Protokoll der Landratssitzung vom 1. Juni 2017

Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP): Der bisherige Schlüssel zwischen Kanton und Gemeinden wird umgewandelt in Ergänzungsleistungen. Der Kanton übernimmt die IV-Leistungen. Dies ist die sog. fiskalische Äquivalenz. Die Neuaufteilung mit den Gemeinden wurde bereits eingeführt und hat ab 2016 Kompensationszahlungen CHF 14,3 Mio. ausgelöst. Mit dieser Vorlage soll die EL-Obergrenze eingeführt und geregelt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Kosten, welche die EL-Obergrenze überschreiten. Es folgt eine Erläuterung des Prinzips anhand einer Auslage (vgl. Beilage 1).

Der vorgesehene Mechanismus führt dazu, dass die Gemeinden mit teuren Angeboten angehalten sind, die Preise in Hotellerie und Betreuung in ihren Alters- und Pflegeheimen zu senken. Noch in Diskussion ist die Kompensation der CHF 14,3 Mio. Wird diese je nach Situation angepasst? Diese Frage ist noch offen. Neu wird die Kompensationszahlung über das Alter und nicht mehr pro Kopf anhand soziodemographischer Faktoren berechnet. Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10:0 Stimmen bei drei Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen.

Eintretensdebatte

Dieter Epple (SVP) begrüsst die Gesetzesänderung. Damit wird das Kostenwachstum bei den Ergänzungsleistungen angegangen und neu geregelt. Sinnvoll und gerecht werden die Gelder auf die Gemeinden verteilt, gewichtet nach Anzahl Hochbetagter in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Was über der EL-Obergrenze liegt, zahlen die Gemeinden selbst. Dies stärkt den Anreiz, dass die Gemeinden selbst Interesse daran haben müssen, die Taxen zu verhandeln. Die Neuregelung ist gerecht und wird sicher Wirkung zeigen. Vernünftig ist auch die stufenweise Einführung der EL-Obergrenze. Die Tagestaxe beginnt 2018 bei CHF 200 und wird jährlich um CHF 10 reduziert, bis ab 2021 fix CHF 170 gelten. Die Obergrenze ist hoch genug angesetzt und gibt den Gemeinden nicht nur Verantwortung, sondern auch den notwendigen Spielraum. Die SVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu.

Kathrin Schweizer (SP) sagt, die Vorlage zum EL-Gesetz komme zu früh und gleichzeitig zu spät. Sie kommt zu spät, weil in den letzten zehn Jahren massiv ausgebaut wurde bei den Alters- und Pflegeheimen. Es gibt eher Überkapazitäten und teure Bauten. Die Altersheimtaxen steigen, wobei es kaum Möglichkeiten zur Steuerung gibt. Die Vorlage komm zu früh, weil die SP-Fraktion diese gerne zusammen mit dem Alters- und Pflegegesetz behandelt hätte. Die Finanzkommission hat diesbezüglich eine Regelung gefunden, so dass die Gemeinden unabhängig vom Ausgang beim APG keine Reglementsänderungen machen müssen.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten, weil die Obergrenze eingeführt werden soll. Bezüglich der Obergrenze wird noch ein Antrag gestellt. Offen ist noch die Kostenrechnung der Altersheime. Mit der Obergrenze wird der Wettbewerb unter den Altersheimen zunehmen. Daher ist es wichtig, dass alle Altersheime die Kosten auf die gleiche Art und Weise berechnen. Die VGD arbeitet an einer Regelung – ist dies schon einen Schritt weiter?

Christof Hiltmann (FDP) erläutert, auch die FDP-Fraktion unterstütze das Geschäft, weil es aus mehrfachen Gründen in die richtige Richtung ziele. Es hilft, das Kostenwachstum in einem Bereich einzudämmen, der in den letzten Jahren ein massives Kostenwachstum ausgewiesen hat. Zugleich vollzieht es die fiskalische Äquivalenz. Die Gemeinden hätten auch komplett für die Kosten zuständig sein können, ähnlich wie bei der Sozialhilfe. Der Schritt geht in die richtige Richtung.

Die Vorlage kommt zu spät, zu früh ist sie aber nicht. Es geht um die Finanzierungsseite der Kosten und nicht darum, das Angebot zu steuern und Infrastruktur zu erstellen. Dies ist einer der Hauptgründe für die kostentreibende Entwicklung der Vergangenheit. Diese Frage wird im neuen APG behandelt. Die Finanzierungsseite kann aber losgelöst von der APG-Revision behandelt werden. Die FDP-Fraktion steht hinter der von der Finanzkommission verabschiedeten Version.

Werner Hotz (EVP): Mehr Eigenverantwortung der Gemeinden bei Pflegeheimaufenthalten ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wie gut die Gemeinden mit dem Instrument umgehen können, wird sich weisen. Der Druck und Anreiz bei den Gemeinden ist nun zweifellos vorhanden. Es wird spannend zu sehen, wie gut die Gemeinden die Pflegeheime über den Verhandlungstisch finanziell steuern können. Auch in den Formulierungen der kommunalen Reglemente und den Abschlüssen der Leistungsvereinbarungen der Pflegeheime müssen die Gemeinden fachlich ajour sein, damit sich die gewünschten Erfolge einstellen.

Es soll nicht zu Situationen kommen, in denen Pflegebedürftige aus finanziellen Erwägungen weiter weg in günstigere Heime geschickt werden. Rein theoretisch sollte dies nicht der Fall sein, hoffentlich bestätigt dies die Praxis. Gesamtschweizerisch sind die Pflegeheimtarife in Baselland nach Genf am zweithöchsten. Sie sind 10-15% höher als in den Nachbarkantonen. Das Gesetz hilft hoffentlich, dass die aktiven Gemeinden finanziell entlastet werden, ohne dass es zu Qualitätseinbussen bei den Pflegeheimen kommt. Nicht vergessen werden darf dabei die weitere Förderung der ambulanten Anreize, dass Betagte mit wenig Pflegebedarf länger zuhause bleiben können. Die Grüne/EVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu.

Franz Meyer (CVP) informiert, dass auch die CVP/BDP-Fraktion für Eintreten sei. Der Kanton Baselland ist der einzige Kanton, der noch keine EL-Obergrenze hat. Dies zeigt klar den Handlungsbedarf. Wie stark dadurch das Kostenwachstum gesamthaft eingedämmt werden kann, wird sich zeigen.

Roman Klauser (SVP) verweist Kathrin Schweizer auf den Kommissionsbericht, in dem die von ihr angesprochene Vergleichbarkeit der Berechnung der Tarife erwähnt ist. Der Bedarf wurde von der Verwaltung erkannt und ist in Arbeit.

://: Eintreten ist unbestritten.

1. Lesung Ergänzungsleistungsgesetz

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I.

§ 2a Absatz 2

Urs Kaufmann (SP) führt aus, im Kanton gebe es ca. 1'800 EL-Bezügerinnen und -Bezüger. Die einzuführende Obergrenze – nicht im Gesetz, sondern auf Verordnungsweg – soll bei CHF 170 liegen. Diese tiefe EL-Obergrenze wird alle EL-Bezügerinnen und -Bezüger betreffen. Für alle 1'800 Personen werden die Gemeinden einen Zusatzbeitrag ausrichten. Dies bedingt einen beträchtlichen neuen Verwaltungsaufwand, um die Zusatzbeiträge festzulegen und auszuzahlen. Alle Gemeinden sind davon betroffen. Wenn die Obergrenze z.B. auf den Durchschnitt der heutigen Heimtaxen festgelegt wird, wären nur noch ca. 900 Personen von der Obergrenze betroffen. Mehr als die Hälfte der Gemeinden wäre vermutlich nicht mehr durch Zusatzbeiträge belastet. Die SP stellt folgenden Antrag zu § 2a Absatz 2:

«Er orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Taxen der Alters- und Pflegeheime gemäss Pflegeheimliste des Kantons Basel-Landschaft sowie der kantonalen Spitäler für Unterbringung und Betreuung sowie am Kostenanteil der versicherten Person für Pflegeleistungen.»

Der Durchschnittswert ist ein gutes Indiz dafür, was heute eine angemessene Taxe sein könnte. Dies müsste als Obergrenze angestrebt werden. Es wären weniger Leute und massiv weniger Gemeinden von Zusatzbeiträgen betroffen. Kürzlich hat der Kassensturz in einer Sendung aufgezeigt, wie komplex die Berechnung mit EL-Beträgen, Hilflosenentschädigung etc. ist. Die Angehörigen und Betroffenen haben Schwierigkeiten, dies zu verstehen und die entsprechenden Stellen zu kennen. Mit der Obergrenze auf CHF 170 wird mit dem EL-Zusatbeitrag ein weiterer Betrag eingeführt. Dies ist eine weitere Komplikation.

Der Durchschnitt der Taxen ist ein praxisbezogener, erprobter Wert von angemessenen Heimtaxen. Die SP-Fraktion bittet um Zustimmung zum Antrag.

Christof Hiltmann (FDP) erwidert, der Antrag sei aus zwei Gründen falsch: Durchschnittswerte sind keine guten Anhaltspunkte, weil sie durch einzelne Ausreisser massiv beeinflusst werden können. Wenn, dann müsste der Medianwert beigezogen werden. Die Absicht ist nicht der Einbau von Sicherheiten für jene Heime, die sich nahe beim Durchschnittswert bewegen. Es soll bewusst jeder Gemeinde der Druck auferlegt werden, in Verhandlung mit ihren Alters- und Pflegeheimen zu treten. Darum wäre auch der Verzicht auf eine Obergrenze vorstellbar. Mit einem Durchschnittwert würde nichts erreicht, die Taxe muss sich am unteren Ende der Skala bewegen, damit die mit dem Gesetz verfolgten Effekte erzielt werden. Die FDP-Fraktion wird den Antrag ablehnen.

://: Der Landrat lehnt den Änderungsantrag der SP-Fraktion mit 56:17 Stimmen ab.

[Namenliste]

§§ 2a bis – 6 keine Wortbegehren

II.

Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes

keine Wortbegehren

Änderung des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter keine Wortbegehren

III.-IV. keine Wortbegehren

://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.

 

Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei