Protokoll der Landratssitzung vom 10./11. Dezember 2014

Nr. 2444

Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) verweist auf den Bericht der BKSK, der bestimmt aufmerksam gelesen wurde; deshalb nur einige Stichworte zur Kommissionsberatung. Die Ausgangslage ist klar: Es gibt verschiedene Bundesgesetzgebungen, die das Hochschulwesen regeln und koordinieren. Der zentrale Punkt, ob der Kanton Baselland dem Hochschulkonkordat beitreten soll, ist an zwei Sitzungen der Kommission im Herbst beraten worden. Wie bekannt, ist Baselland Mitträger der Basler Universität und leistet dort einen beträchtlichen finanziellen Beitrag. Das Problem - der Erziehungsdirektor wird dies wohl noch im Detail ansprechen - besteht darin, dass verschiedenste Gremien den Kanton Basel-Landschaft trotz finanzieller Mitträgerschaft der Uni Basel nicht als Hochschulkanton anerkennen. Auch wenn man dem Konkordat jetzt beitritt, ist nicht mit letzter Gewissheit garantiert, dass es am Schluss damit klappen wird. Aber wenn man nicht beitritt, ist die Option verloren und man hat die Chance nicht.


Eintreten war unbestritten. Man liess sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bildungsdirektion wie auch vom Bildungsdirektor, der in verschiedenen Gremien Einsitz hat, überzeugen, dass es richtig ist, wenn man dem Konkordat beitritt. In allen Bemühungen, dass der Kanton Basel-Landschaft als Hochschulkanton anerkannt wird, ist man in der Vergangenheit sehr aktiv vom Partnerkanton Basel-Stadt unterstützt worden; es laufen auch Verhandlungen mit andern Nachbarkantonen, so dass es letztendlich klappen könnte. Es geht - so wurde das der Kommission glaubhaft und überzeugend dargestellt - um ein kleines Machtkartell (um es als BKSK-Präsident zu interpretieren), das nur schwer zu knacken ist. Trotz allem ist namens des Bildungskommission ein Ja zur Vorlage und zum Landratsbeschluss zu beantragen; die Kommission hat dem ergänzten Landratsbeschluss mit 11:1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.


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- Eintretensdebatte


Die SVP-Fraktion stimmt dem Geschäft fast einstimmig zu, sagt Georges Thüring (SVP). Der Kommissionspräsident hat gut in die Vorlage eingeführt. Es muss nicht alles wiederholt werden. Aber: Angesichts der unterschiedlichen Verantwortung und Zuständigkeiten ist die schweizerische Hochschullandschaft sicher nicht optimal und effizient organisiert. Zumindest was die Finanzen und die Verantwortung betrifft, ist Baselland ein gleichwertiger Mitträger der Uni Basel. Doch in der Schweiz wird man noch lange nicht als gleichwertiger Uni-Kanton akzeptiert. Das ist bekannt, aber es muss bei diesem Geschäft nochmals gesagt werden. Vielleicht muss man den Uni-Vertrag vor diesem Hintergrund nochmals sorgfältig anschauen. Die Uni müsste in ihrem Namen nicht nur den Bezug auf Basel haben, sondern ganz klar "Universität beider Basel" heissen. Damit würde wohl die Baselbieter Position gesamtschweizerisch anders gewertet.


Man fragt sich schon, welchen Sinn es für den Kanton macht, dem Hochschulkonkordat beizutreten und dort Pflichten mitzutragen - obwohl es keine formelle Anerkennung als Uni-Kanton und damit auch keinen festen Sitz im Hochschulrat gibt. Just dort, wo die Musik spielt und die entscheidende Weichen gestellt werden, ist man nicht dabei. Die zusätzliche Ziffer 4 im LRB ist deshalb ausserordentlich wichtig; die Regierung wird ersucht, diesem Auftrag wirklich mit allem Nachdruck nachzukommen. Die SVP-Fraktion folgt grundsätzlich dem Antrag der Kommission - aber mit geringer Begeisterung. Auf alle Fälle ist das Thema Uni beider Basel und die Frage einer gleichwertiger Einsitznahme im Hochschulrat noch nicht vom Tisch. Sollte Baselland keinen der vier fakultativen Sitz bekommen, muss man sich fragen, ob der feste Sitz nicht alternierend mit Basel-Stadt geteilt werden müsste. Zumindest bis Baselland als Uni-Kanton anerkannt und entsprechend wie die Stadt Basel behandelt wird. Die Regierung wird konkret angefragt: Wie stellt sie sich zur Frage einer alternierenden Einsitznahme? Wurde das schon mit Basel diskutiert? Wie gesagt: Zahlen darf Baselland gleichwertig - aber nicht mitentscheiden.


Die SP-Fraktion schliesst sich den Ausführungen des Kommissionspräsidenten und dem Kommissionsbericht an, sagt Marc Joset (SP), sie stimmt den Anträgen einstimmig zu (auch dem Zusatzantrag). Mit dem Konkordat wird die Möglichkeit geschaffen, Beschlüsse zu fassen und Abmachungen zu treffen, welche der Gesamtheit der Hochschulen zu Gute kommen. Es braucht ein gemeinsames Gremium von Bund und Kantonen für die Steuerung des Hochschulwesens auf nationaler Ebene. Bis heute gibt es für die drei Hochschultypen je unterschiedliche Koordinationsgremien mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und Kompetenzen. Dass Baselland keinen oder noch keinen garantierten Sitz im Hochschulrat hat, ist ohne Zweifel bedauerlich, wenn nicht ärgerlich - aber es schmälert die Wichtigkeit des Hochschulrates nicht oder kaum. - Als Mitglied der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission für die Uni Basel kann bestätigt werden, dass sich Basel-Stadt mit seinem Erziehungsdirektor an vorderster Front vehement für das Anliegen von Baselland eingesetzt hat. - Zum Thema eines allfällig alternierenden Sitzes BS/BL (wenn so etwas beschlossen würde): Es würde das Anliegen eines ganzen und richtigen Sitzes schmälern. Es würde heissen, dass die beiden Basel dies untereinander abmachen können; es gäbe dann eben einen Vertreter für beide Basel. Abgesehen davon, dass es schwierig ist, wenn man es öffentlich macht und beschliesst; es soll ja, so hört man, einen Antrag der FDP geben. Das entspricht nicht ganz der Vorstellung von Partnerschaft, wenn man eine solche Bedingung einbaut - bevor man mit dem Partner geredet hat. Das kommt für die SP nicht in Frage. Zudem würde die Frage, wie die Wahl eines alternierenden Sitzes verlaufen müsste, noch viel Klärungsbedarf erfordern. - Ein allfälliger Antrag zu dieser Frage würde abgelehnt.


Das Hochschulkonkordat als gemeinsames Führungs- und Steuerungsorgan der Kantone und des Bundes ist unbestritten, so sagt Marianne Hollinger (FDP). Es ist im revidierten Bildungsartikel der Bundesverfassung seit 2006 vorgeschrieben. Auch der Beitritt des Kantons Basel-Landschaft scheint unbestritten. Grund zur Diskussion gibt einzig der Einsitz von Baselland im Hochschulrat - oder eben der Nicht-Einsitz. Dazu seien einige Gedanken zum Status des Baselbiets als Mitträger der Uni Basel erlaubt: Wieder einmal darf man sich Gedanken machen, ob man gleichberechtiger Mitbestimmer - oder nicht doch eher Mitfinanzierer - ist? Dazu eine Klammer: Man hat sich seinerzeit auf den Namen Uni Basel geeinigt. Das war auch recht; mittlerweile dürfte man aber über ein Re-Branding nachdenken - es gäbe doch gegen aussen ein Zeichen für die gemeinsame Trägerschaft. Aber Baselland hat sich damals verantwortungsbewusst und aus freien Stücken für die gemeinsame Trägerschaft entschieden - im Gegensatz zu den beiden andern Kantonen des Bildungsraumes Nordwestschweiz (Aargau, Solothurn). Darum muss jetzt das Baselbiet in der Uni in allen Gremien paritätisch vertreten sein, etwa im Uni-Rat und in allen Kommissionen; dort gibt es noch einiges zu tun.


Jetzt aber zur Mitgliedschaft im Hochschulkonkordat: Das Baselbiet als Uni-Kanton soll im Konkordat teilnehmen - ohne aber einen ständigen Sitz im Hochschulrat zu haben, obwohl dort alle Standortkantone Einsitz haben. Es gibt eben Veränderungen - und die in den Statuten festgeschriebene Zahl von zehn Kantonen muss eben den Gegebenheiten angepasst werden. Sonst wird das Baselbiet zum Uni-Kanton zweiter Klasse. Mehr noch: Das Baselbiet wird gar nicht als Uni-Kanton behandelt, sondern als einer dieser weiteren Kantone, welche wenig oder gar nichts an die Universitäten zahlen. Auch in der Bildungskommission war dies das Thema Nummer 1. Man war sich einig, dass es unbefriedend, dass Baselland keinen Einsitz hat im Hochschulrat. Und doch weiss man: Trotz dem Punkt 4, den die BKSK einstimmig in den LRB aufgenommen hat, muss sich die Regierung für die Änderung der Statuten einsetzen. Trotz diesem Punkt 4 weiss man, dass es sehr lange gehen kann, bis das Konkordatsplenum einer solchen Statutenänderung zustimmen wird - wenn es überhaupt je geschieht. Selbst der Kommissionspräsident sprach von einer schwerfälligen Sache, ja einer Art Machtkartell. Mit Recht wird der Bildungsdirektor anschliessend darauf hinweisen, dass nebst den zehn Standortkantonen vier weitere Kantone alternierend in den Hochschulrat gewählt werden können. Und dass das Baselbiet gute Chancen hat, dass der Kanton in der nächsten Amtsperiode Einsitz bekommt. Aber eben: Das ist kein definitiver Einsitz - und insofern für unseren Kanton keine Option. Es braucht - bis es je zu einer definitiven Einsitznahme kommen sollte - eine valable Zwischenlösung. Als Überbrückung beantragt die FDP deshalb, dass der Kanton Baselland alternierend mit Basel-Stadt den Hochschulratssitz teilt, bis der Landkanton als elfter Uni-Kanton definitiv Einsitz erhält im Hochschulrat. Das wird die eigene Position nicht verschlechtern, sondern im Gegenteil verbessern. Das wird eine Motivation sein, um die Situation über die Statuten richtig zu lösen. - Der Antrag (§3bis) lautet:


Solange der Kanton Basel-Landschaft keinen ständigen Vertreter im Hochschulrat stellen kann, erfolgt die Erklärung gemäss Ziffer 3 mit der Bedingung, dass der Erziehungsdirektor des Kantons Basel-Landschaft periodisch alternierend mit demjenigen des Kantons Basel-Stadt als ständiges Mitglied im Hochschulrat Einsitz nimmt.


Der Kanton Basel-Stadt hat bisher die Einsitznahme des Kantons Basel-Landschaft stark unterstützt; dafür ist ihm zu danken. Darum ist davon auszugehen, dass Basel-Stadt dieser Zwischenlösung zustimmen wird.


Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) unterbricht an dieser Stelle aus Zeitgründen die Debatte.


Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei




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Nr. 2448


[Fortsetzung der Eintretensdebatte]


Christine Gorrengourt (CVP) führt aus, normalerweise bedeute der Beitritt zu einem Konkordat, dass das Parlament dann weniger zu sagen hat; im vorliegenden Falle sei es anders: man hat mehr zu sagen, indem man in der Plenarversammlung mitbestimmen kann. Einen Wermutstropfen enthält das Ganze: Baselland ist immer noch kein Universitätskanton und hat immer noch keinen Einsitz im Hochschulrat. Darum findet die CVP/EVP-Fraktion die von der BKSK eingefügte Ziffer 4 ganz wichtig, wonach Verhandlungen in dieser Richtung stattzufinden haben.


Was den Zusatzantrag der FDP-Fraktion angeht, so findet die CVP/EVP-Fraktion, dadurch werde das Anliegen gemäss Ziffer 4 geschwächt. Das Ziel muss ein vollwertiger Sitz im Hochschulrat sein. Zudem würde ein periodischer Wechsel der Person, wie von der FDP gefordert, die Universität Basel schwächen.


Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) heisst an dieser Stelle die Klasse 3c aus Reinach mit ihrer Lehrerin Susanne Weilemann auf der Zuhörertribüne willkommen.


Jürg Wiedemann (Grüne) stellt fest, es sei unbestritten, dass der Kanton Baselland - als einer der Kantone, die gesamtschweizerisch am meisten in die universitäre Bildung zahlen - grundsätzlich ein Anrecht auf einen der festen Sitze im Hochschulrat hat. Das Hochschulkonkordat lässt das jetzt nicht zu. Das muss man ändern, diesbezüglich besteht ebenfalls Einigkeit. Deshalb kommt es für die Fraktion der Grünen nicht in Frage, dass man die Mitwirkung jetzt ablehnt.


Auch den Antrag der FDP lehnen die Grünen ab, aus ähnlichen Gründen wie die CVP/EVP-Fraktion. Wenn Baselland alternierend mit Basel-Stadt im Hochschulrat Einsitz nimmt, dann nimmt der Druck, dass Baselland in Bezug auf die Uniträgerschaft als «Vollkanton» anerkannt wird, eher ab. Davon abgesehen: Wenn man eine solche bilaterale Lösung mit Basel-Stadt anstreben wollte, dann hätte man dies im Mindesten vorgängig mit Basel-Stadt absprechen müssen. Wenn der Landrat jetzt ohne eine solche Absprache diesen Beschluss fassen würde, dann würde man damit den Stadtkanton brüskieren.


Christoph Hänggi (SP) pflichtet seiner Vorrednerin und seinem Vorredner bei. Der Landrat habe am Vormittag in Sachen Theater eine konstruktive und kluge Geste in Richtung Basel-Stadt gemacht. Mit der Annahme des FDP-Antrags würde man etwas beschliessen, was nicht abgesprochen ist. In der Kommission wurde ausführlich darüber diskutiert, ob Ziffer 4 zusätzlich in den Beschluss aufgenommen werden soll. Auch die SP hat es dort unterstützt, dass auf diese Weise mittelfristig ein dauerhafter Sitz im Hochschulrat angestrebt und gesichert werden soll. Mit der Unterstützung des FDP-Antrags würde man den Druck herausnehmen. Die anderen Kantone könnten sich zurücklehnen und sagen: Baselland hat einen halben Sitz, Basel-Stadt hat einen halben Sitz; das Problem ist gelöst. Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der FDP nicht.


Georges Thüring (SVP) vertritt namens der SVP-Fraktion die gegenteilige Meinung. Wenn man den FDP-Antrag unterstütze, dann sei Basel-Stadt dahingehend gefordert, dass beide Kantone, und zwar sofort, einen vollen Sitz im Hochschulrat erhalten. Der Stadtkanton wird ja kaum seinen Sitz mit der Landschaft teilen wollen. Es ist nicht die Aufgabe des Parlaments, Streicheleinheiten zu verteilen, sondern Politik zu betreiben. Wenn nun von der gegenüberliegenden Seite zu hören ist, man habe heute Morgen schon Entgegenkommen gezeigt, also müsse man das heute Nachmittag auch tun, dann gibt das dem Votanten zu denken.


Marc Bürgi (BDP) teilt mit, auch die BDP/glp-Fraktion stimme dem Beitritt zum Interkantonalen Hochschulkonkordat zu. Mit Ziffer 4 des Landratsbeschlusses hat der Regierungsrat den klaren Auftrag, einen dauerhaften Sitz anzustreben. Aus diesem Grund wird die BDP/glp-Fraktion dem FDP-Antrag nicht folgen. Anzustreben ist eine Vollmitgliedschaft, keine alternierende Einsitznahme.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP)zeigt sich froh darüber, dass in der Debatte, insbesondere durch Landrätin Hollinger, der Kernpunkt der Vorlage in Erinnerung gerufen worden ist, nämlich dass für zehn Universitäten, zwei ETH, 14 pädagogischen Hochschulen und weitere Institutionen ein gemeinsames Steuerungsinstrument installiert werden kann, das alle Beteiligten an einem Tisch versammelt, statt dass Diskussionen in variablen Geometrien geführt werden. Das ist die Substanz dieser Vorlage. Urs Wüthrich stimmt absolut mit denen überein, die zu Recht kritisieren, dass die heutige Regelung der Vertretungen im Hochschulrat nicht nur sachlich falsch, sondern auch völlig antiquiert ist. Das hat er immer wieder in aller Deutlichkeit klargestellt. Zum Beispiel hat der Kanton Luzern eine neue Kleinuniversität gegründet hat, wohingegen Baselland sich zukunftsorientiert in der gemeinsamen Trägerschaft organisiert hat. Aber die, die sich auf alte Besitzstände berufen können, sind gesetzt. Die Begründung für die jetzige Fehlkonstruktion beruht auf der Überlegung, dass die Sitze im Hochschulrat entsprechend der Anzahl der Universitäten verteilt werden müssten, aber diese Überlegung ist falsch. Die einzelnen Universitäten als Institutionen sind in der Versammlung der Rektorinnen und Rektoren, künftig «Swiss Universities», repräsentiert. Im Hochschulkonkordat und im Hochschulrat hingegen geht es um Trägerschaften, die jede für sich repräsentiert sein müssten, auch wenn es zu einer Universität mehr als einen Träger gibt.


Die Frage wird zurzeit auf verschiedenen Ebenen thematisiert, im Bundesparlament und auch auf Stufe EDK. Die letzte Intervention hat der Präsident des Universitätsrats Basel persönlich deponiert, und zwar beim zuständigen Bundesrat Schneider-Ammann. Dort wurde man mit freundlichen Worten beschieden, dass die gemeinsame Trägerschaft zwar wirklich ein zukunftsgerichtetes Projekt sei; aber die Situation sei nun eben so, wie sie ist. Vor diesem Hintergrund ist es unverzichtbar, dass man den von der BKSK eingebrachten Antrag Ziffer 4 unterstützt. Dieser Antrag korrespondiert auch mit einem Beschluss, den man diese Woche in beiden Regierungen gefällt hat, nämlich dass die beiden Basel nicht quasi in einer Kampfkandidatur gegen den Kanton Aargau antreten wollen oder müssen, sondern dass sie der Auffassung sind, beide Basel müssten ihren Platz im Hochschulrat haben. Mit einer gemeinsamen Intervention wollen beide Regierungen diese Plätze sichern; darüber wird nächstens informiert werden. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass es nicht zweckmässig wäre, mit dem Zusatzantrag der FDP-Fraktion ein neues Feld zu eröffnen. Die Schwäche dieses Antrags liegt eben darin, dass man damit auf niemanden Druck ausüben würde, ausser auf den Kanton Basel-Stadt, der übrigens wohl aus Rechtsgründen gar nicht mit Baselland rotieren könnte. Jedenfalls wäre es den anderen Kantonen gerade recht, wenn Basel-Stadt und Baselland sich abwechseln würden, statt ihr Stimmgewicht zu verdoppeln.


Urs Wüthrich bittet darum den Rat, den Zusatzantrag der FDP abzulehnen und die Kommissionsanträge zu unterstützen.


://: Das Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffern 1-3 keine Wortbegehren


Ziffer 3 bis gemäss Antrag der FDP-Fraktion:


Solange der Kanton Basel-Landschaft keinen ständigen Vertreter im Hochschulrat stellen kann, erfolgt die Erklärung gemäss Ziffer 3 hiervor mit der Bedingung, dass der Erziehungsdirektor des Kantons Basel-Landschaft periodisch alternierend mit demjenigen des Kantons Basel-Stadt als ständiges Mitglied im Hochschulrat Einsitz nimmt.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion mit 54:33 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]


Ziffer 4 keine Wortbegehren


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen beantragt.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss in der von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beantragten Fassung mit 78:10 Stimmen zu. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss


betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)


vom 11. Dezember 2014


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Dem Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vom 20. Juni 2013 wird zugestimmt.


2. Ziffer 1 des Beschlusses untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 64 Abs. 1 Bst. b Kantonsverfassung.


3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist oder bei Zustimmung der Stimmberechtigten im Falle einer Volksabstimmung gegenüber dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Hochschulkonkordat zu erklären.


4. Der Regierungsrat wird beauftragt, sich im Rahmen der Mitgliedschaft des Kantons Basel-Landschaft im Hochschulkonkordat als Mitträger von zwei bedeutenden Hochschulen für die Einsitznahme und die Sicherung des dauerhaften Sitzanspruchs im Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz einzusetzen.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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