erwähnt im Gesetz, und es ist erstaunlich, wie so genannt christliche und Familien-Parteien diese Fragen übergehen. Darum ist der Antrag von Dominik Straumann zu unterstützen.
Regula Meschberger (SP) ist mit ihren beiden Vorrednern grundsätzlich einverstanden. Aber dann muss der gesetzlich garantierte Mutterschaftsurlaub verlängert werden, damit Mutter und Kind 18 Monate zusammenbleiben können. Denn die Realität sieht anders aus: Viele Mütter müssen wieder arbeiten gehen, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.
Désirée Lang (Grüne) hält den Antrag der SVP für nicht realitätsnah. Sie selbst wäre sofort für die geforderte Definition, wenn das finanziert werden könnte.
://: Der Antrag, in § 3 Abs. 1 lit. a für die Definition 18 anstatt 3 Monate Lebensalter festzusetzen, wird mit 55:19 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
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§ 5
Thomas de Courten (SVP) beantragt, § 5 Abs. 1 lit. d ersatzlos zu streichen. Auch für ihn ist klar, dass Arbeitslose Zeit brauchen, um sich eine neue Stelle zu suchen. In der Regel ist dies aber keine Ganztagesbeschäftigung. Deshalb ist es auch zumutbar, sich z.B. für die Zeit eines Bewerbungsgesprächs anders zu organisieren. Im Gesetz wird übertrieben, indem eine nicht finanzierbare Perfektion angestrebt wird, die nicht nötig ist.
Regula Meschberger (SP) weist darauf hin, dass Arbeitslosigkeit eine Ausnahmezustand sei, den es ernst zu nehmen gelte. Arbeitslose Väter und Mütter sind bestrebt, so rasch wie möglich wieder Arbeit zu finden, weil mit der Arbeitslosenversicherung allein nur schlecht gelebt werden kann. Zudem müssen die Arbeitslosen nicht nur Zeit für Bewerbungen aufwenden, sondern auch z.B. für Kurse, die ihnen vorgeschrieben werden. Was ist in dieser Zeit mit den Kindern zu tun? Genau in einer solchen Ausnahme- und Stresssituation müssen diese gut betreut werden. Und darum ist dem Antrag von Thomas de Courten nicht zuzustimmen.
Thomas de Courten (SVP) befürchtet, dass diese Regelung von jenen «(aus)genutzt» werden werde, welche gerne arbeitslos seien, weil diese dann eben für alle gelten würde. Darum hat seine Fraktion auch die Rückweisung des Gesetzes gewünscht, weil diese Generalisierung finanzielle Lasten mit sich bringt, die sich der Kanton nicht leisten kann.
Mirjam Würth (SP) geht davon aus, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen, die arbeitslos sind, nicht arbeiten wolle. Dieser Teil wird halt mitfinanziert werden, aber der Grossteil der Menschen will zurück in den Arbeitsmarkt. Sie hält die Debatte für bemühend, weil die SVP offenbar einen Antrag nach dem anderen stellen will.
://: Der Antrag, § 5 Abs. 1 lit. d zu streichen, wird mit 41:34 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
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§ 6
Dominik Straumann (SVP) rechnet vor, dass mit dem jetzigen Finanzierungsmodell noch Einkommen von ca. CHF 130'000 subventioniert würden. Wenn der Bedarf nach Betreuung wirklich so hoch wäre und das Wirtschaftsmodell funktionierte, dann wären Private aktiv, weil es finanziell interessant ist. Dem ist aber nicht so: Durch die Unterstützung werden staatliche Anreize geschaffen, die durch den Steuerzahler bezahlt werden. In Muttenz ist das für 2 Tagesheime trotz Beiträgen ein Defizit von CHF 1,4 Millionen.
Die Grenze für beitragsberechtigte Jahreseinkommen soll gesenkt werden, indem die Werte in § 6 Abs. 1 Buchstabe b. auf CHF 0,25 pro Stunde bzw. CHF 2,5 erhöht werden, so dass es für Einkommen über ca. CHF 105'000 keine Beiträge mehr gibt. Die SVP ist wie die anderen Parteien der Meinung, Einkommen zwischen CHF 60'000 und CHF 80'000 sollen subventioniert werden. Die Obergrenze muss aber tiefer angesetzt werden, als es momentan der Fall ist.
Laut Thomas Schulte (FDP) stellt seine Fraktion einen grundsätzlichen Antrag zu diesem Paragrafen. Wie erwähnt, soll niemand zu irgendetwas gezwungen werden, und auch soll die Gemeindeautonomie gewahrt werden. Deshalb soll § 6 wie folgt neu formuliert werden:
1
Die Einwohnergemeinden legen die Betragshöhe in Abhängigkeit vom massgebenden Einkommen gemäss § 8 in einem Reglement fest.
2
Bei der Bemessung der Beitragshöhe ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Anspruchsberechtigten zu berücksichtigen.
3
Die Festlegung des zeitlichen Bedarfs für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung kann individuell oder in einem Reglement vorgenommen werden.
Hans Furer (glp) hat das Gefühl, die Anträge sollen offenbar zeigen, wie «mies» dieses Gesetz sei, weshalb es gemäss den Antragsstellern letztendlich zurückgewiesen werden müsse. In seinen Augen ist aber das Gesetz eine taugliche Grundlage, weshalb er jeden Antrag von Seiten SVP ablehnen wird.
Hanspeter Weibel (SVP) muss feststellen, dass nun offenbar ein Gesetz für rund 15 Gemeinden geschaffen werden solle, da diese im diskutierten Bereich noch kein entsprechendes Angebot haben. Weiter liegt die Armutsgrenze offenbar bei ca. CHF 130'000 steuerbarem Einkommen. Die Folgen des neuen, grosszügigen Gesetzes werden sein, dass andere, private Angebote nicht mehr interessant sein werden. Die Nachfrage wird so stark ansteigen, dass Investitionen nötig sein werden. Auch zu bedenken gilt es andere Folgekosten (Löhne etc.).
Regula Meschberger (SP) meint zu den Aussagen von Dominik Straumann, dass diese Diskussionen in der Kommission geführt worden seien. Man hat die entsprechenden Tabellen analysiert, so dass jetzt nicht einfach im Plenum irgendwelche Beträge genannt werden sollen. Dessen Antrag ist deshalb abzulehnen. Und der Antrag der FDP zeigt, dass sie gar nichts festlegen will.
Thomas de Courten (SVP) hält es für gerechtfertigt, dass in einer Gesetzesberatung im Landrat Anträge gestellt werden, denn das sei dessen Aufgabe. Es ist der Versuch, schliesslich eine bestimmte Richtung festzulegen. Der Gegenseite wird aber nicht mehr zugehört, was für den Landrat kein gutes Zeugnis ist.
Hannes Schweizer (SP) hält die Kommunikation zwischen Dominik Straumann und Regula Meschberger für die übrigen Landratsmitglieder nicht für hilfreich. Darum fragt er den Regierungsrat, ob Einkommen von CHF 130'000 tatsächlich noch beitragsberechtigt seien.
Ruedi Brassel (SP) antwortet auf Thomas de Courten, dass man die Argumente wohl angehört habe. Aber diese überzeugen auch nach mehrfacher Wiederholung nicht. Der Vorwurf gilt im Übrigen für beide Seiten. Dass man einander zuhört, ist selbstverständlich, aber es muss nicht jede Diskussion x-fach wiederholt werden.
Gerhard Schafroth (glp) hat nicht an den Kommissionssitzungen teilgenommen und möchte deshalb wissen, was die Wirkung des Antrags der FDP sein werde.
Werner Rufi (FDP) bestätigt zunächst zuhanden von Hannes Schweizer, dass die von Seiten SVP genannten Zahlen korrekt seien und deshalb berechtigerweise genannt werden. Es gibt unterschiedliche Standpunkte, aber es ist legitim, den entsprechenden Antrag zu stellen.
Auch der Antrag der FDP ist in der JSK diskutiert worden, wobei es sich dabei um einen grundsätzlichen Antrag handelt, mit dem den Gemeinden grösstmögliche Autonomie gewährt werden soll. Der Antrag ist in der JSK knapp abgelehnt worden, weshalb auch dieser berechtigterweise nun im Landrat vorgetragen wird, wobei noch darauf hinzuweisen ist, dass in diesem Antrag dann §§ 6 und 7 zusammenhängen.
Auch Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) bestätigt die Aussagen von Hanspeter Weibel betreffend §§ 6 und 8 als korrekt. Es ist aber schlussendlich der Entscheid des Landrats, wo er die Schwelle für den Mittelstand ansetzen will.
Dominik Straumann (SVP) erläutert nochmals, dass bei einem Nettoeinkommen von ca. CHF 60'000 von einem Bruttoeinkommen von ca. CHF 100'000 ausgegangen werde. Bei einem Nettoeinkommen von CHF 60'000 erhält man den vollen Beitrag und bei einem Nettoeinkommen von CHF 100'000 noch ca. 50% des Beitrags. Und auch Nettoeinkommen von CHF 130'000 erhalten immer noch einen gewissen Beitrag. Für die SVP ist störend, dass also Bruttoeinkommen von ca. CHF 160'000 noch Subventionen erhalten.
://: Mit 56:19 Stimmen bei 3 Enthaltungen obsiegt der Antrag der SVP über den Antrag der FDP. [ Namenliste ]
://: Mit 38:36 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmt der Landrat gegen den Antrag der SVP dem Antrag der Kommission zu. [ Namenliste ]
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- Rückkommen zu § 6
Marianne Hollinger (FDP) möchte § 6 noch ergänzen und beantragt deshalb Rückkommen auf diesen Paragrafen.
://: Mit 51:23 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmt der Landrat dem Rückkommensantrag auf § 6 zu. [ Namenliste ]
§ 6 Beitragshöhe, Abs. 5 (neu)
Marianne Hollinger (FDP) möchte einen neuen Absatz 5 mit folgendem Wortlaut einfügen:
5 Es ist ein Selbstbehalt von mindestens 10% in jedem Fall einzufordern.
Sie begründet dies mit der Analogie zu Arztrechnungen und anderen Einrichtungen. In den Betreuungseinrichtungen der Gemeinden ist dies ebenfalls üblich: Ihr ist keine Gemeinde bekannt, wo Kinder kostenlos betreut werden. Mit diesem Selbstbehalt würden der öffentlichen Hand weniger Kosten entstehen, denn bekanntlich ist etwas, das nichts kostet, auch nichts wert.
Auch müssen die Tagesstätten eine Planungssicherheit haben. Wenn die Nutzer nichts zahlen müssen, bringen sie ihre Kinder am einen Tag vorbei und am anderen wieder nicht. Die Menschen, die Sozialhilfe beziehen, erhalten mit dem Grundbetrag auch einen Betrag, der für das Kind vorgesehen ist. Entsprechend kann davon ein minimaler Betrag, der die erwähnten 10% nicht übersteigt, für die Fremdbetreuung abgezogen werden.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag, in § 6 einen neuen Absatz 5 einzuführen, mit 53:20 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Landratspräsident Urs Hess (SVP) erwartet eine definitive Formulierung für diesen Absatz in der zweiten Lesung.
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§ 12
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) beantragt, an dieser Stelle den Inhalt des ursprünglichen § 13 der Vorlage des Regierungsrats einzufügen. Damit soll die Weiterführung der Anschubfinanzierungen, die für solche Betreuungsstätten bisher vom Bund geleistet worden sind, aber 2014 auslaufen, vom Kanton gewährleistet werden.
Die JSK hat als Entgegenkommen an die Gemeinden einen anderen Vorschlag aufgenommen, wie aus der Kommissionsversion in § 12 ersehen werden kann. Eine solche Mischfinanzierung ist aber nicht zweckmässig und nicht zweckdienlich. Das Modell des Regierungsrats ist besser für die Sache, denn so können Tagesstätten dort entstehen, wo Bedarf besteht und das Angebot voll genutzt werden wird. Das Modell der Anschubfinanzierung sorgt für bedarfsgerechte Abdeckung in allen 86 Gemeinden. Dort, wo es nötig bzw. ausreichend ist, können so auch nur Tagesfamilien entstehen.
Regula Meschberger (SP) will erst im Rahmen der 2. Lesung der Gesetzesrevision zum Antrag des Regierungsrats Stellung nehmen, um in der Zwischenzeit den Vorschlag in der Fraktion diskutieren zu können, denn damit werde das jetzige System verändert.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) ist einverstanden mit diesem Vorgehen, um die Frage seriös beraten zu können.
Zur Frage von Felix Keller (CVP), ob dieser Antrag auch schriftlich vorgelegt werden könne, verweist Landratspräsident Urs Hess (SVP) auf die Vorlage selbst, in welcher der Antrag unter § 13 bereits schriftlich formuliert worden sei.
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§ 14
Regula Meschberger (SP) möchte diesem Paragrafen einen zusätzlichen Satz anhängen, um so den Ausgangspunkt festzulegen, auf den sich die erwähnte Veränderung beziehen könne:
Wenn (...) angepasst. Ausgangspunkt ist der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise bei Inkraftsetzung dieses Gesetzes.
Dominik Straumann (SVP) beantragt zwecks Vereinfachung des Gesetzes die Streichung von § 14. Sollen die Beitragswerte angepasst werden, soll dies über eine entsprechende Gesetzesänderung erfolgen.
://: Der Landrat gibt zunächst mit 45:30 Stimmen dem Antrag der SP gegenüber jenem der SVP den Vorzug. [ Namenliste ]
://: Der Landrat spricht sich mit 47:29 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Antrag der SP und gegen den ursprünglichen Antrag der Kommission aus. [ Namenliste ]
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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