Protokoll der Landratssitzung vom 1. Dezember 2011

Nr. 194

Landratspräsident Urs Hess (SVP) bemerkt, manche Fragen hätten eher Interpellationscharakter.


1. Marianne Hollinger: Finanzierung Alters- und Pflegeheime


Nun wissen wir es gesichert, die Studie, welche die Regierung in Auftrag gegeben hat zeigt es auf: Altersheime sind aufgrund des neuen Bundesgesetzes zur Pflegefinanzierung viel zu teuer geworden, die Tarife wurden, mindestens teilweise, ungerechtfertigt massiv erhöht.


Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) beantwortet die Fragen nach einigen einleitenden Bemerkungen:


Das Bundesgesetz zur Pflegefinanzierung regelt einzig die Pflegekosten, die zulasten der Krankenversicherung abgerechnet werden können. Die Betreuungs- und Hotelleriekosten werden von dieser Gesetzgebung nicht erfasst; die Heime sind bei der Gestaltung dieser Tarife weitgehend frei. Die Festestellung der Fragestellerin, wonach die Heime aufgrund der neuen Pflegefinanzierung zu teuer geworden seien, trifft daher in dieser allgemeinen Form nicht zu. Vielmehr wurden lediglich die bereits bisher anfallenden Kosten anders verteilt, einerseits auf die neu zwölf (statt vier) Pflegestufen, andererseits auf die Taxen für Pflege, Betreuung und Hotellerie. Diese Umverteilung führte in einigen Fällen zu starken Erhöhungen desjenigen Anteils am Gesamtpreis, der von der Bewohnerin oder dem Bewohner selber getragen werden muss. Andere Bewohnerinnen und Bewohner wurden dafür entlastet. Korrekt ist aber die Aussage, dass die Baselbieter Heime im gesamtschweizerischen Vergleich eher zu den teureren gehören. Dies hat jedoch keinen direkten Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung.


Fragen 1 und 2
Wie setzt sich die Regierung für AltersheimbewohnerInnen ein, welche die überteuerten Kosten bezahlen müssen?
Was tut nun die Regierung konkret gegen die ungerechtfertigten Tariferhöhungen in der Vergangenheit und was gegen solche in der Zukunft?


Antwort
§ 16 des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) lautet wie folgt:
1 Die Gemeinden legen in der Leistungsvereinbarung mit den stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen auf ihrem Gebiet den Grad ihrer Mitbestimmung fest.
2 In den Leistungsvereinbarungen sind insbesondere zu regeln:
a. die Qualitätssicherung
b. das Controlling
c. die Budget-, Rechnungs- und Tarifgenehmigung.
Die Gemeinden sind mit anderen Worten zuständig für die Tarifgenehmigung und haben zudem Einfluss auf die Gestaltung des Budgets eines Alters- und Pflegeheims.


§ 17 des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter lautet wie folgt:
Der Kanton gewährt - sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind - an die stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen abgestufte Investitionsbeiträge.


§ 18 zählt die Voraussetzungen auf, wobei hier Absatz 4 zitiert werden soll:
Im Einzelfall wird der Investitionsbeitrag des Kantons nur gewährt, wenn die Trägerschaft der Alters- und Pflegeeinrichtung die Finanzierung des Investitionsvorhabens gewährleisten kann.


Die Gemeinden prüfen mit anderen Worten beim Bau oder Umbau des Alters- und Pflegeheimes, ob die Finanzierung des Investitionsvorhabens gewährleistet ist. Damit eng verbunden ist die Frage, wie sich ein Investitionsvorhaben infolge Amortisation und Unterhaltskosten längerfristig auf die Pensionspreise des Heims auswirkt.


Im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden haben die Gemeinden die Verantwortung für den Bereich der Alters- und Pflegeheime übernommen; im Rahmen der Umsetzung des NFA (Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen) auch jene für die ambulanten Leistungen (Spitex). Es ist daher nicht Aufgabe der Regierung, sondern in erster Linie der Gemeinden, korrigierend auf die Heimkosten einzuwirken.


Im Jahre 2011 wurde eine Zeitmessung der Pflegeleistungen durchgeführt. Dabei wurde die Tätigkeitsliste nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) zugrunde gelegt. Diese Arbeiten wurden vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) begleitet. Im Resultat ergibt sich, dass die Pflegenormkosten pro Stunde Pflege CHF 52,74 betragen. Zur Erinnerung: Die Pflegenormkosten 2011 wurden mit CHF 38,41 festgesetzt. Die höheren Pflegenormkosten bewirken, dass bereits ab Pflegestufe 4 und nicht mehr erst ab Pflegestufe 8 Gemeindebeiträge zu entrichten sind.


Total sind von den rund 3'000 Pensionären in den Altersheimen rund 1'600 Personen EL-Bezüger. Davon sind 74 Personen ausserkantonal in einem Heim.


Wie vorher dargelegt, verfügen die Gemeinden auch über die gesetzlichen Instrumente, um Einfluss auf die Kosten und Tarife der Alters- und Pflegeheime zu nehmen. Zudem haben die Gemeinderäte in den meisten Fällen Einsitz in den Leitungsgremien der Heimträgerschaften (Stiftungen, Zweckverbände) und können somit direkt mitbestimmen.


Marianne Hollinger (FDP) stellt folgende


Zusatzfrage
Die Gemeinden sind nun also zuständig und haben somit auch das Recht bzw. die Pflicht, gegen ungerechtfertigte Tariferhöhungen einzuschreiten. Wie lässt sich das vereinbaren mit dem Umstand, dass die Altersheime grösstmehrheitlich als Stiftungen organisiert sind, also selbständige Rechtskörper sind?


Antwort
Unabhängig von der Organisationsform erlässt die Gemeinde den Leistungsauftrag. Darin müssen gemäss § 16 GeBPA die Qualitätssicherung, das Controlling und die Budget-, Rechnungs- und Tarifgenehmigung festgelegt werden.


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2. Pia Fankhauser: Pflegefinanzierung und Beschwerden


Auf die vom Regierungsrat an das Kantonsgericht gezogene Sprungbeschwerde ist dieses gar nicht eingetreten. Schon sind Berechnungen für das neue Jahr verschickt worden.


Die folgenden Fragen werden von Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) beantwortet:


Frage 1
Was geschieht nun mit allen Beschwerden, den alten und den potenziellen neuen?


Antwort
Sowohl die bereits eingereichten als auch mögliche neue Beschwerden werden vom Regierungsrat materiell behandelt, die ersten voraussichtlich im 1. Quartal 2012. Sollte der Entscheid des Regierungsrates nicht zur Zufriedenheit der Beschwerdeführer ausfallen, können diese in der Folge ans Kantonsgericht gelangen.


Frage 2
Wird es Rückzahlungen geben? - Ab wann gilt der neue Tarif mit den höheren Normkosten, ist er beschlossen?


Antwort
Die neue Regelung der Normkosten, welche ab 1. Januar 2012 gilt, wird vom Regierungsrat im Dezember 2011 verabschiedet, nachdem die von den Gemeinden gewünschte Vernehmlassung abgeschlossen worden ist.


Ob es Rückzahlungen für das Jahr 2011 geben wird, hängt vom Ausgang der Beschwerdeverfahren ab. Da diese Verfahren hängig sind, kann sich der Regierungsrat dazu im Moment nicht näher äussern.


Frage 3
Gibt es nun eine offizielle Anlaufstelle für Betroffene?


Antwort
Gemäss § 5 des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter sind die Auskunfterteilung und die Sicherstellung der Information in Altersfragen Aufgabe der Gemeinden. Die Alters- und Pflegeheime selber informieren die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Angehörigen regelmässig über Neuerungen in Finanzierungsfragen. Auch die betreffenden Verbände und die zuständigen kantonalen Behörden stehen für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Gemeinden und Leistungserbringern zu diesem Thema jederzeit zur Verfügung. Im übrigen gibt es Beratungsstellen für derartige Fragen, welche auf konkrete Einzelfälle eingehen können.


Pia Fankhauser (SP) dankt für die Antworten, stellt aber eine


Zusatzfrage
Was hat die Regierungsrat im Rahmen des Beschwerdeverfahrens für Möglichkeiten, den Beschwerdeführern zu antworten, wo doch die Tarifierung doch Sache der Gemeinden ist?


Antwort
Die eingegangenen Beschwerden hat der Regierungsrat an den Rechtsdienst weitergeleitet; dieser prüft sie, und die VGD sowie die Heime müssen dazu Stellung nehmen. Der Rechtsdienst schlägt dem Regierungsrat einen Entscheid vor, und zuletzt wird der Entscheid des Regierungsrates den Beschwerdeführern mitteilen. Diese können die Entscheide ans Kantonsgericht weiterziehen.


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3. Marianne Hollinger: Mepha - der Generika-Leuchtturm im Strudel von Übernahmen


Die Mepha ist bekanntlich von Cephalon und diese wiederum von der Teva übernommen worden. Man hört nun, dass Arbeitsplätze am Firmensitz Aesch gefährdet sind.


Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) übernimmt die Beantwortung folgender Fragen:


Frage 1
Wie setzt sich die Regierung ein für die Sicherung des Standortes Aesch und damit des Standortes Basel-Landschaft?


Antwort
Seit Mitte Oktober 2011 ist die Mepha formell eine Tochtergesellschaft der israelischen Teva-Gruppe. Dieses börsenkotierte Unternehmen ist ein global aufgestelltes Pharmaunternehmen und gleichzeitig die weltweit grösste Generika-Herstellerin. Für Unruhe haben während des halben Jahres, das es dauerte, bis die Übernahme rechtskräftig war, Medienberichte in Deutschschweizer Zeitungen gesorgt, die Meldungen israelischer Zeitungen abgeschrieben haben.


Die Mepha gehört zu den grössten Betrieben im Kanton Basel-Landschaft. Mit ihren rund 600 Arbeitsplätzen ist sie eine der wichtigsten Arbeitgeberinnen der ganzen Wirtschaftsregion.


Der Regierungsrat ist sich bewusst darüber, dass es im Zuge dieser Firmenübernahme und der damit verbundenen integrativen Prozesse auch zu strukturellen und organisatorischen Veränderungen am Betriebsstandort in Aesch kommen kann. Er zeigt deshalb ein grosses Verständnis für die Unsicherheit der Mitarbeitenden um ihre Arbeitsplätze in Aesch und ist deshalb in engem Kontakt mit der Firmenleitung; der Regierungsrat hat sie gebeten, möglichst bald zu kommunizieren, was sie für den Standort Aesch für Pläne hat.


Der Regierungsrat wird sich jedenfalls im Rahmen seiner Möglichkeiten mit aller Kraft für den Erhalt des Standortes und aller Arbeitsplätze einsetzen.


Frage 2
Steht der Regierungsrat in persönlichem Kontakt mit der Firmenleitung?


Antwort
Ja.


Marianne Hollinger (FDP) dankt für die Beantwortung ihrer Fragen.


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4. Regina Vogt: Zur Dokumentation der Baselbieter Ölsoldaten, Mitr Kompanie IV/52 im Jahr 1940


Mit der Medienmitteilung in der BaZ vom 14. November 2011 ist das fast vergessene Thema zum gravierenden Zwischenfall betreffend der «Ölsoldaten» wieder aufgenommen worden.


Zur Geschichte: Bei der Baselbieter Mitr Kompanie IV/52 kam es am 29. Juli 1940 zu einem gravierenden Unfall. Die Truppe befand sich auf dem Rückzug ins Reduit, der Alpenfestung der Schweizer Armee. Bei der Zubereitung von Käseschnitten kam es zu einer fatalen Verwechslung von Maschinen- und Speiseöl. 74 Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere sowie zehn bis zwölf Zivilisten wurden dabei vergiftet. Die Substanz Trikresylphosphat wirkte als Nervengift und führte langfristig zu neurologischen Symptomen mit Lähmungen. Trikresylphosphat ist ein Frostschutzmittel, das dem Kühlöl der damaligen Maschinengewehre zugefügt wurde. Die betroffenen Wehrmänner, die zu Teil- oder Vollinvaliden geworden sind, waren ohne finanzielle Mittel oder mussten für eine bescheidene Rente kämpfen.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) beantwortet folgende


Frage
Als direkt betroffener Nachkomme bin ich heute interessiert, ob oder in welchem Umfang der Kanton den gravierenden Zwischenfall der Ölvergiftung der Baselbieter Mitr Kompanie IV/52 vom 29. Juli 1940 dokumentiert hat.


Antwort
Das Thema «Ölsoldaten» wird von den Medien, aber auch von der Geschichtsforschung immer wieder aufgegriffen. Es liegen bereits mehrere Lizenziatsarbeiten und einige gut recherchierte Artikel dazu vor. Dank der ausgesprochen guten Organisation und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung Vergiftungspatienten ist auch dafür gesorgt, dass dieser gravierende Unfall in der schweizerischen Militärgeschichte weiterhin gut dokumentiert bleibt.


Die Stiftung «Vergiftungspatienten IV/52» hatte den Zweck, die Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen der Vergiftung zu unterstützen. Nach der Auflösung der Stiftung übergab der Stiftungsrat im Jahr 2002 das gesamte Archiv der Stiftung dem Staatsarchiv Baselland. Das umfangreiche Archiv dokumentiert sowohl die Einzelschicksale als auch alle Aktivitäten, die im Nachgang der Vergiftung unternommen worden sind.


Im Staatsarchiv finden sich zudem die Unterlagen der staatlichen Behörden, und weitere Akten zur Aufarbeitung der damaligen Vorgänge finden sich im Staatsarchiv des Kantons Solothurn, dem Standortkanton des Unfalls, und im Schweizerischen Bundesarchiv. Sie sind zugänglich und werden von der Forschung rege genutzt.


Regina Vogt (FDP) bedankt sich für die Antwort.


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5. Sandra Sollberger: Wechsel in der Ortsbildpflege; Pensionierung von Markus Billerbeck


Die Gemeinden wurden am 20.11.2011 per Post informiert, dass Herr Billerbeck aus der Abteilung Denkmalpflege auf Ende November 2011 in Pension geht. Die Stelle soll erst im «Laufe des 1. Quartals 2012» wieder besetzt werden. In der Übergangszeit will die kantonale Denkmalpflege direkt für Fragen aus dem Fachbereich Ortsbildpflege und für die Beratung und Prüfung von Bauvorhaben in den Ortskernen zuständig sein. Diese Massnahme muss unwillkürlich zur Verzögerung einzelner Projekte führen. Aus diesem aktuellen Anlass ergeben sich für mich einige Fragen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die folgenden Fragen. Sie erklärt vorweg, Markus Billerbeck, der per Ende März 2012 ordentlich in Pension hätte gehen sollen, habe Mitte Juli 2011 aus gesundheitlichen Gründen per 30. November 2011 seine Kündigung eingereicht. Das kam etwas überraschend, aber: Gesundheit geht vor. Die Stelle ist dann Ende September 2011 ausgeschrieben worden mit dem Ziel, diese per 1. Dezember 2011 neu besetzen zu können.


Frage 1
Aus welchem Grund wurden die Gemeinden erst so kurzfristig über den künftig unausweichlich verzögerten Ablauf bei der Bearbeitung von Projekten, welche die Mitarbeit der kantonalen Denkmalpflege benötigen, informiert?


Antwort
Nach ersten Bewerbungsgesprächen hatte es so ausgesehen, dass dass eine rasche Neubesetzung möglich schien. Nach einer kurzfristigen Absage war dann aber auf den 1. Dezember 2011 keine valable Ersatzperson verfügbar. Die Denkmalpflege hat die Gemeinden unverzüglich über die Vakanz informiert.


Frage 2
Die «Pensionsabsichten» von Herrn Billerbeck sind mit Sicherheit schon über einen längeren Zeitraum bekannt. Wieso wurde keine übergangslose Lösung erarbeitet?


Antwort


Die Kantonale Denkmalpflege hat damit gerechnet, dass Markus Billerbeck ordnungsgemäss auf Ende März 2012 pensioniert werden würde, also vier Monate später, als das nun der Fall ist. Als sich dann im Bewerbungsverfahren abgezeichnet hatte, dass die Stelle nicht auf den 1. Dezember besetzt werden kann, organisierte die Denkmalpflege eine Übergangslösung: Ab 1. Dezember unterstützt eine ausgewiesene externe Fachperson für zwei Tage pro Woche die Denkmalpflege in ortsbildpflegerischen Fragen, v.a. in der Baugesuchsprüfung.


Frage 3
Wurden die aktuellen Projekte von Herrn Billerbeck mit den involvierten Personen, Stellen und Gemeinden bezüglich Zuständigkeit frühzeitig besprochen?


Antwort
Bei allen grösseren Dossiers, die er nicht hatte abschliessen können, informierte Markus Billerbeck die Verantwortlichen frühzeitig darüber, dass Brigitte Frei-Heitz, die kantonale Denkmalpflegerin, die neue Ansprechperson sei. Die Denkmalpflege ist sich bewusst, dass das keine befriedigende Lösung ist. Sie widerspiegelt jedoch die momentane Situation auf dem Arbeitsmarkt: Qualifizierte Personen in diesem Fachbereich sind eben schwer zu finden. Leider muss daher mit kleineren Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bau- und Planungsvorhaben gerechnet werden.


Es besteht aber Zuversicht, dass die Denkmalpflege sehr rasch die Stelle wieder besetzen kann.


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6. Christine Koch: 2. Generation Agglomerationsprogramm


Bei der 2. Generation des Agglomerationsprogramms muss die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert werden. So lautete eine Anregung im Prüfbericht vom Amt für Raumplanung und Entwicklung des Bundes.


Die folgenden Fragen werden von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet:


Frage 1
Wo stehen wir heute in diesem Punkt? Wie wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert?


Antwort
Die ausländischen Partner aus dem Landkreis Lörrach sowie dem Südelsass sind in der 2. Generation in das Organigramm des Agglomerationsprogramms Basel aufgenommen worden. Seither ist das Ausland bei der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms der 2. Generation mit am Tisch: Zukunftsbild, Teilstrategien, Massnahmen etc. wurden gemeinsam erarbeitet.


Im weiteren ist das Ausland bei den Planungen bezüglich Fuss- und Velomassnahmen (inkl. Strategie) aktiv integriert worden. So haben im Sommer 2011 mehrere Länderworkshops zum Thema Langsamverkehr im Ausland stattgefunden, an denen sich neben den französischen und deutschen Gemeinden auch der Landkreis Lörrach, der Regionalverband Hochrhein Bodensee (mit Sitz in Waldshut), das Land Baden-Württemberg, die Région Alsace sowie der Conseil Général du Haut-Rhin beteiligt haben.


Auf Hochtouren laufen zurzeit die Planungen für Massnahmen, die grenzüberschreitend sind (Tramlinie 3, Elektrifizierung der Hochrheinstrecke) oder die sich komplett auf ausländischem Boden befinden (ÖV-Drehscheibe Saint-Louis, Bike & Ride Oberrhein).


Frage 2
Wer ist für die grenzüberschreitende S-Bahn-Planung zuständig?


Antwort
Für die grenzüberschreitende S-Bahn-Planung ist grundsätzlich der Kanton Basel-Landschaft zuständig, und zwar die Abteilung ÖV mit Markus Meisinger. Derzeit ist ein Trinationales Angebotskonzept Schiene in Arbeit. Die Federführung hat hier der Kanton Basel-Stadt (Amt für Mobilität). Ergebnisse sind bis Sommer/Herbst 2012 zu erwarten.


Christine Koch (SP) dankt für die Beantwortung ihrer Fragen.


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7. Christine Koch: Missstand bei zusätzlichen Ferientagen für Lehrpersonen über 60


Die «zusätzlichen» Ferientage führen für Lehrpersonen unter 50 zu einer Reduktion der Weiterbildungszeit und zu einer reduzierten Arbeitszeit in den Bereichen C, D und E gemäss Berufsauftrag (ca. -5 Stunden). Für Lehrpersonen über 60 erhöht sich hingegen die Arbeitszeit in diesen Bereichen um 72 Stunden.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die folgende


Frage
Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, dass dieser Missstand behoben wird?


Antwort
Es handelt sich - entgegen der Beurteilung durch die Fragestellerin - nicht um einen Missstand, sondern um einen politisch ausdrücklich gewollten und damit korrekten Zustand. Der Landrat hat mit seiner Beschlussfassung zur zusätzlichen Ferienwoche für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons ausdrücklich klargestellt, dass die Umsetzung im Bildungsbereich ohne Ausfall von Unterrichtszeit zu erfolgen hat.


Konsequenterweise ergibt sich eine Neuberechnung des 15-%igen Arbeitszeit-Anteils ausserhalb der Unterrichtstätigkeit. Dieser 15-%-Anteil ist wegen der unterschiedlichen Feriendauer je nach Alter verschieden. Alle Schulleitungen wurden schriftlich und detailliert mit den erforderlichen Formularen und Instruktionen über die aktuell gültigen Berechnungsgrundlagen orientiert.


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8 . Mirjam Würth: Vernehmlassung Entlastungspaket


Zitat: «Die Baselbieter Regierung bleibt bei ihrem Sparziel von 180 Mio. Fr. mit dem 'Entlastungspaket 2012/15'. Nach der Vernehmlassung halte sie diesen Umfang weiterhin für notwendig.»


Die 138 Stellungnahmen, die insgesamt eingegangen sind, flossen nicht massgeblich in die neue Vorlage ein. In der Vorlage 2011/296, Entlastungspaket 12/15, wird auf den Seiten 53 und 54 auf diese Vernehmlassungen äusserst summarisch eingegangen. Einzig die Haltung der Parteien wird etwas ausgeführt. Dass die Mehrheit der Gemeinden das Entlastungspaket ablehnen, wird mit dem Hinweis kommentiert: «Den Widerstand der Gemeinden erklärt sich die Regierung mit einem 'Missverständnis'». Ob alle Gemeinden ausserstande sind, die Sachlage richtig einzuschätzen, möge offen bleiben.


Die Gemeinden, Verbände und Organisationen haben erheblichen Aufwand betrieben, eine qualifizierte Vernehmlassung durchzuführen, und teilweise eigene Sparvorschläge unterbreitet.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet die folgende Fragen und bemerkt vorweg, der Regierungsrat danke allen, die an der Vernehmlassung zum Entlastungspaket teilgenommen haben. Alle Antworten wurden systematisch geprüft und selbstverständlich ernst genommen.


Der Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) hat eine sehr kritische Stellungnahme zum Entlastungspaket verfasst. Fast alle Baselbieter Gemeinden haben sich ihr angeschlossen. Aber aus der ersten Vorlage vom Juni war es nicht auf den ersten Blick erkennbar: Die Gemeinden werden unter dem Strich entlastet und nicht belastet. Es kommen zwar zusätzliche Kosten auf die Gemeinden zu, aber auch zusätzliche Steuereinnahmen.


Die Entlastung beträgt unter dem Strich rund CHF 7 Mio.


Die Regierung hat die Auswirkungen des Entlastungspaketes auf die Gemeinden an drei Anlässen präsentiert: Vor Beginn der Vernehmlassung wurde der VBLG-Vorstand informiert; nach der Vernehmlassung wurde der VBLG-Vorstand nochmals am 3. November 2011 informiert; und zudem wurden die Gemeindepräsident(inn)en und Gemeinderatsmitglieder am 10. November 2011 informiert.


Fragen 1, 2 und 3
Wurde das Entlastungspaket aufgrund der eingegangenen Vernehmlassungen angepasst? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?
An welchen Stellen sind die Vernehmlassungen der Gemeinden in das überarbeitete Entlastungspaket eingeflossen?
Wie sind die Vernehmlassungen der Verbände und Organisationen in das neue Entlastungspaket eingeflossen?


Antwort
Die Vorlage wurde aufgrund der Vernehmlassung integral überprüft und an diversen Stellen, vor allem hinsichtlich der Argumentation, angepasst. [Heiterkeit in Teilen des Rates]


Alle Gesetzestexte und die Zieljahre für die Entlastungswirkungen wurden geprüft und allenfalls modifiziert. Beispielsweise wurde die Argumentation bei den Schlössern modifiziert: Es wird nicht mehr von Verkauf, sondern von Änderung der Trägerschaft gesprochen. Bei den acht direktionsübergreifenden Massnahmen wurde das Vorgehen präzisiert. Bei der Massnahme «Neuverhandlung der Staatsverträge mit Basel-Stadt» wurden die Texte modifiziert.


Es ginge zu weit, an dieser Stelle noch mehr auszuholen. Denn alle Angaben finden sich auch schriftlich im Entlastungspaket: Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen auf den Seiten 53 und 54 der Vorlage sowie die Stellungnahmen pro Massnahme in Kompetenz des Landrates auf den Seiten 221 ff. In diesem Teil stehen auch die Stellungnahmen zu den Regierungsmassnahmen im Umfang von mehr als CHF 1 Mio.


Frage 4
Welche alternativen Sparvorschläge sind eingegangen?


Antwort
Es sind alternative Sparvorschläge eingegangen. Diese wurden geprüft. Am Schluss haben Regierungsrat und Think Tank das Paket gemeinsam geschnürt und verabschiedet. Im Zentrum der Überlegungen stand auch nach Abschluss der Vernehmlassung der Aspekt, dass keine Anspruchsgruppe übermässig stark belastet wird.


Beispiele von «alternativen Sparvorschlägen», die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangen sind:


Grundsätzlich wurden bei der Überprüfung aller Massnahmen die folgenden fünf Validierungsfilter angewendet:


1. Konkretisierungsgrad;
2. Quantifizierungsgrad;
3. Nachhaltigkeit;
4. Durchführbarkeit;
5. Überschneidungen.


Alle im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Vorschläge erfüllten mindestens einen dieser Filter nicht oder noch nicht und konnten deshalb nicht ins Entlastungspaket aufgenommen werden. Sie werden aber nun im weiteren Prozess - insbesondere bei der Konkretisierung der direktionsübergreifenden Massnahmen - hinsichtlich ihrer Eignung als Entlastungsmassnahme ausführlich geprüft.


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9. Elisabeth Augstburger: Postulat «Zivilcourage»


In der Vorlage 2010/285 betreffend Postulat «Zivilcourage» wurde auf Seite 6 erwähnt, dass die Polizei abklärt, ob im Kanton Basel-Landschaft für die interessierte Bevölkerung vergleichbare Angebote wie dasjenige der Stadt Zürich, «Zivilcourage fördern - Sicherheit gewinnen», durchgeführt werden sollen. Die Polizei kann dazu einen Teil der Handlungsanweisungen beisteuern. Die Idee ist es, vernetzt mit anderen Fachstellen wie Schulen, Sozialarbeitenden, FachspezialistInnen in Verhaltensforschung/Psychologie, zu planen und Massnahmen zu realisieren.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) beantwortet folgende


Frage
Was haben diese Abklärungen ergeben?


Antwort
Nach Meinung der Polizeileitung Baselland wäre die Durchführung eines solchen Angebotes analog der Stadt Zürich mit einem derart grossen Koordinations- und Organisationsaufwand verbunden, dass er durch die Polizei Basel-Landschaft nicht erbracht werden könnte. Die personellen Ressourcen bei der Polizei sind derzeit bekanntlich sehr knapp und reichen nicht, um eine vergleichbare Kampagne wie in Zürich durchzuführen.


Die Sicherheitsdirektion nutzt aber die bestehenden Vernetzungsplattformen wie die in verschiedenen Regionen durchgeführten Runden Tische, um Ideen und Massnahmen zur Förderung der Zivilcourage zu lancieren und umzusetzen. An den Runden Tischen sind auch die Schulen, die Schulsozialarbeiter, Vertreter von Kanton und Gemeinden usw. anwesend.


Die Sicherheitsdirektion verteilte zudem das Informationsblatt betreffend Zivilcourage mit dem Motorfahrzeugsteuerrechnung 2010 und einem Begleitschreiben von Regierungsrätin Sabine Pegoraro und veröffentlichte diesen Flyer auf der Homepage der Polizei Basel-Landschaft. Das Merkblatt kann dort seither direkt heruntergeladen werden und wurde anlässlich der Aufschaltung nochmals bekannt gemacht.


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10. Elisabeth Augstburger: Beitrag im «10 vor 10» betreffend Gesellschaft; Rangierung Kanton BL


Von einer Bewohnerin aus Liestal wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass im «10 vor 10» mitgeteilt wurde, der Kanton Basel-Landschaft habe bei einer Auswertung beim Thema «Gesellschaft» gesamtschweizerisch den 2. Platz belegt.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die folgenden Fragen:


Frage 1
Ist das so?


Antwort
Es geht um einen Beitrag in der «Tagesschau» (nicht in «10 vor 10») des Schweizer Fernsehens vom 14. November 2011.


Dabei ging es um die Veröffentlichung eines Berichts des «Cercle Indicateur», einer Plattform für Entwicklung und Anwendung von Nachhaltigkeitsindikatoren für Kantone und Städte. Nachlesbar ist die Studie auf der Homepage des Bundesamtes für Statistik. Teilgenommen haben 2011 nur 13 Kantone und nicht mehr 19 wie in früheren Jahren.


Frage 2
Welche Bereiche wurden geprüft?


Antwort
Es ging um die Nachhaltigkeit in den Bereichen «Umwelt», «Wirtschaft» und «Gesellschaft».


Der Bereich «Gesellschaft», in dem Baselland sehr gut abgeschnitten hat, umfasst Indikatoren wie «Wohnqualität», «Mobilität», «Gesundheit», «Sicherheit», «Kultur und Freizeit» und «Bildung» usw.


Der Kanton Zug hat die beste Gesamtbewertung erhalten. Grund dafür ist das gute Abschneiden im Umweltbereich, wozu besonders der rigorose Schutz der Naturräume im Rahmen der Raumplanung beigetragen hat. Den zweiten Rang hat sich Baselland mit der Bestnote in der Dimension «Gesellschaft» gesichert. Auf dem dritten Platz findet sich der Kanton Schaffhausen: Er hat im Bereich «Wirtschaft» am besten abgeschnitten.


Die Ergebnisse der Erhebung geben Aufschluss über die Stärken und Schwächen der Kantone in den verschiedenen Themenbereichen der nachhaltigen Entwicklung. Jeder Kanton kann so Bereiche identifizieren, in denen Handlungsbedarf besteht, sowie Verbesserungsmöglichkeiten ausarbeiten.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei


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11. Susanne Strub: Landwirtschaftliche Schule Ebenrain, Sissach


Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) beantwortet die folgenden Fragen und bemerkt einleitend, im Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE) finde kein Abbau, sondern ein Umbau statt, weil gewisse Angebote wie die Hauswirtschaftsschule geändert werden müssten. Das Landwirtschaftliche Zentrum hat einen Auftrag unter dem Titel «Landwirtschaft und Ernährung».


Frage 1
Wie sehen/planen Sie die Zukunft von unserer Landwirtschaftlichen Schule Ebenrain in Sissach? -Landw. Ausbildung, -Weiterbildung, -Beratung, -Hauswirtschaft!


Antwort
Die Baselbieter Landwirtschaft ist der Regierung wichtig, sowohl als Produzentin von wertvollen Nahrungsmitteln als auch als Pflegerin und Gestalterin der vielfältigen Landschaft. Deshalb ist auch die landwirtschaftliche Ausbildung von grosser Bedeutung. Die angehenden Landwirtinnen und Landwirte sollen ihren Beruf hier erlernen können, denn hier werden sie ihn auch ausüben. Es ist deshalb wichtig, dass es genügend und gute Lehrbetriebe gibt, denn nur sie können genügend Lernende und damit die Zukunft der Baselbieter Landwirtschaft sichern.


Die Weiterbildung und Beratung soll ein wesentlicher Bestandteil der Unterstützung der Baselbieter Landwirtschaft bleiben. Es sind jedoch neue Zusammenarbeitsformen zu prüfen. Ein Beispiel ist die Lösung im Gemüsebau, wo der Kanton Aargau die Beratung gegen eine angemessene Entschädigung übernommen hat. Die Gemüseproduzenten sind offensichtlich mit der Lösung sehr zufrieden. Denkbar ist es auch, Fachleute beizuziehen, die Kurse am Ebenrain zu erteilen. Intern sind verschiedene Austausche, beispielsweise mit dem Kanton Aargau, in Planung.


Die Hauswirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren von der Bäuerinnenausbildung wegbewegt, weil diese Ausbildung praktisch nicht mehr gefragt ist. Jedes Jahr werden drei bis vier junge Frauen im Wallierhof, Kanton Solothurn, ausgebildet. Der Kanton Baselland zahlt daran den üblichen Beitrag gemäss Schulgeldvereinbarung.


Die Fachstelle Hauswirtschaft und Ernährung soll in Zukunft vermehrt für die Förderung der ausgewogenen Ernährung der ganzen Bevölkerung eingesetzt werden. Bekanntlich sind 53% der Schweizer Bevölkerung übergewichtig, weshalb Handlungsbedarf besteht.


Frage 2
Ihre Aussage, die landwirtschaftliche Schule komme bestens ohne Schulleiter aus. Diese Stelle sei zu Beginn, als die Schule aufgebaut wurde, sehr wichtig und auch wertvoll gewesen. Doch jetzt brauche es keine weitere Stelle mehr zwischen dem Leiter des Ebenrain-Zentrums und den Schulbereichen. Von was für einer Aufbauphase sprechen Sie da? Den Schulleiter gibt es seit Beginn der Schule, und das sind sehr viele Jahre!


Antwort
Mit der Aufbauphase war die Anpassung der Landwirtschaftlichen Ausbildung an das neue Bundesgesetz über die Berufsbildung gemeint. Diese Anpassung ist nun abgeschlossen.


Wo mehrere Leute zusammen arbeiten, braucht es immer eine Leitung, auch in der landwirtschaftlichen Ausbildung. Wenn anderthalb Jahre lang kein Schulleiter gefunden wird, muss man nach neuen Strukturen suchen.


Die Leitung wird nun anders strukturiert. Bisher war der Schulleiter ein Hauptabteilungsleiter, der verschiedene Aufgaben direkt erledigte. Diese Aufgaben sind neu gegliedert und verschiedenen Personen zugewiesen worden. Konkret handelt es sich um die Berufsfachschule, die Aufsicht über die betriebliche Ausbildung sowie die Weiterbildung und Beratung. Der Dienststellenleiter bildet die Klammer über das Ganze.


Es sei erwähnt, dass man sich damit dem Schema annähert, welche das Landwirtschaftliche Berufsbildungszentrum Wallierhof in Solothurn seit Jahren pflegt. Dort übernahm der Schulleiter auch die Leitung des ganzen Amtes in Personalunion und musste daraufhin die landwirtschaftliche Ausbildung neu gliedern.


Frage 3
Ausserdem sei es Ihnen nicht bekannt, dass Lehrer auch eine Beratungsfunktion einnehmen. Stimmt diese Aussage so?


Antwort
Es ist dem Regierungspräsidenten bekannt, dass Lehrer auch Beratungsfunktionen wahrnehmen. Es gibt neu drei Lehrpersonen, die die Hauptlast der Ausbildung tragen und für die einzelbetriebliche Beratung nur noch beschränkt zur Verfügung stehen, während andere eher als Berater betitelt werden können, weil sie kaum mehr Unterricht erteilen. Es hat da eine gewisse Trennung stattgefunden. In der Vergangenheit war der Anteil der Beratung (und auch des Vollzuges) grösser. Die Beratung, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung, soll auch in Zukunft Teil des Angebotes bleiben.


Frage 4
Es wird im Artikel darauf hingewiesen, dass dank den Änderungen der landwirtschaftlichen Ausbildung auf nationaler Ebene die Lehrer entlastet seien. Jährlich fallen rund 400 Lektionen weg, dies entspreche etwa einer 40%- Stelle.


Die 40 Stellenprozente fallen weg und nun werden 100% des Schulleiters auf die Schultern der Lehrerschaft verteilt! Wie kann das gegenüber der Lehrerschaft und den Schülern fair und verträglich geschehen?


Antwort
Wie erwähnt gibt es ein neues Bundesgesetz über die Ausbildung in der Landwirtschaft, weshalb von der Stelle des Schulleiters ca. 40 Stellenprozente weniger benötigt werden. So wurde vorgeschlagen, eine neue Struktur für die Leitung zu finden. Mit der Reduktion der Lektionen sind es nur 60% einer Stelle, welche auf die Lehrerschaft und die Dienststellenleitung verteilt werden. Auch weitere Mitarbeitende des LZE tragen indirekt zur Lösung bei.


Die schulische und die betriebliche Ausbildung haben absolute Priorität. Es soll sichergestellt werden, dass der Unterricht wie bisher auf hohem Niveau angeboten wird. Auch die Lehrbetriebe sollen gut betreut werden, denn sie bilden einen wichtigen Teil der beruflichen Ausbildung. Man bietet zudem Hand, um die überbetrieblichen Kurse, für die der Berufsverband verantwortlich ist, durchzuführen.


Es kann festgestellt werden, dass die jungen Agronomen, die neue Aufgaben übernommen haben, sie verantwortungsvoll angepackt haben. Man kann sagen: Es läuft gut, so gut, dass viele Ausbildner draussen nicht einmal gemerkt haben, dass es Veränderungen gegeben hat. Sie hatten immer eine Ansprechperson am LZE.


Die Weiterbildung und Beratung befindet sich zurzeit in Überarbeitung. Es gilt, neue Formen zu entwickeln und damit die Mehrbelastung der Lehrpersonen aufzufangen. Auch dies ist auf gutem Wege und man ist überzeugt, dass man nach einer kurzen Phase der Neuorientierung wieder ein gutes Angebot wird bieten können.


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12. Roman Klauser; Wirtschaftsförderungsfonds


Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) beantwortet die folgenden Fragen:


Frage 1
Unter welchem Titel rechtfertigen sich Betriebskostenbeiträge des Wirtschaftsförderungsfonds an Bürgschaftsgenossenschaften?


Antwort
Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) zeigt sich bei dieser Frage erstaunt, dass aus einem in der Finanzkommission, also in einer vertraulichen Sitzung, abgegebenen Dokument eine öffentliche Frage konstruiert wird.


In den Paragraphen 2 und 4 des Wirtschaftsförderungsgesetzes steht, dass der Kanton im Rahmen seiner Wirtschafts- und Standortpolitik insbesondere Massnahmen ergreifen kann zur Unterstützung von betriebsübergreifenden Projekten und Vorhaben, welche zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit einer Unternehmung, einer Gruppierung oder einer Branche führen. Zielsetzung des gewerblichen Bürgschaftswesens ist, insbesondere den kleinsten und kleinen Unternehmungen den Zugang zu Fremdkapital zu erleichtern.


Frage 2
Welche Instrumente bestehen und welche werden konkret umgesetzt um drohenden Verlusten aus gewährten Bürgschaften entgegenzuwirken?


Antwort
Bei der Gesuchsprüfung stützt sich die kantonale Wirtschaftsförderung sowohl im Vorfeld der Gesuchsprüfung als auch während der Dauer einer Bürgschaft auf die bankenüblichen Kreditprüfungsverfahren ab. Dabei werden Bonitätsabklärungen, Beurteilung der Geschäftsentwicklung und Ermittlung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens durch die Kredit gebende Bank abgeklärt.


Für die Gewährung einer Bürgschaft ist ein Empfehlungsschreiben der Kredit gebenden Bank eine zwingende Voraussetzung. Im Rahmen eines Bürgschaftsvertrages mit der kantonalen Wirtschaftsförderung verpflichtet sich diese u.a. zur regelmässigen Berichterstattung sowie zur sofortigen Benachrichtigung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der begünstigten Unternehmung.


Frage 3
Nach welchen Kriterien und mit welchen Mitteln wird die Wirksamkeit der eingesetzten Fondsmittel im Bereich der Standortförderung und Standortentwicklung geprüft?


Antwort
Alle Förderungsmassnahmen im Rahmen der kantonalen Wirtschaftsförderung werden durch die tripartit zusammengesetzte Wirtschaftsförderungskommission eingehend geprüft und umfassend beurteilt. Zu dieser Kommission gehören neben den Regierungsräten Zwick und Ballmer Thomas Keller, Leiter KIGA seitens des Kantons, Nationalrat Hans Rudolf Gysin, Wirtschaftskammer, Rainer Füeg, Handelskammer und Christoph Häring der Häring Gruppe seitens der Wirtschaft und Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer, Daniel Münger und Daniel Lötscher seitens der Arbeitnehmenden.


Dieses Gremium entscheidet im Rahmen ihrer Kompetenzsumme abschliessend oder empfiehlt dem Regierungsrat eine Beschlussfassung. Die mit einer Förderung verbundenen Zielsetzungen werden schliesslich im Rahmen einer individuellen Leistungsvereinbarung geregelt und das Ausmass der Zielerreichung nach Förderungsabschluss evaluiert.


Seit dem Jahr 2008 wurden 23 Projektanträge mit einem Fördervolumen von rund 10 Millionen Franken bewilligt. Etwa 70 Prozent davon wurden in die Standortpromotion (BaselArea, Waldenburg etc.), die Berufsausbildung (Berufsschau, Jugendelektronikzentrum etc.) sowie für die Förderung des Unternehmertums (Business Parc Reinach, Bürgschaftsgenossenschaft Mitte etc.) investiert.


Jedes dieser Förderungsprojekte hat gemessen an der Zielerreichung die erwarteten Ergebnisse weitgehend bestätigt und mit der erzielten Wirkung einen wichtigen Beitrag an die volkswirtschaftliche Entwicklung des Kantons geleistet.


Roman Klauser (SVP) bemerkt, er habe keine vertraulichen Daten verwendet und eine sehr allgemeine Frage gestellt. Er stellt folgende


Zusatzfrage
Bei den Bürgschaften, die bis zu einem Betrag von CHF 1 Mio. gewährt werden können, steht nichts darüber, ob diese rückversichert werden können, was bei normalen Bürgschaften gemacht wird.


Antwort
Regierungspräsident Peter Zwick schlägt vor, diese spezifischen Fragen in der Finanzkommission zu beantworten, um dies nicht öffentlich zu machen.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Landratspräsident Urs Hess (SVP) beanstandet, dass Landratsmitglieder in der gleichen Fragestunde zwei Fragen einreichen und dass die Antworten des Regierungsrats sehr lange ausfallen würden. Gemäss Geschäftsordnung des Landrats sollen diese Antworten möglichst kurz ausfallen. Der Landratspräsident verweist auf die Möglichkeit der schriftlichen Anfrage (§ 52). Zur Effizienzsteigerung wäre dieses Instrument angebracht.


Daniel Münger (SP) erklärt, der Regierungsrat hätte jederzeit die Möglichkeit, eine Frage aus der Fragestunde in eine Interpellation umzuwandeln.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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