Protokoll der Landratssitzung vom 1. Juni 2017

1. Kathrin Schweizer: Häufung von vermögenden EL-BezügerInnen in Basel-Landschaft

Kathrin Schweizer (SP) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen und stellt folgende

Zusatzfrage:

Der Regierungsrat erwähnt die Einführung der EL-Obergrenze als Massnahme. Damit wird jedoch einfach eine andere Kasse belastet. Die Zusatzbeiträge würden weiterhin ausgeschüttet, einfach aus einer anderen Kasse, ist dies korrekt?

Marianne Hollinger (FDP) stellt eine

Zusatzfrage:

Unter 1.1 wird geschrieben, dass im Kanton Basel-Landschaft der Katasterwert als Grundlage für die EL-Berechnung genommen werde. Dies betrifft nur Menschen, die in der eigenen Liegenschaft wohnen. Bei allen Heimbewohnern ist dies nicht der Fall. Für diese ist der Verkehrswert massgebend. Somit betrifft dies nur ganz wenige Menschen.

Antwort:

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) bedankt sich für die Fragen. Das ganze Thema ist dem Regierungsrat schon länger ein Dorn im Auge. Die aufgelisteten Gründe sind speziell. Der Kanton Basel-Landschaft gehört zu den teuersten Regionen betreffend Alters- und Pflegeheime, es gibt am meisten AltersmillionärInnen und als einziger Kanton noch keine EL-Obergrenze. Zudem ist der kantonale Steuerwert deutlich unter dem effektiven Marktwert der Liegenschaften (Katasterwert). Der Repartitionswert ist besonders tief.

Möchte der Kanton Basel-Landschaft dies ändern, kann dies im Zusammenhang mit der Überprüfung des gesamten Steuergesetzes geschehen. Dies ist im Legislaturprogramm für die nächste Legislatur vorgesehen.

Der nächste Punkt betrifft den Vermögensverzehr. BL ist der einzige Kanton mit 10% anstatt der sonst üblichen 20%. Eine Änderung wurde vom Volk aber bereits abgelehnt. Das Problem wurde erkannt, die Massnahme ist jedoch gescheitert.

Die Thematik der EL-Obergrenze wird nicht eine sofortige Reduktion der Kosten zur Folge haben. Die Meinung ist, die EL-Obergrenze sukzessive herunterzusetzen. Somit haben die Gemeinden die Möglichkeit, über die Leistungsvereinbarungen Einfluss zu nehmen auf Hotellerie und Betreuungstaxen in den Alters- und Pflegeheimen.

Ob EL-Bezüger in Heimen oder in eigenen Liegenschaften leben, kann nicht detailliert beantwortet werden. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich die Aussagen der Antworten auf jeweils alle EL-Bezüger beziehen. Dieser Frage wird aber noch speziell nachgegangen.

://: Damit ist die Frage beantwortet.

 

Für das Protokoll:
Benedikt Wirthlin, Landeskanzlei