Protokoll der Landratssitzung vom 10./11. Dezember 2014
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2013-420 vom 28. November 2013 Motion von Georges Thüring, SVP-Fraktion: Familien nur noch als Ganzes einbürgern! - Beschluss des Landrats vom 11. Dezember 2014: < abgelehnt > |
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) stellt fest, der Regierungsrat lehne die Motion ab. Es liegt eine schriftliche Begründung vor.
> Begründung des Regierungsrats
Motionär Georges Thüring (SVP) führt aus, mit der Ablehnung seiner Motion negiere der Regierungsrat, dass das angesprochene Problem existiert. Er macht es sich mit seiner schriftlichen Stellungnahme wieder einmal einfach. Es wäre im Sinne der Gleichstellung, dass Mann und Frau die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, und dass im vorliegenden Fall auch Familien als Einheit angesehen werden. Es ist letztlich eine Frage der Gewichtung: Geht es hier primär um eine möglichst vollwertige Integration oder um die Gleichstellungsfrage? Der Motionär ist der Meinung, bei der Einbürgerung muss die Priorität ganz klar bei der Integration und Assimilation gesetzt werden. Es geht auch nicht um Sippenhaft, sondern es geht um die Einheit der Familie: Ehemann, Ehefrau, minderwertige Kinder... [Heiterkeit] ...minderjährige Kinder. Man tut doch den Kindern keinen Gefallen, wenn nur ein Teil der Eltern eingebürgert wird: Die minderjährigen Kinder sind Schweizer, aber das Mami oder der Papi nicht. Natürlich ist es unangenehm, wenn der Kanton mit einer Regelung der hier geforderten Art Druck auf das Ehepaar ausübt dahingehend, dass sie sich gleichwertig und ernsthaft integrieren und einigermassen die hier übliche Umgangssprache erlernen und gebrauchen müssen.
Die Frage des strafrechtlichen Leumunds hingegen stellt sich primär bei mündigen, selbständigen Personen, womit man sich bereits auf einer anderen Ebene befindet. Die Praxis zeigt, dass es in diesen Fällen um Personen geht, die gar nicht mehr in einem Familienverbund leben, wie er hier zur Debatte steht.
Der Motionär hält an seinem Vorstoss ausdrücklich fest. Die Frage ist ihm derart wichtig, dass er im Sinne von «prüfen und berichten» auch mit einer Überweisung als Postulat einverstanden wäre.
Regina Werthmüller (Grüne) stellt fest, Georges Thüring als ehemaliger Waffenläufer schiesse hier beträchtlich über das Ziel hinaus. Die Grünen lehnen die Motion, ebenso ein Postulat, ab. Die Regierung begründet ganz klar, dass das, was hier verlangt wird, rechtswidrig ist, weil es gegen das Gebot der Gleichstellung von Mann und Frau verstösst. Die Votantin kann der Regierung in ihren Ausführungen nur folgen. Die SVP probiert immer wieder, sich gegen geltende Gesetze aufzulehnen, um die Freiheit von anderen Einzuschränken. Die Votantin mag lieber nicht in Worte fassen, was davon in ihren Augen zu halten ist. Solche Forderungen lehnen die Grünen dezidiert ab.
Hanni Huggel (SP) gibt zum Besten: Frau Keller wohnt seit 30 Jahren in Frohenstein. Ihre Kinder sind dort in die Schule gegangen, sie arbeitet in Vereinen mit, sogar als Präsidentin, und möchte jetzt als Zürcherin endlich im Kanton Baselland eingebürgert werden. Ihr Mann ist Berner und möchte das eigentlich nicht. [Heiterkeit] Es gibt eine Diskussion. Der Bürgerrat von Frohenstein sagt: Nur die ganze Familie soll eingebürgert werden. Das bedeutet also ein Nein für das Begehren der Frau Keller.
Wo ist eine Rechtsgrundlage für eine Familieneinbürgerung? Nirgends. Es gibt Bürgergemeinden, die es ohne Rechtsgrundlage immer wieder probieren. Zum Glück sind es nicht alle. Eine Einheitlichkeit gibt es diesbezüglich nicht, und das ist unschön. Die Votantin hat das schon öfter, auch gegenüber Georges Thüring, geäussert: Man sollte doch einmal versuchen, dies einheitlich und klar zu regeln.
Was klar ist, ist die gesetzliche Grundlage, wie Regina Werthmüller schon ausführte. Das Bundesgesetz hat 1992 gesagt: Es gibt individuelle Einbürgerungen. Der Kanton Baselland hat das 1993 übernommen. Im Jahr 2008 hat Thomas de Courten den gleichen Vorstoss auch schon einmal gebracht, der ebenfalls abgelehnt werden musste. Die SP-Fraktion ist überzeugt, dass das gesetzliche Gebot der individuellen Einbürgerung richtig ist. Man will doch keine Sippenhaft. Es wäre unangebracht, wenn gut integrierte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner mit ihren Kindern, die hier in die Schule gehen, nicht eingebürgert werden könnten, nur weil vielleicht der Mann oder die Frau zu wenig gut Deutsch kann oder eine Betreibung oder einen Strafeintrag wegen zu schnellen Fahrens hat. Es geht einfach nicht, dass man die übrige Familie für so etwas bestraft. Die SP findet es absolut unangebracht, in diesem Zusammenhang die heile Welt der Gesamtfamilie hochzujubeln. Sie lehnt die Motion und auch ein Postulat dezidiert ab.
Agathe Schuler (CVP) teilt mit, auch die CVP/EVP-Fraktion lehne das Verlangen, Familien nur noch im Ganzen einzubürgern, ab. Der Vorstoss kann auch nicht ein Postulat sein. Die Ausführungen des Regierungsrats entsprechen auch der Auffassung der CVP/EVP-Fraktion. Es ist sicher wünschenswert, dass Familien - beide Ehegatten und allfällige minderjährige Kinder - gemeinsam ein Einbürgerungsgesuch stellen und gemeinsam eingebürgert werden. In der Realität kommt es aber immer wieder vor, dass ein Familienmitglied die Voraussetzungen nicht erfüllt, sei es dass die Aufenthaltsdauer nicht erfüllt ist oder die Sprachkenntnisse nicht ausreichen oder dass der finanzielle oder strafrechtliche Leumund betroffen ist. Oder es ist so wie im Beispiel von Hanni Huggel: Ein Ehepartner möchte dieses, der andere jenes. Gemäss übergeordnetem Bundesrat darf in diesen Fällen den übrigen Familienmitgliedern die Einbürgerung nicht verweigert werden, dies unter anderem aufgrund des Gleichstellungsgesetzes.
Ein wichtiges Anliegen der Votantin ist auch die Situation Minderjähriger. Es ist nun einmal so, dass junge Secondos, die in der Schweiz geboren wurden und die Schulen besuchen, sich sehr häufig als Schweizerinnen und Schweizer fühlen, wohingegen die eingewanderte Elterngeneration bisweilen nicht gut assimiliert ist und nicht gut Deutsch spricht. Die Jungen haben dann im Sekundarschulalter das Bedürfnis, eingebürgert zu werden. Oft werden sie von Ihren Eltern, die ja mit zu den Gesprächen kommen müssen, in diesem Wunsch unterstützt. Diese Eltern sind damit einverstanden, dass die zweite Generation den Schritt tut, zu dem sie selbst sich nicht entschliessen können, und sie übernehmen für ihre Kinder auch die entstehenden Kosten. Die Votantin findet es wichtig, dass es die Möglichkeit der Einbürgerung noch nicht volljähriger Jugendlicher - ab einem gewissen Alter, was übrigens genau geregelt ist - gibt. Das ist eine gute Sache im Hinblick auf die Zukunft dieser Kinder, das fängt an bei der Berufslehre jund geht weiter bei männlichen Jugendlichen mit dem Militärdienst.
Marc Bürgi (BDP) stellt fest, die Motion von Georges Thüring gehe in eine ähnliche Richtung wie die im Jahr 2008 im Nationalrat eingereichten Vorstösse der SVP. Was die SVP damals auch wollte, war sogar die Ausschaffung der Eltern bei straffällig gewordenen Kindern. Der Votant ist gespannt, wie lange es dauert, bis ein solcher Vorstoss auch hier im Landrat kommt. Für die BDP/glp-Fraktion ist ganz klar, dass sowohl diese Motion wie auch ein Postulat nicht zu überweisen ist, weil sie - Stichwort Sippenhaft - die Grundsätze der Staatsordnung verletzen. Sie sind einfach nur falsch.
Marco Born (FDP) hält, an Hanni Huggel gewandt, fest, es gebe keinen Grund, sich über das Anliegen lustig zu machen. Er persönlich hat gewisse Sympathien für den Vorstoss von Georges Thüring, weil die viel beschworene Einheit der Familie, die ihm persönlich wichtig ist, auch in diesem Zusammenhang gewahrt werden sollte. Der Votant sieht auch ein Problem bei minderjährigen Kindern, die allein eingebürgert werden: Er würde zwar nicht so weit gehen zu sagen, dass die Eltern straffällig gewordener Kinder ausgewiesen werden sollten. Aber wenn Kinder allein eingebürgert sind und ein Elternteil wird straffällig, dann kann er nicht ausgewiesen werden, weil er ja für das minderjährige Kind sorgen muss.
Die Fraktion des Votanten sieht es etwas anders. Sie erkennt hier Sippenhaft und lehnt den Vorstoss deshalb ab.
Paul Wenger (SVP) führt aus, er habe eigentlich nicht das Wort ergreifen wollen, müsse nun aber auf eine Äusserung von Regina Wertmüller erwidern. Sinngemäss habe sie gesagt «die SVP» probiere es «immer wieder», «sich über geltendes Recht hinwegzusetzen». Regina Wertmüller möge Namen und Gesichter nennen, wenn sie solche Formulierungen gebraucht. Zum Zweiten: Wenn er mit einem Gesetz nicht einverstanden ist, dann ist es das Recht eines Parlamentariers, irgendein Instrument zu ergreifen, um eventuell dieses Gesetz mittel- oder langfristig ändern zu können. Das hat nichts damit zu tun, dass man sich über ein Gesetz hinwegsetzt, sondern man hat eine andere Meinung und nimmt ein legitimes politisches Recht in Anspruch, um das Gesetz zu ändern. [Beifall vonseiten SVP]
Georges Thüring (SVP) stellt klar, dass es hier um die Einbürgerung von ausländischen Personen gehe, sodass Hanni Huggels Beispiel vom Berner und der Zürcherin nicht greife. Der Motionär ist überrascht von der Haltung der CVP, die doch immer so vehement für die Familie einsteht. Ihm jedenfalls ist die Familie sehr wichtig. Jeder, der einmal in einer Gemeinde ein politisches Amt hatte, konnte erleben, was es bedeutet, wenn nicht alle Mitglieder einer Familie eingebürgert werden. Man soll das doch nicht leugnen. Und was soll das Gerede von «der SPV». Das hat doch mit der SVP nichts zu tun. [Heiterkeit] Das hat mit der Gesinnung zu tun. Es entspricht eben seiner Gesinnung, dass er findet, eine Familie soll nur im Ganzen eingebürgert werden. Da gibt es eigentlich nichts zu lachen.
Elisabeth Augstburger (EVP) versichert Georges Thüring, sie selbst und die CVP überhaupt fänden die Familie durchaus wichtig. Sie möchte aber noch ein Beispiel geben, das sie in dem Migrationskreis erlebt hat, in dem sie tätig ist. Ein junger Mann will sich einbürgern lassen; er ist sehr motiviert und freut sich, dass er in ein paar Jahren auch abstimmen und wählen und sich selbst für ein politisches Amt zur Verfügung stellen kann. Er hat aber eine Mutter, die schlecht Deutsch kann; sie bemüht sich zwar und macht Sprachkurse und ist schon mehr als einmal zurückgestellt worden. Die Votantin fände es einfach nicht richtig, wenn der junge Mann sich nicht einbürgern lassen könnte, obwohl er sich ja engagieren will. Darum findet sie den Vorstoss von Georges Thüring unfair und kontraproduktiv.
Agathe Schuler (CVP) bekräftigt, dass der CVP/EVP-Fraktion die Familie sehr wichtig ist. Es gibt ja auch seit dem 31. Oktober 2013 die Förderung der Integration in der Familie, wie es die Regierung in ihrer Beantwortung schreibt. Die Einbürgerung einer einzelnen Person aus einer Familie fördert automatisch auch die Integration der restlichen Familie.
Marco Born (FDP) erwidert auf das von Elisabeth Augstburger gegebene Beispiel: Wie wäre es, wenn der junge Mann sich dafür einsetzen würde, dass seine Frau besser Deutsch lernt?
Stefan Zemp (SP) berichtet, die Bürger von Sissach hätten genau das getan, was mit dem Vorstoss bestritten wird: Sie haben zwei Fussballer aus der Jugendmannschaft des FC Sissach eingebürgert, obwohl die Eltern wegen nicht hinreichender Sprachkenntnisse nicht eingebürgert werden konnten. Einer der Jungen hat es inzwischen in die Jugendmannschaft des FC Basel geschafft. Und wenn der FCP in drei Jahren einen neuen Shooting Star hat, dann sind alle froh, dass diese Einbürgerung erfolgt ist.
Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) bekräftigt den Antrag der Regierung, die Motion nicht zu überweisen auch nicht als Postulat. Die geltende Regelung über die individuelle und die gemeinsame Einbürgerung hat sich bewährt und entspricht einer langjährigen Rechtsauffassung. Die Motion fordert, dass ein Einbürgerungsgesuch nur dann gestellt werden kann, wenn alle Familienmitglieder alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet beispielsweise, dass auch jedes Familienmitglied sich bezüglich der Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung sowie beim finanziellen und strafrechtlichen Leumund das Verhalten anderer Familienmitglieder anrechnen lassen muss, was einer Art Sippenhaft gleichkäme. Mit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes 2014 besteht für Ehegatten, die sich allein einbürgern lassen wollen, ein Druck zur Förderung der Integration der anderen Familienmitglieder. Aus den erwähnten Gründen beantragt die Regierung, die Motion nicht zu überweisen.
://: Der Landrat lehnt die Motion 2013/420 mit 55:23 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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