Protokoll der Landratssitzung vom 1. Juni 2017

Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP): Das Kantonalbankgesetz ist die nächste Stufe des PCGG und hängt eng damit zusammen. Die Vorlage ist der Gegenvorschlag zur formulierten Gesetzesinitiative. Es wird wiederum die Aufsicht von der Oberaufsicht getrennt, in § 10 wird der Bankrat klar umschrieben. Die Finanzkommission hat der Vorlage mit 12:0 Stimmen zugestimmt.

Das Anliegen der Initianten wird teilweise auch im PCGG umgesetzt. Das Engagement des Kantons in der BLKB bleib unverändert, resp. muss anwendbar sein. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die Initiative abzulehnen, den Gegenvorschlag anzunehmen und im Fall einer Annahme von Initiative und Gegenvorschlag den Gegenvorschlag vorzuziehen.

Eintretensdebatte

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) sagt, die Vorlage stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit dem PCGG. Es geht um einen Gegenvorschlag zur formulierten Gesetzesinitiative für einen unabhängigen Bankrat. Dass aufgrund der Eigentümerstrategie diese Ausnahmeregelung möglich ist und zur Anwendung gebracht werden kann, ist gut. Der Eigentümer sollte in seiner Bank vertreten sein – es besteht weiterhin die Staatsgarantie. Die SVP-Fraktion stimmt dem Geschäft zu.

Mirjam Würth (SP) führt aus, dass das Bankengesetz auch ausgearbeitet werden musste, weil sich die Regeln der Finma verändert haben. Der Kanton muss mit der Kantonalbank konform sein zu Basel III. Das vorliegende Kantonalbankgesetz ist zufriedenstellend. Es geht um eine grosse und strategisch wichtige Beteiligung, daher ist es gut und richtig, dass sie in einem eigenen Gesetz geregelt wird. Der Bankrat wird verkleinert auf 7-9 Personen. Mit den verschiedenen Ausschüssen der BLKB sind neun Personen am unteren Limit. Gleichwohl unterstützt die SP-Fraktion geschlossen die vorliegende Vorlage.

Michael Herrmann (FDP) sagt, die FDP-Fraktion stimme der Gesetzesänderung zu. Die Initiative hat einige sinnvolle Änderungen bewirkt. Das Verbot der Abführung von Mandatsentschädigung konnte aus rechtlichen Gründen nicht ganz bereinigt werden. Es bleibt der Verdacht, dass Parteimitglieder verpflichtet werde können, einen Grossteil dieser Beträge abzuliefern. Wenn von Corporate Governance gesprochen wird, wäre es wichtig, dies abzuschaffen. Insgesamt sind die Änderungen sinnvoll.

Klaus Kirchmayr (Grüne) informiert, dass die Grüne/EVP-Fraktion die Vorlage unterstütze. Sie ist eine logische Konsequenz aus dem PCGG. Die Initianten ziehen hoffentlich die Initiative zurück und ersparen dem Kanton eine Volksabstimmung.

Franz Meyer (CVP) sagt, auch die CVP/BDP-Fraktion unterstützt das Kantonalbankgesetz einstimmig. Es ist die richtige Antwort auf die formulierte Initiative und führt zu einer Entpolitisierung der Wahl des Bankrats.

://: Eintreten ist unbestritten.

1. Lesung Kantonalbankgesetz

Keine Wortbegehren.

://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.

 

Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei