Protokoll der Landratssitzung vom 1. Juni 2017
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2017-136 vom 28. März 2017
Vorlage: Verpflichtungskredit / Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Rothenfluh - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 23. Mai 2017 - Beschluss des Landrates vom 1. Juni 2017: < beschlossen; FFR > |
Kommissionspräsidentin Rahel Bänziger (Grüne) möchte einleitend den Begriff Gesamtmelioration erläutern und etwas veranschaulichen, da er sicherlich nicht zum Grundvokabular der Bevölkerung gehört. Im Laufe der Zeit verzetteln sich vor allem ländliche Parzellen aufgrund von Erbteilungen, Landverkauf aufgrund von Notsituationen, etc. zu einer Art unübersichtlichem Stückwerk aus verzahnten, unförmigen, kleinflächigen Grundstück-Teilchen. Diese möchte man mit Hilfe der Melioration wieder zusammenfügen, um eine übersichtliche und vor allem praktische Aufteilung zu erreichen. Oder, gemäss dem Bild aus der letzten Landrat-Sitzung, als es um Augusta Raurica ging, könnte man sagen, dass aus Hackfleisch wieder ein Filet entstehen soll. Wissenschaftlicher ausgedrückt: Gesamtmeliorationen dienen der langfristigen Erhaltung, Förderung und Gestaltung des ländlichen Raums.
In den Gemeinden Wahlen, Brislach und Blauen sind solche gerade in Arbeit. In Rothenfluh ist sie nun geplant. Denn hier sind die Formen und Ausrichtungen der Parzellen äusserst heterogen und für eine ordentliche Bewirtschaftung und Nutzung ungeeignet. Weitere Gründe, die eine Gesamtmelioration nötig machen sind z.B. mangelnde Querverbindungen im Wegnetz. Um von einer Fläche zu einer anderen zu gelangen, müssen Bauern teilweise einen Umweg über das Dorf fahren. Zudem ist das 29 Kilometer lange Wegnetz streckenweise ungenügend ausgebaut. Die Drainagen stammen aus den 1940er Jahren und sind kaum unterhalten. Rothenfluh verfügt zudem noch nicht über eine Vermessung nach AV93 (Bundesauftrag zur amtlichen Vermessung des Grundeigentums).
Am meisten profitieren die Landwirtschaftsbetriebe von der Gesamtmelioration, denn sie erhalten dadurch arrondierte, gut erschlossene und besser bewirtschaftbare Grundstücke. Aber auch die Natur wird profitieren: die Gesamtmelioration bietet die Gelegenheit, die ökologischen Kerngebiete nachhaltig zu sichern, die Naturinseln aufzuwerten, und ökologisch sinnvoll zu vernetzen. Weitere Punkte, die verbessert werden, sind: Verringerung der Anzahl Grundstücke, die Arrondierung des Pachtlandes, die Entlastung des Siedlungsgebiets vom landwirtschaftlichen Verkehr und und die Regelung des Unterhalts von Drainagen und Wegen.
Die grösste Herausforderung des Projektes wird die Neuzuteilung des Grundeigentums sein, was nur mittels Landumlegung erreicht werden kann. Es wird mit einer Verfahrens-Dauer von 10-12 Jahren gerechnet. Laut Regierungsrat gibt es keine alternative Vorgehensweise und damit auch keinen Kostenvergleich für Alternativen.
Die Gesamtkosten für die meliorationsbedingten Arbeiten belaufen sich auf knapp CHF 7.5 Mio. Bund und Kanton übernehmen je 37% der Ausgaben. Für Baselland macht dies also CHF 2.85 Mio. Die verbleibenden Kosten werden durch die Einwohnergemeinde und die Grundeigentümerschaft finanziert.
Die VGK zeigte sich beeindruckt von der ausserordentlichen Komplexität der Eigentumsverhältnisse des Rothenfluher Landwirtschaftsgebiets. In Rothenfluh hat sich die Grundeigentümerschaft mit 64% Ja-Stimmen für die Durchführung entschieden. Dies ist, gemäss Herrn Andreas Bubendorf vom Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE), ein relativ grosser Anteil an Zustimmung für ein solch grosses Unterfangen und lässt hoffen, dass die Gesamtmelioration zügig vorangehen wird und dass auch der skeptische Teil der Grundeigentümer schliesslich von der Notwendigkeit und den Vorteilen einer Landumlegung überzeugt werden kann. Ein aktiver lokaler Naturschutzverein hat noch Vorbehalte im Bereich Naturschutz und Ökologie. Die Gemeinde bemüht sich aber darum, einen Vertreter dieser Organisation in den Vorstand der Meliorationsgenossenschaft einzubeziehen.
Mit Einsprachen sei, gemäss dem Vertreter des LZE immer zu rechnen, deshalb brauche dieser Prozess Zeit, gute Argumente und viel Verhandlungsgeschick. Die VGK diskutierte eine aufgeworfene Frage betreffend die Notwendigkeit einer «unliberalen», staatlichen Intervention bei der Neuzuteilung von privaten Grundstücken. Für die Mehrheit der Kommission war jedoch offensichtlich, dass es angesichts Hunderter Parteien ein von offizieller Seite koordiniertes Vorgehen braucht, um ans Ziel zu gelangen.
Als wichtigster Aspekt der Gesamtmelioration wurde die amtliche Vermessung genannt, die in Rothenfluh noch nicht auf dem gesetzlich vorgegebenen Stand (AV93) ist. Für den Staat wäre es sehr schwierig, angesichts der aktuellen Eigentumsverhältnisse in Rothenfluh eine Vermessung durchzuführen. Eine günstigere Parzellierung der Flächen würde ihm viel Aufwand und somit der Allgemeinheit einiges an Kosten ersparen.
Die VGK beantragt mit 9:0 Stimmen bei einer Enthaltung, beiliegenden Landratsbeschluss zu genehmigen
– Eintretensdebatte
Mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit zugunsten der Melioration in Rothenfluh setzt laut Markus Graf (SVP) auch der Regierungsrat seine Ziele um, die er sich in seinem Landwirtschaftsleitbild 2020 gesetzt hatte, indem er die Entwicklung und Herausforderungen in der Landwirtschaft berücksichtigt. Die SVP-Fraktion ist froh, dass es mit diesem Projekt nun endlich vorwärts geht. [Der Votant lässt ein Bild projizieren, auf dem auf engstem Raum mehrere kleine, unförmige Parzellen zu sehen sind] Man sieht auf dem projizierten Bild, dass mit den veralteten Strukturen, wie man sie in Rothenfluh antrifft, eine moderne und rationelle Landwirtschaft praktisch nicht möglich ist.
Der Votant hat heute morgen realisiert, dass es in diesem Rat offenbar viele Rasenmäher-Spezialisten gibt. Ihnen dürfte auch bekannt sein, dass das Rasenmähen am besten läuft, wenn es geradeaus geht. Schwierig wird es dann, wenn man wenden und die Ecken ausmähen muss. Und für die Bauern stellt sich die Situation genau so dar. Natürlich profitiert die Landwirtschaft am meisten. Aber auch die nicht-bäuerliche Bevölkerung hat davon einen Mehrwert. Sei es durch ein zweckmässiges Wegnetz, ökologische Massnahmen und weniger Emissionen, weil es weniger Fahrzeugbewegungen gibt. Dies alles führt zu einer Aufwertung und einer Strukturverbesserung für die Gemeinde Rothenfluh. Für sie ist es ein Jahrhundertwerk. Die folgenden Generationen – und hier redet er aus eigener Erfahrung – werden dankbar sein, wenn der Landrat hierzu seine Unterstützung gibt. Die SVP-Fraktion wird dem Kredit einstimmig zustimmen.
Adil Koller hätte nicht gedacht, dass er bezüglich Rasenmäher noch eine Gemeinsamkeit mit der SVP entdecken wird. Es ist aber tatsächlich so, dass die SP-Fraktion mehrheitlich für den Beitrag an die Gesamtmelioration ist. Die Situation erfordert dies, was von Markus Graf gut geschildert wurde. Es handelt sich um einen aufwendigen und langwierigen Prozess, der hier angestossen wird. Für die SP gibt es dabei einige wichtige Punkte: Einerseits ist Tatsache, dass die amtliche Vermessung eine staatliche Aufgabe ist, indem der Kanton dies koordiniert und einen Beitrag spricht, und der Bund den gleichen Anteil zuschiesst, während der Rest von den Eigentümer/innen der Gemeinde getragen wird. Alleine wäre das für diese schlicht nicht finanzierbar. Zweitens ist auch klar, dass es einen Sanierungsbedarf bei den Wasserabführungen gibt. Drittens finden im Rahmen der Gesamtmelioration auch ökologische Massnahmen statt.
Es gibt nun aber Stimmen, die sagen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer die Melioration selber organisieren sollten. Die Mehrheit der SP ist jedoch überzeugt, dass bei 270 verschiedenen Eigentümern mit ihren 1579 teilweise kleinsten Parzellen es eine offizielle Koordination braucht. Auch deshalb, weil die Transaktionskosten (wie Handänderungsgebühren) bei einem isolierten Vorgehen zu hoch wären. Und nicht zuletzt sprechen Zweidrittel der Grundeigentümer sich für diese Massnahmen aus, was ein relativ hoher Wert ist.
Sven Inäbnit (FDP) kann dem zuvor Gesagten nicht viel beifügen. Die Gründe wurden dargelegt. Auch aus Sicht der FDP-Fraktion macht das Vorgehen durchaus Sinn, vor allem für die Grundeigentümer, die ein Interesse daran haben, aber auch aus Sicht von Gemeinde, Kanton und vom Gesichtspunkt von Natur und Landwirtschaft aus ist das Projekt sinnvoll. Vergleicht man die Melioration mit anderen, die derzeit am Laufen sind, bewegt sie sich etwa im selben Kostenrahmen. Man ist davon abgekommen, die Luxus-Meliorationen zu wiederholen, die man noch vor 20 Jahren in Angriff genommen hatte. Der Kostenrahmen ist vernünftig.
Um auf den Rasenmäher zurückzukommen: Er verbraucht beim Rumfahren eben auch Benzin. Das Benzin ist nun die staatliche Unterstützung, die das Projekt benötigt. Von alleine läuft das nicht. Man kann durchaus überlegen, ob die Grundeigentümer sich nicht mehr daran beteiligen sollen. Das Thema ist aber heute, dass das Projekt nur mit Hilfe einer staatlichen Moderation zum Laufen gebracht werden kann. Dies mag sich vielleicht unliberal anhören. Dem ist aber nicht so, weil etliche Kreise sowie auch der Kanton davon profitieren. Deshalb wird die FDP-Fraktion die Vorlage unterstützen.
Marie-Theres Beeler (Grüne) macht deutlich, dass die Fraktion Grüne/EVP einstimmig der Vorlage zustimmen wird. Die Gründe wurden fast alle schon genannt: Die Landwirtschaft muss in Rothenfluh attraktiv bleiben, ebenso die Bewirtschaftung. Es darf nicht sein, dass landwirtschaftliche Flächen vernachlässigt werden, weil die Bewirtschaftung unzumutbar und die Traktorfahrten unendlich oder sogar unmöglich, die Wege in schlechtem Zustand oder gar nicht vorhanden sind.
Diese Situation ist in so vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten entstanden, dass es unfair wäre, von den heute Betroffenen zu verlangen, für die Änderung aufzukommen. Letztlich kann man mit einer attraktiven Landwirtschaft auch die einheimische, wohnortsnahe Lebensmittelproduktion unterstützen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Natur- und Landschaftsschutz. In einer Vorstudie wurde 2009 festgehalten, dass Rothenfluh über einzigartige ökologische und landwirtschaftliche Werte verfügt, die es zu erhalten gilt. Wenn die Ausgleichsflächen extensiv bewirtschaftet werden sollen, brauchen sie eine bestimmte Grösse, was bei der aktuellen Parzellierung in Rothenfluh gar nicht möglich ist. Weiter geht es darum, die vom Bund für Gesamtmeliorationen zur Verfügung gestellten Finanzen abzuholen. Die Finanzierung ist zudem vergleichbar mit anderen Gesamtmeliorationen in Wahlen, Blauen und Brislach. Vor 10 Jahren wurden im Landrat vergleichbare Gesamtmeliorationen bewilligt. Es wäre nicht einsehbar, weshalb in Rothenfluh nicht in derselben Weise verfahren werden sollte.
Beachtenswert ist auch die knapp zehnjährige Vorbereitung für die Partizipation der Betroffenen. Es gibt eine hohe Zustimmung, höher als bei anderen Meliorationsprojekten. Widerstand ist normal. Dieser ist vor allem bei Besitzern kleinerer Parzellen denkbar, die Kosten mittragen müssen. Insgesamt aber wurde viel gearbeitet, um die Personen einzubeziehen.
Die Fraktion Grüne/EVP beantragt Zustimmung zur Vorlage.
Vor einigen Jahren, vor seinem Einstieg in die Politik, gab ein erfahrerer Politiker Marc Scherrer (CVP) einen guten Rat mit auf den Weg. Er sagte: «Scherrer, möchtest du politisch erfolgreich sein, darfst du zwei Dinge niemals tun: Erstens wettere niemals gegen Staatsangestellte, zweitens stelle dich niemals gegen die Bauern.» Den ersten Ratschlag, findet der Votant, habe er bislang nicht schlecht beherzigt. Den zweiten Ratschlag aber wird er heute zumindest etwas ritzen.
In diesem Saal ist die Meinung offenbar gemacht. Dagegen lässt sich nicht viel ausrichten. Es ist ihm auch bewusst, dass die Ausgangslage mit 270 Eigentümern und 1579 Grundbuchparzellen ziemlich kompliziert ist, ebenso, dass die Melioration eine nachhaltige Landwirtschaft fördert, das Landschaftsbild aufgewertet wird und dass neue Vermessungen nach neuestem Standard durchgeführt werden sollen.
Dennoch möchte der Votant zum Ausdruck bringen, dass mit diesem Geschäft fünf Millionen Franken verabschiedet werden für eine Melioration, die in erster Linie Privaten zugute kommt. Dies ist für ihn mit einem christlich-liberalen Gedankengut nur schwer zu vereinbaren. Zwar kommt die Hälfte der fünf Millionen vom Bund; dies ist aber nicht mehr als ein Scheinargument, da am Schluss der Steuerzahler dafür bezahlt. Mit Adil Koller hatte er darüber diskutiert, dass man schon im ersten VWL-Semester lerne, dass die Transaktionskosten zu hoch seien und deshalb der Staat eingreifen muss. Das kann man so sehen – insbesondere auf Seiten der SP. Steht man hingegen auf Seite der Liberalen oder Bürglichen, gibt es eben noch eine andere Meinung, wie der Votant mit seinem Votum unterstreichen wollte.
Dennoch stimmt die CVP/BDP-Fraktion dem Antrag der Regierung einstimmig zu.
Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) dankt auch im Namen der Gemeinde und der Grundeigentümer recht herzlich für die differenzierte Auseinandersetzung und gute Aufnahme der Vorlage. Es geht letztlich darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, wirtschaften zu können. Im ländlichen Raum heisst das, funktionsfähige Bewirtschaftungsstrukturen zu ermöglichen. In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurden Gesamtmeliorationen vorwiegend im Laufental umgesetzt. Letztes Jahr z.B. wurde jene in Roggenburg abgeschlossen. Dieses Mal spielt sich der Prozess am östlichen Ende des Kantons, in Rothenfluh, ab. Dort wartet man schon lange darauf.
Es ist nicht mehr wie einst bei den Feldregulierungen, als es darum ging, Vermessungen zu machen und Strässchen zu bauen. Mit den neuen Konzepten geht es nun weniger luxuriös zu. Es geht darum, Ökologie und Ökonomie in ein gesundes Gleichgewicht zu bringen, wie das im Leitbild Landwirtschaft entsprechend aufgeführt ist. Man kann heute nicht mehr drauslosbauern und die Umwelt vergiften. Es gibt stets auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Eine Melioration wie jene in Rothenfluh schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Bauernbetriebe und vor allem die Jungbauern, die dereinst die Nachfolge antreten werden, Perspektiven haben. Dies ist besonders in Rothenfluh ein wichtiger Punkt.
Es bleibt nur noch der Aufruf an Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde und an alle Grundeigentümer, weiterhin mit Energie und Ausdauer, aber auch mit genügend Augenmass und dem nötigen Herz, den langen Weg zu beschreiten – und dass man bereit dazu ist, Kompromisse einzugehen. Man wird den Erfolg der Massnahmen daran messen können, wie wenig Rechtsmittel am Ende dagegen ergriffen worden sind bzw. wie gut dies verhindert werden kann. Der Votant ist aber zuversichtlich, da der Gemeinderat voll dahinter steht. In der Umsetzung wünscht der Votant ihm viel Erfolg und Ausdauer.
Rahel Bänziger (Grüne) berichtigt eine Aussage von Marc Scherrer: Der Gesamtbetrag der Melioration beträgt CHF 7.5 Mio. Der Betrag, den Baselland dazu beiträgt, beläuft sich auf CHF 2.85 Mio. Dies ist doch etwas weniger als die von ihm genannten fünf Millionen.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Keine Wortmeldungen.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit Gesamtmelioration Rothenfluh mit 66:1 Stimmen bei vier Enthaltungen zu.
Landratsbeschluss
über den Verpflichtungskredit an die Gesamtmelioration Rothenfluh
vom 1. Juni 2017
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Beitrag des Kantons von CHF 2'850'450 in Form eines Verpflichtungskredites für die Jahre 2018 - 2028 an die Gesamtmelioration Rothenfluh mit Gesamtkosten von CHF 8'275'000 wird bewilligt. Als Preisbasis gilt April 2016. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen sind bewilligt.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 lit. b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
3. Dieser Finanzbeschluss gilt unter dem Vorbehalt der finanziellen Beteiligung des Bundes und der betroffenen Gemeinde.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei