Protokoll der Landratssitzung vom 1. November 2012

Nr. 801

Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) beginnt seine Ausführungen mit einem besonderen Dank an die Kommissionssekretärin Marie-Therese Borer, die diese Tätigkeit seit langer Zeit mit grossem Engagement und Gewissenhaftigkeit ausübt und an die verwaltungsexterne Juristin Catherine Westenberg, welche die Kommission in Rechtsfragen berät.


Zu Beginn jeder Legislaturperiode sieht sich die Geschäftsprüfungskommission mit personellen Veränderungen konfrontiert. Mit dem Legislaturwechsel stiessen sieben neue Mitglieder zur GPK; die Kommission wurde damit zur Hälfte erneuert. Seitdem ist es bereits zu weiteren Personalwechseln gekommen. Dies macht die Arbeit der Kommission nicht einfacher, bei gewissen Überprüfungen und Berichten ist die personelle Kontinuität wichtig.


Die GPK hat ihre Tätigkeit im Juli 2011 mit der Frage der Überschreitung von Verpflichtungskrediten begonnen. Der Regierungsrat wurde in einem Schreiben aufgefordert, dieser Problematik besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Zwar hat sich der Landrat diesem Thema in der Sitzung vom 24. Mai 2011 bereits gewidmet, nach Einschätzung der Geschäftsprüfungskommission handelt es sich aber offenbar um ein Dauerproblem.


Bereits seit längerer Zeit beschäftigt sich die GPK mit der Kontrolle des Staatsschutzes. Der Nachrichtendienst des Bundes wird durch die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte (GPDel) überprüft. Gleichzeitig gibt es Mitarbeiter im Kanton, welche im Auftrag des Bundes Abklärungen durchführen. Um festzulegen, wer deren Tätigkeit überprüft, hat sich die Geschäftsprüfungskommission mit der GPDel und mit Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) getroffen. In der Folge hat der Sicherheitsdirektor zusammen mit Vertretern des Nachrichtendienst des Bundes eine Dienstaufsicht bei der kantonalen Nachrichtendienststelle durchgeführt. Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) hat der GPK dargelegt, dass er uneingeschränkt Einsicht in die Akten des Nachrichtendienstes nehmen konnte. Die Geschäftsprüfungskommission hat zusammen mit dem Sicherheitsdirektor beschlossen, dass an diesem Modell festgehalten werden soll: Der Regierungsrat übt die Dienstaufsicht über den Nachrichtendienst aus, die GPK hat die Oberaufsicht inne. Die Subkommission IV hatte erstmals seit längerer Zeit die Möglichkeit, den Jahresbericht des kantonalen Nachrichtendienstes einzusehen und ihn mit Vertretern der Behörde zu diskutieren.


Die Hauptarbeit der GPK findet in den Subkommissionen oder in speziellen Arbeitsgruppen statt. Die Subkommission I hat moniert, dass der Bericht über die Beteiligungen des Kantons, der auf Ende 2011 zugesagt war, immer noch nicht erstellt ist. Er ist nun auf Ende 2012 in Aussicht gestellt worden. Die Subkommission durfte zur Kenntnis nehmen, dass das Controlling weiter entwickelt wird. Das Instrument der Jahresplanung bewertet sie als positiv.


Die Subkommission III hat sich insbesondere mit Fragen der Softwareentwicklung und der Anpassung der Gebühren in der Bau- und Umweltschutzdirektion beschäftigt. Neben der Aufsicht über den Staatsschutz hat sich die Subkommission IV mit den regelmässigen Berichten des Zwangsmassnahmengerichts zu den telefonischen Überwachungen befasst und einen Besuch beim Kantonsgericht durchgeführt. Die Vorschläge der Subkommission sind vom Kantonsgericht nicht sehr gnädig aufgenommen worden. Die Subkommission wird sich deshalb weiter mit dem Thema beschäftigen, auch wenn die Aufsicht über das Kantonsgericht nur eine administrative ist.


Zu zwei Themen hat die Geschäftsprüfungskommission Aufträge an die Finanzkontrolle zur Überprüfung erteilt. Das eine betrifft die Bundessubventionen gemäss Universitätsförderungsgesetz. Der Bund will die Zahlungen in diesem Bereich ändern. Es ist aber nicht klar, welche Folgen dies haben wird. Bisher liess sich feststellen, dass es bei diesem Thema offenbar um buchhalterische Fragen geht. Eine zweite Abklärung bei der Finanzkontrolle betrifft das Thema Sozialhilfemissbrauch. Dieser Bericht ist noch bei der Kommission hängig.


Weitere Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission betrafen die Generelle Aufgabenüberprüfung GAP , die Abklärungen zu Schwerpunktthemen im Bereich der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion sowie die Frage der Verteilung von Kommissionssitze bei Ausscheiden von Landratsmitgliedern aus einer Fraktion. Diese Abklärungen sind zum Teil in separaten Berichten an den Landrat überwiesen worden oder in parlamentarische Vorstösse eingeflossen.


In der "Basler Zeitung" vom 13. September 2012 war folgendes Zitat zu lesen:


"Die Kommissionspräsidentin appellierte an die Parteien, stets die besten und kritischsten Grossratsmitglieder in diese wichtige Oberaufsichtskommission zu entsenden."


Diesen Worten der GPK-Präsidentin des Kantons Basel-Stadt kann man sich nur anschliessen.


Urs Hess (SVP) teilt mit, dass die SVP-Fraktion den Antrag der Geschäftsprüfungskommission unterstützt und den Bericht zur Kenntnis nehmen werde.


Hanni Huggel (SP) informiert, dass die SP-Fraktion den Bericht ebenfalls zur Kenntnis nehmen wird. Da sich die Zusammensetzung der Geschäftsprüfungs- und der Subkommissionen ständig ändert, muss die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die GPK offenbar für Landräte nicht eine sehr beliebte Kommission ist. Es ist deshalb schwierig, eine gewisse Konstanz in die Kommissionsarbeit zu bringen. Die GPK hat in der letzten Zeit vermehrt Arbeitsgruppen eingesetzt. Die SP-Fraktion ist jedoch der Meinung, die Hauptarbeit sollte von den Subkommissionen erledigt werden.


Im Berichtsjahr konnte das Thema Aufsicht über den Staatsschutz in Zusammenarbeit mit Ständerat Claude Janiak, dem Präsidenten der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte, angegangen werden. Die Geschäftsprüfungsdelegation muss den Staatsschutz beaufsichtigen; sie besteht aber lediglich aus sechs Mitgliedern bei 26 Kantonen. Mit Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) wurde besprochen, wie in Zukunft die Dienstaufsicht über den Staatsschutz wahrgenommen werden soll. Zur Diskussion stand auch das Modell Basel-Stadt, für diese Aufgabe eine separate Kommission einzusetzen. Der Regierungsrat hat jedoch beschlossen, dass die Dienstaufsicht durch den Sicherheitsdirektor ausgeübt wird, dass jedoch die Geschäftsprüfungskommission Einsicht in den entsprechenden Bericht nehmen kann. Bei der Revision des Polizeigesetzes wird die Frage der Oberaufsicht über den Staatsschutz im Rahmen des Bundesrechts wieder zur Sprache kommen und es muss eine entsprechende Regelung formuliert werden.


Die SP-Fraktion spricht ihren Dank der Kommissionssekretärin Marie-Therese Borer für ihre Dienstleistungen sowie Roland Winkler, dem Vorsteher für die Finanzkontrolle aus für die Bereitschaft, der Kommission jeweils die Finanzberichte zu erläutern.


Monica Gschwind (FDP) erklärt, dass die FDP-Fraktion von dem vorliegenden Tätigkeitsbericht Kenntnis nimmt. Das Ziel der Überprüfungen durch die GPK ist es, Mängel bei der Gesetzgebung und beim Vollzug von Gesetzen zu erkennen und diese zu beheben. Dabei darf jedoch die präventive Wirkung der Geschäftsprüfungskommission nicht vergessen werden. Die GPK muss durch Dienststellenbesuche aktiv werden, aber auch Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen.


Martin Geiser (EVP) berichtet, dass die CVP/EVP-Fraktion vom Bericht ebenfalls Kenntnis nimmt. Für die Mitglieder von Subkommissionen ist es immer aufschlussreich, Einsicht in die Tätigkeit einer Dienststelle nehmen zu können. Andererseits ist es auch für eine Dienststelle herausfordernd, ihre Tätigkeit einer Kommission darlegen zu können. Die Subkommission III hat im Berichtsjahr dem Bauinspektorat einen Besuch abgestattet. Sie konnte zur Kenntnis nehmen, dass pro Jahr rund 2500 Gesuche bearbeitet werden. Bei rund 10% der Gesuche wird eine Beschwerde eingereicht. Lediglich fünf davon wurden durch die Baurekurskommission gutgeheissen und der Entscheid des Bauinspektorats revidiert.


://: Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission wird einstimmig mit 79:0 Stimmen zur Kenntnis genommen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



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