Protokoll der Landratssitzung vom 1. November 2012

Nr. 808

Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) bemerkt, dass mit einem Quiz geprüft werden könnte, welche Landräte beim Thema amtliche Vermessung sattelfest seien. Alt Kantonsgeometer Karl Willimann würde als Quizmaster agieren und die Punkte vergeben. Peter Brodbeck will sich deshalb nur in wenigen Sätzen zur Vorlage äussern.


Im Jahr 1995 ist das Dekret über die Kostentragung der amtlichen Vermessung als Grundlage für die Realisierung der neuen amtlichen Vermessung bestimmt und - was die Kostenverteilung betrifft - aufgeteilt worden. Das neue Bundesgesetz über die Geoinformation und elf Ausführungsbestimmungen sowie verschiedene Anpassungen auf kantonaler Stufe machen es laut Regierung notwendig, das Dekret zusammen mit der kantonalen Vermessungsverordnung zu revidieren. Administrative und technische Bestimmungen sind neu in die kantonale Verordnung über die Vermessung aufgenommen worden. Mit der Totalrevision des Dekrets soll nun ausschliesslich die Kostentragung der amtlichen Vermessung geregelt werden.


Im vorliegenden Dekret sind neben den bisherigen Regelungen, die unverändert übernomen worden sind, folgende Bereiche neu aufgenommen worden. Nach Paragraf 2 Absatz 2 gilt bei der Anordnung einer Neuerhebung eines Gebiets mit dauernder Bodenverschiebung, also dort, wo sich beispielsweise Hangrutschgebiete befinden, für die Übernahme der Kosten ein Verteilschlüssel von 40% für den Kanton und 60% für die Gemeinde. 1995 wurde vergessen, diese Bestimmung aufzunehmen. Sie wurde nun berücksichtigt. Für die besonderen Anpassungen von aussergewöhnlich hohem nationalen Interesse (AHNI) trägt der Kanton nach Abzug des Bundesbeitrags die Kosten. Die Kommission ging der Frage nach, um welche Beträge es sich bei dieser Kostenverteilung von 40% für den Kanton und 60% für die Gemeinde nun handelt, da fünf Gemeinden den alten Schlüssel von jeweils 50% beibehalten wollten, den der Landrat im Rahmen der GATT-Massnahmen 2005 verändert hatte. Gemäss dem Kantonsgeometer handelt es sich hier um Beiträge zwischen 10'000 und 30'000 Franken, welche je nach Grösse der Gemeinde zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu tragen seien.


Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die Kommission beantragt dem Landrat einstimmig, das vorliegende Dekret über die Kostentragung der amtlichen Vermessung zu beschliessen.


Karl Willimann (SVP) zeigt sich gern bereit, in der gebotenen Kürze etwas zur Erläuterung einer sehr technischen Vorlage beizutragen. Die amtliche Vermessung ist sehr stark dem Bundesrecht unterstellt. Wenn es Neuerungen gibt, sind danach alle kantonalen Verordnungen und Dekrete dem Bundesrecht anzupassen. Das Dekret ist zum letzten Mal 1995 revidiert worden. Das Dekret musste nun wegen neuer technologischer Entwicklungen und Anforderungen des Bundes geändert werden. Es ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Kostentragung bisher bei den Vermessungsverfahren nichts geändert hat. Weggefallen als Verfahren ist im Kanton Baselland die sogenannte provisorische Nummerisierung, die zwecks Anlage des GIS erstellt worden ist.


Es gibt neue, besondere Anforderungen des Bundes im nationalen Interesse, die nun in das Dekret aufgenommen worden sind. Eine davon ist die sogenannte Anpassungen des Landesvermessungsnetzes LV95, dessen Bezugsrahmen geändert hat. Zwar wurde mit Hilfe der Satellitengeodäsie festgestellt, dass das bisherige Vermessungsnetz, das Landeskoordinatennetz nicht mehr stimmt. Dabei handelt es sich um eine jahrhundertealte Entwicklung. Zwischen Chiasso und Basel wurde eine Differenz von ein paar Metern festgestellt, während das neue Netz praktisch auf den Zentimeter genau ist. Eine Änderung ist im Landesinteresse. Auch wenn die Baselbieter und andere Kantone mit diesen fünf Metern eigentlich gut leben könnten, möchte das Bundesamt für Landestopographie aber einen neuen Bezugsrahmenkoordinaten einführen. Das heisst, dass Militärkoordinaten auf jedem Punkt einen zusätzlichen neue Koordinaten im x- und y-System - Koordinaten und Abzissen - bekommen. Interessant wäre zu sehen, wie die Kosten hier veranschlagt werden. Karl Willimann bekundet, mit diesem Wechsel immer Probleme gehabt zu haben, auch wenn es sich um einen technischen Wechsel handle. Er wisse nicht, ob ein Punkt, zwei Koordinaten technisch längerfristig tragfähig ist.


Dann hat der Bund auch die sogenannte topologische Bereinigung der Hoheitsgrenzen, der Gemeinde- und Kantonsgrenzen, verlangt. Denn die waren nicht überall eindeutig. Das müssen die Kanton durchführen. Weitere Änderungen in diesem Dekret sind die Anpassung an das sogenannte Datenmodell des Bundes zur amtlichen Vermessung - das ist eine reine informationstechnische Angelegenheit - und die Bezeichnung von Grundstücken mit sogenannten Grundstückidentifikatoren. Das sind die nationalen AHNI-Anforderungen.


Es ist eine technische Sache, die sich kostenmässig nicht schwerwiegend auswirken wird. Zustimmung ist in der SVP-Fraktion unbestritten.


Daniel Münger (SP) bedankt sich bei Karl Willimann für die Erläuterungen und erklärt, dass er nach der Kommissionssitzung gedacht habe, einigermassen begriffen zu haben, um was es in der Vorlage gehe. Zwischenzeitlich habe er bemerkt, dass er überhaupt nichts begriffen habe. Darum mache er es kurz. Er bittet den Landrat, die Vorlage anzunehmen, wie es auch die Kommission gemacht hat. [Lachen]


Regina Vogt (FDP) sagt, dass sie den Erläuterungen des Kommissionspräsidenten und von Karl Willimann sehr gut habe folgen können und nun auf eigene Art und Weise Stellung nehmen wolle. Es handelt sich um eine Entflechtung der beiden Dekrete betreffend das Bundesgesetz über Geoinformationen sowie Bestimmungen zur kantonalen Vermessung über die amtlichen Vermessung. Es gibt also keine Doppelspurigkeiten mehr. Geobasisdaten und Geodienst sind neu kostenlos und können online abgerufen werden. Weiterhin in Weiterentwicklung befindet sich die Satellitenvermessung. Die FDP-Fraktion stimmt dieser Dekretsänderung ebenfalls einstimmig zu.


Martin Geiser (EVP) will sich nicht anmassen zu sagen, er hätte die Vorlage begriffen. Er habe aber in den Kommissionsdiskussionen nachvollziehen können, um was es gehe. Er verweist auf die finanziellen Auswirkungen. Dazu befindet sich in der Vorlage eine schöne Tabelle. Darin ist interessant zu sehen, dass der Bund künftig 1,1 Mio. Franken mehr zahlen wird, aber der Kanton 600'000 und die Gemeinden 500'000 Franken weniger. Schon deswegen kann die Vorlage angenommen werden. Die CVP/EVP-Fraktion ist für Annahme des Dekrets.


Rahel Bänziger (Grüne) erörtert, wer wohl als Adressat dieser Vorlage vorgesehen gewesen sei. Die VGK hat nämlich damit nicht gemeint sein können. Denn in der VGK, die sich vertieft mit solcher Materie auseinandersetzt und sich eigentlich damit auskennen sollte, wurde die Vorlage kaum verstanden. Wenn eine Vorlage für die meisten VGK-Mitglieder kaum verständlich ist, weil sie unstrukturiert, unklar und zum Teil auch missverständlich ist, dann lässt es sich etwa ausmalen, wie es einem durchschnittlichen Landrat oder einer durchschnittlichen Landrätin damit ergangen ist.


Die Kommission hat aber tapfer nachgefragt und nicht locker gelassen, bis sie die Vorlage wirklich verstanden hat. Nach den Landräten Brodbeck und Willimann und Landrätin Vogt versucht auch Rahel Bänziger, die Vorlage in zwei Sätzen zusammenzufassen und verständlich zu machen. Es geht nämlich darum, dass das alte Dekret auseinander genommen wird. Der Inhalt in ein neues Dekret überführt und in eine neue Verordnung verpackt wird. Im neuen, hier vorliegenden Dekret wird die Teilung der Kosten für die amtlichen Vermessung definiert. Weil es sich um ein Dekret handelt, muss es vom Landrat verabschiedet werden. In der neuen Verordnung wird nur noch der administrative und der technische Bereich der amtlichen Vermessung geregelt, was der Regierungsrat dann in eigener Regie machen kann. Alles in allem handelt es sich hier also um nichts Weltbewegendes. Es ist also auch nicht so wichtig, dass alle durchschnittlichen Landrätinnen und Landräte und VGK-Mitglieder verstehen, worum es eigentlich geht. Die grüne Fraktion stimmt der Vorlage trotzdem zu und vertraut Regierungsrat Peter Zwick, der bezüglich der Qualität künftiger VGD-Vorlagen Besserung gelobt hat.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) stellt fest, dass es keine Opposition gibt und auf eine detaillierte Lesung verzichtet werden kann. Er geht zur Abstimmung über.


://: Mit 68:0 Stimmen nimmt der Landrat die Totalrevision des Dekrets über die Kostentragung der amtlichen Vermessung an. [ Namenliste ]


> Dekret


Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei



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