Protokoll der Landratssitzung vom 1. November 2012

Nr. 807

Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) führt aus, dass das Bundesgesetz über die Stromversorgung den Grundstein zur Strommarktliberalisierung lege. Neu werden die Energielieferung und die Netze, über die der Strom oder die Energie geschickt wird, getrennt. Die Energielieferung steht explizit im Markt - das ist eben diese Liberalisierung - und die Netze bewusst nicht.


Um die Regulierung dieser Netze geht es nun in der kantonalen Anschlussgesetzgebung zu diesem Bundesgesetz. Es geht hauptsächlich um die technischen Regulierungen. Der energiepolitische Aspekt dieses Gesetzes ist klein. Im Wesentlichen hat die UEK die periodische Überprüfung der Konzessionsdauer neu in das Gesetz aufgenommen. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit gegeben, die Verträge mit den Netzbetreibern neu zu verhandeln beziehungsweise zu überprüfen. Das wird sicher nicht in kurzen sonder eher in grösseren Abständen der Fall sein. Solche Verträge haben meistens eine Laufzeit von ungefähr 20 Jahren. Die Kommission findet es wichtig, dass die Möglichkeit einer periodischen Überprüfung in grösseren Abständen besteht. Es ist aber eine kann-Formulierung, die sie eingebracht hat.


Des Weiteren hat die Kommission nur kleinere, zum Teil redaktionelle Änderungen vorgeschlagen, wie dem angehängten Entwurf zu entnehmen ist. Die UEK empfiehlt dem Landrat einstimmig, der kantonalen Anschlussgesetzgebung über die Stromversorgung zuzustimmen.


Susanne Strub (SVP) eröffnet ihre Stellungnahme mit der Bemerkung «neue Rechte, neue Zuteilungen». Der Unterhalt dieses Netzwerkes ist sehr wichtig. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe. Die Vernehmlassung war breit abgestützt. Die Gemeinden, der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden, die Elektrizitätsunternehmen, die Hauseigentümer, die Wirtschaftskammer haben dazu Stellung nehmen können. Zur Klärung von diesen Fragen sind Delegationen eingeladen worden. Auf deren Stellungnahmen ist eingegangen worden. In der Vorlage sind die Rechte und Pflichten dieser Partner ausgewogen. Die SVP-Fraktion stimmt ihr einstimmig zu.


Thomas Bühler (SP) verzichtet auf eine vorbereitet längere Rede, um vorwärtszukommen. [Lachen] Er sagt zu Susanne Strub, dass ihre Bemerkung zur breiten Vernehmlassung nicht stimme. Die Parteien sind nicht angeschrieben worden. Das ist etwas eigenartig. Bei einer Gesetzesänderung gehört das eigentlich zum demokratischen Spiel. Es ist hier aber nicht so tragisch. Die UEK hat sich sehr mit der Vorlage auseinander gesetzt und an vier Sitzungen debattiert. Sie ist einstimmig zum Schluss gekommen, dass es eine gute Sache ist und die Vorlage auch berechtigt, dass jetzt eine Teilrevision des Energiegesetzes vorgenommen und nicht gewartet wird, bis die Totalrevision in Angriff genommen wird. Die SP-Fraktion ist einstimmig für Annahme dieser Teilrevision.


Christoph Buser (FDP) informiert, dass sich auch die FDP-Fraktion der Vorlage einstimmig anschliesse. Am Schluss liegt nun ein sehr harmonisches Ergebnis vor. Die Verhandlungen in der Kommission haben aber einen Vorgeschmack darauf gegebenen, was in diesem Rat noch kommen wird. Dabei wurde versucht mittels Leistungsaufträgen die Energieversorger in die Pflicht zu nehmen. Er ruft den Rat auf, damit vorsichtig zu sein.


Im Kommissionsbericht sind die Änderungen zu Paragraf 12 d Absatz 1 aufgeführt, wonach die Tiefbauarbeiten künftig nicht mehr nur durch die zuständigen Elektrizitätswerke durchgeführt werden können. Für diese Änderungen wird sich das Gewerbe beim Landrat bedanken.


Christine Gorrengourt (CVP) teilt mit, dass die CVP/EVP-Fraktion die Vorlage mit den von der Kommission verabschiedeten Änderungen unterstütze. Es soll den Gemeinden möglich bleiben, Konzession zu überprüfen, ohne dabei jedoch die Investitionssicherheit der Netzbetreiber in Frage zu stellen. Die Leistungsaufträge soll der Regierungsrat erteilen. Die politischen Vorgaben können dann in das neue Energiegesetz einfliessen. Zur Beeinflussung der Anschlusskosten hält Christine Gorrengourt fest, dass die Fraktion dafür einstehe, dass bei der Vergabe von Tiefbauarbeiten die Anzuschliessenden mitbestimmen können. Eine eventuelle Förderabgabe soll nicht in diese Änderung des Energiegesetzes einfliessen. Dafür müssen Diskussionen geführt werden und das kann im Zusammenhang mit den neuen Energiegesetz erörtert werden. CVP/EVP-Fraktion ist gespannt auf die von der Regierungsratspräsidentin in Aussicht gestellte Energiestrategie und freut sich auf ein innovatives, neues Energiegesetz.


Sarah Martin (Grüne) bemerkt, dass es auf den gegenüberliegenden Bänken so aussehe, als ob eine Grippeepidemie grassieren würde. [Lachen] Sie bedankt sich bei ihren Vorrednerinnen und Vorredner und sagt, dass sie inhaltlich nichts beizufügen habe. Auch die grüne Fraktion ist einstimmig für dieses Gesetz.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) will sich angesichts des niedrigen Energiepegels im Saal kurz halten. Sie bedankt sich für die gute Aufnahme der Vorlage und bittet den Landrat, dieser mit den von der Kommission beantragten Änderungen zuzustimmen.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) schlägt angesichts der Einstimmigkeit vor, auf eine detaillierte 1. Lesung zu verzichten.


://: Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.


://: Die 1. Lesung ist beendet.


Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei



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