Protokoll der Landratssitzung vom 1. Juni 2017
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2017-077 vom 21. Februar 2017
Vorlage: Werterhaltung der Kantonsstrassen; Verpflichtungskredit 2018 - 2021 - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 22. Mai 2017 - Beschluss des Landrates vom 1. Juni 2017: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) wechselt nun vom Rasenmäher zu den Bau- und Teermaschinen. Der Landrat bewilligte im November 2013 einen Vierjahreskredit, um Werterhalt, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen über eine längere Zeit zu gewährleisten. Obwohl dieser Kredit noch für ein halbes Jahr am Laufen ist, zieht das Tiefbauamt bereits ein positives Fazit. Dank einer vierjährigen Planung braucht es weniger Provisorien, man kann längere Strassenabschnitte sanieren. Dadurch können die Baukosten gesenkt werden. Dank einem erweiterten Planungshorizont können aber auch die Gemeinden profitieren. Vor allem kann somit besser koordiniert werden. In der Vergangenheit nervte man sich teils grauenhaft, wenn eine Strasse, die eben erst geteert war, ein halbes Jahr später schon wieder aufgerissen wurde, weil ein Kommunikationsunternehmen oder ein Energieversorger darin Leitungen versorgen musste. Solche Schildbürgerstreiche werden in Zukunft sicher nicht mehr so häufig vorkommen.
Mit dieser Vierjahresplanung liess sich der Investitionsrückstand auf den Baselbieter Kantonsstrassen von CHF 150 Mio. auf 144 Mio. reduzieren. Sprich: Pro Jahr konnte die Jahrestranche um CHF 1.5 Mio. verringert werden. Dieses Geld wurde aber nicht auf die Seite gelegt, sondern in weitere Werterhaltungsmassnahmen investiert. Aufgrund der Effizienzsteigerung konnten also pro Jahr durchschnittlich zwei Kilometer Strassen mehr werterhalten werden.
Mit dieser Vorlage beantragt die Regierung denselben Kredit, der schon vor vier Jahren gesprochen wurde: CHF 116 Mio. für Werterhalt und Sanierungen, CHF 56 Mio. für betrieblichen Unterhalt. Die CHF 56 Mio. liegen um 20 Mio. höher als vor vier Jahren. Grund ist eine Verschärfung der Bundesgesetzgebung, womit die Grenzwerte für die Entsorgung von Abfällen massiv gesenkt wurden. Dadurch sind mehr Tonnagen speziell zu entsorgen, was zu den zusätzlichen Entsorgungskosten führt.
In der Kommission befasste man sich mit der Frage, ob es aufgrund der erfreulichen Entwicklung nicht möglich sei, die eingesparten sechs Millionen tatsächlich einzusparen, womit das Tiefbauamt einen Beitrag zugunsten der angespannten Kantonsfinanzen leisten würde. Ein entsprechender Antrag wurde in der Kommission abgelehnt. Die Begründung für die Ablehnung ist, dass einerseits die Kantonsstrassen immerhin noch über 75 Kilometer lang in einem schlechten Zustand sind. Somit besteht die Gefahr, dass Strassen, die im Moment noch mit relativ geringen Mitteln (z.B. einem neuen Deckbelag) saniert werden könnten, bei längerem Aufschub solcher Massnahmen wesentlich grössere Schaden nähmen (z.B. wenn Schmelzwasser in den Deckbelag in die Tragschicht fliesst, worauf es ganze Strassenteile «lüpfen» könnte). Dies käme wesentlich teurer. Es ist ähnlich, wie wenn der Zahnarzt kleine Löchlein entdeckt. Werden diese nicht gleich verschlossen, wird die Sache später nicht nur schmerzhafter, sondern vor allem auch teurer.
Zuversicht gibt der Kommission aber auch der Strategiewechsel, der im Tiefbauamt Einkehr gehalten hat – sei dies nun erfolgt dank dem Druck von Seiten der Politik, der Baudirektorin oder des neuen Kantonsingenieurs. Wichtig ist, dass die Einsicht gekommen ist, dass man zukünftig nicht mehr alles Mögliche einbauen kann, wenn die Strassen saniert oder korrigiert werden. Der Kantonsingenieur hat der Kommission in einem Referat fast begeistert mitgeteilt, dass in Zukunft Sanierungen und Korrekturen nur noch auf das Funktionale beschränkt werden. Sicherheit ist also ein wichtiger Aspekt, der nicht beeinträchtigt werden darf. Alles Zusätzliche jedoch wird nun in Frage gestellt.
Schliesslich kam die Kommission gegen zwei Stimmen bei einer Enthaltung zum Schluss, dass die Vierjahresplanung mit klaren Aufträgen eine gute Strategie ist, damit zukünftig noch mehr Strassenkilometer zur Werterhaltung saniert werden. Damit können alle, auch die Langsamfahrer, profitieren. Wenn dereinst alle Löcher im Strassenbelag endlich aufgefüllt sind, haben alle ihre Freude daran.
– Eintretensdebatte
Laut Matthias Ritter (SVP) habe sich bereits beim Jahreskredit 2014-17 gezeigt, dass der Investitionsrückstand bei den Kantonsstrassen abgebaut worden ist und aus diesem Grund kann man die nächste Vierjahres-Budgetierung für die Instandsetzung und Korrektion der Kantonsstrassen für baulichen und betrieblichen Unterhalt nur unterstützen. Noch immer sind, wie bereits gehört, 75 Kilometer Kantonsstrassen in einem schlechten bis kritischen Zustand. Werden sie nicht unterhalten, führt dies zu Mehrkosten. Das Alter der Strassen ist nicht relevant, sondern der Zustand. Bei den Strassen darf nicht gespart werden, weil es sonst zu mehr Unterhaltsaufwand kommt. Die SVP-Fraktion stimmt den beiden Verpflichtungskrediten zu.
Jan Kirchmayr (SP) sagt, dass die SP-Fraktion die Mehrjährigkeit des Verpflichtungskredits für den Werterhalt der Kantonsstrassen begrüsse. Sie findet es auch positiv, dass ein Teil des Postulats von Thomas Bühler mit dieser Vorlage umgesetzt wird. Man möchte den Status Quo der Kantonsstrassen erhalten. Deshalb sollen die Effizienzgewinne durch die Vierjährigkeit eingespart werden. Der Sprecher wird bei den Landratsbeschlüssen entsprechende Kürzungsbeiträge beantragen.
Schon zum zweiten Mal wurde heute das Zahnarzt-Beispiel genannt. Es ist interessant, dass man bei den Strassen stets versucht, vom Sparen abzusehen. Eigentlich befindet sich der Kanton doch im Sparmodus. Aber nur die Strassen sollen davon ausgenommen werden. Dank der Vierjährigkeit «verdient» der Kanton jährlich CHF 1.5 Mio. Im Sinne einer Opfersymmetrie soll dieses Geld somit eingespart werden. Man vergleiche den Gebäudeunterhalt: Es gibt Efeu, die in Schulhäuser hinein wachsen, es gibt komplett marode Schulbauten (wie z.B. in Allschwil) – dort wird darauf verwiesen, dass erst dann saniert werden könne, wenn das Geld wieder vorhanden ist. Das Problem ist, dass es dort ebenfalls teurer wird, wenn man zuwartet. Diese Konsequenz vermisst der Sprecher von der bürglichen Seite.
Thomas Eugster (FDP) gibt im Namen seiner Fraktion der Freude Ausdruck, dass dank der Vierjahres-Programme Effizienzgewinne vorgewiesen werden können. Das ist ein guter Schritt. Erfreut ist man auch darüber, was man vom neuen Leiter Tiefbauamt gehört hatte, dass man sich bei den Strassenbauten künftig auf einen funktionellen Standard beschränken möchte und nur das Nötigste baut. Dies wird ein weiterer Schritt sein, um Kosten zu sparen.
Nun ist es aber tatsächlich so, dass (als Faustregel) etwa zwei Prozent der Substanz in den Unterhalt gesteckt werdenmüssen. Der Kanton Basel-Landschaft gibt jedoch deutlich weniger aus. Zeitweise war es nur ein Prozent, was über kurz oder lang zu einem Substanzabbau führte. Dieser schlägt sich nun in Form der 75 Kilometer, die in einem schlechten Zustand sind, nieder. Es sind dies nichts anderes als versteckte Schulden. Die FDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass die Effizienzgewinne dazu verwendet werden sollen, diese versteckten Schulden zu tilgen – zugunsten einer möglichst schnellen Sanierung der 75 Kilometer. Wird hier gespart, wird der Zustand der Strassen noch bedenklicher, was die Sanierungskosten steigen lässt. Somit würden nicht nur die versteckten Schulden nicht abgebaut, sondern neue generiert. Aus diesem Grund ist die FDP-Fraktion einstimmig für die Vorlage.
Sparen ist das Thema, sagt Lotti Stokar (Grüne). Es ist erfreulich, dass es nun gelungen ist, mit der Einführung der Vierjährigkeit auch mit Effizienzgewinnen zu sparen. Am meisten sparen lässt sich natürlich bei Strassen oder Tunnel, die gar nicht gebaut werden. Man muss sich bewusst sein, dass mit jedem Kilometer Neubau – und gerade mit den heute für Tunnels geltenden Standards – enorm viel Geld ausgegeben wird, was beim Unterhalt entsprechend teurer kommt.
Bei dieser Vorlage geht es nun darum, das zu erhalten, was schon gebaut ist. Die Standards sollen gesenkt werden. Dies ist vermutlich auch möglich. Allerdings befürchtete die Votantin angesichts der aufgeführten Liste, dass am Schluss wieder bei den schwächsten Verkehrsteilnehmern gespart wird – zum Beispiel, indem ein Fussgängerstreifen oder eine Verkehrsinsel gestrichen wird, oder dass bei der Gestaltung innerhalb eines Ortskerns geknausert wird, womit es einem als Fussgänger noch weniger als heute schon Freude macht, entlang der Kantonsstrasse zu Fuss unterwegs zu sein. In der Kommission wurde einem aber versichert, dass man auch hier mit Augenmass vorgehen werde. Es kann auch nicht die Flughöhe des Parlaments sein, sich über die einzelnen Details in der Ausführung zu unterhalten. Die Votantin vertraut darauf, dass mit Augenmass gespart wird.
Die Fraktion Grüne/EVP hat dennoch einige Sympathie für die Sparanträge der SP. Deshalb wird sie diese grossmehrheitlich unterstützen.
Felix Keller (CVP) weist darauf hin, dass hier keine Sparvorlage auf dem Tisch liege. Es geht vielmehr darum, wie bereits von Thomas Eugster gut erklärt, Schulden abzubauen. Die Sicherheit zu gewährleisten ist für ein gut funktionierendes Strassennetz zentral. Ist die Trottoirkante kaputt oder gibt es Schlaglöcher, ist das ein Sicherheitsproblem für sämtliche Verkehrsteilnehmer. Dort gilt es anzupacken.
Es geht nun darum, den Investitionsrückstand wettzumachen. Werden die Ausgaben reduziert, schiebt man das Problem nur vor sich her. Irgendwann aber muss man die CHF 150 Mio. in die Hände nehmen. Es geht hier also nicht ums Sparen, sondern darum, wie das Geld möglichst effizient und sinnvoll eingesetzt wird. Die CVP/BDP-Fraktion steht vollständig dahinter.
Dank der Vierjährigkeit können die Unterhaltsarbeiten besser koordiniert werden, die Unternehmer können effizienter arbeiten, es gibt eine Planungssicherheit, wodurch das Geld effizient eingesetzt wird. Damit können letztlich die Schulden abgebaut werden. Die CVP/BDP-Fraktion steht hinter der Vorlage und ist gegen die Sparbemühungen der SP. Sparen lässt sich beim Ausbaustandard, wozu es bereits ein überwiesenes Postulat gibt. Aber nicht beim Unterhalt und anderen sicherheitsrelevanten Arbeiten.
Matthias Häuptli (glp) sagt, dass die glp/GU-Fraktion die Vorlage unterstütze. Die Kürzungsanträge der SP wird sie nicht unterstützen. Erstens müssen Strassen, die gebaut wird, unterhalten werden. Alles andere wäre ein Unfug. Zweitens: Was passiert, wenn der Kredit weiter gekürzt sind, kann man auf S. 6 der Vorlage nachlesen: Weglassen von ästhetischen Aspekten, keine Querungsinseln mehr, keine lärmmindernden Beläge, keine Fahrbahnverengungen, Ausbuchten werden nicht mehr gebaut, das Behinderungsgleichstellungsgesetz wird nicht mehr vollständig umgesetzt. Damit würden andere Anliegen der Gesellschaft bei Strassensanierungen nicht mehr berücksichtigt. Eine Kürzung wäre somit kontraproduktiv. Es führt nicht dazu, dass Strassen stillgelegt werden oder es weniger Verkehr gibt, sondern dass insgesamt die Qualität des Strassenraums abnimmt.
Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte die Sicht der Finanzpolitik einbringen. Eine Strasse ist wie ein Gebäude oder ein Fahrzeug eine Anlage, die einen Anlagewert hat, der in der Bilanz bilanziert ist. Entsprechend wird auch eine Strasse abgeschrieben und steht mit einem gewissen Wert in der Bilanz des Kantons. Zählt man alle Strassen zusammen, ergibt das den aktuellen Buchwert der Strassen. In der Erfolgsrechnung taucht zudem jedes Jahr ein Wert für die Abschreibungen und Amortisationen der Strassen auf. Wurde richtig gewirtschaftet, sind diese Abschreibungen etwa so hoch, wie in den Unterhalt gesteckt wird, damit der Wert erhalten bleibt. Das ist die Logik. Sonst wird entweder zu viel für den Unterhalt bezahlt, oder man schreibt zu wenig ab.
Betrachtet man die Vorlage, lässt sich daraus ersehen, dass etwa CHF 40 Mio. pro Jahr in den Unterhalt gesteckt werden. Besieht man sich in der Jahresrechnung, was jedes Jahr abgeschrieben wird, sind das CHF 28.5 Mio. Das heisst, dass zu wenig abgeschrieben oder zu viel ausgegeben wird für den Strassenunterhalt. Oder man baut stille Reserven auf. Irgend etwas stimmt da nicht ganz. Es lässt sich vielleicht argumentieren, dass in der Vergangenheit zu wenig investiert worden sei. Leider zeigt ein Blick in die vergangenen Abschlüsse, dass dem nicht so ist. Die nahe liegende Schlussfolgerung ist somit, dass immer noch zu viel für den Strassenunterhalt gezahlt oder zu wenig abgeschrieben wird. Der Votant hält es nicht für sinnvoll, im Umfang gemäss Vorlage zu investieren.
Anlässlich der Umstellung auf die vierjährige Abrechnungsperiode hiess es von Seiten der BUD, dass man dadurch mehr Flexibilität erhalte und man somit sparen würde. Das war damals die Idee: Ein Beitrag zum Sparprogramm. Heute sieht man aber, dass keine Reduktion diesbezüglich vorgesehen ist. Gerechtfertigt wird das durch das Aufzeigen der ganz schlimmen Konsequenzen, die man zu tragen habe, wenn man das Geld nicht investiert. Der Votant meint, dass im Hochbau letzthin ebenfalls eine Million bei einer Schulhaussanierung gekürzt wurde. Ein solcher Betrag sollte auch beim Tiefbau zu verkraften sein. Der Votant bittet deshalb, aus Konsistenz- und Finanzgründen, dem Antrag der SP zuzustimmen.
Martin Rüegg (SP) schliesst an das Votum von Kollege Kirchmayr an. Man erinnert sich vielleicht nicht nur an die Million beim Laufener Schulhaus, sondern auch an die 60 Mio. beim FHNW-Neubau, wo man von 360 auf 300 Millionen zurückgefahren war. Michael Herrmann war damals an vorderster Front mit dabei. Das war also möglich. In diesem Fall aber soll ein Betrag von anderthalb Millionen Franken nicht möglich sein? Das erstaunt ihn. Der Votant hat den Eindruck, dass dieser Diskussion ein Irrtum unterliegt. Vor vier Jahren waren 70 Prozent Strassen in einem unguten Zustand. Erfreulicherweise liegt dieser Wert heute bei etwa 60 Prozent. Das Ziel ist, in den nächsten vier Jahren auf einen Wert von 52 Prozent zu kommen.
Man kann nun meinen, dass der SP-Antrag dazu führt, dass man wieder auf 65 oder 70 Prozent zurückfallen würde. Dem ist nicht so! Der Ansatz der SP ist, auf dem Status Quo von 60 Prozent zu bleiben. Damit wird ein Sparbeitrag finanzieller Art geleistet, derweil sich die Qualität der Strassen nicht verschlechtert. Dies ist man den Kantonsfinanzen schuldig. Es handelt sich auf jeden Fall nicht um eine Verschlechterung.
Oskar Kämpfer (SVP) findet es immer spannend, wenn aus finanztechnischer Sicht zu rechtfertigen versucht wird, weshalb ein Rückstand bei Bauvorhaben letztendlich nicht aufgeholt wird – notabene ein Rückstand, der sich in Kilometer messen lässt, bei dem klar ist, dass er ohnehin abgetragen werden muss. Der Votant unterlässt hier einen Vergleich zu den Velo-Autobahnen, die der Kanton in der Zwischenzeit baut. Stattdessen erlaubt er sich einen kleinen Hinweis darauf, was in der Vorlage tatsächlich nicht konsistent ist. Man hatte gesagt, dass in Zukunft darauf geachtet werden soll, dass die Haltestellen behindertengerecht gebaut werden sollen. Es sei daran zu erinnern, dass der Landrat dereinst einen Planungskredit dafür gesprochen hatte – aber noch nie einen Ausführungskredit. Diese Frage ist also noch offen.
Alles, was im Moment also an Sanierung betreffend behindertergerechter Haltestellen gemacht wird, ist möglicherweise eine Investition in die Zukunft, aber vielleicht auch nicht; je nach dem nämlich, ob die Planung zeigt, dass die Haltestellen richtig ausgeführt wurden oder nicht. Die Frage würde sich lohnen abzuklären, ob man im Sinne einer Sparvorlage darauf verzichten sollte oder könnte, eine behindertergerechte Änderung bei den Haltestellen vorzunehmen, die möglicherweise in eine falsche Richtung geht. Und dann sollte man aber möglichst rasch die Ausführungsbestimmungen für die behindertengerechten Haltestellen in den Rat bringen, damit Planungssicherheit besteht, wie die Strassensanierung richtig vonstatten zu gehen hat.
Hanspeter Weibel (SVP) weist darauf hin, dass im Jahr 2003 die Subkommission der GPK eine Visitation im Tiefbauaumt unternahm, worauf sie darauf hinwies, dass mit dem vorhandenen Geld effizienter umgegangen werden könnte, wenn die Periode auf vier Jahre erweitert würde. Damals war noch keine Rede von einer Sparvorlage. Es ging effektiv nur um einen Hinweis bezüglich Effizienz. Der Sprecher ist froh, dass dieser Vorschlag aufgenommen wurde und heute, ein paar Jahre später, die Bestätigung da ist, dass die damalige Überlegung korrekt war.
Infrastrukturerhalt ist grundsätzlich etwas Wichtiges. Die Frage, wie die Strassen inskünftig unterhalten und gebaut werden, muss über die neuen, tieferen Standards gelöst werden – und nicht über Budgetanträge. Selbst damit würde auch bei gleichbleibenden Standards immer noch zu viel Geld ausgegeben. Die Frage lässt sich also wirksam nur über eine Definition der Standards lösen. Deshalb Nein zum Antrag.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die mehrheitlich gute Aufnahme der Vorlage. Es wurde richtig gesagt, dass sich der Vierjahreskredit für den Unterhalt und den Werterhalt der Kantonsstrassen bewährt hat. Mit dem ersten Verpflichtungskredit (2014-2017) konnte die angestrebte zusätzliche Ausschöpfung von rund 6 Mio. Franken (rund 5%) erreicht werden. Damit konnte der bestehende Investitionsrückstand bei den Kantonsstrassen (ohne Hochleistungsstrassen) zu einem guten Teil abgebaut werden. Gleichzeitig gab es eine zeitliche Verkürzung bei den Projekten, was zur Projektstabilität und einer Reduktion der Bauzeit auf den Verkehrsachsen führte. Dies sind gute Gründe für die Weiterführung des Vierjahreskredits.
Zum Kürzungsantrag und der Aufteilung des Gesamtvolumens: Klaus Kirchmayr sei daran erinnert, dass die Summe aufgeteilt ist in Werterhaltung für 116 Mio. (Instandsetzung und Korrektionen) und 56 Mio. Franken (betrieblicher Unterhalt und kleiner baulicher Unterhalt). Ziel des Vierjahreskredits war es, mit dem gesprochenen Geld mehr Strassenkilometer sanieren zu können. Damit wird gespart. Es wird schneller saniert, was zu weniger hohen Kosten führt, wenn es an die Sanierung der Strassen geht. Es gibt immer noch einen Anteil von 75 Kilometer Strassen, die in einem schlechten baulichen Zustand sind. Je länger man wartet, desto mehr muss anschliessend investiert werden. Gespart wird also dadurch, dass so schnell wie möglich und kontinuierlich so viele Strassenkilometer wie möglich saniert werden. Damit spart man Zeit und Geld.
Man sollte in der Höhe von zwei Prozent des Wiederbeschaffungswerts der Strassen in baulich-betrieblichen Unterhalt und in Werterhalt investieren. Heute ist der Kanton weit davon entfernt: nämlich bei einem Prozent. Eine Kürzung hätte zur Folge, dass noch weniger gemacht würde. Das wäre kontraproduktiv. Mit dem vorliegenden System gibt es nun eine Planungssicherheit. Zusätzlich wird auch bei den Standards eingespart, indem man sich auf das Funktionale beschränkt, während Verschönerungen und Nützliches nur reduziert umgesetzt werden. Dadurch werden zusätzliche Mittel frei, womit zusätzliche Strassenkilometer saniert werden können.
Die Votantin bittet, den Kürzungsantrag der SP-Fraktion abzuweisen und dem Kredit zuzustimmen.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortmeldung
Ziffer 1
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) lässt über den Antrag der SP-Fraktion auf Kürzung des Investitionsbetrags von CHF 116 Mio. auf 110 Mio. abstimmen.
://: Der Landrat lehnt den Kürzungsantrag der SP-Fraktion mit 49:26 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.
Ziffer 2
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) lässt über den Antrag der SP-Fraktion auf Kürzung des Investitionsbetrags von CHF 56 Mio. auf 52 Mio. abstimmen.
Wegen eines technischen Problems mit der Abstimmungsanlage können die Anwesenden im Saal zwar abstimmen, die Abstimmungsergebnisse aber nicht auf den Bildschirmen verfolgen. Der Präsident wird das Resultat mündlich bekannt geben.
Miriam Locher (SP) regt in diesem Fall an, die Abstimmung per Handzeichen durchzuführen, damit das Stimmverhalten transparent bleibt.
Rolf Richterich (FDP) verweist auf die Geschäftsordnung, die in einem solchen Fall die Handabstimmung vorsieht.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) lässt somit per Hand über den Kürzungsantrag abstimmen. Er bestimmt als Stimmenzähler Markus Dudler (Seite FDP), Marc Schinzel (Seite SP) und Marie-Theres Beeler (Mitte und Präsidium).
://: Der Landrat lehnt den Kürzungsantrag der SP-Fraktion mit 47:25 Stimmen ab.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss bezüglich Verpflichtungskredit 2018-2021 zur Werterhaltung der Kantonsstrassen mit deutlichem Mehr zu.
Landratsbeschluss
Werterhaltung Kantonsstrassen; Verpflichtungskredit 2018 - 2021
vom 1. Juni 2017
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Verpflichtungskredit von CHF 116 Mio. inkl. Mehrwertsteuer von derzeit 8 % für die Instandsetzung und Korrektion der Kantonsstrassen 2018 - 2021 (ohne Hochleistungsstrassen) wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 2016 sowie Erhöhungen der Mehrwertsteuer werden bewilligt.
2. Der Verpflichtungskredit von CHF 56 Mio. für den baulichen und betrieblichen Unterhalt der Kantonsstrassen 2018 - 2021 (ohne Hochleistungsstrassen) inkl. CHF 20 Mio. für erhöhte Entsorgungskosten wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 2016 sowie Erhöhungen der Mehrwertsteuer werden bewilligt.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei